Ihre Kanzlei für
Heilmittelwerberecht
- Spezialisiert: Auf Werberecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
- Kompetent: Umfangreiche Expertise im Heilmittelwerberecht
Heilmittelwerberecht
Das wird man doch wohl sagen dürfen! Oder?
Die Heilmittelwerbung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Schon kleinste Formulierungen in der Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel können zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.
Wir vertreten Sie in allen Phasen wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen – außergerichtlich und vor Gericht. Ob Sie selbst abgemahnt wurden oder gegen unzulässige Werbung eines Mitbewerbers vorgehen möchten: Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Gesundheitsmarkt und kennen die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Heilmittelwerbung.
Unser Ziel: Ihre rechtssichere Positionierung – ohne unnötige Einschränkungen. Wir kombinieren juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für Markt, Produkt und Zielgruppe und helfen Ihnen dabei, Ihre Kommunikationsfreiheit im Rahmen des rechtlich Zulässigen auszuschöpfen.
Bewertungen
Mandantenstimmen
Die Interessen unserer Mandanten haben für uns höchste Priorität. Im Heilmittelwerberecht bieten wir fundierte rechtliche Beratung – zielgerichtet, kompetent und stets lösungsorientiert.
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Aus Erfahrung gut
Ihr Anwalt für Heilmittelwerberecht in Hamburg
Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws (LL.M.) und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde ich 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen – viele davon im Wettbewerbsrecht – bin ich auch publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Wettbewerbsrechts.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Unsere Expertise im Heilmittelwerberecht
Das Heilmittelwerberecht ist eine herausfordernde Rechtsmaterie. Schon über die Grundfragen, wann der Anwendungsbereich des HWG eröffnet, unter welchen Voraussetzungen eine Aussage als Werbung zu qualifizieren und wann sie noch erlaubt oder schon verboten ist, lässt sich vielfach trefflich streiten. Daneben gibt es eine große Bandbreite an Spezialfragen, z.B. in welchem Rahmen man mit wissenschaftlichen Studien werben darf oder in welchem Umfang auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen ist.
Zugleich stellt die Rechtsprechung wegen des hohen Werts der Verbrauchergesundheit an die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen strenge Anforderungen. Werbende stoßen so schnell an die Grenze des Erlaubten.
Als Fachanwaltskanzlei im gewerblichen Rechtsschutz mit umfangreicher Expertise im Heilmittelwerberecht, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Werbung rechtssicher zu gestalten. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern, Aufsichtsbehörden oder Verbänden kommt, stehen wir als erfahrener und starker Partner an Ihrer Seite.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Heilmittelwerberecht
Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker, Hersteller von Gesundheitsprodukten, Heilpraktiker, aber auch Werbeagenturen und Influencer stellen uns regelmäßig Fragen zum Heilmittelwerberecht. Haben auch Sie Beratungsbedarf? Dann freuen wir uns darauf, auch Ihre Fragen zu beantworten!