
Ihre Kanzlei für
Heilmittelwerberecht
- Spezialisiert: Auf Werberecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
- Kompetent: Umfangreiche Expertise im Heilmittelwerberecht
Heilmittelwerberecht
Das wird man doch wohl sagen dürfen! Oder?
Die Heilmittelwerbung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Schon kleinste Formulierungen in der Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel können zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.
Wir vertreten Sie in allen Phasen wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen – außergerichtlich und vor Gericht. Ob Sie selbst abgemahnt wurden oder gegen unzulässige Werbung eines Mitbewerbers vorgehen möchten: Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Gesundheitsmarkt und kennen die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Heilmittelwerbung.
Unser Ziel: Ihre rechtssichere Positionierung – ohne unnötige Einschränkungen. Wir kombinieren juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für Markt, Produkt und Zielgruppe und helfen Ihnen dabei, Ihre Kommunikationsfreiheit im Rahmen des rechtlich Zulässigen auszuschöpfen.
Bewertungen
Mandantenstimmen
Die Interessen unserer Mandanten haben für uns höchste Priorität. Im Heilmittelwerberecht bieten wir fundierte rechtliche Beratung – zielgerichtet, kompetent und stets lösungsorientiert.
Hinweis: Die Bewertungen werden nicht überprüft. Es handelt sich um eine repräsentative Auswahl. Alle Bewertungen lesen


Aus Erfahrung gut
Ihr Anwalt für Heilmittelwerberecht in Hamburg
Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws (LL.M.) und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde ich 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen – viele davon im Wettbewerbsrecht – bin ich auch publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Wettbewerbsrechts.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Unsere Expertise im Heilmittelwerberecht
Das Heilmittelwerberecht ist eine herausfordernde Rechtsmaterie. Schon über die Grundfragen, wann der Anwendungsbereich des HWG eröffnet, unter welchen Voraussetzungen eine Aussage als Werbung zu qualifizieren und wann sie noch erlaubt oder schon verboten ist, lässt sich vielfach trefflich streiten. Daneben gibt es eine große Bandbreite an Spezialfragen, z.B. in welchem Rahmen man mit wissenschaftlichen Studien werben darf oder in welchem Umfang auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen ist.
Zugleich stellt die Rechtsprechung wegen des hohen Werts der Verbrauchergesundheit an die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen strenge Anforderungen. Werbende stoßen so schnell an die Grenze des Erlaubten.
Als Fachanwaltskanzlei im gewerblichen Rechtsschutz mit umfangreicher Expertise im Heilmittelwerberecht, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Werbung rechtssicher zu gestalten. Und auch wenn es zu Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern, Aufsichtsbehörden oder Verbänden kommt, stehen wir als erfahrener und starker Partner an Ihrer Seite.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Heilmittelwerberecht
Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker, Hersteller von Gesundheitsprodukten, Heilpraktiker, aber auch Werbeagenturen und Influencer stellen uns regelmäßig Fragen zum Heilmittelwerberecht. Haben auch Sie Beratungsbedarf? Dann freuen wir uns darauf, auch Ihre Fragen zu beantworten!
Das Heilmittelwerberecht ist ein spezieller Bereich des Werberechts, der die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, kosmetische Mittel sowie bestimmte Heilverfahren regelt. Es schützt Verbraucher vor irreführenden oder unlauteren Werbeaussagen im Gesundheitsbereich.
Das HWG ist die zentrale gesetzliche Grundlage im Heilmittelwerberecht. Es ergänzt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und enthält spezifische Werbebeschränkungen. Ein versierter Rechtsanwalt kennt die Feinheiten und sorgt für rechtssichere Werbung.
Für Pharmaunternehmen, Apotheken, Ärzte, Heilpraktiker, Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, Hersteller von Medizinprodukten und Agenturen im Healthcare-Marketing ist das Heilmittelwerberecht besonders wichtig. Ein spezialisierter Rechtsanwalt ist hier der richtige Ansprechpartner.
Ja, das Heilmittelwerberecht gilt auch für Heilpraktiker, Anbieter alternativer Heilmethoden und Hersteller pflanzlicher Präparate. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann hier rechtssichere Werbestrategien entwickeln.
Unzulässig sind u. a. irreführende Aussagen über Wirkung oder Erfolg eines Mittels, Garantien zur Heilung, Werbung mit wissenschaftlichen Studien ohne Quellenangabe oder die Darstellung von Krankheitsgeschichten. Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft Ihre Werbung auf mögliche Verstöße.
Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und in schweren Fällen auch Bußgelder. Ein Rechtsanwalt für Heilmittelwerberecht kann Sie sowohl präventiv beraten als auch im Ernstfall vertreten.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Heilmittelwerberecht hilft Ihnen, rechtssichere Werbung zu gestalten und Abmahnungen zu vermeiden. Gerade bei der Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist rechtliche Beratung unerlässlich.
Ein auf das Heilmittelwerberecht spezialisierter Rechtsanwalt prüft Ihre Werbetexte, Webseiteninhalte, Social-Media-Beiträge oder Produktverpackungen auf rechtliche Risiken – individuell und praxisnah.