Der Schutz Geistigen Eigentums ist die Kernkompetenz unserer Kanzlei und der Prototyp des Geistigen Eigentums sind Patente. Sie verleihen ihrem Inhaber ein wertvolles Monopolrecht auf eine Erfindung. Kommt es zu einer tatsächlichen oder möglichen Patentverletzung, steht und fällt alles mit der richtigen Angriffs- oder Verteidigungsstrategie. Als erfahrene Prozessrechtler stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite, wenn Ihr Patent verletzt wird oder Sie wegen einer Patentverletzung in Anspruch genommen werden.
Unser Beratungsangebot im Patentrecht
Das Patent gibt seinem Inhaber ein Monopolrecht auf seine Erfindung. Anderen ist es verboten, die Erfindung ohne seine Zustimmung zu benutzen. Tun sie es doch, hat der Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Bevor man diese Ansprüche geltend machen kann, muss aber erst festgestellt werden, ob das Patent wirklich verletzt ist. Wir helfen Ihnen hierbei, indem wir anhand einer Merkmalsanalyse der
Patentansprüche prüfen, ob eine Drittbenutzung in den Schutzbereich Ihres Patents fällt.
Die Feststellung einer Patentverletzung ist nicht immer mit letzter Sicherheit möglich. Das Risiko einer vielleicht unberechtigten Abmahnung will man nicht eingehen, aber nichts tun ist auch keine gute Alternative. In diesen Fällen ist es im Patentrecht üblich, beim möglichen Verletzer eine Berechtigungsanfrage zu stellen. Auf diese Weise kann man auf seine bestehenden Rechte hinweisen und den Sachverhalt weiter aufklären. In vielen Fällen reicht eine Berechtigungsanfrage auch schon aus, damit die Patentverletzung eingestellt wird.
Wenn tatsächlich eine Patentverletzung gegeben ist, dann geht man hiergegen meist zunächst mit einer Anmahnung vor. In ihr stellt man fest, dass und warum eine Patentverletzung vorliegt. Zugleich macht man Ansprüche auf Unterlassung sowie weitere Ansprüche geltend, darunter vor allem Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz.
Wenn die Abmahnung nicht erfolgreich ist, dann ist der nächste Schritt auf der Eskalationsleiter regelmäßig die Beantragung einer einstweiligen Verfügung. Sie wird in einem Eilverfahren erlassen, in dem es zunächst einmal um den Unterlassungsanspruch geht. Der Vorteil eines Eilverfahrens ist, dass sehr schnell und vergleichsweise günstig eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, die der Patentverletzer dann oft auch als endgültige Entscheidung akzeptiert. Auf diese Weise kann eine Patentverletzungsklage vermieden werden.
In manchen Fällen kommt man nicht umhin, das Vorliegen einer Patentverletzung gerichtlich klären zu lassen. In einer Patentverletzungsklage können zudem weitere Ansprüche durchgesetzt werden. Neben dem Unterlassungsanspruch sind dies beispielsweise Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz. Als erfahrene Prozessanwälte stehen wir Ihnen als Kläger oder Beklagter bei Patentverletzungsklagen zur Seite.
Ihr Fachanwalt für Patentrecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws (Intellectual Property) und des Doktortitels zu einem patentrechtlichen Thema („Die Ökonomie der Erfindungshöhe“) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gelernt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Patentrechts.
Ausgewiesene Kompetenz durch Spezialisierung im Patentrecht
Das Patentrecht ist eine komplizierte Spezialmaterie. Deswegen ist es gut, wenn Sie sich von einem ausgewiesenen Fachmann beraten lassen. Bei Ärzten muss man dies nicht erklären. Wer einen Zahnarzt benötigt, der geht nicht zum Allgemeinmediziner.
Im Patentrecht ist dies etwas komplizierter. Viele wissen nicht, wo der der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt für Patentrecht, einem Fachwanwalt für Patentrecht und einem Patentanwalt liegt. Wir erklären es Ihnen!
Ein Rechtsanwalt für Patentrecht hat zwei juristische Staatsexamen absolviert und ist damit als Volljurist qualifiziert, Sie als Rechtsanwalt zu beraten. Ein Rechtsanwalt für Patentrecht hat einen Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Patentrechts. Anders als ein Fachanwalt für Patentrecht hat er aber keine nachgewiesenen besonderen Fähigkeiten in diesem Bereich.
Fachanwälte sind ausgewiesene Spezialisten in ihrem Rechtsgebiet. Um den Titel eines Fachanwalts zu erhalten, muss man der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass man besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen hat, die auf dem betreffenden Fachgebiet erheblich das Maß übersteigen, das normalerweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO). Außerdem müssen sich Fachanwälte regelmäßig fortbilden oder wissenschaftlich publizieren. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die anwaltliche Beratung stets die aktuellste Rechtsprechung und Gesetzgebung berücksichtigt. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie hochqualifiziert in allen Bereichen des Patentrechts.
Anders als ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt ist ein Patentanwalt kein Volljurist. Er hat also nicht zwei juristische Staatsexamen. Dafür hat ein Patentanwalt ein naturwissenschaftliches oder technisches Universitätsstudium absolviert und bringt ein Jahr Erfahrung im technischen Bereich mit. Da patentrechtliche Fälle oftmals sowohl rechtlich als auch technisch anspruchsvoll sind, arbeiten Patentrechtler regelmäßig mit Fachanwälten für Patentrecht zusammen.
Das sagen unsere Mandanten