Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
(040) 882 153 900
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com
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Ihre Kanzlei für Designrecht – Designs schützen. Nachahmer stoppen.

Ihre Kanzlei für Designrecht – Designs schützen. Nachahmer stoppen.

  • Spezialisiert: Beratung im Designrecht und gewerblichen Rechtsschutz
  • Strategisch: Designschutz in Deutschland, der EU und international
  • Durchsetzungsstark: Konsequentes Vorgehen bei Produktnachahmungen
Jetzt kontaktieren

Ideen verdienen Schutz

Ihr Anwalt für Designrecht in Hamburg – bundesweit für Sie tätig

Gutes Design schafft Wiedererkennung, grenzt Produkte vom Wettbewerb ab und kann für Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen. Wer Zeit und Geld in die Entwicklung einer eigenständigen Gestaltung investiert, sollte deshalb frühzeitig darüber nachdenken, wie sich dieser Vorsprung rechtlich schützen lässt.

Als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei beraten wir Unternehmen, Designer, Agenturen, Start-ups und Kreative in allen wesentlichen Fragen des Designrechts. Wir entwickeln Schutzstrategien, begleiten Designanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und unterstützen bei internationalen Schutzkonzepten.

Dabei beginnt wirksamer Designschutz nicht erst mit dem Ausfüllen eines Anmeldeformulars. Entscheidend ist, was, wie und wo geschützt wird. Insbesondere die gewählte Darstellung eines Designs kann maßgeblich dafür sein, wie weit der spätere Schutz reicht. Wir helfen Ihnen dabei, den Schutzgegenstand strategisch festzulegen und typische Fehler bereits vor der Anmeldung zu vermeiden.

Auch wenn ein Wettbewerber Ihr Produkt kopiert oder Ihnen selbst eine Designverletzung vorgeworfen wird, stehen wir an Ihrer Seite. Wir prüfen Designrechte und Verletzungsvorwürfe, sprechen Abmahnungen aus, verteidigen gegen unberechtigte Ansprüche und vertreten Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unser Ziel ist dabei nicht Designschutz um seiner selbst willen. Entscheidend ist eine Lösung, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich sinnvoll zu Ihrem Produkt, Ihrem Markt und Ihrem Geschäftsmodell passt.

360° Rechtsberatung

Unsere Leistungen im Designrecht

01
Designstrategie
Designstrategie
Nicht jede Gestaltung benötigt denselben Schutz. Wir analysieren Ihr Produkt, Ihre geplanten Märkte und mögliche alternative Schutzrechte und entwickeln daraus eine passende Designstrategie.
  • Schutzgegenstand festlegen

  • Deutschland, EU oder international

  • Kombination mit Marken- und Urheberrecht

  • Kombination mit Marken- und Urheberrecht

02
Designanmeldung
Designanmeldung
Eine professionelle Designanmeldung schafft die Grundlage für einen möglichst wirksamen Schutz. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Vorbereitung bis zur Registrierung.
  • Anmeldung beim DPMA

  • Anmeldung von EU-Designs beim EUIPO

  • Internationale Designregistrierungen

  • Einzel- und Sammelanmeldungen

  • Strategische Auswahl der Darstellungen

03
Designrecherche
Designrecherche
Ob ein Design im Streitfall Bestand hat, hängt insbesondere von Neuheit und Eigenart ab. Eine Recherche kann helfen, relevante ältere Gestaltungen frühzeitig zu erkennen und Risiken besser einzuschätzen.
  • Recherche nach vorbekannten Designs

  • Bewertung von Neuheit und Eigenart

  • Analyse des bestehenden Formenschatzes

  • Risikoeinschätzung vor Anmeldung oder Markteintritt

04
Designverletzung & Produktnachahmung
Designverletzung & Produktnachahmung
Wird ein geschütztes Produktdesign kopiert, kann schnelles Handeln entscheidend sein. Wir prüfen die Verletzung und entwickeln eine auf den konkreten Fall abgestimmte Durchsetzungsstrategie.
  • Abmahnung und Unterlassung

  • Einstweilige Verfügung

  • Unterlassungs- und Schadensersatzklagen

  • Auskunft und Rechnungslegung

  • Vernichtung und Rückruf

05
Verteidigung gegen Abmahnungen
Verteidigung gegen Abmahnungen
Nicht jede Ähnlichkeit ist eine Designverletzung – und nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wir prüfen geltend gemachte Ansprüche und verteidigen Sie gegen überzogene oder unbegründete Forderungen.
  • Prüfung des Schutzumfangs

  • Bewertung des Gesamteindrucks

  • Prüfung von Neuheit und Eigenart

  • Verteidigung gegen Unterlassungsansprüche

  • Verhandlung wirtschaftlicher Lösungen

06
Nichtigkeitsverfahren
Nichtigkeitsverfahren
Ein eingetragenes Design ist nicht automatisch unangreifbar. Fehlen beispielsweise Neuheit oder Eigenart, kann das Schutzrecht angegriffen werden. Umgekehrt verteidigen wir Ihre Designs gegen Nichtigkeitsanträge Dritter.
  • Nichtigkeitsanträge

  • Verteidigung eingetragener Designs

  • Verfahren vor DPMA und EUIPO

  • Strategische Angriffe auf gegnerische Schutzrechte

07
Lizenzierung & Designverträge
Lizenzierung & Designverträge
Designrechte lassen sich nicht nur verteidigen, sondern auch wirtschaftlich verwerten. Wir gestalten und prüfen Verträge rund um die Nutzung und Übertragung von Designs.
  • Designlizenzverträge

  • Übertragung von Designrechten

  • Nutzungs- und Vergütungsmodelle

  • Vereinbarungen mit Designern und Agenturen

  • IP-Regelungen bei Produktentwicklungen

01
Designstrategie
Designstrategie
Nicht jede Gestaltung benötigt denselben Schutz. Wir analysieren Ihr Produkt, Ihre geplanten Märkte und mögliche alternative Schutzrechte und entwickeln daraus eine passende Designstrategie.
  • Schutzgegenstand festlegen

  • Deutschland, EU oder international

  • Kombination mit Marken- und Urheberrecht

  • Kombination mit Marken- und Urheberrecht

03
Designrecherche
Designrecherche
Ob ein Design im Streitfall Bestand hat, hängt insbesondere von Neuheit und Eigenart ab. Eine Recherche kann helfen, relevante ältere Gestaltungen frühzeitig zu erkennen und Risiken besser einzuschätzen.
  • Recherche nach vorbekannten Designs

  • Bewertung von Neuheit und Eigenart

  • Analyse des bestehenden Formenschatzes

  • Risikoeinschätzung vor Anmeldung oder Markteintritt

05
Verteidigung gegen Abmahnungen
Verteidigung gegen Abmahnungen
Nicht jede Ähnlichkeit ist eine Designverletzung – und nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wir prüfen geltend gemachte Ansprüche und verteidigen Sie gegen überzogene oder unbegründete Forderungen.
  • Prüfung des Schutzumfangs

  • Bewertung des Gesamteindrucks

  • Prüfung von Neuheit und Eigenart

  • Verteidigung gegen Unterlassungsansprüche

  • Verhandlung wirtschaftlicher Lösungen

07
Lizenzierung & Designverträge
Lizenzierung & Designverträge
Designrechte lassen sich nicht nur verteidigen, sondern auch wirtschaftlich verwerten. Wir gestalten und prüfen Verträge rund um die Nutzung und Übertragung von Designs.
  • Designlizenzverträge

  • Übertragung von Designrechten

  • Nutzungs- und Vergütungsmodelle

  • Vereinbarungen mit Designern und Agenturen

  • IP-Regelungen bei Produktentwicklungen

02
Designanmeldung
Designanmeldung
Eine professionelle Designanmeldung schafft die Grundlage für einen möglichst wirksamen Schutz. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Vorbereitung bis zur Registrierung.
  • Anmeldung beim DPMA

  • Anmeldung von EU-Designs beim EUIPO

  • Internationale Designregistrierungen

  • Einzel- und Sammelanmeldungen

  • Strategische Auswahl der Darstellungen

04
Designverletzung & Produktnachahmung
Designverletzung & Produktnachahmung
Wird ein geschütztes Produktdesign kopiert, kann schnelles Handeln entscheidend sein. Wir prüfen die Verletzung und entwickeln eine auf den konkreten Fall abgestimmte Durchsetzungsstrategie.
  • Abmahnung und Unterlassung

  • Einstweilige Verfügung

  • Unterlassungs- und Schadensersatzklagen

  • Auskunft und Rechnungslegung

  • Vernichtung und Rückruf

06
Nichtigkeitsverfahren
Nichtigkeitsverfahren
Ein eingetragenes Design ist nicht automatisch unangreifbar. Fehlen beispielsweise Neuheit oder Eigenart, kann das Schutzrecht angegriffen werden. Umgekehrt verteidigen wir Ihre Designs gegen Nichtigkeitsanträge Dritter.
  • Nichtigkeitsanträge

  • Verteidigung eingetragener Designs

  • Verfahren vor DPMA und EUIPO

  • Strategische Angriffe auf gegnerische Schutzrechte

Vertrauen, das zählt

Zufriedene Mandanten

Gute Rechtsberatung zeigt sich nicht allein in juristischer Expertise. Für unsere Mandanten zählen ebenso klare Empfehlungen, schnelle Erreichbarkeit und Lösungen, die wirtschaftlich funktionieren. Umso mehr freuen wir uns über positives Feedback von Unternehmern, Kreativen und Rechteinhabern, die wir beim Schutz ihrer Ideen, Marken und Designs begleiten durften.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Sie möchten ein Design schützen oder eine Nachahmung stoppen?

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Wir prüfen Ihr Anliegen und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Jetzt kontaktieren
Anwalt Hamburg Markenrecht

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Aus Erfahrung gut

Ihr Anwalt für Designrecht

Designrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz – und damit zu einem Rechtsgebiet, auf das Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M. seit vielen Jahren spezialisiert ist.

Nach Studium, Promotion und Master-of-Laws-Abschluss an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde Dr. Slopek 2012 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk erlernte er in einer führenden internationalen Großkanzlei, für die er rund sieben Jahre an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war.

Seit 2016 ist Dr. Slopek Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht er regelmäßig zu Fragen des Immaterialgüterrechts und verbindet wissenschaftliche Auseinandersetzung mit langjähriger praktischer Erfahrung.

Gemeinsam mit dem Team der Kanzlei berät er Mandanten bei der Entwicklung, Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Designrechten – in Hamburg und bundesweit.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Welcher Schutz passt zu Ihrem Produkt?

Welcher Schutz passt zu Ihrem Produkt?

Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Schutzstrategie.

Beratung anfragen

Welcher Schutz passt zu Ihrem Produkt?

Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Schutzstrategie.

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Schutz mit System

Designrecht als Teil einer umfassenden IP-Strategie

Ein Produkt lässt sich häufig nicht nur über ein einziges Schutzrecht absichern. Je nach Gestaltung und Geschäftsmodell können Designrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie technische Schutzrechte ineinandergreifen.

Gerade darin liegt der Vorteil einer spezialisierten Beratung im gewerblichen Rechtsschutz: Wir betrachten nicht nur die einzelne Designanmeldung, sondern die gesamte Schutzposition Ihres Produkts.

Ein Logo kann beispielsweise sowohl als Marke als auch als Design geschützt werden. Bei Produktgestaltungen können neben Designrechten unter bestimmten Voraussetzungen urheber- oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche relevant werden. Technische Innovationen wiederum können Patent- oder Gebrauchsmusterschutz erfordern.

Wir prüfen diese Schnittstellen und entwickeln eine Schutzstrategie, die zu Ihrem Produktlebenszyklus, Ihren Absatzmärkten und Ihrem Budget passt. So entsteht kein zufälliges Nebeneinander einzelner Schutzrechte, sondern ein strategisch aufgebautes IP-Portfolio.

Abmahnung wegen Filesharing Anwalt aus Hamburg

Über uns

Zahlen die zählen

0

Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

0

Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

0

Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

0

Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Designrecht in der Praxis

Ergebnisse, die für unsere Mandanten zählen

Designrecht wird besonders relevant, wenn aus einer Gestaltung ein erfolgreiches Produkt wird – oder wenn über die Grenzen zulässiger Nachahmung gestritten wird.

Wir beraten Unternehmen sowohl beim vorbeugenden Aufbau belastbarer Designportfolios als auch in Konflikten um Produktkopien, Abmahnungen und die Wirksamkeit eingetragener Designs. Dabei kommt es neben der juristischen Position immer auch darauf an, eine Lösung zu finden, die zum Produkt, zum Markt und zu den wirtschaftlichen Zielen des Mandanten passt.

Designverletzung

Produktkopie vor Verkaufsstart gestoppt

Ein Hersteller von hochwertigen Wohnaccessoires stellt fest, dass ein Wettbewerber ein nahezu identisch gestaltetes Produkt ankündigt. Das Originalprodukt ist durch mehrere eingetragene Designs geschützt.

Nach Prüfung des Schutzumfangs gehen wir kurzfristig gegen die geplante Vermarktung vor.

Ergebnis: Der Wettbewerber verpflichtet sich, das angegriffene Produkt nicht auf den deutschen Markt zu bringen und bereits erstelltes Werbematerial zurückzuziehen.
Mandant: Mittelständisches Unternehmen Branche: Interior & Living
Designanmeldung

Schutzstrategie für eine neue Produktserie

Ein Start-up entwickelt eine Serie modularer Lifestyle-Produkte, die in mehreren Ausführungen und Farben angeboten werden sollen.

Wir strukturieren die verschiedenen Gestaltungsvarianten, definieren die wesentlichen Schutzgegenstände und entwickeln eine abgestufte Anmeldestrategie für Deutschland und die Europäische Union.

Ergebnis: Mit einer koordinierten Kombination verschiedener Designanmeldungen wird die Produktserie bereits vor dem Marktstart umfassend abgesichert.
Mandant: Start-up Branche: Consumer Products
Abmahnung

Erfolgreiche Verteidigung gegen Verletzungsvorwurf

Ein Onlinehändler wird wegen des Vertriebs eines angeblich designverletzenden Produkts abgemahnt und zur Abgabe einer weitreichenden Unterlassungserklärung aufgefordert. Unsere Prüfung ergibt erhebliche Zweifel an Schutzumfang und Rechtsbeständigkeit des geltend gemachten Designs.

Ergebnis: Nach Zurückweisung der Ansprüche wird die Abmahnung nicht weiterverfolgt. Eine Unterlassungserklärung muss nicht abgegeben werden.
Mandant: Onlinehändler Branche: E-Commerce
Nichtigkeitsverfahren

Angriff auf ein entgegengehaltenes Design

Ein Wettbewerber stützt seine Forderung nach Einstellung des Vertriebs auf ein eingetragenes Design. Recherchen ergeben jedoch mehrere ältere Gestaltungen mit sehr ähnlichem Gesamteindruck. Wir greifen das gegnerische Schutzrecht wegen fehlender Schutzvoraussetzungen an.

Ergebnis: Das entgegengehaltene Design wird für nichtig erklärt; der Vertrieb des Produkts unseres Mandanten kann fortgesetzt werden.
Mandant: Hersteller Branche: Haushaltswaren
Lizenzierung

Design wirtschaftlich verwertbar gemacht

Eine Designerin hat eine erfolgreiche Produktgestaltung entwickelt, möchte Herstellung und Vertrieb jedoch einem etablierten Unternehmen überlassen. Wir strukturieren das Lizenzmodell und regeln insbesondere Nutzungsumfang, Vergütung, Vertragsgebiet, Laufzeit und den Umgang mit Weiterentwicklungen.

Ergebnis: Die Designerin behält ihr Schutzrecht und erzielt über ein transparent geregeltes Lizenzmodell laufende Einnahmen aus der kommerziellen Nutzung.
Mandant: Selbstständige Designerin Branche: Produktdesign

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Designrecht

Designrecht schützt die Gestaltung von Produkten und kann Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz gegen Nachahmungen verschaffen. Gleichzeitig hängen Bestand und Reichweite eines Designrechts stark von der konkreten Gestaltung, ihrer Vorgeschichte und der gewählten Anmeldung ab.

Hier beantworten wir zentrale Fragen zu Designschutz, Designanmeldung, eingetragenen Designs und Designverletzungen.

Was ist Designrecht?

Das Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts oder eines Teils davon. Entscheidend können insbesondere Linien, Konturen, Farben, Formen, Oberflächenstrukturen und weitere Gestaltungsmerkmale sein. Geschützt werden können beispielsweise Möbel, Leuchten, Verpackungen, Modeprodukte, Schmuck, Haushaltsgegenstände, grafische Gestaltungen oder Benutzeroberflächen. Auf europäischer Ebene können nach der Reform des Designrechts ausdrücklich auch bestimmte nicht-physische und animierte Gestaltungen erfasst werden. Der früher verbreitete Begriff „Geschmacksmuster“ wurde im deutschen Recht bereits vor längerer Zeit durch den Begriff „Design“ ersetzt.

Welche Voraussetzungen muss ein Design erfüllen?

Ein Design muss insbesondere neu sein und Eigenart besitzen. Neuheit bedeutet vereinfacht, dass vor dem maßgeblichen Anmelde- oder Prioritätstag grundsätzlich kein identisches Design öffentlich zugänglich gewesen sein darf. Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck des Designs aus Sicht des sogenannten informierten Benutzers von bereits bekannten Gestaltungen unterscheidet. Dabei wird unter anderem berücksichtigt, wie groß die Gestaltungsfreiheit des Entwerfers im betreffenden Produktbereich ist.

Was schützt ein eingetragenes Design?

Ein eingetragenes Design schützt grundsätzlich die in der Anmeldung wiedergegebene Erscheinungsform. Gerade deshalb sind die eingereichten Abbildungen von erheblicher Bedeutung: Sie bestimmen wesentlich mit, was später vom Schutzrecht erfasst wird. Der Inhaber kann Dritten insbesondere untersagen, Produkte ohne seine Zustimmung herzustellen oder anzubieten, wenn diese in den Schutzbereich des Designs fallen. Bei einer Verletzung können je nach Einzelfall unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz oder Vernichtung in Betracht kommen.

Sollte ich mein Design vor der Veröffentlichung anmelden?

Grundsätzlich ist eine möglichst frühzeitige Anmeldung empfehlenswert. Denn Veröffentlichungen können für die Beurteilung der Neuheit relevant werden. Für bestimmte eigene Veröffentlichungen des Entwerfers sieht das deutsche Designrecht allerdings eine Neuheitsschonfrist von bis zu zwölf Monaten vor. Trotzdem sollte diese Frist nicht als reguläre Anmeldestrategie verstanden werden. Insbesondere bei internationalen Schutzplänen können Veröffentlichungen zusätzliche Risiken verursachen. Am sichersten ist daher regelmäßig, die Schutzstrategie vor Markteinführung, Messeauftritt, Onlineshop-Launch oder Veröffentlichung in sozialen Medien festzulegen.

Muss vor einer Designanmeldung eine Recherche durchgeführt werden?

Eine Recherche ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber sehr sinnvoll sein. Das DPMA prüft bei der Eintragung insbesondere nicht umfassend, ob das angemeldete Design tatsächlich neu ist und Eigenart besitzt. Ein Design kann daher eingetragen werden und sich später trotzdem als nicht rechtsbeständig erweisen. Mit einer Designrecherche lässt sich der bekannte Formenschatz besser einschätzen. Das kann sowohl für die Entscheidung über eine Anmeldung als auch für die Gestaltung des Schutzumfangs und die spätere Durchsetzung wichtig sein.

Wo kann ich ein Design anmelden?

Welche Anmeldung sinnvoll ist, hängt davon ab, in welchen Ländern Schutz benötigt wird. Für Deutschland können Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Einheitlicher Schutz innerhalb der Europäischen Union kann über ein eingetragenes EU-Design beim EUIPO erreicht werden. Für Unternehmen, die auch außerhalb der Europäischen Union tätig sind, kommen außerdem internationale beziehungsweise nationale Designanmeldungen in weiteren Staaten in Betracht. Wir beraten Sie dazu, welche territoriale Schutzstrategie für Ihre Absatz- und Produktionsmärkte sinnvoll ist.

Wie lange ist ein eingetragenes Design geschützt?

Ein eingetragenes Design wird zunächst für eine Schutzperiode von fünf Jahren geschützt. Der Schutz kann anschließend in weiteren Fünfjahresperioden verlängert werden. Die maximale Schutzdauer beträgt grundsätzlich 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Ob eine Verlängerung wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte insbesondere bei größeren Designportfolios regelmäßig überprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Design, Marke und Patent?

Die Schutzrechte verfolgen unterschiedliche Zwecke. Ein Design schützt insbesondere die Erscheinungsform eines Produkts. Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen und schützt beispielsweise Namen, Logos oder andere Herkunftshinweise. Ein Patent schützt dagegen technische Erfindungen und damit technische Lösungen. Je nach Produkt können mehrere Schutzrechte gleichzeitig sinnvoll sein. Gerade bei neuen Produkten lohnt es sich deshalb, nicht nur isoliert über eine Designanmeldung nachzudenken, sondern eine übergreifende IP-Strategie zu entwickeln.

Kann ein Logo auch als Design geschützt werden?

Ja. Ein Logo oder eine grafische Gestaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl als Design als auch als Marke geschützt werden. Beide Schutzrechte verfolgen jedoch unterschiedliche Zwecke und haben unterschiedliche Voraussetzungen und Schutzwirkungen. Ob eine Markenanmeldung, eine Designanmeldung oder eine Kombination aus beiden sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, wie das Logo verwendet und wirtschaftlich verwertet werden soll.

Was kann ich gegen eine Produktnachahmung tun?

Zunächst sollte geprüft werden, welche Schutzrechte bestehen und ob das angegriffene Produkt tatsächlich in deren Schutzbereich fällt. Liegt eine Designverletzung vor, kommen je nach Situation beispielsweise eine Abmahnung, die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein Antrag auf einstweilige Verfügung oder eine Klage in Betracht. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung oder Rückruf bestehen. Bei laufenden Produkteinführungen, Messen oder starkem Onlinevertrieb kann schnelles Handeln besonders wichtig sein.

Wann liegt eine Designverletzung vor?

Für die Beurteilung einer Designverletzung kommt es nicht lediglich darauf an, ob zwei Produkte einzelne identische Details besitzen. Maßgeblich ist insbesondere, welchen Gesamteindruck die gegenüberstehenden Gestaltungen beim informierten Benutzer hervorrufen. Dabei müssen sowohl der Schutzumfang des eingetragenen Designs als auch der bereits bekannte Formenschatz und die Gestaltungsfreiheit im betreffenden Produktbereich berücksichtigt werden. Ob eine Verletzung vorliegt, lässt sich deshalb regelmäßig erst nach einer konkreten Gegenüberstellung und rechtlichen Prüfung zuverlässig beurteilen.

Ich habe eine Abmahnung wegen Designverletzung erhalten. Was sollte ich tun?

Eine designrechtliche Abmahnung sollte kurzfristig geprüft, eine beigefügte Unterlassungserklärung aber nicht ungeprüft unterschrieben werden. Zunächst ist insbesondere zu klären, ob das geltend gemachte Design wirksam ist, welchen Schutzumfang es besitzt und ob das eigene Produkt tatsächlich einen entsprechenden Gesamteindruck hervorruft. Auch die verlangte Unterlassungserklärung, Auskunftsansprüche, Schadensersatzforderungen und geltend gemachte Kosten sollten geprüft werden. Je nach Ergebnis kann es sinnvoll sein, Ansprüche zurückzuweisen, eine modifizierte Lösung zu verhandeln oder das gegnerische Design selbst anzugreifen.

Kann man ein eingetragenes Design löschen lassen?

Ja. Ein eingetragenes Design kann unter bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklärt werden. Ein Angriff kommt beispielsweise in Betracht, wenn dem Design die erforderliche Neuheit oder Eigenart fehlt. Ein Nichtigkeitsverfahren kann deshalb auch ein wichtiges Verteidigungsmittel sein, wenn ein Unternehmen aus einem möglicherweise nicht rechtsbeständigen Design in Anspruch genommen wird. Umgekehrt verteidigen wir Designinhaber, wenn Wettbewerber versuchen, ein wirtschaftlich wichtiges Designrecht zu Fall zu bringen.

Was kostet eine Designanmeldung über einen Anwalt?

Die Kosten hängen insbesondere davon ab, wo und wie viele Designs angemeldet werden sollen, wie umfangreich die strategische Beratung ist und ob zusätzliche Leistungen wie Recherchen benötigt werden. Neben den Anwaltskosten fallen die jeweiligen Amtsgebühren an. Sammelanmeldungen können bei mehreren Gestaltungen wirtschaftlich interessant sein. Vor einer Beauftragung sollte deshalb geklärt werden, welche Schutzstrategie erforderlich ist. Auf dieser Grundlage lassen sich die voraussichtlichen Kosten transparent kalkulieren.

Brauche ich für die Designanmeldung einen Anwalt?

Eine deutsche Designanmeldung kann grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt vorgenommen werden. Der wesentliche Mehrwert anwaltlicher Beratung liegt jedoch häufig nicht im technischen Einreichen der Anmeldung, sondern in der Gestaltung der Schutzstrategie: Welche Varianten sollten angemeldet werden? Welche Ansichten sind sinnvoll? Was sollte sichtbar sein? Welche Merkmale sollen geschützt werden? Sind ältere Gestaltungen problematisch? Ist zusätzlich Marken-, Urheber- oder anderer Schutz erforderlich? Da die Wiedergabe des Designs für den späteren Schutzumfang entscheidend sein kann und Neuheit und Eigenart vom DPMA nicht umfassend vor der Eintragung geprüft werden, können Fehler bei der Anmeldung erst Jahre später in einem Rechtsstreit sichtbar werden.

Beraten Sie im Designrecht nur Mandanten aus Hamburg?

Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg, berät und vertritt Mandanten im Designrecht jedoch bundesweit. Besprechungen können je nach Bedarf persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden. Bei Schutzrechtsanmeldungen und Verfahren vor DPMA und EUIPO ist eine persönliche Anwesenheit in Hamburg regelmäßig nicht erforderlich.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

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