Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
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Ihre Anwälte für IT-Recht

Ihre Anwälte für IT-Recht

  • Spezialisiert: IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz aus einer Hand
  • Pragmatisch: Klare Lösungen für digitale Geschäftsmodelle
  • Bundesweit: Beratung aus Hamburg in ganz Deutschland
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Digital. Rechtssicher. Unternehmerisch.

Kanzlei für IT-Recht in Hamburg – bundesweit für Unternehmen

Digitale Geschäftsmodelle entwickeln sich schnell. Das Recht entwickelt sich mit. Datenschutz, Künstliche Intelligenz, Software, Cloud-Dienste, Domains und digitale Plattformen werfen heute rechtliche Fragen auf, die unmittelbar über die Sicherheit und Skalierbarkeit eines Unternehmens entscheiden können.

Als Kanzlei für IT-Recht beraten wir Unternehmen, Start-ups, Agenturen, Softwareanbieter, Online-Händler und andere digital tätige Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle. Unser Anspruch ist dabei nicht, digitale Innovation durch juristische Komplexität auszubremsen. Wir schaffen rechtliche Rahmenbedingungen, die verständlich, belastbar und praktisch umsetzbar sind.

Unsere Beratung reicht von der Gestaltung und Prüfung von Software- und SaaS-Verträgen über Datenschutz und DSGVO-Compliance bis zu rechtlichen Fragen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz. Auch im Domainrecht sowie bei Konflikten um digitale Projekte, Technologien und Kennzeichen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir insbesondere dort über besondere Erfahrung, wo sich IT-Recht mit Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und dem Schutz digitaler Geschäftsmodelle überschneidet.

Wir beraten präventiv, bevor rechtliche Risiken entstehen – und handeln entschlossen, wenn Verträge scheitern, Ansprüche geltend gemacht werden oder kurzfristig eine belastbare rechtliche Lösung benötigt wird. Unser Ziel: IT-Recht, das Ihr Unternehmen nicht komplizierter macht, sondern sicherer.

Recht für die digitale Wirtschaft.

Unser Beratungsangebot im IT-Recht

01
Datenschutzrecht
Datenschutzrecht
Personenbezogene Daten gehören zum Alltag nahezu jedes Unternehmens. Gleichzeitig stellen DSGVO und weitere datenschutzrechtliche Vorgaben hohe Anforderungen an Websites, Apps, Softwareprodukte, Marketingmaßnahmen und interne Unternehmensprozesse. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Datenschutz rechtssicher und zugleich praktikabel umzusetzen – von der laufenden Compliance bis zum akuten Datenschutzvorfall.
  • DSGVO-Compliance

  • Datenschutzerklärungen

  • Auftragsverarbeitung

  • Tracking & Cookies

  • Beschäftigtendatenschutz

  • Auskunftsersuchen

  • Datenschutzverletzungen

  • Behördenverfahren

Mehr zum Datenschutzrecht
02
KI-Recht
KI-Recht
Künstliche Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten – und schafft neue rechtliche Anforderungen. Unternehmen müssen beim Einsatz generativer KI und anderer KI-Systeme insbesondere regulatorische Vorgaben, Datenschutz, Urheberrechte, Vertragsfragen und Haftungsrisiken berücksichtigen. Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Entwicklung, Einführung und Nutzung von KI und übersetzen komplexe regulatorische Anforderungen in konkrete Handlungsempfehlungen.
  • EU AI Act

  • KI-Compliance

  • Generative KI

  • KI-Richtlinien

  • Datenschutz & KI

  • Urheberrecht & Trainingsdaten

  • KI-Verträge

  • Haftungsfragen

Mehr zum KI-Recht
03
Softwarerecht
Softwarerecht
Gute Software braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen. Ob Individualsoftware, SaaS, Cloud-Dienst oder komplexes Entwicklungsprojekt: Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Verantwortlichkeiten und Haftung sollten geregelt sein, bevor daraus ein Konflikt entsteht. Wir gestalten und prüfen IT-Verträge, begleiten Softwareprojekte und unterstützen Unternehmen bei Streitigkeiten über Entwicklung, Implementierung, Lizenzierung und Nutzung von Software.
  • Softwareverträge

  • SaaS-Verträge

  • Softwareentwicklung

  • Lizenzverträge

  • Nutzungsrechte

  • Open Source

  • IT-Projektverträge

  • Softwarestreitigkeiten

Mehr zum Softwarerecht
04
Domainrecht
Domainrecht
Domains sind technische Adresse, digitaler Vermögenswert und häufig zugleich Teil einer Marke. Konflikte entstehen insbesondere dann, wenn Domainnamen mit Marken, Unternehmenskennzeichen oder Namen Dritter kollidieren. Wir beraten bei der rechtlichen Absicherung von Domains, begleiten Domaintransaktionen und setzen Rechte in nationalen und internationalen Domainstreitigkeiten durch.
  • Domainregistrierung

  • Domainschutz

  • Domainkauf

  • Domainübertragung

  • Domainstreitigkeiten

  • Cybersquatting

  • Domaingrabbing

  • UDRP-Verfahren

Mehr zum Domainrecht
01
Datenschutzrecht
Datenschutzrecht
Personenbezogene Daten gehören zum Alltag nahezu jedes Unternehmens. Gleichzeitig stellen DSGVO und weitere datenschutzrechtliche Vorgaben hohe Anforderungen an Websites, Apps, Softwareprodukte, Marketingmaßnahmen und interne Unternehmensprozesse. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Datenschutz rechtssicher und zugleich praktikabel umzusetzen – von der laufenden Compliance bis zum akuten Datenschutzvorfall.
  • DSGVO-Compliance

  • Datenschutzerklärungen

  • Auftragsverarbeitung

  • Tracking & Cookies

  • Beschäftigtendatenschutz

  • Auskunftsersuchen

  • Datenschutzverletzungen

  • Behördenverfahren

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03
Softwarerecht
Softwarerecht
Gute Software braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen. Ob Individualsoftware, SaaS, Cloud-Dienst oder komplexes Entwicklungsprojekt: Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Verantwortlichkeiten und Haftung sollten geregelt sein, bevor daraus ein Konflikt entsteht. Wir gestalten und prüfen IT-Verträge, begleiten Softwareprojekte und unterstützen Unternehmen bei Streitigkeiten über Entwicklung, Implementierung, Lizenzierung und Nutzung von Software.
  • Softwareverträge

  • SaaS-Verträge

  • Softwareentwicklung

  • Lizenzverträge

  • Nutzungsrechte

  • Open Source

  • IT-Projektverträge

  • Softwarestreitigkeiten

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02
KI-Recht
KI-Recht
Künstliche Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten – und schafft neue rechtliche Anforderungen. Unternehmen müssen beim Einsatz generativer KI und anderer KI-Systeme insbesondere regulatorische Vorgaben, Datenschutz, Urheberrechte, Vertragsfragen und Haftungsrisiken berücksichtigen. Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Entwicklung, Einführung und Nutzung von KI und übersetzen komplexe regulatorische Anforderungen in konkrete Handlungsempfehlungen.
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  • KI-Compliance

  • Generative KI

  • KI-Richtlinien

  • Datenschutz & KI

  • Urheberrecht & Trainingsdaten

  • KI-Verträge

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04
Domainrecht
Domainrecht
Domains sind technische Adresse, digitaler Vermögenswert und häufig zugleich Teil einer Marke. Konflikte entstehen insbesondere dann, wenn Domainnamen mit Marken, Unternehmenskennzeichen oder Namen Dritter kollidieren. Wir beraten bei der rechtlichen Absicherung von Domains, begleiten Domaintransaktionen und setzen Rechte in nationalen und internationalen Domainstreitigkeiten durch.
  • Domainregistrierung

  • Domainschutz

  • Domainkauf

  • Domainübertragung

  • Domainstreitigkeiten

  • Cybersquatting

  • Domaingrabbing

  • UDRP-Verfahren

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Was für uns zählt.

IT-Recht mit Blick auf Ihr Geschäft

Im IT-Recht genügt es nicht, lediglich die Rechtslage zu erklären. Unsere Mandanten erwarten klare Empfehlungen, schnelle Reaktionen und Lösungen, die auch technisch und wirtschaftlich funktionieren. Deshalb legen wir Wert darauf, komplexe rechtliche Fragen verständlich auf den Punkt zu bringen. Ob neues digitales Geschäftsmodell, wichtiger Softwarevertrag, Datenschutzproblem oder akuter Konflikt: Wir wollen unseren Mandanten ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und schnell weiterzukommen.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Digitale Idee? Rechtlich absichern.

Digitale Idee? Rechtlich absichern.

Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell, identifizieren rechtliche Risiken und entwickeln eine Lösung, die zu Ihrem Produkt und Ihrem Unternehmen passt.

Jetzt beraten lassen
Anwalt Hamburg Markenrecht

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Technologie verändert sich. Gute Beratung denkt voraus.

IT-Recht für digitale Geschäftsmodelle

Digitale Produkte funktionieren selten innerhalb der Grenzen eines einzigen Rechtsgebiets. Eine Softwareplattform kann gleichzeitig Fragen des Vertragsrechts, Datenschutzrechts und Urheberrechts aufwerfen. Beim Einsatz Künstlicher Intelligenz kommen regulatorische Anforderungen und mögliche Haftungsrisiken hinzu. Domains, Produktnamen und Benutzeroberflächen können zusätzlich kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlich relevant sein.

Gute Beratung im IT-Recht beginnt deshalb mit dem Verständnis des Geschäftsmodells.

Wir analysieren nicht nur einzelne Klauseln oder Rechtsfragen, sondern betrachten das Zusammenspiel von Technologie, Vertrag, Daten und geistigem Eigentum. So können Risiken frühzeitig erkannt und rechtliche Strukturen geschaffen werden, die zur tatsächlichen Funktionsweise eines Produkts oder Unternehmens passen.

Gerade bei neuen digitalen Angeboten sollte die rechtliche Prüfung möglichst früh erfolgen. Wer Datenschutz, Nutzungsrechte, Vertragsstrukturen oder regulatorische Anforderungen erst kurz vor dem Launch berücksichtigt, muss technische oder geschäftliche Entscheidungen später häufig mit erheblichem Aufwand korrigieren.

Unser Ansatz ist daher präventiv und unternehmerisch: Rechtliche Risiken sollen dort gelöst werden, wo sie entstehen – und nicht erst dann, wenn sie zum Problem geworden sind.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Technologie schützen. Risiken beherrschen.

Technologie schützen. Risiken beherrschen.

Wir beraten Sie dort, wo IT-Recht, Software, Daten und geistiges Eigentum zusammenkommen – aus Hamburg und bundesweit.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Technologie schützen. Risiken beherrschen.

Wir beraten Sie dort, wo IT-Recht, Software, Daten und geistiges Eigentum zusammenkommen – aus Hamburg und bundesweit.

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IT-Recht trifft geistiges Eigentum.

Expertise an der Schnittstelle von IT, Software und gewerblichem Rechtsschutz

Digitale Unternehmen leben nicht nur von Technologie. Ihr wirtschaftlicher Wert liegt häufig in Software, Marken, Daten, Domains, Inhalten, Know-how und anderen immateriellen Vermögenswerten.

Genau hier überschneiden sich IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz.

Bei der Entwicklung einer Software stellt sich beispielsweise nicht nur die Frage, was technisch geschuldet ist, sondern auch, wem Programmcode und Nutzungsrechte zustehen. Beim Aufbau einer Plattform müssen neben Datenschutz und Vertragsrecht möglicherweise Marken- und Wettbewerbsrechte berücksichtigt werden. Und bei Domains entscheidet häufig erst das Zusammenspiel von Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht darüber, wer eine Internetadresse verwenden darf.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verbinden wir unsere Beratung im IT-Recht deshalb gezielt mit unserer Erfahrung beim Schutz geistigen Eigentums.

Das ermöglicht eine ganzheitliche Beratung insbesondere für technologieorientierte Unternehmen, Softwareanbieter, Agenturen, Start-ups und Unternehmen mit digitalen Produkten. Wir helfen dabei, Verträge sauber aufzusetzen, digitale Assets zu schützen, regulatorische Anforderungen umzusetzen und Rechte im Konfliktfall konsequent durchzusetzen.

Über uns

Zahlen die zählen

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Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

0

Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

0

Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

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Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

IT-Recht in der Praxis.

Konkrete Lösungen für digitale Herausforderungen

IT-rechtliche Beratung zeigt ihren Wert besonders dann, wenn aus komplexen technischen und rechtlichen Fragen eine klare Handlungsstrategie wird. Das kann bereits vor dem Start eines digitalen Produkts erforderlich sein – oder erst dann, wenn ein Softwareprojekt scheitert, eine Behörde tätig wird oder Rechte an einer Domain oder Technologie streitig sind. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, digitale Projekte rechtssicher zu gestalten und Konflikte effizient zu lösen.

Softwarerecht

SaaS-Vertrag vor internationalem Produktstart

Ein deutsches Technologieunternehmen wollte eine neue B2B-Software als SaaS-Lösung im europäischen Markt anbieten. Vor dem Launch sollten Vertragsstruktur, Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte, Haftung und datenschutzrechtliche Anforderungen rechtlich abgesichert werden. Wir entwickelten eine auf das Geschäftsmodell zugeschnittene Vertragsstruktur und stimmten die rechtlichen Regelungen mit den tatsächlichen technischen Abläufen des Dienstes ab.

Beispielhaftes Ergebnis: Klare vertragliche Grundlage für den skalierbaren Vertrieb der SaaS-Lösung.
Mandant: Technologieunternehmen Branche: Software
KI-Recht

Einführung generativer KI im Unternehmen

Ein Unternehmen wollte generative KI für Marketing, interne Recherche und die Erstellung von Inhalten einsetzen. Unklar war insbesondere, welche Vorgaben hinsichtlich Datenschutz, vertraulichen Unternehmensinformationen, Urheberrechten und interner Verantwortlichkeiten gelten sollten. Wir entwickelten einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von KI und formulierten interne Regeln für zulässige Anwendungen und sensible Daten.

Beispielhaftes Ergebnis: Strukturierter KI-Einsatz mit klar definierten rechtlichen Leitplanken.
Mandant: Mittelständisches Unternehmen Branche: Dienstleistungen
Datenschutzrecht

Datenschutzvorfall nach Fehlversand von Kundendaten

Nach einem technischen Fehler wurden personenbezogene Informationen an einen falschen Empfängerkreis versendet. Das Unternehmen benötigte kurzfristig eine rechtliche Einschätzung zu Meldepflichten, Dokumentation und weiteren Maßnahmen. Wir bewerteten den Vorfall, strukturierten die erforderliche interne Dokumentation und begleiteten das Unternehmen bei den nächsten rechtlichen Schritten.

Beispielhaftes Ergebnis: Schnelle rechtliche Einordnung und geordnete Bearbeitung des Datenschutzvorfalls.
Mandant: Online-Unternehmen Branche: E-Commerce
Domainrecht

Vorgehen gegen missbräuchlich registrierte Marken-Domain

Ein Dritter registrierte eine Domain, die mit der etablierten Marke eines Unternehmens übereinstimmte, und nutzte diese zur Weiterleitung auf ein konkurrierendes Angebot. Nach Prüfung der kennzeichen- und domainrechtlichen Ausgangslage wurde eine Strategie zur Durchsetzung der Rechte an der Domain entwickelt.

Beispielhaftes Ergebnis: Rechtliche Absicherung der digitalen Markenpräsenz und Übertragung der streitigen Domain.
Mandant: Markeninhaber Branche: Konsumgüter
IT-Projekt

Konflikt bei gescheitertem Softwareprojekt

Bei der Entwicklung einer unternehmenskritischen Individualsoftware kam es zu erheblichen Verzögerungen. Auftraggeber und Entwickler waren sich zudem uneinig darüber, welche Funktionen vertraglich geschuldet waren und welche Anforderungen nachträglich hinzugekommen waren. Wir prüften Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Projektkommunikation und entwickelten auf dieser Grundlage eine Strategie für die weitere Vertragsabwicklung.

Beispielhaftes Ergebnis: Klärung der Verantwortlichkeiten und wirtschaftlich geordnete Beendigung des Konflikts.
Mandant: Mittelständisches Unternehmen Branche: Handel

Fragen und Antworten.

Häufig gestellte Fragen zum IT-Recht

IT-Recht betrifft nahezu jedes Unternehmen, das Software einsetzt, Daten verarbeitet oder digitale Produkte und Dienstleistungen anbietet. Gleichzeitig existiert nicht „das eine“ IT-Gesetz. Je nach Sachverhalt greifen Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht und zunehmend europäische Digitalregulierung ineinander.

Was versteht man unter IT-Recht?

IT-Recht ist ein Sammelbegriff für rechtliche Fragen rund um Informationstechnologie und digitale Geschäftsmodelle. Dazu gehören insbesondere IT-Vertragsrecht, Software- und Lizenzrecht, Datenschutzrecht, E-Commerce, Plattformrecht, Cloud- und SaaS-Verträge sowie rechtliche Fragen zu künstlicher Intelligenz und Cybersecurity. Ein eigenständiges „IT-Gesetz“ gibt es nicht. Je nach Sachverhalt greifen unterschiedliche nationale und europäische Regelungen ineinander.

Wann sollte ich einen Anwalt für IT-Recht einschalten?

Anwaltliche Beratung ist besonders sinnvoll, bevor ein größeres IT-Projekt startet, Software entwickelt oder eingekauft wird oder ein digitales Geschäftsmodell auf den Markt kommt. Typische Anlässe sind: Softwareentwicklungsprojekte, Einführung von SaaS- oder Cloud-Lösungen, Lizenzverträge, Plattform- und App-Projekte, Datenschutzfragen, KI-Anwendungen, Cybersecurity-Anforderungen sowie Streit mit IT-Dienstleistern. Je früher zentrale rechtliche Punkte geklärt werden, desto leichter lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

Welche Verträge gehören zum IT-Recht?

Typische IT-Verträge sind insbesondere: Softwareentwicklungsverträge, Softwarelizenzverträge, SaaS-Verträge, Cloud-Verträge, Hostingverträge, Wartungs- und Supportverträge, Service Level Agreements, Outsourcingverträge, Projektverträge sowie Verträge über IT-Beratung. Welche Vertragsform sinnvoll ist, hängt von der konkreten Leistung und dem jeweiligen Geschäftsmodell ab.

Was sollte in einem Softwareentwicklungsvertrag geregelt sein?

Ein Softwareentwicklungsvertrag sollte insbesondere klar beschreiben, welche Software beziehungsweise Funktionen geschuldet sind und wie das Projekt abgewickelt wird. Wichtige Punkte sind regelmäßig: Leistungsbeschreibung, Projektphasen und Termine, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Change Requests, Tests und Abnahme, Nutzungsrechte, Quellcode, Dokumentation, Gewährleistung, Haftung sowie Wartung und Support. Gerade eine präzise Leistungsbeschreibung kann spätere Streitigkeiten erheblich reduzieren.

Wem gehört individuell entwickelte Software?

Das lässt sich nicht allein mit der Beauftragung beantworten. Computerprogramme können urheberrechtlich geschützt sein. Welche Nutzungsrechte der Auftraggeber erhält, richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Regelungen. Deshalb sollte ausdrücklich festgelegt werden, ob Software beispielsweise nur intern genutzt, verändert, vervielfältigt, an verbundene Unternehmen weitergegeben oder kommerziell weiterverwertet werden darf.

Was ist der Unterschied zwischen Softwarekauf und Softwarelizenz?

Bei Software steht häufig nicht das Eigentum an einem körperlichen Gegenstand im Vordergrund, sondern das Recht, das Computerprogramm in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Lizenzbedingungen können beispielsweise festlegen, wie viele Nutzer zugreifen dürfen, auf welchen Systemen die Software eingesetzt werden darf und ob eine Weitergabe oder Bearbeitung zulässig ist. Welche gesetzlichen Regelungen zusätzlich gelten, hängt von Vertriebsform und Vertragsgestaltung ab.

Was ist bei Open-Source-Software zu beachten?

Open-Source-Software darf nicht automatisch ohne Bedingungen für jeden Zweck verwendet werden. Die jeweilige Open-Source-Lizenz legt fest, welche Rechte bestehen und welche Pflichten einzuhalten sind. Je nach Lizenz können insbesondere Hinweise auf Urheber und Lizenztexte oder weitergehende Pflichten bei Veränderung und Weitergabe erforderlich sein. Unternehmen sollten deshalb dokumentieren, welche Open-Source-Komponenten sie einsetzen und unter welchen Lizenzbedingungen dies geschieht.

Was ist ein SaaS-Vertrag?

SaaS steht für „Software as a Service“. Die Software wird typischerweise nicht dauerhaft auf dem eigenen System installiert, sondern über einen Onlinedienst bereitgestellt. Ein SaaS-Vertrag sollte insbesondere Leistungen, Verfügbarkeit, Support, Vergütung, Nutzungsrechte, Datenschutz, Haftung und Vertragsbeendigung regeln. Besonders wichtig ist häufig auch die Frage, wie Kunden nach Vertragsende ihre Daten zurückerhalten beziehungsweise exportieren können.

Was gehört in einen Cloud-Vertrag?

Neben den allgemeinen Leistungs- und Vergütungsregelungen sind bei Cloud-Diensten insbesondere folgende Punkte wichtig: Verfügbarkeit, Leistungsstandards, Datensicherheit, Support, Unterauftragnehmer, Datenstandorte, Datenschutz, Backup, Migration, Exit-Regelungen sowie Haftung. Welche Regelungen erforderlich sind, hängt stark davon ab, welche Daten und Geschäftsprozesse in die Cloud verlagert werden.

Was ist ein Service Level Agreement?

Ein Service Level Agreement – kurz SLA – definiert messbare Qualitätsanforderungen an eine IT-Leistung. Typische Regelungen betreffen beispielsweise Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder Supportzeiten. Sinnvoll ist außerdem festzulegen, wie die Einhaltung gemessen wird und welche Folgen eintreten, wenn vereinbarte Service Levels nicht erreicht werden.

Was passiert, wenn ein IT-Projekt scheitert?

Zunächst muss geprüft werden, welche Leistungen vereinbart waren und welche Partei ihre vertraglichen Pflichten möglicherweise verletzt hat. Relevant sind insbesondere Leistungsbeschreibung, Projektänderungen, Mitwirkungspflichten, Abnahme, Mängeldokumentation und Kommunikation zwischen den Beteiligten. Je nach Situation können Ansprüche auf Vertragserfüllung, Nachbesserung, Vergütungsanpassung, Schadensersatz oder Vertragsbeendigung in Betracht kommen. Bei größeren Projekten empfiehlt es sich, den Projektverlauf und offene Punkte frühzeitig beweissicher zu dokumentieren.

Wann ist Software mangelhaft?

Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich insbesondere danach, welche Beschaffenheit und Funktionalität vertraglich vereinbart wurden und welche gesetzlichen Anforderungen an die konkrete Leistung gelten. Fehler allein führen nicht automatisch zu denselben Rechtsfolgen. Entscheidend ist unter anderem, wie erheblich sie sind, welche Funktionen betroffen sind und welche Möglichkeiten zur Nachbesserung bestehen.

Was muss ein Unternehmen beim Datenschutz im IT-Bereich beachten?

Bei digitalen Projekten sollte frühzeitig geprüft werden, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche externen Dienstleister eingebunden sind. Relevant können insbesondere Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen sowie internationale Datentransfers sein. Bei Websites und digitalen Diensten kommen zusätzlich besondere Vorgaben für den Zugriff auf Endgeräte beziehungsweise den Einsatz von Tracking-Technologien hinzu. Das TDDDG enthält hierzu spezielle Regelungen zum Schutz der Privatsphäre bei digitalen Diensten.

Was gilt für Cookies und Tracking?

Nicht jede Speicherung oder jeder Zugriff auf Informationen im Endgerät eines Nutzers ist ohne Weiteres zulässig. § 25 TDDDG enthält besondere Vorgaben für das Speichern von Informationen in Endeinrichtungen oder den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen. Je nach Technologie und Zweck kann eine Einwilligung erforderlich sein; das Gesetz sieht zugleich gesetzliche Ausnahmen vor. Bei Tracking- und Consent-Lösungen sollte deshalb sowohl das TDDDG als auch das Datenschutzrecht berücksichtigt werden.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Websites?

Geschäftlich betriebene Websites müssen verschiedene rechtliche Anforderungen beachten. Dazu können insbesondere gehören: Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Cookie- und Tracking-Regelungen, Urheber- und Bildrechte, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz sowie Barrierefreiheitsanforderungen. Das Digitale-Dienste-Gesetz enthält unter anderem allgemeine Informationspflichten für Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste.

Was ist beim Betrieb eines Online-Shops zu beachten?

Online-Shops müssen insbesondere verbraucherrechtliche Informationspflichten, Vertragsinformationen, Preisangaben und gegebenenfalls Widerrufsrechte berücksichtigen. Hinzu kommen datenschutzrechtliche Fragen, Zahlungsdienste, Versand, Werbung sowie Anforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Welche Regelungen konkret gelten, hängt davon ab, ob sich das Angebot an Verbraucher oder ausschließlich an Unternehmen richtet und welche Produkte oder Leistungen angeboten werden.

Müssen Unternehmen den Einsatz von KI rechtlich regeln?

Das ist regelmäßig sinnvoll. Unternehmensinterne KI-Richtlinien können beispielsweise festlegen: welche KI-Systeme verwendet werden dürfen, welche Informationen eingegeben werden dürfen, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist, wie Ergebnisse überprüft werden, welche urheberrechtlichen Risiken zu beachten sind sowie wer für Auswahl und Einsatz verantwortlich ist. Zusätzlich können sich aus dem AI Act konkrete gesetzliche Pflichten ergeben.

Was ist der EU AI Act?

Der AI Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz und sieht je nach KI-System unterschiedliche Anforderungen vor. Der AI Act trat 2024 in Kraft und ist seit dem 2. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Einzelne Vorschriften galten bereits früher; für bestimmte Hochrisiko-Systeme bestehen weitergehende Übergangsfristen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche Rolle sie beim Einsatz eines KI-Systems einnehmen und welche gesetzlichen Anforderungen daraus entstehen.

Wem gehören Inhalte, die mit KI erstellt wurden?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Urheberrechtlich stellen sich insbesondere Fragen danach, ob überhaupt eine menschliche schöpferische Leistung vorliegt und ob bei der Erstellung oder Nutzung bestehende Rechte Dritter betroffen sind. Daneben können Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Anbieters relevant sein. Unternehmen sollten deshalb sowohl den Entstehungsprozess als auch die Nutzungsbedingungen und die geplante wirtschaftliche Verwendung berücksichtigen.

Ist Cybersecurity auch ein rechtliches Thema?

Ja. IT-Sicherheit ist zunehmend Gegenstand gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Anforderungen. Neben Cybersecurity-Vorschriften können insbesondere Datenschutzrecht, vertragliche Sicherheitszusagen, Meldepflichten und Haftungsfragen relevant werden. Die NIS2-Richtlinie hebt außerdem die Verantwortung der Unternehmensleitung für Cybersecurity-Risikomanagement ausdrücklich hervor.

Was sollte ein Unternehmen nach einem Cyberangriff tun?

Neben der technischen Eindämmung sollte frühzeitig geprüft werden, welche rechtlichen Pflichten ausgelöst wurden. Je nach Vorfall können beispielsweise Melde- oder Benachrichtigungspflichten, datenschutzrechtliche Anforderungen, Pflichten gegenüber Kunden und Vertragspartnern sowie Anforderungen an die Beweissicherung relevant sein. Bei größeren Sicherheitsvorfällen sollten technische Incident Response und rechtliche Bewertung deshalb eng miteinander abgestimmt werden.

Was ist NIS2?

NIS2 ist die europäische Richtlinie zur Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen. Sie erweitert den Kreis betroffener Sektoren und Unternehmen und sieht unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen und die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle vor. Welche Anforderungen ein konkretes Unternehmen treffen, hängt insbesondere von Branche, Tätigkeit und Unternehmensgröße sowie der nationalen Umsetzung ab.

Was ist bei IT-Verträgen mit externen Dienstleistern besonders wichtig?

Entscheidend ist eine klare Aufgaben- und Risikoverteilung. Der Vertrag sollte insbesondere regeln: geschuldete Leistungen, technische Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Termine, Vergütung, Nutzungsrechte, Datenschutz, IT-Sicherheit, Haftung, Support sowie Vertragsbeendigung. Bei geschäftskritischen Leistungen sollten zudem Exit- und Übergaberegelungen berücksichtigt werden.

Was kann ich tun, wenn mein IT-Dienstleister nicht liefert?

Zunächst sollte geprüft werden, welche Leistungen vertraglich geschuldet sind und ob vereinbarte Termine oder Qualitätsanforderungen tatsächlich verletzt wurden. Wichtig ist außerdem, ob der Auftraggeber notwendige Mitwirkungsleistungen erbracht hat und ob sich der Leistungsumfang während des Projekts verändert hat. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob Nachbesserung, Fristsetzung, Vertragsänderung, Schadensersatz oder eine Beendigung der Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Prüfen und gestalten Sie IT-Verträge?

Ja. Wir prüfen bestehende Vertragsentwürfe und gestalten individuelle Vereinbarungen für Software, SaaS, Cloud, Entwicklung, Lizenzierung und andere digitale Leistungen. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere darauf, welche Leistung tatsächlich geschuldet ist, wem die erforderlichen Rechte zustehen, wer welches wirtschaftliche Risiko trägt und was passiert, wenn das Projekt nicht wie geplant verläuft..

Beraten Sie sowohl IT-Anbieter als auch Kunden?

Ja. Wir beraten Softwareanbieter, IT-Dienstleister, Agenturen, Plattformbetreiber, Start-ups und andere Technologieunternehmen ebenso wie Unternehmen, die IT-Leistungen einkaufen oder digitale Projekte umsetzen. Dadurch kennen wir die typischen Interessen und Konfliktpunkte beider Seiten und können Vertragsmodelle entsprechend gestalten.

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