Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com
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Fachanwaltskanzlei für Markenrecht – Marken schützen. Rechte durchsetzen.

Fachanwaltskanzlei für Markenrecht – Marken schützen. Rechte durchsetzen.

  • Kompetent: Auf Markenrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
  • Erfahren: Mehr als 6.000 Markensachen bearbeitet
  • Ausgezeichnet: PMN Award als Newcomer-Kanzlei des Jahres
Jetzt kontaktieren

Mehr Wert

Ihr Fachanwalt für Markenrecht in Hamburg – bundesweit für Sie tätig

Eine starke Marke schafft Wiedererkennung und kann zu einem der wertvollsten Vermögenswerte eines Unternehmens werden. Entscheidend ist jedoch, sie rechtlich richtig abzusichern und ihre Schutzposition konsequent zu verteidigen.

Als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei beraten wir Unternehmen, Gründer und Markeninhaber in allen wesentlichen Fragen des Markenrechts. Wir unterstützen Sie bei der Markenanmeldung in Deutschland, der Europäischen Union und international, prüfen Marken auf mögliche Konflikte mit älteren Kennzeichenrechten und begleiten Sie bei Widerspruchs- und Amtsverfahren vor DPMA und EUIPO.

Auch nach der Eintragung Ihrer Marke stehen wir Ihnen zur Seite: Wir übernehmen die Markenüberwachung, beraten bei Markenverletzungen und Abmahnungen, setzen Ansprüche gegen Verletzer durch und unterstützen Sie bei Lizenzverträgen und der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Marke.

Dabei verbinden wir Spezialisierung mit praktischer Erfahrung: Unsere Kanzlei hat bereits mehr als 6.000 Markensachen bearbeitet.

360° Rechtsberatung

Unser Beratungsangebot im Markenrecht

01
Markenanmeldungen
Markenanmeldungen
Mit über 5.000 Markenanmeldungen gehören wir deutschlandweit zu den aktivsten Kanzleien in diesem Bereich. Gerne unterstützen wir auch Sie professionell, routiniert und kosteneffizient beim Schutz Ihrer Marke.
  • Markenanmeldung in Deutschland, DACH, EU oder international

  • Optional: Professionelle Verfügbarkeitsrecherche

ab399
zzgl. MwSt. und Amtsgebühren
Markenanmeldung
02
Markenverletzung
Markenverletzung
Eine Marke ist ein Monopolrecht. Im Rahmen seines Schutzbereichs ist es anderen untersagt, identische oder verwechslungsfähige Marken zu benutzen. Wird Ihre Marke verletzt und Sie gegen nicht dagegen vor, dann schwächt und entwertet dies Ihre Marke. Um dies zu vermeiden und am Markt unverwechselbar zu bleiben, sollte man aktiv gegen Markenverletzungen vorgehen.
  • Professionelle Verteidigung Ihrer Marke

  • Die Ihnen entstehenden Anwaltskosten werden vom Verletzer für Sie ersetzt verlangt

299
zzgl. MwSt. Erstberatungsgebühr
Mehr Informationen zum Thema Markenverletzung
03
Verteidigung gegen Abmahnungen
Verteidigung gegen Abmahnungen
Es kann vorkommen, dass man unwissentlich eine ältere Marke verletzt. Dies passiert vor allem dann, wenn man es versäumt hat, vor Anmeldung oder Benutzungsaufnahme einer Marke eine professionelle Verfügbarkeitsrecherche durchzuführen. In diesen Fällen wird man oftmals abgemahnt und muss Schadensbegrenzung betreiben.

Ebenso oft kommt es aber auch vor, dass sich Abmahnungen wegen Markenverletzungen bei näherer Prüfung als unberechtigt herausstellen. In diesen Fällen hat man sogar Ansprüche gegen den Abmahnenden. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten und benötigen Beratung, wie man sich hiergegen am besten verteidigt? Dann sprechen Sie uns gerne an.
299
zzgl. MwSt. Erstberatungsgebühr
Mehr Informationen zu Abmahnungen
04
Amtsverfahren (DPMA, EUIPO)
Amtsverfahren (DPMA, EUIPO)
Zahlreiche Markenstreitigkeiten werden vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) ausgetragen. Dazu gehören vor allem Widerspruchsverfahren, aber auch Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren. Neben diesen sog. "kontradiktorischen Verfahren" kann es auch sein, dass das Markenamt die Markenanmeldung als schutzunfähig beanstandet und aufgefordert hat, hierzu Stellung zu nehmen. Wenn Sie professionelle Unterstützung in einem Verfahren vor dem Markenamt benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen zu Amtsverfahren
05
Markenüberwachung
Markenüberwachung
Markenämter wie das DPMA oder EUIPO empfehlen Markeninhabern ausdrücklich, eingetragene Marken zu überwachen und zu verteidigen. Wir übernehmen dies für Sie zu transparenten Festpreisen.
  • Softwaregestütztes Screening der Markenregister

  • Kollisionsmitteilung mit klaren Empfehlungen

399
p.a. zzgl. MwSt.
Markenüberwachung beauftragen
06
Markenlizenzverträge
Markenlizenzverträge
die Kompensation geregelt werden soll. Wir unterstützen Sie, wenn Sie als Lizenzgeber Ihre Marke an Dritte lizenzieren wollen oder wenn Sie als Lizenznehmer Fragen zu einem Lizenzvertrag haben.
Mehr zu Lizenzverträgen
07
Grenzbeschlagnahme
Grenzbeschlagnahme
Wurde Ihre Ware vom Zoll wegen des Verdachts einer Schutzrechtsverletzung aufgegriffen? Dann ist schnelles Handeln geboten um den Schaden zu minimieren und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu vermeiden.
Mehr Informationen zur Grenzbeschlagnahme
01
Markenanmeldungen
Markenanmeldungen
Mit über 5.000 Markenanmeldungen gehören wir deutschlandweit zu den aktivsten Kanzleien in diesem Bereich. Gerne unterstützen wir auch Sie professionell, routiniert und kosteneffizient beim Schutz Ihrer Marke.
  • Markenanmeldung in Deutschland, DACH, EU oder international

  • Optional: Professionelle Verfügbarkeitsrecherche

ab399
zzgl. MwSt. und Amtsgebühren
Markenanmeldung
03
Verteidigung gegen Abmahnungen
Verteidigung gegen Abmahnungen
Es kann vorkommen, dass man unwissentlich eine ältere Marke verletzt. Dies passiert vor allem dann, wenn man es versäumt hat, vor Anmeldung oder Benutzungsaufnahme einer Marke eine professionelle Verfügbarkeitsrecherche durchzuführen. In diesen Fällen wird man oftmals abgemahnt und muss Schadensbegrenzung betreiben.

Ebenso oft kommt es aber auch vor, dass sich Abmahnungen wegen Markenverletzungen bei näherer Prüfung als unberechtigt herausstellen. In diesen Fällen hat man sogar Ansprüche gegen den Abmahnenden. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten und benötigen Beratung, wie man sich hiergegen am besten verteidigt? Dann sprechen Sie uns gerne an.
299
zzgl. MwSt. Erstberatungsgebühr
Mehr Informationen zu Abmahnungen
05
Markenüberwachung
Markenüberwachung
Markenämter wie das DPMA oder EUIPO empfehlen Markeninhabern ausdrücklich, eingetragene Marken zu überwachen und zu verteidigen. Wir übernehmen dies für Sie zu transparenten Festpreisen.
  • Softwaregestütztes Screening der Markenregister

  • Kollisionsmitteilung mit klaren Empfehlungen

399
p.a. zzgl. MwSt.
Markenüberwachung beauftragen
07
Grenzbeschlagnahme
Grenzbeschlagnahme
Wurde Ihre Ware vom Zoll wegen des Verdachts einer Schutzrechtsverletzung aufgegriffen? Dann ist schnelles Handeln geboten um den Schaden zu minimieren und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu vermeiden.
Mehr Informationen zur Grenzbeschlagnahme
02
Markenverletzung
Markenverletzung
Eine Marke ist ein Monopolrecht. Im Rahmen seines Schutzbereichs ist es anderen untersagt, identische oder verwechslungsfähige Marken zu benutzen. Wird Ihre Marke verletzt und Sie gegen nicht dagegen vor, dann schwächt und entwertet dies Ihre Marke. Um dies zu vermeiden und am Markt unverwechselbar zu bleiben, sollte man aktiv gegen Markenverletzungen vorgehen.
  • Professionelle Verteidigung Ihrer Marke

  • Die Ihnen entstehenden Anwaltskosten werden vom Verletzer für Sie ersetzt verlangt

299
zzgl. MwSt. Erstberatungsgebühr
Mehr Informationen zum Thema Markenverletzung
04
Amtsverfahren (DPMA, EUIPO)
Amtsverfahren (DPMA, EUIPO)
Zahlreiche Markenstreitigkeiten werden vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) ausgetragen. Dazu gehören vor allem Widerspruchsverfahren, aber auch Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren. Neben diesen sog. "kontradiktorischen Verfahren" kann es auch sein, dass das Markenamt die Markenanmeldung als schutzunfähig beanstandet und aufgefordert hat, hierzu Stellung zu nehmen. Wenn Sie professionelle Unterstützung in einem Verfahren vor dem Markenamt benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen zu Amtsverfahren
06
Markenlizenzverträge
Markenlizenzverträge
die Kompensation geregelt werden soll. Wir unterstützen Sie, wenn Sie als Lizenzgeber Ihre Marke an Dritte lizenzieren wollen oder wenn Sie als Lizenznehmer Fragen zu einem Lizenzvertrag haben.
Mehr zu Lizenzverträgen

Unser Gradmesser für Erfolg

Zufriedene Mandanten

Niemand geht gerne zum Arzt und – ganz ehrlich – nur wenige gehen gerne zum Anwalt. Umso mehr freut es uns, wenn wir gemeinsam mit unseren Mandanten Herausforderungen im Markenrecht meistern, Probleme lösen und Mehrwert schaffen können.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Link
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Link
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Link

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

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Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir vertreten Mandanten in Hamburg und deutschlandweit.

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Anwalt Hamburg Markenrecht

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Aus Erfahrung gut

Ihr Anwalt für Markenrecht in Hamburg

Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde ich 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Mein anwaltliches Handwerk habe ich von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gelernt, für die ich rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich auch umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate ich Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Markenrechts.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Haben Sie Fragen zum Markenrecht?

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Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen helfen Ihnen gerne weiter.

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Versierter Rechtsrat

Kompetenz durch Spezialisierung

Das Markenrecht ist eine komplizierte Spezialmaterie. Deswegen ist es gut, wenn Sie sich von einem ausgewiesenen Fachmann beraten lassen. Schließlich würden Sie auch nicht zu einem Zahnarzt gehen, wenn Sie eine Herz-OP benötigen.

Fachanwälte sind in ihrem Rechtsgebiet besonders qualifiziert. Die Rechtsanwaltskammern verleihen den Titel nur solchen Anwälten, die nachgewiesen haben, dass sie besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen aufweisen, die auf dem Fachgebiet erheblich das Maß übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO).

Außerdem müssen sich Fachanwälte regelmäßig fortbilden. So wird sichergestellt, dass Ihr Anwalt stets „up to date“ ist und Sie unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Gesetzgebung berät. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie hochqualifiziert in allen Bereichen des Markenrechts.

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Markenanmeldungen

Über 6.000 erfolgreich bearbeitete Markenanmeldungen sprechen für sich. Unsere jahrelange Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz ermöglicht es uns, Marken effizient, strategisch und nachhaltig zu schützen – national wie international.

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Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz

Mit zwei zertifizierten Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz verfügt unsere Kanzlei über ausgewiesene Spezialkompetenz in Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht. Sie profitieren von gebündeltem Fachwissen auf höchstem Niveau.

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Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

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Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Praxisbeispiele

Ergebnisse, die für unsere Mandanten zählen

Markenrecht ist dann am wirksamsten, wenn es gezielt eingesetzt wird. Wir begleiten Unternehmen von der strategischen Markenanmeldung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung – national wie international. Ob Verletzungsklage, Abmahnung oder Widerspruchsverfahren vor dem Markenamt: Unsere Praxisbeispiele zeigen, wie wir für unsere Mandanten schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen erreicht haben.

Nichtigkeitsverfahren

Abwehr von Abmahnung

Unser Mandant – ein StartUp aus dem IT-Sektor – wird von einem weltweit führenden Anbieter eines Betriebssystems wegen einer angeblichen Markenverletzung abgemahnt. Angriff ist manchmal die beste Verteidigung, weswegen wir einen Nichtigkeitsantrag gegen die angeblich verletzte Marke eingereicht haben.

Ergebnis: Am Ende konnte ein Vergleich erzielt werden, der die Rücknahme des Nichtigkeitsantrags und die Zahlung einer fünfstelligen Vergleichszahlung an unseren Mandanten beinhaltete.
Mandant: StartUp Branche: Informationstechnologie
Widerspruch

Verteidigung gegen Widerspruch

Unser Mandant – der Betreiber eines Preisvergleichsportals – hat beim EUIPO eine Marke angemeldet, gegen die ein großer Versicherungskonzern Widerspruch eingelegt hat. Da tatsächlich Verwechslungsgefahr bestand, haben wir die Marke rein prozessual über eine Nichtbenutzungseinrede verteidigt.

Ergebnis: Obwohl der Widerspruch inhaltlich begründet war, konnte die Marke aus rein formalen Gründen vor dem Markenamt verteidigt werden.
Mandant: Kleinunternehmen Branche: Verbraucherinformation
Markenverletzung

Abwehr von Abmahnung

Unser Mandant - ein kleines Unternehmen im Bereich Landschafts- und Gartenbau - wird wegen einer angeblichen Markenverletzung abgemahnt. Wir konnten auf ein älteres Unternehmenskennzeichenrecht unseres Mandanten verweisen und so den Spieß umdrehen.

Ergebnis: Der Abmahnende musste alle Kosten tragen und unserem Mandanten seine Marke kostenlos übertragen.
Mandant: Dienstleister Branche: Landschafts- und Gartenbau

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Thema Markenrecht

Das Marken- und Kennzeichenrecht ist ein facettenreiches Rechtsgebiet und jeder Fall ist anders gelagert. Einige Fragen tauchen aber regelmäßig auf. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht schützt Kennzeichen, mit denen Unternehmen ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden. Geschützt werden können insbesondere Namen und Logos, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch andere Zeichen. Markenrecht entsteht insbesondere durch die Eintragung einer Marke und gibt ihrem Inhaber ausschließliche Rechte innerhalb des jeweiligen Schutzbereichs.

Warum sollte ich eine Marke anmelden?

Eine eingetragene Marke verschafft ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht an dem geschützten Zeichen für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Sie erleichtert es, gegen Nachahmer und verwechslungsfähige Kennzeichen vorzugehen und schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Nutzung, Lizenzierung und wirtschaftliche Verwertung der Marke.

Sollte ich vor einer Markenanmeldung eine Markenrecherche durchführen?

In vielen Fällen ist eine professionelle Markenrecherche sinnvoll. Das Markenamt prüft bei einer deutschen Markenanmeldung zwar insbesondere die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen, eine umfassende Prüfung auf möglicherweise entgegenstehende ältere Markenrechte ersetzt dies jedoch nicht. Eine Recherche kann deshalb helfen, Konflikte, Widersprüche und spätere Abmahnungen frühzeitig zu erkennen.

Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Am Anfang steht die Frage, welches Zeichen für welche Waren und Dienstleistungen geschützt werden soll. Anschließend sollte geprüft werden, ob die Marke grundsätzlich schutzfähig ist und ob relevante ältere Kennzeichenrechte entgegenstehen könnten. Danach wird die Anmeldung beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder – für eine Unionsmarke – beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Schutzstrategie bis zur Eintragung.

Wo kann ich eine Marke anmelden?

Welche Anmeldung sinnvoll ist, hängt davon ab, in welchen Ländern Schutz benötigt wird. Für Deutschland kommt insbesondere eine deutsche Marke beim DPMA in Betracht. Einheitlicher Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten kann über eine Unionsmarke beim EUIPO beantragt werden. Für internationale Schutzstrategien kommen darüber hinaus internationale Registrierungen und nationale Markenanmeldungen in einzelnen Staaten infrage.

Was kostet eine Markenanmeldung beim Anwalt?

Die Gesamtkosten hängen unter anderem vom gewünschten Schutzgebiet, der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, dem Umfang einer vorherigen Markenrecherche und dem konkreten Beratungsbedarf ab. Bei uns erhalten Sie vor der Beauftragung eine transparente Übersicht über die voraussichtlichen Anwalts- und Amtsgebühren.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Eine deutsche Marke ist grundsätzlich zehn Jahre geschützt. Der Markenschutz kann anschließend beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden, sofern die erforderlichen Verlängerungsgebühren gezahlt werden.

Was kann ich tun, wenn jemand meine Marke verletzt?

Bei einer Markenverletzung kommen je nach Einzelfall insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Häufig wird zunächst außergerichtlich gegen den Verletzer vorgegangen. Ist eine schnelle gerichtliche Entscheidung erforderlich, kann auch ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt insbesondere von der konkreten Benutzung, den betroffenen Waren und Dienstleistungen und der Verwechslungsgefahr ab.

Ich habe eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten. Was sollte ich tun?

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte möglichst kurzfristig geprüft werden. Insbesondere sollte eine beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden, da sie weitreichende und langfristige Verpflichtungen auslösen kann. Ein Fachanwalt für Markenrecht kann prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, welche Risiken bestehen und welche Reaktion sinnvoll ist.

Was ist eine Markenüberwachung?

Bei einer Markenüberwachung werden relevante Markenregister regelmäßig auf neue Anmeldungen überprüft, die mit der eigenen Marke kollidieren könnten. Werden problematische Anmeldungen frühzeitig entdeckt, kann geprüft werden, ob beispielsweise ein Widerspruch oder eine andere Maßnahme zur Verteidigung der Marke sinnvoll ist.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Markenrecht einschalten?

Eine spezialisierte Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn eine neue Marke angemeldet werden soll, Zweifel an ihrer Verfügbarkeit bestehen, eine Abmahnung oder ein Widerspruch eingegangen ist, ein Dritter eine ähnliche Marke verwendet oder Markenrechte durchgesetzt, überwacht oder lizenziert werden sollen.

Beraten Sie Mandanten nur in Hamburg?

Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg, berät und vertritt Mandanten im Markenrecht jedoch bundesweit. Besprechungen können je nach Fall persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

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T: +49 (0)40 882153900
E: info@slopek.com

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