Fachanwaltskanzlei für Markenrecht – Marken schützen. Rechte durchsetzen.
- Kompetent: Auf Markenrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
- Erfahren: Mehr als 6.000 Markensachen bearbeitet
- Ausgezeichnet: PMN Award als Newcomer-Kanzlei des Jahres
Mehr Wert
Ihr Fachanwalt für Markenrecht in Hamburg – bundesweit für Sie tätig
Eine starke Marke schafft Wiedererkennung und kann zu einem der wertvollsten Vermögenswerte eines Unternehmens werden. Entscheidend ist jedoch, sie rechtlich richtig abzusichern und ihre Schutzposition konsequent zu verteidigen.
Als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei beraten wir Unternehmen, Gründer und Markeninhaber in allen wesentlichen Fragen des Markenrechts. Wir unterstützen Sie bei der Markenanmeldung in Deutschland, der Europäischen Union und international, prüfen Marken auf mögliche Konflikte mit älteren Kennzeichenrechten und begleiten Sie bei Widerspruchs- und Amtsverfahren vor DPMA und EUIPO.
Auch nach der Eintragung Ihrer Marke stehen wir Ihnen zur Seite: Wir übernehmen die Markenüberwachung, beraten bei Markenverletzungen und Abmahnungen, setzen Ansprüche gegen Verletzer durch und unterstützen Sie bei Lizenzverträgen und der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Marke.
Dabei verbinden wir Spezialisierung mit praktischer Erfahrung: Unsere Kanzlei hat bereits mehr als 6.000 Markensachen bearbeitet.
Unser Gradmesser für Erfolg
Zufriedene Mandanten
Niemand geht gerne zum Arzt und – ganz ehrlich – nur wenige gehen gerne zum Anwalt. Umso mehr freut es uns, wenn wir gemeinsam mit unseren Mandanten Herausforderungen im Markenrecht meistern, Probleme lösen und Mehrwert schaffen können.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Aus Erfahrung gut
Ihr Anwalt für Markenrecht in Hamburg
Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde ich 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Mein anwaltliches Handwerk habe ich von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gelernt, für die ich rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich auch umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate ich Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Markenrechts.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Versierter Rechtsrat
Kompetenz durch Spezialisierung
Das Markenrecht ist eine komplizierte Spezialmaterie. Deswegen ist es gut, wenn Sie sich von einem ausgewiesenen Fachmann beraten lassen. Schließlich würden Sie auch nicht zu einem Zahnarzt gehen, wenn Sie eine Herz-OP benötigen.
Fachanwälte sind in ihrem Rechtsgebiet besonders qualifiziert. Die Rechtsanwaltskammern verleihen den Titel nur solchen Anwälten, die nachgewiesen haben, dass sie besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen aufweisen, die auf dem Fachgebiet erheblich das Maß übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO).
Außerdem müssen sich Fachanwälte regelmäßig fortbilden. So wird sichergestellt, dass Ihr Anwalt stets „up to date“ ist und Sie unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Gesetzgebung berät. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie hochqualifiziert in allen Bereichen des Markenrechts.
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Markenanmeldungen
Über 6.000 erfolgreich bearbeitete Markenanmeldungen sprechen für sich. Unsere jahrelange Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz ermöglicht es uns, Marken effizient, strategisch und nachhaltig zu schützen – national wie international.
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Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz
Mit zwei zertifizierten Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz verfügt unsere Kanzlei über ausgewiesene Spezialkompetenz in Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht. Sie profitieren von gebündeltem Fachwissen auf höchstem Niveau.
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Bewertung auf anwalt.de
Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.
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Bewertung auf Google
Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Thema Markenrecht
Das Marken- und Kennzeichenrecht ist ein facettenreiches Rechtsgebiet und jeder Fall ist anders gelagert. Einige Fragen tauchen aber regelmäßig auf. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Das Markenrecht schützt Kennzeichen, mit denen Unternehmen ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter unterscheiden. Geschützt werden können insbesondere Namen und Logos, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch andere Zeichen. Markenrecht entsteht insbesondere durch die Eintragung einer Marke und gibt ihrem Inhaber ausschließliche Rechte innerhalb des jeweiligen Schutzbereichs.
Eine eingetragene Marke verschafft ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht an dem geschützten Zeichen für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Sie erleichtert es, gegen Nachahmer und verwechslungsfähige Kennzeichen vorzugehen und schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Nutzung, Lizenzierung und wirtschaftliche Verwertung der Marke.
In vielen Fällen ist eine professionelle Markenrecherche sinnvoll. Das Markenamt prüft bei einer deutschen Markenanmeldung zwar insbesondere die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen, eine umfassende Prüfung auf möglicherweise entgegenstehende ältere Markenrechte ersetzt dies jedoch nicht. Eine Recherche kann deshalb helfen, Konflikte, Widersprüche und spätere Abmahnungen frühzeitig zu erkennen.
Am Anfang steht die Frage, welches Zeichen für welche Waren und Dienstleistungen geschützt werden soll. Anschließend sollte geprüft werden, ob die Marke grundsätzlich schutzfähig ist und ob relevante ältere Kennzeichenrechte entgegenstehen könnten. Danach wird die Anmeldung beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder – für eine Unionsmarke – beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Schutzstrategie bis zur Eintragung.
Welche Anmeldung sinnvoll ist, hängt davon ab, in welchen Ländern Schutz benötigt wird. Für Deutschland kommt insbesondere eine deutsche Marke beim DPMA in Betracht. Einheitlicher Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten kann über eine Unionsmarke beim EUIPO beantragt werden. Für internationale Schutzstrategien kommen darüber hinaus internationale Registrierungen und nationale Markenanmeldungen in einzelnen Staaten infrage.
Die Gesamtkosten hängen unter anderem vom gewünschten Schutzgebiet, der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, dem Umfang einer vorherigen Markenrecherche und dem konkreten Beratungsbedarf ab. Bei uns erhalten Sie vor der Beauftragung eine transparente Übersicht über die voraussichtlichen Anwalts- und Amtsgebühren.
Eine deutsche Marke ist grundsätzlich zehn Jahre geschützt. Der Markenschutz kann anschließend beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden, sofern die erforderlichen Verlängerungsgebühren gezahlt werden.
Bei einer Markenverletzung kommen je nach Einzelfall insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Häufig wird zunächst außergerichtlich gegen den Verletzer vorgegangen. Ist eine schnelle gerichtliche Entscheidung erforderlich, kann auch ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt insbesondere von der konkreten Benutzung, den betroffenen Waren und Dienstleistungen und der Verwechslungsgefahr ab.
Eine markenrechtliche Abmahnung sollte möglichst kurzfristig geprüft werden. Insbesondere sollte eine beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden, da sie weitreichende und langfristige Verpflichtungen auslösen kann. Ein Fachanwalt für Markenrecht kann prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, welche Risiken bestehen und welche Reaktion sinnvoll ist.
Bei einer Markenüberwachung werden relevante Markenregister regelmäßig auf neue Anmeldungen überprüft, die mit der eigenen Marke kollidieren könnten. Werden problematische Anmeldungen frühzeitig entdeckt, kann geprüft werden, ob beispielsweise ein Widerspruch oder eine andere Maßnahme zur Verteidigung der Marke sinnvoll ist.
Eine spezialisierte Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn eine neue Marke angemeldet werden soll, Zweifel an ihrer Verfügbarkeit bestehen, eine Abmahnung oder ein Widerspruch eingegangen ist, ein Dritter eine ähnliche Marke verwendet oder Markenrechte durchgesetzt, überwacht oder lizenziert werden sollen.
Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg, berät und vertritt Mandanten im Markenrecht jedoch bundesweit. Besprechungen können je nach Fall persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.