Ihr starker Partner im
Markenrecht
- Kompetent: Auf Markenrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
- Erfahren: Mehr als 5.000 Markensachen bearbeitet
- Ausgezeichnet: PMN Award als Newcomer-Kanzlei des Jahres
Mehr Wert
Wir schaffen starke Marken
Der Wert von starken Marken kann gar nicht überschätzt werden. Marken sind Leuchttürme im Angebotsdschungel und garantieren die Sichtbarkeit am Markt. Es kommt nicht von ungefähr, dass Marken für viele Unternehmen ihr wichtigstes und wertvollstes Wirtschaftsgut darstellen. Als Fachanwaltskanzlei sind wir darauf spezialisiert, Ihre Marke bestmöglich zu schützen und Ihnen damit zu helfen, Ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.
Unser Gradmesser für Erfolg
Zufriedene Mandanten
Niemand geht gerne zum Arzt und – ganz ehrlich – nur wenige gehen gerne zum Anwalt. Umso mehr freut es uns, wenn wir gemeinsam mit unseren Mandanten Herausforderungen im Markenrecht meistern, Probleme lösen und Mehrwert schaffen können.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Aus Erfahrung gut
Ihr Anwalt für Markenrecht in Hamburg
Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde ich 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Mein anwaltliches Handwerk habe ich von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gelernt, für die ich rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich auch umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate ich Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Markenrechts.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Versierter Rechtsrat
Kompetenz durch Spezialisierung
Das Markenrecht ist eine komplizierte Spezialmaterie. Deswegen ist es gut, wenn Sie sich von einem ausgewiesenen Fachmann beraten lassen. Schließlich würden Sie auch nicht zu einem Zahnarzt gehen, wenn Sie eine Herz-OP benötigen.
Fachanwälte sind in ihrem Rechtsgebiet besonders qualifiziert. Die Rechtsanwaltskammern verleihen den Titel nur solchen Anwälten, die nachgewiesen haben, dass sie besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen aufweisen, die auf dem Fachgebiet erheblich das Maß übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO).
Außerdem müssen sich Fachanwälte regelmäßig fortbilden. So wird sichergestellt, dass Ihr Anwalt stets „up to date“ ist und Sie unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Gesetzgebung berät. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie hochqualifiziert in allen Bereichen des Markenrechts.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Thema Markenrecht
Das Marken- und Kennzeichenrecht ist ein facettenreiches Rechtsgebiet und jeder Fall ist anders gelagert. Einige Fragen tauchen aber regelmäßig auf. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Das Markenrecht schützt Marken, also Namen, Logos oder andere Kennzeichen, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Es regelt, wie Marken angemeldet, genutzt und verteidigt werden – und sorgt dafür, dass Sie als Markeninhaber exklusive Rechte an Ihrer Marke haben.
Mit einer Markenanmeldung sichern Sie sich das alleinige Nutzungsrecht an Ihrer Marke. Ohne Schutz riskieren Sie, dass Dritte Ihre Marke verwenden oder sogar für sich eintragen lassen. Eine eingetragene Marke ist ein starkes Mittel gegen Nachahmer und hilft, Ihre Unternehmensidentität zu schützen.
Zuerst prüfen wir als Rechtsanwalt für Markenrecht, ob Ihre Wunschmarke überhaupt schutzfähig ist und keine älteren Rechte verletzt. Anschließend begleiten wir Sie durch den gesamten Anmeldeprozess beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder auch international, etwa bei der EUIPO oder WIPO.
Die Kosten hängen davon ab, wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen Sie schützen wollen und ob Sie national, europaweit oder international anmelden. Wir beraten Sie transparent zu allen Gebühren und Zusatzkosten.
er Markenschutz gilt zunächst für zehn Jahre, kann aber beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden – solange Sie die entsprechenden Gebühren zahlen.
Absolut! Mit einem Lizenzvertrag können Sie Dritten erlauben, Ihre Marke zu nutzen – und sich dafür eine Lizenzgebühr sichern. Wir erstellen und prüfen für Sie rechtssichere Lizenzverträge.
Mit einer Markenüberwachung sorgen wir dafür, dass keine ähnlichen oder identischen Marken eingetragen werden, die Ihre Rechte verletzen könnten. So können wir frühzeitig gegen mögliche Verletzungen vorgehen.
Wird Ihre Marke ohne Erlaubnis genutzt, können Sie Unterlassung, Schadensersatz oder sogar die Vernichtung rechtswidriger Produkte verlangen. Wir als Anwälte für Markenrecht helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – oft beginnt das mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung.
Eigentlich immer, wenn es um Markenanmeldung, Schutzstrategie, Lizenzverträge oder die Verteidigung Ihrer Marke geht. Ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und sorgt dafür, dass Ihre Marke optimal geschützt ist.