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Dr. David Slopek, LL.M.

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Guter Rat muss nicht teuer sein!

Wir wissen, dass Kostensicherheit für viele unserer Mandanten fast genauso wichtig ist, wie hohe Beratungsqualität. Darauf stellen wir uns ein, indem wir nicht nur fair kalkulierte Stundensätze anbieten, sondern auch eine ganze Reihe an alternativen, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Vergütungsmodelle. So stellen wir sicher, dass Sie mit unseren Honorarnoten genauso zufrieden sind, wie mit unserer anwaltlichen Beratung.

Kostenloser Erstkontakt

Ihre erste Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail ist grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Vor unserer Mandatierung erhalten Sie von uns ein konkretes Angebot, das sich an dem zu erwartenden Arbeitsaufwand orientiert. So haben Sie volle Kostenkontrolle und -transparenz.

Kosten der Erstberatung

Die Erstberatung folgt im Anschluss an den Erstkontakt. Sie umfasst die Aufklärung des Sachverhaltes sowie eine erste rechtliche Einschätzung samt konkreten Handlungsempfehlungen. Eine telefonische Erstberatung kostet 189 EUR netto. Soll darüber hinaus ein schriftlicher Rat bzw. ein rechtliches Gutachten erteilt werden, so belaufen sich die Kosten wenn nicht anders vereinbart auf 249 EUR netto.

Unsere Vergütungsmodelle

Abrechnung nach Zeitaufwand

Unsere schlanke Struktur erlaubt es uns, Ihnen unsere Beratung zu attraktiven Stundensätzen anbieten zu können. Dabei profitieren Sie zusätzlich davon, dass wir Ihre Probleme schnell und routiniert lösen. Unnötiger und teurer Mehraufwand für die Einarbeitung in Standardprobleme kann so vermieden werden.

Festpreise

Bei vielen Tätigkeiten sind wir aufgrund unserer Erfahrung in der Lage, den zu erwartenden Arbeitsaufwand präzise abzuschätzen (Beispiel: Markenanmeldungen). Das erlaubt es uns, Ihnen eine Bearbeitung zu einem fair kalkulierten Festpreis anzubieten. So haben Sie volle Kostenkontrolle.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Soweit wir nichts anderes vereinbaren, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses sieht in Abhängigkeit vom Gegenstandswert der Auseinandersetzung bei Erreichung bestimmter Meilensteine Gebührentatbestände vor, die sicherstellen, dass die wirtschaftlichen Interessen von Mandanten und Beratern gerecht in Einklang gebracht werden.

Sonstige Vergütungsmodelle

Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, uns bei der Abrechnung so weit wie möglich an den Bedürfnissen unserer Mandanten auszurichten. Wenn Sie ein alternatives Vergütungsmodell im Blick haben, freuen wir uns, dieses gemeinsam mit Ihnen zu besprechen.

Kostenerstattung durch die Gegenseite

In gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei zu tragen hat. Das bedeutet, dass der Mandant zunächst unser Honorar bezahlt und nach erfolgreichem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens das Honorar vom Beklagten in der Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet verlangen kann.

Rechtsschutzversicherung

Wir rechnen auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung ab. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass der Mandant stets unser Auftraggeber ist und die Rechtsschutzversicherung lediglich die Kosten ganz oder teilweise erstattet. Oftmals fällt zudem eine Selbstbeteiligung an, die der Mandant stets selber zu tragen hat.

Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung (z. B. die Einholung einer Deckungszusage) übernehmen wir gerne, behalten uns jedoch vor unseren hiefür erbrachten Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Als Mandant können Sie daher Geld sparen, wenn Sie die Korrespondenz selbst übernehmen.

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