Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com
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Ihre Anwälte für Medienrecht
Recht. Medien. Reputation.

Ihre Anwälte für Medienrecht

  • Spezialisiert: Erfahrene Beratung im Medien-, Persönlichkeits- und Äußerungsrecht
  • Effizient: Schnelle Hilfe wenn Zeit kritisch ist
  • Bundesweit: Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland
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Medien verändern sich. Rechte bleiben.

Kanzlei für Medienrecht

Ob Social Media, Presseberichterstattung, Online-Bewertungen oder klassische Rundfunkangebote: Medienrecht entscheidet heute häufig darüber, was veröffentlicht werden darf, wie Unternehmen und Personen dargestellt werden und welche Möglichkeiten Betroffene gegen rechtswidrige Inhalte haben.

Als Kanzlei für Medienrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Agenturen, Medienhäuser, Kreative, Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen bei medienrechtlichen Fragestellungen. Dabei verbinden sich regelmäßig unterschiedliche Rechtsgebiete – insbesondere Äußerungsrecht, Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht und Medienregulierungsrecht.

Im Zentrum steht häufig die Abwägung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und dem Schutz von Persönlichkeit, Privatsphäre und Reputation auf der anderen Seite. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist grundrechtlich geschützt; zugleich findet sie unter anderem Grenzen im Schutz der persönlichen Ehre.

Wir unterstützen Sie sowohl präventiv als auch im Konfliktfall: Wir prüfen Veröffentlichungen vorab, begleiten Kommunikations- und Medienprojekte, setzen Ansprüche gegen rechtswidrige Inhalte durch und verteidigen Sie gegen medienrechtliche Forderungen.

Rundum rechtssicher im Medienrecht

Unser Beratungsangebot im Medienrecht

01
Social Media-Recht
Social Media-Recht
Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn oder Facebook sind längst nicht mehr nur Kommunikationskanäle. Für Unternehmen, Influencer, Agenturen und Kreative sind sie zugleich Werbeplattform, Vertriebskanal und öffentliche Bühne – mit entsprechenden rechtlichen Risiken. Unsere Anwälte für Medienrecht beraten bei allen rechtlichen Fragen rund um Social Media und Online-Kommunikation. Wir prüfen Inhalte und Kampagnen, beraten zu Persönlichkeits-, Bild- und Urheberrechten und unterstützen bei Konflikten mit anderen Nutzern oder Plattformen.
  • Rechtliche Prüfung von Social-Media-Posts und Kampagnen

  • Persönlichkeitsrechte und Recht am eigenen Bild

  • Urheberrechte an Fotos, Videos, Musik und anderen Inhalten

  • Influencer- und Creator-Marketing

  • Vorgehen gegen rechtswidrige Posts, Accounts oder Inhalte

  • Sperrungen, Löschungen und Content-Moderation durch Plattformen

  • Identitätsdiebstahl und Deep-Fakes

Mehr zu Social Media-Recht
02
Äußerungsrecht
Äußerungsrecht
Nicht jede kritische Äußerung ist rechtswidrig – aber auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Das Äußerungsrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welche Aussagen über Personen oder Unternehmen zulässig sind und wann Persönlichkeits- oder Unternehmensrechte verletzt werden. Entscheidend ist häufig die Einordnung einer Aussage als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung sowie die Abwägung der betroffenen Interessen.
  • Wir prüfen Presseartikel, Posts, Videos, Podcasts, Kommentare, Interviews und andere Veröffentlichungen und entwickeln eine passende Strategie. Je nach Situation kommen insbesondere Unterlassung, Löschung, Berichtigung, Gegendarstellung oder weitere Ansprüche in Betracht.

  • Ebenso vertreten wir Medien, Unternehmen und andere Äußernde, wenn diese wegen einer Veröffentlichung abgemahnt oder gerichtlich in Anspruch genommen werden.

03
Presserecht
Presserecht
Freie Berichterstattung ist ein wesentlicher Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Gleichzeitig müssen Presse und andere Medien die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren. Unsere Rechtsanwälte beraten im Presserecht auf beiden Seiten: Wir unterstützen Personen und Unternehmen, die von einer unzulässigen Berichterstattung betroffen sind, und beraten Medien, Redaktionen und andere Publizierende bei der rechtlichen Absicherung ihrer Veröffentlichungen. Wir helfen insbesondere bei:
  • Unwahren Tatsachenbehauptungen

  • Verdachtsberichterstattung

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Berichten über Privat- und Intimsphäre

  • Abmahnungen und Unterlassungsverfahren

  • Gegendarstellungen und Berichtigungen

  • Rechtlicher Prüfung vor einer Veröffentlichung

  • Einstweiligen Verfügungen und gerichtlichen Verfahren

Mehr zum Presserecht
04
Berichterstattung
Berichterstattung
Darf ein Foto veröffentlicht werden? Darf eine Person namentlich genannt werden? Wie weit darf ein Bericht in die Privatsphäre eingreifen?Bei der Wort- und Bildberichterstattung treffen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild unmittelbar aufeinander. Unsere Kanzlei prüft, welche Berichterstattung im konkreten Einzelfall zulässig ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Das Recht am eigenen Bild gibt Betroffenen grundsätzlich Einfluss darauf, ob Bildnisse von ihnen verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen. Das Gesetz sieht hiervon jedoch Ausnahmen vor, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen. Wir beraten unter anderem bei:
  • Veröffentlichung von Fotos und Videos

  • Recht am eigenen Bild

  • Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens

  • Paparazzi- und Eventfotografie

  • Verwendung von Bildern in Social Media

  • Namensnennung und Identifizierbarkeit von Personen

  • Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafverfahren

  • Löschungs- und Unterlassungsansprüche

05
Reputationsmanagement
Reputationsmanagement
Wir schützen Ihren guten Ruf. Eine einzelne schlechte Bewertung kann heute von Tausenden potenziellen Kunden gelesen werden. Unwahre oder rechtswidrige Bewertungen können deshalb erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben – insbesondere bei Google, Bewertungsportalen, Arbeitgeberplattformen oder Social Media. Wir prüfen negative Bewertungen und andere rufschädigende Online-Inhalte und setzen berechtigte Löschungs- und Unterlassungsansprüche gegenüber Verfassern und Plattformen durch. Unsere Beratung umfasst insbesondere:
  • Schlechte Online-Bewertungen prüfen und löschen lassen

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen

  • Diffamierende Online-Beiträge

  • Beiträge in Foren und sozialen Netzwerken

  • Identifizierung und Vorgehen gegen Verfasser

  • Kommunikation mit Plattformbetreibern

  • Gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen

06
Rundfunkrecht
Rundfunkrecht
Fernsehen und Radio sind längst nicht mehr die einzigen Formen von Rundfunk. Livestreams, Web-TV, Streamingangebote und andere audiovisuelle Formate können ebenfalls rundfunk- und medienrechtliche Fragen auslösen. Wir beraten Rundfunkveranstalter, Medienunternehmen, Produzenten, Plattformen und Anbieter audiovisueller Inhalte zu den regulatorischen Anforderungen ihrer Angebote. Zu unserer Beratung gehören insbesondere:
  • Einordnung von Rundfunk- und Streamingangeboten

  • Zulassungs- und Anzeigefragen

  • Beratung gegenüber Landesmedienanstalten

  • Werbe- und Sponsoringvorgaben

  • Produktplatzierung

  • Trennungs- und Kennzeichnungspflichten

  • Jugendschutz

  • Neue digitale Medienangebote

Mehr zum Runkfunkrecht
07
Medienregulierung
Medienregulierung
Neue Medien. Neue Regeln. Die Digitalisierung hat nicht nur neue Medienformate hervorgebracht, sondern auch das regulatorische Umfeld grundlegend verändert. Medienunternehmen, Plattformen, Content-Anbieter und digitale Geschäftsmodelle müssen heute nationale und europäische Vorgaben gleichzeitig berücksichtigen. Neben klassischen rundfunkrechtlichen Regelungen gewinnen insbesondere Plattformregulierung, Content-Moderation, Transparenzpflichten und der Digital Services Act (DSA) an Bedeutung. Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen frühzeitig zu erkennen und rechtssicher umzusetzen. Wir begleiten außerdem Verfahren und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Unsere Beratung umfasst insbesondere:
  • Medienstaatsvertrag

  • Digital Services Act

  • Plattform- und Intermediärsregulierung

  • Medienaufsicht

  • Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten

  • Regulierung audiovisueller Angebote

  • Content-Moderation

  • Rechtliche Konzeption neuer Medienangebote

Medienregulierung
01
Social Media-Recht
Social Media-Recht
Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn oder Facebook sind längst nicht mehr nur Kommunikationskanäle. Für Unternehmen, Influencer, Agenturen und Kreative sind sie zugleich Werbeplattform, Vertriebskanal und öffentliche Bühne – mit entsprechenden rechtlichen Risiken. Unsere Anwälte für Medienrecht beraten bei allen rechtlichen Fragen rund um Social Media und Online-Kommunikation. Wir prüfen Inhalte und Kampagnen, beraten zu Persönlichkeits-, Bild- und Urheberrechten und unterstützen bei Konflikten mit anderen Nutzern oder Plattformen.
  • Rechtliche Prüfung von Social-Media-Posts und Kampagnen

  • Persönlichkeitsrechte und Recht am eigenen Bild

  • Urheberrechte an Fotos, Videos, Musik und anderen Inhalten

  • Influencer- und Creator-Marketing

  • Vorgehen gegen rechtswidrige Posts, Accounts oder Inhalte

  • Sperrungen, Löschungen und Content-Moderation durch Plattformen

  • Identitätsdiebstahl und Deep-Fakes

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03
Presserecht
Presserecht
Freie Berichterstattung ist ein wesentlicher Bestandteil einer offenen Gesellschaft. Gleichzeitig müssen Presse und andere Medien die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren. Unsere Rechtsanwälte beraten im Presserecht auf beiden Seiten: Wir unterstützen Personen und Unternehmen, die von einer unzulässigen Berichterstattung betroffen sind, und beraten Medien, Redaktionen und andere Publizierende bei der rechtlichen Absicherung ihrer Veröffentlichungen. Wir helfen insbesondere bei:
  • Unwahren Tatsachenbehauptungen

  • Verdachtsberichterstattung

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Berichten über Privat- und Intimsphäre

  • Abmahnungen und Unterlassungsverfahren

  • Gegendarstellungen und Berichtigungen

  • Rechtlicher Prüfung vor einer Veröffentlichung

  • Einstweiligen Verfügungen und gerichtlichen Verfahren

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05
Reputationsmanagement
Reputationsmanagement
Wir schützen Ihren guten Ruf. Eine einzelne schlechte Bewertung kann heute von Tausenden potenziellen Kunden gelesen werden. Unwahre oder rechtswidrige Bewertungen können deshalb erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben – insbesondere bei Google, Bewertungsportalen, Arbeitgeberplattformen oder Social Media. Wir prüfen negative Bewertungen und andere rufschädigende Online-Inhalte und setzen berechtigte Löschungs- und Unterlassungsansprüche gegenüber Verfassern und Plattformen durch. Unsere Beratung umfasst insbesondere:
  • Schlechte Online-Bewertungen prüfen und löschen lassen

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen

  • Diffamierende Online-Beiträge

  • Beiträge in Foren und sozialen Netzwerken

  • Identifizierung und Vorgehen gegen Verfasser

  • Kommunikation mit Plattformbetreibern

  • Gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen

07
Medienregulierung
Medienregulierung
Neue Medien. Neue Regeln. Die Digitalisierung hat nicht nur neue Medienformate hervorgebracht, sondern auch das regulatorische Umfeld grundlegend verändert. Medienunternehmen, Plattformen, Content-Anbieter und digitale Geschäftsmodelle müssen heute nationale und europäische Vorgaben gleichzeitig berücksichtigen. Neben klassischen rundfunkrechtlichen Regelungen gewinnen insbesondere Plattformregulierung, Content-Moderation, Transparenzpflichten und der Digital Services Act (DSA) an Bedeutung. Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen frühzeitig zu erkennen und rechtssicher umzusetzen. Wir begleiten außerdem Verfahren und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Unsere Beratung umfasst insbesondere:
  • Medienstaatsvertrag

  • Digital Services Act

  • Plattform- und Intermediärsregulierung

  • Medienaufsicht

  • Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten

  • Regulierung audiovisueller Angebote

  • Content-Moderation

  • Rechtliche Konzeption neuer Medienangebote

Medienregulierung
02
Äußerungsrecht
Äußerungsrecht
Nicht jede kritische Äußerung ist rechtswidrig – aber auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Das Äußerungsrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welche Aussagen über Personen oder Unternehmen zulässig sind und wann Persönlichkeits- oder Unternehmensrechte verletzt werden. Entscheidend ist häufig die Einordnung einer Aussage als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung sowie die Abwägung der betroffenen Interessen.
  • Wir prüfen Presseartikel, Posts, Videos, Podcasts, Kommentare, Interviews und andere Veröffentlichungen und entwickeln eine passende Strategie. Je nach Situation kommen insbesondere Unterlassung, Löschung, Berichtigung, Gegendarstellung oder weitere Ansprüche in Betracht.

  • Ebenso vertreten wir Medien, Unternehmen und andere Äußernde, wenn diese wegen einer Veröffentlichung abgemahnt oder gerichtlich in Anspruch genommen werden.

04
Berichterstattung
Berichterstattung
Darf ein Foto veröffentlicht werden? Darf eine Person namentlich genannt werden? Wie weit darf ein Bericht in die Privatsphäre eingreifen?Bei der Wort- und Bildberichterstattung treffen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild unmittelbar aufeinander. Unsere Kanzlei prüft, welche Berichterstattung im konkreten Einzelfall zulässig ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Das Recht am eigenen Bild gibt Betroffenen grundsätzlich Einfluss darauf, ob Bildnisse von ihnen verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen. Das Gesetz sieht hiervon jedoch Ausnahmen vor, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen. Wir beraten unter anderem bei:
  • Veröffentlichung von Fotos und Videos

  • Recht am eigenen Bild

  • Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens

  • Paparazzi- und Eventfotografie

  • Verwendung von Bildern in Social Media

  • Namensnennung und Identifizierbarkeit von Personen

  • Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafverfahren

  • Löschungs- und Unterlassungsansprüche

06
Rundfunkrecht
Rundfunkrecht
Fernsehen und Radio sind längst nicht mehr die einzigen Formen von Rundfunk. Livestreams, Web-TV, Streamingangebote und andere audiovisuelle Formate können ebenfalls rundfunk- und medienrechtliche Fragen auslösen. Wir beraten Rundfunkveranstalter, Medienunternehmen, Produzenten, Plattformen und Anbieter audiovisueller Inhalte zu den regulatorischen Anforderungen ihrer Angebote. Zu unserer Beratung gehören insbesondere:
  • Einordnung von Rundfunk- und Streamingangeboten

  • Zulassungs- und Anzeigefragen

  • Beratung gegenüber Landesmedienanstalten

  • Werbe- und Sponsoringvorgaben

  • Produktplatzierung

  • Trennungs- und Kennzeichnungspflichten

  • Jugendschutz

  • Neue digitale Medienangebote

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Was für uns zählt

Zufriedene Mandanten

Medienrechtliche Konflikte sind häufig nicht nur eine juristische Frage. Sie können unmittelbar die öffentliche Wahrnehmung, die Reputation oder das Geschäftsmodell unserer Mandanten betreffen. Deshalb legen wir Wert auf schnelle Erreichbarkeit, klare Handlungsempfehlungen und Lösungen, die neben der rechtlichen auch die kommunikative und wirtschaftliche Dimension berücksichtigen.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

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Wir beraten Unternehmen, Medien, Kreative und Privatpersonen in ganz Deutschland – persönlich, telefonisch oder per Video-Call.

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Erfahrung, die den Unterschied macht

Alte Hasen, auch bei neuen Medien

Medienrecht erfordert mehr als die Kenntnis einzelner Gesetze. Entscheidend ist das Verständnis dafür, wie Kommunikation, Öffentlichkeit, Persönlichkeitsrechte, geistiges Eigentum und wirtschaftliche Interessen zusammenspielen.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Mandanten in Hamburg und bundesweit bei medienrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung reicht vom Äußerungs- und Presserecht über Social Media und Reputationsmanagement bis hin zu Rundfunkrecht und Medienregulierung.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir zudem über besondere Erfahrung an den Schnittstellen zwischen Medienrecht und geistigem Eigentum, beispielsweise wenn Fotografien, Videos, Musik, Marken oder andere geschützte Inhalte Gegenstand medialer Veröffentlichungen sind.

Wir beraten präventiv, wenn Veröffentlichungen oder Geschäftsmodelle rechtlich abgesichert werden sollen – und reagieren konsequent, wenn schnelle Hilfe gegen rechtswidrige Inhalte erforderlich ist.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Haben Sie ein medienrechtliches Problem?

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Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen Ihnen gerne weiter – aus Hamburg und bundesweit.

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Spezialisiert. Strategisch. Durchsetzungsstark.

Kompetenz im Medienrecht

Medienrecht ist ein Querschnittsgebiet. Je nach Fall können Persönlichkeitsrecht, Äußerungsrecht, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder regulatorische Vorgaben eine Rolle spielen.

Besonders anspruchsvoll ist die Abwägung zwischen unterschiedlichen geschützten Interessen. Während Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit einen hohen Stellenwert genießen, schützt die Rechtsordnung zugleich Persönlichkeit, Privatsphäre und persönliche Ehre.

Hinzu kommt die rasante Veränderung der Medienlandschaft. Klassische Presse- und Rundfunkangebote existieren heute neben sozialen Netzwerken, Streamingdiensten, Influencern, Plattformen und anderen digitalen Kommunikationsformen. Auch die Regulierung hat sich entsprechend weiterentwickelt – etwa durch den Medienstaatsvertrag und den europäischen Digital Services Act.

Wir betrachten medienrechtliche Fragen deshalb nicht isoliert, sondern entwickeln Lösungen, die rechtlich belastbar, kommunikativ sinnvoll und wirtschaftlich praktikabel sind.

Abmahnung wegen Filesharing Anwalt aus Hamburg

Über uns

Zahlen die zählen

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Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

0

Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

0

Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

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Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Praxisbeispiele

Konkrete Fälle, konkrete Erfolge

Medienrecht ist dann besonders effektiv, wenn es konsequent und ohne Zeitverzug eingesetzt wird. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, unzutreffende Berichterstattung zu korrigieren, Persönlichkeits- und Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzungen durchzusetzen und rufschädigende Inhalte dauerhaft aus dem Netz zu entfernen – ob gegenüber Redaktionen, Plattformen oder Einzelpersonen. Unsere Praxisbeispiele verdeutlichen, wie wir mit gezielten rechtlichen Mitteln messbare Ergebnisse für unsere Mandanten erzielt haben.

Presserecht

Vorgehen gegen identifizierende Berichterstattung

Unser Mandant - ein Unternehmensberater - wurde wegen eines Vergehens aus der Vergangenheit von einer Journalistin mehr als ein Jahrzehnt durch ihn identifizierende Online-Publikationen an den Online-Pranger gestellt. Hiergegen sind wir konsequent durch Abmahnung und Klage vorgegangen. Parallel haben wir Inhalte bei Suchmaschinen gesperrt.

Ergebnis: Die Online-Reputation des Mandanten ist wiederhergestellt. Ihn negativ darstellende Inhalte sind über Suchmaschinen nicht mehr auffindbar.
Mandant: Unternehmensberater Branche: Consulting
Social Media-Recht

Verhinderung von bevorstehender Online-Veröffentlichung

Unser Mandant – ein insbesondere auf TikTok erfolgreicher Influencer – hat Kenntnis darüber erlangt, dass eine andere Influencerin aus seinem privaten Umfeld intime Informationen sammelt und plant, ihn in einem bereits angekündigten Stream "öffentlich zu zerstören". Gegen den drohenden Stream sind wir proaktiv im Wege einer einstweiligen Unterlassungs-Verfügung vorgegangen.

Ergebnis: Die rufschädigenden Inhalte wurden nicht veröffentlicht und die Reputation unseres Mandanten hat keinen Schaden genommen.
Mandant: Influencer Branche: Unterhaltung

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Medienrecht

Medienrecht betrifft heute nahezu jede Form öffentlicher Kommunikation – von Presseartikeln und Fernsehbeiträgen über Google-Bewertungen bis zu Instagram-Posts, YouTube-Videos oder Podcasts. Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Fragen aus unserer Beratungspraxis.

Was versteht man unter Medienrecht?

Medienrecht ist ein Sammelbegriff für die rechtlichen Regeln rund um Medien, öffentliche Kommunikation und Veröffentlichungen. Dazu gehören unter anderem das Presserecht, Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Rundfunkrecht und Teile des Urheberrechts sowie der Medienregulierung. Ein Anwalt für Medienrecht berät beispielsweise bei rechtswidriger Berichterstattung, negativen Online-Bewertungen, Social-Media-Konflikten oder regulatorischen Fragen von Medienunternehmen.

Wann sollte ich einen Anwalt für Medienrecht einschalten?

Anwaltliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn eine Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist und dadurch Rechte verletzt werden könnten. Typische Fälle sind Presseanfragen, rufschädigende Artikel, negative Bewertungen, unerlaubt veröffentlichte Fotos, Abmahnungen wegen Äußerungen sowie medienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Social Media, Rundfunk oder digitalen Plattformen. Bei zeitkritischen Veröffentlichungen kann schnelles Handeln besonders wichtig sein.

Kann ich gegen einen falschen Pressebericht vorgehen?

Ja. Enthält eine Berichterstattung unwahre Tatsachenbehauptungen oder verletzt sie unzulässig Persönlichkeitsrechte, können je nach Einzelfall rechtliche Ansprüche bestehen. In Betracht kommen insbesondere Unterlassungs- oder Berichtigungsansprüche sowie weitere presserechtliche Maßnahmen. Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt vom Inhalt, Medium, Zeitpunkt und der konkreten Beeinträchtigung ab.

Was ist der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung?

Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf Umstände, deren Wahrheit grundsätzlich überprüft werden kann. Eine Meinungsäußerung ist dagegen wesentlich durch eine persönliche Bewertung oder Stellungnahme geprägt. Die Abgrenzung ist im Äußerungsrecht besonders wichtig, weil Meinungen durch die Meinungsfreiheit weitreichend geschützt sind. Auch dieser Schutz gilt allerdings nicht grenzenlos. Art. 5 GG schützt Meinungs- und Pressefreiheit und nennt zugleich gesetzliche Schranken sowie den Schutz der persönlichen Ehre.

Kann man negative Google-Bewertungen löschen lassen?

Rechtswidrige Google-Bewertungen können grundsätzlich angegriffen werden. Ob eine Löschung verlangt werden kann, hängt jedoch vom Inhalt der konkreten Bewertung ab. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Bewertungen ohne tatsächlichen Erfahrungshintergrund können rechtlich anders zu beurteilen sein als zulässige kritische Meinungsäußerungen. Wir prüfen deshalb zunächst die konkrete Bewertung und entwickeln anschließend die geeignete Vorgehensweise gegenüber der Plattform oder dem Verfasser.

Kann ich auch gegen anonyme Bewertungen vorgehen?

Auch anonyme Bewertungen sind nicht automatisch unangreifbar. Entscheidend ist, ob der Inhalt rechtmäßig ist und ob tatsächlich ein zugrunde liegender Kunden-, Patienten-, Arbeitgeber- oder sonstiger Kontakt bestand. Je nach Fall kommen ein Vorgehen gegenüber dem Portal, die Geltendmachung von Löschungsansprüchen und weitere rechtliche Schritte in Betracht.

Was kann ich tun, wenn jemand ein Foto von mir ohne Erlaubnis veröffentlicht?

Das Recht am eigenen Bild schützt grundsätzlich die Entscheidung darüber, ob ein Bildnis veröffentlicht oder öffentlich gezeigt werden darf. Das Gesetz kennt allerdings verschiedene Ausnahmen, sodass immer der konkrete Einzelfall geprüft werden muss. Bei einer unzulässigen Veröffentlichung können unter anderem Löschungs- und Unterlassungsansprüche in Betracht kommen.

Darf die Presse Fotos von Personen ohne deren Zustimmung veröffentlichen?

Nicht jede Bildveröffentlichung setzt zwingend eine Einwilligung voraus. Das Kunsturhebergesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, beispielsweise für bestimmte Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Gleichzeitig dürfen berechtigte Interessen der abgebildeten Person nicht außer Acht gelassen werden. Ob eine konkrete Bildberichterstattung zulässig ist, hängt deshalb regelmäßig von einer Interessenabwägung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Was umfasst die Beratung im Social-Media-Recht?

Social-Media-Recht umfasst zahlreiche rechtliche Fragen rund um Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn, Facebook und andere Plattformen. Wir beraten insbesondere zu Persönlichkeitsrechten, Äußerungsrecht, Bildrechten, Urheberrecht, Influencer-Marketing, Abmahnungen, rechtswidrigen Inhalten sowie Löschungen und Account- oder Content-Sperrungen.

Kann ich gegen beleidigende oder rufschädigende Social-Media-Posts vorgehen?

Ja, wenn ein Beitrag rechtliche Grenzen überschreitet, können insbesondere Löschungs- und Unterlassungsansprüche in Betracht kommen. Ob eine Aussage tatsächlich rechtswidrig ist, muss allerdings anhand ihres konkreten Wortlauts und Kontextes geprüft werden. Nicht jede scharfe oder unangenehme Kritik ist automatisch unzulässig.

Was regelt das Presserecht?

Das Presserecht regelt Rechte und Pflichten der Presse sowie den Schutz der von Berichterstattung betroffenen Personen und Unternehmen. Typische Fragestellungen betreffen Persönlichkeitsrechte, Verdachtsberichterstattung, Tatsachenbehauptungen, Gegendarstellungen, Berichtigungen, Bildveröffentlichungen und Unterlassungsansprüche.

Was versteht man unter Rundfunkrecht?

Das Rundfunkrecht betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunkangebote. Durch neue digitale Formate können entsprechende Fragestellungen heute auch bei Streaming- und anderen audiovisuellen Angeboten entstehen. Wesentliche Vorgaben finden sich im Medienstaatsvertrag, der unter anderem die europäische Regulierung audiovisueller Mediendienste in nationales Recht umsetzt.

Was ist Medienregulierung?

Medienregulierung bezeichnet die gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere für Medienanbieter, Plattformen, Rundfunkveranstalter und bestimmte digitale Dienste gelten. Zu den relevanten Regelwerken gehören je nach Geschäftsmodell unter anderem der Medienstaatsvertrag und der europäische Digital Services Act. Der DSA enthält beispielsweise Vorgaben für Online-Vermittlungsdienste und Plattformen sowie Regelungen zur Content-Moderation und zu Melde- und Beschwerdemechanismen.

Beraten Sie auch Unternehmen im Medienrecht?

Ja. Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Medien, Agenturen, Kreative, Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen. Für Unternehmen geht es häufig um Reputationsschutz, negative Bewertungen, Social Media, Kommunikationsmaßnahmen, Presseanfragen, Krisenkommunikation oder die rechtliche Absicherung eigener Veröffentlichungen.

Vertreten Sie auch Medien und Verlage?

Ja. Medienrecht bedeutet nicht nur, Veröffentlichungen abzuwehren. Wir beraten auch diejenigen, die selbst veröffentlichen. Dazu gehören insbesondere Medienunternehmen, Verlage, Redaktionen, Agenturen und andere Content-Anbieter. Wir prüfen geplante Inhalte, beraten zu Äußerungs-, Persönlichkeits-, Bild- und Urheberrechten und vertreten unsere Mandanten bei medienrechtlichen Auseinandersetzungen.

Beraten Sie Mandanten nur in Hamburg?

Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg, berät und vertritt Mandanten im Medienrecht jedoch bundesweit. Besprechungen können je nach Fall persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.

Was kostet ein Anwalt für Medienrecht?

Die Kosten hängen von der konkreten Fragestellung, dem Umfang der Prüfung und davon ab, ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erforderlich ist. Wir klären den zu erwartenden Aufwand und die Kosten möglichst frühzeitig und transparent mit Ihnen.

Wie schnell sollte ich bei einer rechtswidrigen Veröffentlichung reagieren?

Bei Presseberichten, Social-Media-Posts oder anderen Veröffentlichungen kann schnelles Handeln sinnvoll sein, insbesondere wenn eine weitere Verbreitung droht oder kurzfristiger Rechtsschutz geprüft werden soll. Kontaktieren Sie uns daher möglichst frühzeitig und übersenden Sie uns – soweit vorhanden – den betreffenden Artikel, Post, Screenshot, Link oder die erhaltene Abmahnung.

Alternative Text

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