Ihre Anwälte für Datenschutzrecht
- Spezialisiert: Datenschutzrecht und IT-Recht aus einer Hand
- Pragmatisch: Rechtssichere Lösungen für digitale Geschäftsmodelle
- Bundesweit: Beratung aus Hamburg in ganz Deutschland
Datenschutz, der Geschäft möglich macht.
Kanzlei für Datenschutzrecht und DSGVO-Beratung
Daten sind für Unternehmen längst ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Kundendaten, Beschäftigtendaten, Tracking-Technologien, Cloud-Dienste, Newsletter, Plattformen und digitale Produkte funktionieren jedoch nur innerhalb eines zunehmend komplexen rechtlichen Rahmens. Datenschutzrecht ist deshalb nicht nur Compliance-Thema, sondern wesentlicher Bestandteil moderner Geschäftsprozesse.
Als Kanzlei für Datenschutzrecht beraten wir Unternehmen, Agenturen, Online-Shops, Technologieanbieter, Start-ups und andere Organisationen bei allen wesentlichen Fragen rund um DSGVO, BDSG und den Datenschutz bei digitalen Diensten.
Unser Anspruch ist dabei nicht, Geschäftsmodelle durch Datenschutz komplizierter zu machen. Wir entwickeln Lösungen, mit denen Daten rechtssicher und zugleich wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können. Wir prüfen bestehende Prozesse, gestalten Datenschutzinformationen und Verträge, begleiten neue digitale Projekte und unterstützen bei der datenschutzkonformen Einführung von Technologien.
Auch wenn es bereits kritisch geworden ist, stehen wir an Ihrer Seite: etwa bei Datenschutzverletzungen, Auskunftsersuchen, Beschwerden, behördlichen Verfahren oder der Geltendmachung datenschutzrechtlicher Ansprüche.
Dabei denken wir Datenschutz nicht isoliert. Gerade bei Websites, Apps, Software, Online-Marketing und digitalen Geschäftsmodellen bestehen enge Schnittstellen zum IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Recht der digitalen Dienste. Diese Zusammenhänge beziehen wir in unsere Beratung ein.
Was für uns zählt.
Datenschutz braucht Vertrauen
Datenschutzrecht betrifft häufig sensible Unternehmensprozesse, vertrauliche Informationen und zeitkritische Entscheidungen. Umso wichtiger sind eine verlässliche Erreichbarkeit, verständliche Empfehlungen und Lösungen, die nicht nur rechtlich richtig, sondern auch praktisch umsetzbar sind. Wir beraten mit dem Anspruch, komplexe datenschutzrechtliche Fragen auf das Wesentliche zu reduzieren und unseren Mandanten eine klare Entscheidungsgrundlage zu geben – vom einzelnen DSGVO-Problem bis zur langfristigen Begleitung digitaler Geschäftsmodelle.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Rechtssicher. Aber nicht praxisfern.
Datenschutzrecht mit Verständnis für digitale Geschäftsmodelle
Datenschutzrecht besteht nicht nur aus Datenschutzerklärungen und Cookie-Bannern. Entscheidend ist, wie personenbezogene Daten tatsächlich im Unternehmen verarbeitet werden.
Welche Kundendaten darf ein Unternehmen nutzen? Welche Dienste dürfen eingebunden werden? Wann ist eine Einwilligung erforderlich? Welche Daten dürfen an Dienstleister weitergegeben werden? Wie lassen sich Marketing, Analyse und Personalisierung rechtssicher gestalten?
Die Antworten hängen häufig nicht nur von der DSGVO ab. Bei Websites und Apps spielen beispielsweise auch die Regeln zum Schutz von Endeinrichtungen eine Rolle. Bei Software und Cloud-Diensten kommen IT-vertragliche Fragen hinzu. Im Online-Marketing können Datenschutz- und Wettbewerbsrecht ineinandergreifen.
Wir betrachten deshalb nicht nur einzelne Dokumente, sondern den jeweiligen Prozess und das Geschäftsmodell dahinter. Unser Ziel sind Lösungen, die rechtlich belastbar sind und im Unternehmen tatsächlich funktionieren.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Wenn Datenschutz plötzlich dringend wird.
Schnelle Hilfe bei Datenpannen, Behörden und DSGVO-Konflikten
Nicht jede datenschutzrechtliche Frage lässt sich langfristig planen. Manchmal entsteht Handlungsdruck innerhalb weniger Stunden.
Ein Unternehmen entdeckt einen Datenabfluss. Eine Datenschutzbehörde fordert eine Stellungnahme. Ein Kunde verlangt umfangreich Auskunft. Ein ehemaliger Mitarbeiter macht Ansprüche geltend. Oder ein Geschäftspartner wirft einen Datenschutzverstoß vor.
Dann kommt es darauf an, die Situation schnell einzuordnen und keine vermeidbaren Fehler zu machen.
Wir prüfen den Sachverhalt, bewerten rechtliche Risiken und entwickeln eine konkrete Strategie. Bei Bedarf übernehmen wir die Kommunikation mit Datenschutzbehörden, Anspruchstellern, Vertragspartnern oder gegnerischen Rechtsanwälten und vertreten unsere Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren.
Gerade in Krisensituationen verfolgen wir einen pragmatischen Ansatz: Erst das Problem eingrenzen. Dann Risiken priorisieren. Anschließend konsequent handeln.
Über uns
Zahlen die zählen
0
Rechtsanwält:innen
1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.
0
Stunden
Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
0
Ø Bewertung auf anwalt.de
Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.
0
Ø Bewertung auf Google
Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzrecht und zur DSGVO
Die DSGVO betrifft praktisch jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern, Nutzern oder Geschäftspartnern verarbeitet. Gleichzeitig hängen die konkreten Anforderungen stark von den eingesetzten Technologien und Geschäftsprozessen ab.
Das Datenschutzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, genutzt, übermittelt und gelöscht werden dürfen. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daneben können unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und weitere spezialgesetzliche Vorschriften relevant sein. Für Unternehmen betrifft Datenschutzrecht beispielsweise Kundendaten, Beschäftigtendaten, Websites, Apps, Newsletter, Tracking, CRM-Systeme, Cloud-Dienste und den Einsatz externer Dienstleister.
Anwaltliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn neue datengetriebene Geschäftsmodelle oder Technologien eingeführt werden, umfangreiche personenbezogene Daten verarbeitet werden oder Unsicherheit über die rechtlichen Anforderungen besteht. Besonders wichtig kann anwaltliche Unterstützung bei Datenpannen, Beschwerden, Auskunftsersuchen, Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden oder Schadensersatzforderungen werden. Eine frühzeitige Beratung kann außerdem helfen, Datenschutzprobleme bereits bei der Gestaltung neuer Prozesse zu vermeiden.
Die DSGVO gilt grundsätzlich, sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten im Anwendungsbereich der Verordnung verarbeitet. Das betrifft nahezu jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe. Bereits Namen, geschäftliche E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen oder Mitarbeiterdaten können personenbezogene Daten sein. Welche konkreten Pflichten bestehen, hängt jedoch von Art, Umfang und Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung ab.
Sobald über eine Website personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen die betroffenen Nutzer grundsätzlich über diese Verarbeitung informiert werden. Das betrifft regelmäßig bereits technisch erforderliche Datenverarbeitungen beim Aufruf einer Website und erst recht Funktionen wie Kontaktformulare, Newsletter, Analyse-Dienste, eingebettete Inhalte oder Marketing-Technologien. Eine Datenschutzerklärung sollte deshalb auf die tatsächlich eingesetzten Dienste und Prozesse der jeweiligen Website abgestimmt sein.
Nein. Ob ein Consent-Banner erforderlich ist, hängt davon ab, welche Technologien auf der Website eingesetzt werden. Für bestimmte technisch erforderliche Speicherungen oder Zugriffe auf Endgeräte kann keine vorherige Einwilligung erforderlich sein. Bei vielen Analyse-, Tracking- oder Marketing-Technologien ist hingegen regelmäßig zu prüfen, ob eine wirksame Einwilligung eingeholt werden muss. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob eine Website „Cookies“ verwendet, sondern welche konkreten Technologien eingesetzt werden und welchen Zweck sie erfüllen.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung – häufig kurz AV-Vertrag oder AVV genannt – ist erforderlich, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen. Typische Beispiele können Hosting-Unternehmen, Cloud-Anbieter, bestimmte Software-Dienstleister oder externe Serviceunternehmen sein. Ob tatsächlich eine Auftragsverarbeitung vorliegt, sollte im Einzelfall geprüft werden. Nicht jeder externe Datenempfänger ist automatisch Auftragsverarbeiter.
Eine Datenübermittlung in die USA kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Empfänger, die eingesetzte Übermittlungsgrundlage und die tatsächliche Datenverarbeitung. Je nach Anbieter können insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss beziehungsweise die Teilnahme am EU-US Data Privacy Framework oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln relevant sein. Internationale Datentransfers sollten deshalb nicht pauschal, sondern für den jeweiligen Dienst und Datenfluss geprüft werden.
Bei einer Datenschutzverletzung sollte zunächst geklärt werden, welche Daten betroffen sind, welche Personen betroffen sein können und welches Risiko aus dem Vorfall entsteht. Je nach Risikobewertung können Melde- und Informationspflichten gegenüber der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde oder den betroffenen Personen bestehen. Unabhängig davon muss der Vorfall datenschutzrechtlich dokumentiert werden. Da hierbei gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, sollte die rechtliche Bewertung möglichst frühzeitig erfolgen.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung – kurz DSFA – ist bei bestimmten Verarbeitungsvorgängen erforderlich, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen. Dabei werden die geplante Datenverarbeitung, ihre Notwendigkeit und die damit verbundenen Risiken systematisch untersucht. Anschließend werden Maßnahmen festgelegt, mit denen diese Risiken reduziert werden sollen. Ob eine DSFA erforderlich ist, hängt von der konkreten Verarbeitung und den damit verbundenen Risiken ab.
Die DSGVO gibt betroffenen Personen verschiedene Rechte gegenüber Unternehmen und anderen Verantwortlichen. Dazu gehören insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruchsrechte und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Unternehmen sollten für solche Anfragen feste Prozesse etablieren, weil bei ihrer Bearbeitung gesetzliche Fristen und verschiedene rechtliche Einschränkungen berücksichtigt werden müssen.
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nicht unbegrenzt gespeichert werden. Wie lange eine Speicherung zulässig oder erforderlich ist, hängt insbesondere vom Verarbeitungszweck, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und möglichen Rechtsansprüchen ab. Deshalb gibt es keine einheitliche Löschfrist für sämtliche Unternehmensdaten. Sinnvoll ist ein strukturiertes Löschkonzept, das unterschiedliche Datenarten und die jeweils maßgeblichen Aufbewahrungs- und Löschfristen berücksichtigt.
Datenschutzverstöße können unterschiedliche Konsequenzen haben. Neben Maßnahmen und Bußgeldern der Datenschutzaufsichtsbehörden kommen beispielsweise Schadensersatzforderungen, Unterlassungsansprüche oder rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden, Beschäftigten oder Geschäftspartnern in Betracht. Hinzu kommen mögliche wirtschaftliche Folgen wie Projektverzögerungen, zusätzlicher interner Aufwand oder Vertrauensverlust. Professionelles Datenschutzmanagement soll deshalb nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern insbesondere dafür sorgen, dass Datenverarbeitungen von Anfang an auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage stattfinden.
Ja. Im Rahmen eines Datenschutz-Checks können unter anderem die Datenschutzerklärung, eingesetzte Tracking- und Marketingdienste, Cookie- beziehungsweise Consent-Lösungen, Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen und eingebundene Drittanbieter geprüft werden. Sinnvoll ist dabei eine Betrachtung der tatsächlichen technischen Konfiguration. Eine Datenschutzerklärung kann nur dann zuverlässig bewertet werden, wenn bekannt ist, welche Datenverarbeitungen auf der Website tatsächlich stattfinden.
Ja. Datenschutzrechtliche Beratung ist in aller Regel vollständig digital möglich. Wir beraten Unternehmen aus Hamburg und bundesweit per Telefon, E-Mail und Video-Call. Auch die Prüfung von Verträgen, Websites, Datenschutzprozessen oder behördlicher Korrespondenz kann regelmäßig ohne persönlichen Termin vor Ort erfolgen.