In einer zunehmend internetgetriebenen Wirtschaft ist Sichtbarkeit ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Die Domain, mit der man im Internet gefunden wird, ist daher ein Wirtschaftsgut, dessen Wert kaum zu überschätzen ist. Selbst einfache Domains kosten regelmäßig vierstellige Beträge, Spitzendomains sogar Millionenbeträge. Die Frage, wer welche Rechte an einer Internetadresse hat, ist daher oft Kernpunkt einer kennzeichenrechtlichen Auseinandersetzung oder vertraglicher Regelungen. Haben Sie hierzu Fragen? Dann stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Verfügung.
Unser Beratungsangebot
Sie möchten eine kostenpflichtige Domain erwerben? Dann sollten Sie dies über einen Anwalt tun! Wir prüfen die Domain vor dem Erwerb auf kennzeichenrechtliche Risiken, kümmern uns um den rechtssicheren Erwerb der Domain, übertragen die Inhaberschaft auf Sie, stellen Ihnen verständliche Informationen zu Ihren Domainrechten zur Verfügung und stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie rund um Ihre Domain weitere Fragen haben.
Eine Domain kann über verschiedene Rechte geschützt werden. Das praktisch wichtigste Recht ist das Markenrecht. Die Marke für die Domain sollte idealerweise vorab, sonst zeitgleich oder notfalls so schnell es geht nach Erwerb angemeldet werden. Mit unserer Erfahrung aus mehr als 1.500 Markenanmeldungen stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Domains sind wertvoll und deshalb vielfach Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Wir gehen für unsere Mandanten mit Kompetenz und Erfahrung nicht nur gegen die unmittelbaren Verletzer vor, sondern wenn nötig dann auch gegen die an der Rechtsverletzung mitwirkenden Portalbetreiber, Internetprovider und sonstige als sog.„Störer“ haftende Personen.
Häufig kommt es auch vor, dass bei Domainnamenskonflikten unberechtigte Abmahnungen ausgesprochen werden. Dazu bauen Drittrechteinhaber mit Abmahnungen, der Drohung mit hohen Streitwerten und Schadensersatz und anderen Mitteln Druck auf, um Sie dazu zu bewegen, die Domain auf sie zu übertragen oder löschen zu lassen. Wir unterstützen Domaininhaber bei unberechtigten Abmahnungen und verteidigen ihre Rechte.
Während nationale Domainnamenskonflikte regelmäßig vor den ordentlichen Gerichten entschieden werden, werden internationale Konflikte mit alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR) gelöst. Besonders verbreitet ist die Uniform Domain-Name Dispute Resoliution Policy (UDRP), ein von der ICANN entwickeltes Schlichtungsverfahren das z.B. vor der WIPO angewendet werden kann. Das Verfahren stellt eine vergleichsweise günstige und effiziente Möglichkeit zur Beilegung von Domainstreitigkeiten dar.
Domains können Gegenstand von verschiedenen Verträgen sein, darunter z.B. Kauf- und Übertragungsverträge oder Lizenzverträge. Da Domains wichtige Wirtschaftsgüter darstellen, sollte man diese Verträge unbedingt sorgfältig und professionell fassen um so Rechtssicherheit und -frieden zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.
Anwalt für Domainrecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Domainrechts.
Mandantenmeinungen
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