Geistiges Eigentum ist ein wichtiges Wirtschaftsgut. In vielen Fällen wird eine Marke, ein Urheberrecht, ein Design oder eine Geschäftsidee nicht nur durch eigene Benutzung verwertet, sondern durch Lizenzierung an Dritte, die dafür Lizenzgebühren bezahlen. Hier ist es wichtig, klare und verlässliche Regelungen zu finden, welche Rechte übertragen werden, welche wechselseitigen Pflichten bestehen und wie die Kompensation geregelt werden soll.
Unser Beratungsangebot
Wir unterstützen Sie, wenn Sie als Lizenzgeber Ihre Marke an Dritte lizenzieren wollen oder wenn Sie als Lizenznehmer Fragen zu einem Lizenzvertrag haben. Dabei achten wir darauf, dass die umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Lizenzverträgen so ausgenutzt werden, dass Ihre Interessen optimal berücksichtigt werden. Faire, transparente und klar formulierte Regelungen sind nicht nur die Grundlage dafür, dass Lizenzgeber und Lizenznehmer gemeinsam wirtschaftlich erfolgreich sind, sondern stellen auch sicher, dass Rechtssicherheit besteht und unnötiger Streit vermieden werden kann. Wir stehen Ihnen hierzu gerne mit unserer umfangreichen Expertise zur Verfügung.
FAQ Lizenzverträge
Der Lizenzvertrag ist ein Vertrag, bei welchem der Inhaber eines bestimmten Rechts einem Dritten Nutzungsrechte für dieses Recht einräumt. Der Vertrag legt fest in welchem Umfang und auf welche Weise ein Recht vom Lizenznehmer wirtschaftlich verwertet und genutzt werden darf und welche Gegenleistung der Lizenznehmer hierfür erbringt.
Ein Lizenzvertrag ist immer dann abzuschließen, sobald der Inhaber eines Rechts dieses behalten, zugleich aber einem Dritten einzelne Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen möchte.
Lizenzverträge können für eine große Vielzahl verschiedener Rechte abgeschlossen werden. Die meisten Lizenzverträge betreffen gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Patente, Designs oder Gebrauchsmuster. Auch urheberrechtlich geschützte Werke sind häufig Gegenstand von Lizenzverträgen. Ansonsten sind Verträge auch über Know-how, Datenbanken, Geschäftsgeheimnisse, Methoden u.v.m. möglich.
er Lizenzvertrag gewährt einem Dritten das Recht, einzelne Nutzungs- und Verwertungsrechte auszuüben, ohne selbst Eigentümer des lizenzierten Rechts zu sein. Dabei gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten, wie ein Lizenzvertrag ausgestaltet werden kann, um die im Einzelfall gegebenen Interessen von Lizenzgeber und Lizenznehmer sachgerecht einzufangen. So wird beispielsweise zwischen ausschließlichen Lizenzen einerseits und einfachen Lizenzen andererseits differenziert. Bei ersteres erhält der Lizenznehmer ein exklusives Recht (z.B. ist man der einzige Vertragshändler in Deutschland), bei einfachen Lizenzen muss man dulden, dass andere das gleiche Recht eingeräumt bekommen und damit sogar in Konkurrenz zu einem treten können.
Wurden die Nutzungsrechte eines Schutzgegenstandes erworben, darf der Schutzgegenstand nur in dem Umfang genutzt werden, wie es der Lizenzvertrag vorgibt. Weiter müssen Lizenzverträge auch darin unterschieden werden, ob und in welchem Umfang sie dem Lizenznehmer Exklusivität einräumen, eine zeitliche, örtliche oder sachliche Begrenzung beinhalten. Folglich muss bei der Nutzung des Schutzgegenstandes beachtet werden, ob es sich um zeitlich oder räumliche Rechte handelt und ob diese nur eine bestimmte Produktsparte, wie z.B. Spielwaren, Bekleidung, einschließt.
Die Vergütung eines Lizenzvertrages richtet sich nach unterschiedlichen Modellen. Weit verbreitete Modelle sind zum Beispiel Stücklizenzen, Umsatzlizenzen, Pauschallizenzen, Gewinnlizenzen, Upfront Payments usw.
Für die Gestaltung eines Lizenzvertrages gibt es keine einheitlichen Regeln. Folglich kann und muss ein solcher Vertrag individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Vertragspartner ausgerichtet, gestaltet werden. Die damit gegebene Gestaltungsfreiheit hat aber auch Ihre Kehrseite: So werden oftmals unbedacht Regeln abgeschlossen, die im Streitfall zu unvorhergesehenen und nicht selten kostenträchtigen Überraschungen führen.
Es gibt eine Vielzahl an Punkten, die in einem Lizenzvertrag interessengerecht geregelt werden müssen. Um nur einige zu nennen:
• Beschreibung des Lizenzgegenstandes
• Angaben zu beiden Vertragsparteien
• Lizenzmodell
• Lizenzgebühren
• Haftung und Gewährleistung
• Regelung zu Vertragslaufzeiten und Vertragsende
Weitere Punkte des Vertrages richten sich immer nach dem Einzelfall. Sie orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Vertragsparteien.
Im Internet gibt es viele Muster für Lizenzverträge. Nach unserer Erfahrung schaden diese aber mehr, als dass sie helfen. Bei Lizenzverträgen ist es entscheidend, passgenaue Lösungen für individuelle Situationen zu finden. Dies geht nicht nach „Schema F“ mit einem Muster aus der Schublade. Was ein guter Lizenzvertrag wert ist, merkt man dabei erst im Streitfall, also dann, wenn man sich nicht mehr verträgt. Wer hier unbedacht eine unpassende Vereinbarung abgeschlossen hat, muss dies dann meist teuer bezahlen.
Das sagen unsere Mandanten
Top Beratung. Faire Preise.
Anwalt für Lizenzrecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Lizenzrechts.