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Mit dem Gold-Standard dagegenhalten!
- Kompetent: Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
- Erfahren: Jahrelange Erfahrung im Reputationsmanagement
- Erfolgreich: Erprobte Strategien gegen schlechte Bewertungen
Reputationsmanagement
Schlechte Bewertungen löschen lassen
Wir kümmern uns um Ihren guten Ruf. Gerade das Internet wird oft als digitaler Pranger verwendet. Negative Rezensionen auf Plattformen wie Google, Jameda, Trustpilot, Yelp, kununu oder ProvenExpert können dem Ruf Ihres Unternehmens erheblichen Schaden zufügen – insbesondere dann, wenn sie anonym, ungerechtfertigt, beleidigend oder aus anderen Gründen rechtswidrig sind.
Als spezialisiertere Kanzlei für Medienrecht prüfen wir sorgfältig, ob die betreffende Bewertung gegen geltendes Recht verstößt. In vielen Fällen lassen sich schlechte Bewertungen löschen, etwa wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, Schmähkritik darstellen oder anonym ohne nachweisbaren Kundenkontakt abgegeben wurden. Wir setzen uns gezielt mit den Betreibern der jeweiligen Plattformen auseinander und fordern eine rechtssichere Entfernung der Inhalte. In vielen Fällen bietet sich auch ein gezieltes Vorgehen gegen den Verfasser der Rezension an, um die schlechte Bewertung löschen zu lassen.
Als spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen dabei den Gold-Standard, wenn Sie eine schlechte Bewertung löschen lassen möchten. Keine automatisierten – und potenziell nachteiligen – Softwarelösungen, sondern individuelle Prüfung, Beratung und Rechtsdurchsetzung unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung. So können Sie sicher sein, Ihren Außenauftritt mit fairen Mitteln bestmöglich zu optimieren.
Wenn auch Sie mit ungerechtfertigten oder rufschädigenden Online-Bewertungen konfrontiert sind, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen Ihnen, schlechte Bewertungen löschen zu lassen – schnell, diskret und effektiv.
Mandantenmeinungen
Auch wir freuen uns über gute Bewertungen
Wir beraten Sie im Bereich des Reputationsmanagements und allen anderen Fragen im Medienrecht.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Google-Bewertung löschen lassen
Negative Google-Bewertungen haben weitreichende Auswirkungen – denn Google ist oft der erste Kontaktpunkt zwischen Kunden und Unternehmen. Eine ungerechtfertigte oder rufschädigende Rezension kann nicht nur das Vertrauen potenzieller Kunden erschüttern, sondern auch Ihr Ranking in der Google-Suche negativ beeinflussen.
Als erfahrene Kanzlei für Reputationsrecht helfen wir Ihnen dabei, schlechte Google-Bewertungen löschen zu lassen, wenn sie unwahre Behauptungen enthalten, beleidigend sind oder ohne tatsächlichen Kundenkontakt abgegeben wurden.
Unsere spezialisierten Anwälte und Anwältinnen prüfen, ob die Rezension gegen die Richtlinien von Google oder geltendes Recht verstößt – und leitet dann alle notwendigen Schritte zur Löschung ein. Wir setzen uns direkt mit Google auseinander, übernehmen die rechtliche Argumentation und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.


Jameda
Jameda-Bewertung löschen lassen
Jameda ist eine der meistgenutzten Plattformen für Arztbewertungen in Deutschland. Doch nicht jede Bewertung ist legitim – insbesondere, wenn Patientenbeziehungen gar nicht bestanden haben oder rufschädigende Aussagen ohne sachlichen Hintergrund veröffentlicht werden.
Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Jameda-Bewertungen löschen zu lassen, wenn sie rechtswidrig sind. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen prüfen, ob die Bewertung den rechtlichen Anforderungen genügt, etwa ob ein Arzt-Patienten-Verhältnis nachweisbar ist oder ob die Kritik ehrverletzend oder unwahr ist.
Lassen Sie sich jetzt professionell beraten, wenn Sie mit einer ungerechtfertigten schlechten Bewertung auf Jameda konfrontiert sind.


Trustpilot
Trustpilot-Bewertung löschen lassen
Trustpilot genießt internationale Reichweite und wird oft von Verbrauchern als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Leider ist die Plattform auch anfällig für Fake-Bewertungen, rufschädigende Äußerungen oder Wettbewerbsmanipulation.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine schlechte Trustpilot-Bewertung nicht authentisch ist oder falsche Tatsachen verbreitet, stehen wir Ihnen als Kanzlei für Reputationsrecht zur Seite. Ein Rechtsanwalt analysiert die rechtliche Zulässigkeit der Rezension und übernimmt die Kommunikation mit Trustpilot, um die Löschung rechtlich zu erzwingen.


Yelp
Yelp-Bewertung löschen lassen
Yelp ist besonders in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Dienstleistungsunternehmen eine viel genutzte Plattform. Eine schlechte Yelp-Bewertung kann daher erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen – vor allem, wenn sie auf falschen oder unbelegten Behauptungen beruht.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen schnell und effizient dabei, rechtswidrige Yelp-Bewertungen löschen zu lassen. Ob Verstoß gegen die Yelp-Richtlinien, fehlender Kundenkontakt oder Schmähkritik – wir prüfen Ihren Fall und setzen uns gezielt mit Yelp in Verbindung.


Check24
Check24-Bewertung löschen lassen
Auch auf Check24 können Kunden Bewertungen hinterlassen, die oft einen entscheidenden Einfluss auf Ihre Auftragslage haben. Wenn diese Rezensionen jedoch auf falschen Tatsachen basieren oder beleidigend sind, ist schnelles Handeln gefragt.
Als erfahrene Kanzlei im Reputationsrecht helfen wir Ihnen, schlechte Check24-Bewertungen löschen zu lassen. Unser Rechtsanwalt prüft, ob die Bewertung gegen Plattformrichtlinien oder gesetzliche Vorgaben verstößt, und leitet alle rechtlichen Schritte ein.


kununu
kununu-Bewertung löschen lassen
kununu hat sich als führende Plattform für Arbeitgeberbewertungen etabliert. Doch nicht jede Kritik ist gerechtfertigt – insbesondere anonyme, diffamierende Beiträge können Ihrem Unternehmen erheblich schaden.
Unsere Kanzlei ist auf das Löschen schlechter kununu-Bewertungen spezialisiert. Wir analysieren, ob der Beitrag gegen Persönlichkeitsrechte oder die Nutzungsbedingungen verstößt, und fordern die Plattform zur Löschung auf. Dabei setzen wir auf fundiertes Fachwissen im Medienrecht.
Fragen und Antworten
Kann man schlechte Bewertungen im Internet löschen lassen?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht jede negative Bewertung muss hingenommen werden. In unserer FAQ-Sektion erfahren Sie, wann eine Bewertung unzulässig ist, wie Sie dagegen vorgehen können und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Als spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen den Gold-Standard, wenn es darum geht, negative Bewertungen löschen zu lassen.
Negative Google-Rezensionen lassen sich löschen, wenn sie gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Dazu zählen etwa Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Fake-Bewertungen oder Inhalte von Personen, die nie Kunden waren. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Löschung direkt bei Google gestellt werden. Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob ein Verstoß vorliegt und übernimmt die professionelle Kommunikation mit Google, um die Bewertung rechtssicher entfernen zu lassen.
Für eine erfolgreiche Löschung muss die Bewertung rechtswidrig sein – z. B. weil sie ehrverletzend, geschäftsschädigend oder unwahr ist. Auch anonyme oder nicht nachvollziehbare Rezensionen, die offensichtlich von Wettbewerbern stammen, können gelöscht werden. Unsere Anwälte analysieren jede Bewertung im Detail, um die Erfolgsaussichten sorgfältig einzuschätzen und anschließend gezielt gegen die Rezension vorzugehen.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Bei einfachen Verstößen kann eine Löschung innerhalb weniger Tage erfolgen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, kann sich das Verfahren über mehrere Wochen ziehen. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Reputation so schnell wie möglich wiederherzustellen und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Ja. Neben Google helfen wir Ihnen auch bei der Löschung negativer Bewertungen auf Plattformen wie Facebook, Yelp, Trustpilot, Jameda, Kununu und anderen. Jede Plattform hat eigene Richtlinien – wir kennen diese genau und wissen, wie man auch dort erfolgreich gegen unzulässige Rezensionen vorgeht.
Wird ein Löschantrag abgelehnt, prüfen wir die Möglichkeit gerichtlicher Schritte. In vielen Fällen führt schon ein anwaltliches Schreiben zur Entfernung. Falls notwendig, setzen wir Ihre Rechte konsequent vor Gericht durch. Sie haben das Recht auf Schutz Ihrer Reputation – und wir helfen Ihnen dabei.
Ja, solange die Bewertung rechtswidrig ist. Ziel ist nicht die Zensur, sondern der Schutz vor rufschädigenden, unwahren oder beleidigenden Aussagen. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Als Kanzlei handeln wir stets rechtssicher und transparent – für Ihre Online-Reputation.