Ihre Anwälte für Softwarerecht
- Spezialisiert: Beratung rund um Software, SaaS und IT-Verträge
- Pragmatisch: Rechtliche Lösungen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen
- Bundesweit: Beratung für Unternehmen in ganz Deutschland
Recht für digitale Produkte.
Kanzlei für Softwarerecht und Softwareverträge
Software ist heute Grundlage nahezu jedes digitalen Geschäftsmodells. Sie wird entwickelt, lizenziert, eingekauft, als Cloud-Dienst bereitgestellt, in bestehende Systeme integriert oder gemeinsam mit externen Dienstleistern weiterentwickelt. Dabei entstehen komplexe rechtliche Fragen: Wem gehört der Quellcode? Welche Nutzungsrechte werden übertragen? Wer haftet bei Fehlern? Wann ist ein Projekt mangelhaft? Welche Rechte bestehen bei Verzögerungen? Und wie müssen SaaS-, Entwicklungs- oder Lizenzverträge gestaltet sein?
Als Kanzlei für Softwarerecht beraten wir Unternehmen, Softwareanbieter, SaaS-Anbieter, Agenturen, Entwickler, Start-ups und andere Technologieunternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um Entwicklung, Vertrieb und Nutzung von Software.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Vertragsgestaltung und der rechtlichen Begleitung digitaler Projekte. Wir erstellen und prüfen Softwareentwicklungsverträge, SaaS-Verträge, Lizenzvereinbarungen, Pflege- und Supportverträge sowie allgemeine IT-Vertragsbedingungen. Dabei achten wir nicht nur auf juristisch saubere Regelungen, sondern insbesondere darauf, dass Verantwortlichkeiten, Leistungsumfang, Nutzungsrechte und Haftungsrisiken eindeutig verteilt sind.
Auch bei bereits laufenden oder gescheiterten IT-Projekten unterstützen wir unsere Mandanten. Wir prüfen Leistungsstörungen, Mängel und Projektverzögerungen, setzen vertragliche Ansprüche durch und verteidigen Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen.
Softwarerecht ist dabei selten ein isoliertes Rechtsgebiet. Regelmäßig bestehen Schnittstellen zum IT-Recht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Geschäftsgeheimnisschutz und zu regulatorischen Anforderungen an digitale Produkte. Diese Zusammenhänge berücksichtigen wir von Beginn an.
Unser Ziel: Verträge und rechtliche Strukturen, die Ihre Software nicht ausbremsen, sondern Ihr Geschäftsmodell absichern.
Verstehen. Vereinfachen. Lösen.
Rechtsberatung für Technologieunternehmen
Softwarerecht verbindet juristische, technische und wirtschaftliche Fragestellungen. Gute Beratung setzt deshalb voraus, nicht nur den Vertrag zu lesen, sondern auch das dahinterstehende Produkt und Geschäftsmodell zu verstehen. Unsere Mandanten schätzen insbesondere klare Empfehlungen, schnelle Erreichbarkeit und eine Beratung, die komplexe rechtliche Fragen verständlich auf den Punkt bringt. Ob Vertragsgestaltung, Softwareprojekt oder akuter Konflikt: Unser Anspruch ist es, Risiken früh zu erkennen, praktikable Lösungen zu entwickeln und Unternehmen bei wichtigen Entscheidungen verlässlich zu begleiten.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Gute Software braucht gute Verträge.
Softwareverträge als Grundlage erfolgreicher IT-Projekte
Bei Softwareprojekten entscheidet der Vertrag häufig erst dann über Erfolg oder Misserfolg, wenn etwas nicht wie geplant läuft.
Welche Funktionen muss die Software tatsächlich erfüllen? Wann gilt ein Entwicklungsstand als fertig? Wer entscheidet über zusätzliche Anforderungen? Wann wird abgenommen? Wem gehört der entwickelte Quellcode? Welche Nutzung ist erlaubt? Und wer trägt das Risiko, wenn das Projekt verspätet fertig wird?
Wer diese Fragen erst während eines Konflikts beantwortet, hat häufig bereits ein Problem.
Wir gestalten Softwareverträge deshalb möglichst konkret und mit Blick auf den tatsächlichen Projektablauf. Leistungsbeschreibung, Projektphasen, Mitwirkungspflichten und Change-Request-Prozesse müssen ebenso berücksichtigt werden wie Nutzungsrechte, Vergütung, Gewährleistung und Haftung.
Das gilt für klassische Individualsoftware ebenso wie für agile Entwicklungsprojekte, SaaS-Angebote und komplexe Plattformlösungen.
Dabei verfolgen wir keinen Ansatz, bei dem Verträge möglichst lang oder kompliziert werden sollen. Gute IT-Verträge müssen vor allem verständlich festlegen, wer was leisten muss und was passiert, wenn sich ein Projekt anders entwickelt als geplant.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Wenn das IT-Projekt ins Stocken gerät.
Anwaltliche Beratung bei gescheiterten Softwareprojekten
Softwareprojekte verlaufen nicht immer nach Plan. Termine werden verschoben, Anforderungen ändern sich, Funktionen bleiben hinter den Erwartungen zurück oder Auftraggeber und Entwickler sind sich uneinig darüber, was ursprünglich vereinbart wurde.
Aus einer technischen Diskussion wird dann schnell ein rechtlicher Konflikt.
Im Mittelpunkt steht häufig die Frage, welche Leistung konkret geschuldet war. Maßgeblich können Vertrag, Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Tickets, Projektkommunikation und spätere Änderungsvereinbarungen sein.
Wir analysieren zunächst die vertragliche und tatsächliche Projektsituation. Anschließend klären wir, welche Ansprüche bestehen und welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Je nach Fall kann es darum gehen, eine funktionierende Fertigstellung zu erreichen, Mängel beseitigen zu lassen, Zahlungsforderungen abzuwehren oder durchzusetzen, ein Projekt geordnet zu beenden oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wo eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung möglich ist, suchen wir nach einer pragmatischen Lösung. Wo eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent.
Über uns
Zahlen die zählen
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Rechtsanwält:innen
1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.
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Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
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Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.
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Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.
Fragen und Antworten.
Häufig gestellte Fragen zum Softwarerecht
Softwarerecht umfasst weit mehr als klassische Lizenzverträge. Von der Entwicklung einer Individualsoftware über SaaS und Open Source bis zum Streit über mangelhafte IT-Projekte können zahlreiche rechtliche Fragen entstehen.
Softwarerecht bezeichnet die rechtlichen Fragen, die bei Entwicklung, Nutzung, Vertrieb und Lizenzierung von Software entstehen. Es handelt sich nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um ein Querschnittsgebiet. Je nach Sachverhalt spielen insbesondere Vertragsrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine Rolle. Typische Themen sind Softwareentwicklungsverträge, SaaS-Verträge, Lizenzmodelle, Nutzungsrechte, Open-Source-Software sowie Streitigkeiten über Softwaremängel und gescheiterte IT-Projekte.
Anwaltliche Beratung ist besonders sinnvoll, bevor ein größerer Softwarevertrag abgeschlossen, ein SaaS-Angebot gestartet oder ein individuelles Softwareprojekt begonnen wird. Je früher Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen geklärt sind, desto geringer ist das Risiko späterer Konflikte. Auch bei bereits laufenden Projekten kann anwaltliche Beratung erforderlich sein – insbesondere bei erheblichen Verzögerungen, Softwaremängeln, Streit über Vergütungen oder Unklarheiten über Rechte am Quellcode.
Ein Softwareentwicklungsvertrag sollte insbesondere eindeutig beschreiben, welche Software beziehungsweise welche Funktionen entwickelt werden sollen. Daneben sollten unter anderem Projektablauf, Termine, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Änderungswünsche, Abnahme, Nutzungsrechte, Gewährleistung und Haftung geregelt werden. Welche Regelungen besonders wichtig sind, hängt stark vom jeweiligen Entwicklungsmodell und Projektumfang ab.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Urheberrecht an einem Computerprogramm entsteht grundsätzlich bei seinem Urheber. Entscheidend für den Auftraggeber ist deshalb insbesondere, welche Nutzungsrechte vertraglich eingeräumt werden. Ein Unternehmen sollte bei individuell entwickelter Software sicherstellen, dass es genau die Rechte erhält, die es für die geplante Nutzung, Veränderung und Weiterentwicklung benötigt.
Im Sprachgebrauch wird häufig davon gesprochen, Software zu „kaufen“. Rechtlich wird jedoch regelmäßig nicht das Urheberrecht an der Software übertragen. Stattdessen erhält der Nutzer bestimmte Nutzungsrechte beziehungsweise eine Lizenz. Wie weit diese Rechte reichen, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Sie können beispielsweise hinsichtlich Nutzerzahl, Laufzeit, Gebiet, Einsatzbereich oder Weitergabe eingeschränkt sein.
SaaS steht für „Software as a Service“. Die Software wird dabei typischerweise über das Internet bereitgestellt und nicht dauerhaft auf den Systemen des Kunden installiert. Der Kunde erhält für einen bestimmten Zeitraum Zugang zu dem Dienst. Ein SaaS-Vertrag sollte insbesondere Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Support, Vergütung, Nutzungsrechte, Datenschutz, Haftung sowie Laufzeit und Kündigung regeln.
Ein Service Level Agreement – kurz SLA – definiert messbare Anforderungen an die Qualität einer IT- oder Softwareleistung. Typischerweise werden beispielsweise Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder Supportleistungen geregelt. Gerade bei geschäftskritischen SaaS- und Cloud-Diensten können klare Service Levels wichtig sein, um Leistungspflichten objektiv messbar zu machen.
Welche Rechte bei fehlerhafter Software bestehen, hängt vom jeweiligen Vertrag und dessen rechtlicher Einordnung ab. In Betracht kommen beispielsweise Ansprüche auf Fehlerbeseitigung beziehungsweise Nacherfüllung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Entscheidend ist jedoch zunächst, ob tatsächlich ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt und welche Beschaffenheit der Software vertraglich vereinbart wurde.
Bei vielen Softwareentwicklungsprojekten ist die Abnahme ein wichtiger rechtlicher Meilenstein. Dabei bestätigt der Auftraggeber grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Ob und wann eine wirksame Abnahme erfolgt ist, hängt vom konkreten Vertrag und tatsächlichen Projektverlauf ab. Softwareverträge sollten deshalb möglichst klare Abnahmeprozesse, Prüffristen und Kriterien festlegen.
Bei Projektverzögerungen sollte zunächst geklärt werden, welche Termine überhaupt verbindlich vereinbart wurden und wer für die Verzögerung verantwortlich ist. Relevant können beispielsweise fehlende Leistungen des Entwicklers, nachträgliche Änderungswünsche oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sein. Je nach Situation können Fristsetzungen, Ansprüche auf Erfüllung, Schadensersatz oder eine Beendigung des Vertrags in Betracht kommen.
Ein Change Request beschreibt eine Änderung des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs. Gerade bei Softwareprojekten entstehen während der Entwicklung häufig neue Anforderungen. Ohne geregelten Änderungsprozess kann schnell Streit darüber entstehen, ob eine gewünschte Funktion bereits geschuldet ist oder zusätzlich vergütet werden muss. Ein guter Softwarevertrag sollte deshalb festlegen, wie Änderungen beantragt, bewertet, kalkuliert und freigegeben werden.
Open-Source-Software kann grundsätzlich auch kommerziell eingesetzt werden. Dabei müssen jedoch die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten werden. Je nach Open-Source-Lizenz können beispielsweise Pflichten zur Nennung von Urhebern, Weitergabe von Lizenztexten oder unter bestimmten Voraussetzungen zur Offenlegung von Quellcode entstehen. Vor allem bei kommerzieller Software sollte deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Open-Source-Komponenten verwendet werden.
Copyleft bezeichnet einen Mechanismus bestimmter Open-Source-Lizenzen, nach dem veränderte oder abgeleitete Software unter bestimmten Voraussetzungen wiederum unter denselben Lizenzbedingungen weitergegeben werden muss. Welche Folgen dies für ein konkretes Softwareprodukt hat, hängt von der jeweiligen Lizenz und der technischen Integration der Komponenten ab. Gerade bei proprietärer Software sollte daher vor der Veröffentlichung geprüft werden, ob eingesetzte Open-Source-Komponenten entsprechende Pflichten auslösen.
Ob ein Auftraggeber Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes hat, hängt insbesondere von der vertraglichen Vereinbarung und dem konkreten Projekt ab. Die bloße Beauftragung einer Softwareentwicklung bedeutet nicht automatisch, dass jede Form des Quellcodes uneingeschränkt herausgegeben werden muss. Soll der Auftraggeber die Software unabhängig weiterentwickeln oder von einem anderen Anbieter warten lassen können, sollte die Herausgabe des Quellcodes ausdrücklich vertraglich geregelt werden.
Wer für einen Schaden haftet, hängt vom Vertrag, der Art des Fehlers und den Umständen des Einzelfalls ab. In Software- und SaaS-Verträgen werden Haftungsrisiken deshalb regelmäßig ausdrücklich geregelt und – soweit rechtlich zulässig – begrenzt. Besondere Bedeutung können solche Regelungen haben, wenn Software geschäftskritische Prozesse steuert und Ausfälle erhebliche Folgeschäden verursachen können.
SaaS-Anbieter sollten Bedingungen verwenden, die konkret auf ihr Leistungsmodell abgestimmt sind. Typische Regelungsbereiche sind Leistungsumfang, Nutzerkonten, Nutzungsrechte, Vergütung, Verfügbarkeit, Support, Leistungsänderungen, Laufzeit, Kündigung und Haftung. Je nach Produkt können daneben insbesondere Datenschutz, Drittanbieter, Schnittstellen oder besondere Nutzungsbeschränkungen relevant sein.
Ja. Gerade langfristige Softwareprojekte entwickeln sich häufig anders als ursprünglich geplant. Änderungen sollten jedoch möglichst eindeutig dokumentiert werden. Das gilt insbesondere für zusätzlichen Leistungsumfang, Vergütung, Termine und Verantwortlichkeiten. Ein strukturierter Change-Request-Prozess hilft dabei, spätere Streitigkeiten darüber zu vermeiden, was tatsächlich vereinbart wurde.
Bei einem kritischen Softwareprojekt sollte zunächst der aktuelle Stand möglichst vollständig dokumentiert werden. Anschließend ist zu prüfen, welche Leistungen vereinbart und bereits erbracht wurden, welche Mängel oder Verzögerungen bestehen und welche Mitwirkungspflichten die jeweiligen Parteien treffen. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob eine Fortführung des Projekts, eine Nachbesserung, eine Neuverhandlung oder eine Beendigung des Vertrags wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.
Ja. Unsere Kanzlei berät Unternehmen aus Hamburg und bundesweit im Softwarerecht und IT-Recht. Vertragsprüfungen, Verhandlungen und die Begleitung von Softwareprojekten können regelmäßig vollständig digital per E-Mail, Telefon und Video-Call erfolgen.