Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
(040) 882 153 900
info@slopek.com
Kontaktformular
MENU
  • Deutsch
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Markenrecht
    • Medienrecht
    • Patentrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Designrecht
    • Domainrecht
    • Lizenzrecht
  • Honorar
  • Team
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com
Jetzt kontaktieren
Ihre Anwälte für Softwarerecht
IT-Recht

Ihre Anwälte für Softwarerecht

  • Spezialisiert: Beratung rund um Software, SaaS und IT-Verträge
  • Pragmatisch: Rechtliche Lösungen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen
  • Bundesweit: Beratung für Unternehmen in ganz Deutschland
Jetzt kontaktieren

Recht für digitale Produkte.

Kanzlei für Softwarerecht und Softwareverträge

Software ist heute Grundlage nahezu jedes digitalen Geschäftsmodells. Sie wird entwickelt, lizenziert, eingekauft, als Cloud-Dienst bereitgestellt, in bestehende Systeme integriert oder gemeinsam mit externen Dienstleistern weiterentwickelt. Dabei entstehen komplexe rechtliche Fragen: Wem gehört der Quellcode? Welche Nutzungsrechte werden übertragen? Wer haftet bei Fehlern? Wann ist ein Projekt mangelhaft? Welche Rechte bestehen bei Verzögerungen? Und wie müssen SaaS-, Entwicklungs- oder Lizenzverträge gestaltet sein?

Als Kanzlei für Softwarerecht beraten wir Unternehmen, Softwareanbieter, SaaS-Anbieter, Agenturen, Entwickler, Start-ups und andere Technologieunternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um Entwicklung, Vertrieb und Nutzung von Software.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Vertragsgestaltung und der rechtlichen Begleitung digitaler Projekte. Wir erstellen und prüfen Softwareentwicklungsverträge, SaaS-Verträge, Lizenzvereinbarungen, Pflege- und Supportverträge sowie allgemeine IT-Vertragsbedingungen. Dabei achten wir nicht nur auf juristisch saubere Regelungen, sondern insbesondere darauf, dass Verantwortlichkeiten, Leistungsumfang, Nutzungsrechte und Haftungsrisiken eindeutig verteilt sind.

Auch bei bereits laufenden oder gescheiterten IT-Projekten unterstützen wir unsere Mandanten. Wir prüfen Leistungsstörungen, Mängel und Projektverzögerungen, setzen vertragliche Ansprüche durch und verteidigen Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen.

Softwarerecht ist dabei selten ein isoliertes Rechtsgebiet. Regelmäßig bestehen Schnittstellen zum IT-Recht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Geschäftsgeheimnisschutz und zu regulatorischen Anforderungen an digitale Produkte. Diese Zusammenhänge berücksichtigen wir von Beginn an.

Unser Ziel: Verträge und rechtliche Strukturen, die Ihre Software nicht ausbremsen, sondern Ihr Geschäftsmodell absichern.

Software rechtssicher gestalten.

Unsere Beratung im Softwarerecht

01
Softwareverträge
Softwareverträge
Gute Softwareverträge schaffen Klarheit, bevor Probleme entstehen. Wir gestalten und prüfen Verträge für Entwicklung, Bereitstellung, Vertrieb und Nutzung von Software.
  • Softwareentwicklungsverträge

  • Softwareüberlassungsverträge

  • SaaS-Verträge

  • Lizenzverträge

  • Pflegeverträge

  • Supportverträge

  • Rahmenverträge

  • Projektverträge

02
Softwareentwicklung
Softwareentwicklung
Individualsoftware entsteht häufig über Monate und in enger Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Entwickler. Je komplexer das Projekt, desto wichtiger sind klare vertragliche Regeln. Wir begleiten Softwareprojekte von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme.
  • Leistungsbeschreibung

  • Pflichtenheft

  • Projektorganisation

  • Change Requests

  • Meilensteine

  • Abnahme

  • Vergütung

  • Projektverzug

03
SaaS & Cloud
SaaS & Cloud
Software wird zunehmend nicht mehr verkauft, sondern als Dienst bereitgestellt. SaaS- und Cloud-Modelle benötigen Vertragsstrukturen, die technische und wirtschaftliche Besonderheiten des Angebots berücksichtigen. Wir beraten Anbieter und Kunden bei der rechtssicheren Gestaltung.
  • SaaS-Verträge

  • Cloud-Verträge

  • Nutzungsmodelle

  • Service Level Agreements

  • Verfügbarkeit

  • Support

  • Datensicherung

  • Vertragsbeendigung

04
Softwarelizenzrecht
Softwarelizenzrecht
Wer Software entwickelt oder nutzt, muss wissen, welche Rechte tatsächlich übertragen werden. Unklare Lizenzregelungen können spätere Produktentwicklung, Vertrieb oder Unternehmensverkauf erheblich erschweren. Wir gestalten und prüfen Softwarelizenzen.
  • Nutzungsrechte

  • Lizenzumfang

  • Nutzerzahlen

  • Konzernlizenzen

  • Gebiet und Laufzeit

  • Unterlizenzierung

  • Weitergabe

  • Lizenzverstöße

05
Urheberrecht an Software
Urheberrecht an Software
Computerprogramme können urheberrechtlich geschützt sein. Besonders relevant ist deshalb, wer Inhaber der Rechte am Programmcode ist und welche Nutzungsrechte Auftraggeber, Arbeitgeber oder Geschäftspartner erhalten. Wir beraten zu sämtlichen urheberrechtlichen Fragen rund um Software.
  • Rechte am Quellcode

  • Arbeitnehmerprogramme

  • Entwicklerverträge

  • Rechteübertragung

  • Bearbeitungsrechte

  • Weiterentwicklung

  • Herausgabe von Quellcode

  • Rechtsverletzungen

06
Open-Source-Software
Open-Source-Software
Open Source bedeutet nicht automatisch „frei von rechtlichen Anforderungen“. Je nach Lizenz können umfangreiche Bedingungen für Nutzung, Veränderung und Weitergabe gelten. Wir prüfen den Einsatz von Open-Source-Komponenten und die damit verbundenen Lizenzpflichten.
  • GPL

  • LGPL

  • MIT License

  • Apache License

  • Lizenzkompatibilität

  • Copyleft

  • Distribution

  • Open-Source-Compliance

07
Softwareprojekte & IT-Projektverträge
Softwareprojekte & IT-Projektverträge
Große IT-Projekte scheitern selten an einem einzigen Problem. Häufig treffen technische Änderungen, unklare Verantwortlichkeiten und unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Wir unterstützen bei der rechtlichen Strukturierung komplexer Projekte.
  • Projektverträge

  • Leistungsumfang

  • Verantwortlichkeiten

  • Agile Entwicklung

  • Change Management

  • Projektsteuerung

  • Dokumentation

  • Eskalationsmechanismen

08
Softwaremängel & Gewährleistung
Softwaremängel & Gewährleistung
Funktioniert Software nicht wie vereinbart, stellt sich schnell die Frage, ob ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt und welche Rechte daraus entstehen. Wir beraten Auftraggeber und Anbieter bei Leistungsstörungen.
  • Softwarefehler

  • Mängelrechte

  • Nachbesserung

  • Abnahmeverweigerung

  • Minderung

  • Rücktritt

  • Schadensersatz

  • Beweissicherung

09
Haftung bei Software & IT-Projekten
Haftung bei Software & IT-Projekten
Softwarefehler können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Verträge sollten deshalb klar regeln, welche Partei für welche Risiken einsteht. Wir gestalten Haftungsklauseln und beraten im Schadensfall.
  • Haftungsbegrenzung

  • Datenverlust

  • Betriebsunterbrechung

  • Folgeschäden

  • Drittansprüche

  • Vertragsstrafen

  • Freistellungen

  • Schadensersatz

010
AGB für Software & SaaS
AGB für Software & SaaS
Standardisierte digitale Geschäftsmodelle benötigen standardisierte Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden dabei häufig die rechtliche Grundlage des gesamten Vertriebs. Wir erstellen und prüfen AGB für Software- und Technologieunternehmen.
  • SaaS-AGB

  • Software-AGB

  • B2B-Verträge

  • Nutzungsbedingungen

  • Lizenzbedingungen

  • Leistungsänderungen

  • Laufzeit

  • Kündigung

011
Softwarevertrieb
Softwarevertrieb
Ob Direktvertrieb, Reseller, Plattform oder White-Label-Modell: Die Vertriebsstruktur entscheidet mit darüber, welche Verträge und Rechte benötigt werden. Wir entwickeln passende Vertragsmodelle für den Softwarevertrieb.
  • Reseller-Verträge

  • Vertriebspartner

  • White Label

  • OEM

  • Plattformvertrieb

  • Provisionen

  • Gebietsschutz

  • Endkundenbedingungen

012
Streitigkeiten im Softwarerecht
Streitigkeiten im Softwarerecht
Wenn Softwareprojekte eskalieren, steht häufig viel auf dem Spiel: Projektkosten, laufender Betrieb, Nutzungsrechte und langfristige Geschäftsbeziehungen. Wir entwickeln eine klare Strategie und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
  • Projektabbrüche

  • Zahlungsstreitigkeiten

  • Softwaremängel

  • Nutzungsrechte

  • Lizenzverstöße

  • Quellcode

  • Schadensersatz

  • Gerichtliche Verfahren

01
Softwareverträge
Softwareverträge
Gute Softwareverträge schaffen Klarheit, bevor Probleme entstehen. Wir gestalten und prüfen Verträge für Entwicklung, Bereitstellung, Vertrieb und Nutzung von Software.
  • Softwareentwicklungsverträge

  • Softwareüberlassungsverträge

  • SaaS-Verträge

  • Lizenzverträge

  • Pflegeverträge

  • Supportverträge

  • Rahmenverträge

  • Projektverträge

03
SaaS & Cloud
SaaS & Cloud
Software wird zunehmend nicht mehr verkauft, sondern als Dienst bereitgestellt. SaaS- und Cloud-Modelle benötigen Vertragsstrukturen, die technische und wirtschaftliche Besonderheiten des Angebots berücksichtigen. Wir beraten Anbieter und Kunden bei der rechtssicheren Gestaltung.
  • SaaS-Verträge

  • Cloud-Verträge

  • Nutzungsmodelle

  • Service Level Agreements

  • Verfügbarkeit

  • Support

  • Datensicherung

  • Vertragsbeendigung

05
Urheberrecht an Software
Urheberrecht an Software
Computerprogramme können urheberrechtlich geschützt sein. Besonders relevant ist deshalb, wer Inhaber der Rechte am Programmcode ist und welche Nutzungsrechte Auftraggeber, Arbeitgeber oder Geschäftspartner erhalten. Wir beraten zu sämtlichen urheberrechtlichen Fragen rund um Software.
  • Rechte am Quellcode

  • Arbeitnehmerprogramme

  • Entwicklerverträge

  • Rechteübertragung

  • Bearbeitungsrechte

  • Weiterentwicklung

  • Herausgabe von Quellcode

  • Rechtsverletzungen

07
Softwareprojekte & IT-Projektverträge
Softwareprojekte & IT-Projektverträge
Große IT-Projekte scheitern selten an einem einzigen Problem. Häufig treffen technische Änderungen, unklare Verantwortlichkeiten und unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Wir unterstützen bei der rechtlichen Strukturierung komplexer Projekte.
  • Projektverträge

  • Leistungsumfang

  • Verantwortlichkeiten

  • Agile Entwicklung

  • Change Management

  • Projektsteuerung

  • Dokumentation

  • Eskalationsmechanismen

09
Haftung bei Software & IT-Projekten
Haftung bei Software & IT-Projekten
Softwarefehler können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Verträge sollten deshalb klar regeln, welche Partei für welche Risiken einsteht. Wir gestalten Haftungsklauseln und beraten im Schadensfall.
  • Haftungsbegrenzung

  • Datenverlust

  • Betriebsunterbrechung

  • Folgeschäden

  • Drittansprüche

  • Vertragsstrafen

  • Freistellungen

  • Schadensersatz

011
Softwarevertrieb
Softwarevertrieb
Ob Direktvertrieb, Reseller, Plattform oder White-Label-Modell: Die Vertriebsstruktur entscheidet mit darüber, welche Verträge und Rechte benötigt werden. Wir entwickeln passende Vertragsmodelle für den Softwarevertrieb.
  • Reseller-Verträge

  • Vertriebspartner

  • White Label

  • OEM

  • Plattformvertrieb

  • Provisionen

  • Gebietsschutz

  • Endkundenbedingungen

02
Softwareentwicklung
Softwareentwicklung
Individualsoftware entsteht häufig über Monate und in enger Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Entwickler. Je komplexer das Projekt, desto wichtiger sind klare vertragliche Regeln. Wir begleiten Softwareprojekte von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme.
  • Leistungsbeschreibung

  • Pflichtenheft

  • Projektorganisation

  • Change Requests

  • Meilensteine

  • Abnahme

  • Vergütung

  • Projektverzug

04
Softwarelizenzrecht
Softwarelizenzrecht
Wer Software entwickelt oder nutzt, muss wissen, welche Rechte tatsächlich übertragen werden. Unklare Lizenzregelungen können spätere Produktentwicklung, Vertrieb oder Unternehmensverkauf erheblich erschweren. Wir gestalten und prüfen Softwarelizenzen.
  • Nutzungsrechte

  • Lizenzumfang

  • Nutzerzahlen

  • Konzernlizenzen

  • Gebiet und Laufzeit

  • Unterlizenzierung

  • Weitergabe

  • Lizenzverstöße

06
Open-Source-Software
Open-Source-Software
Open Source bedeutet nicht automatisch „frei von rechtlichen Anforderungen“. Je nach Lizenz können umfangreiche Bedingungen für Nutzung, Veränderung und Weitergabe gelten. Wir prüfen den Einsatz von Open-Source-Komponenten und die damit verbundenen Lizenzpflichten.
  • GPL

  • LGPL

  • MIT License

  • Apache License

  • Lizenzkompatibilität

  • Copyleft

  • Distribution

  • Open-Source-Compliance

08
Softwaremängel & Gewährleistung
Softwaremängel & Gewährleistung
Funktioniert Software nicht wie vereinbart, stellt sich schnell die Frage, ob ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt und welche Rechte daraus entstehen. Wir beraten Auftraggeber und Anbieter bei Leistungsstörungen.
  • Softwarefehler

  • Mängelrechte

  • Nachbesserung

  • Abnahmeverweigerung

  • Minderung

  • Rücktritt

  • Schadensersatz

  • Beweissicherung

010
AGB für Software & SaaS
AGB für Software & SaaS
Standardisierte digitale Geschäftsmodelle benötigen standardisierte Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden dabei häufig die rechtliche Grundlage des gesamten Vertriebs. Wir erstellen und prüfen AGB für Software- und Technologieunternehmen.
  • SaaS-AGB

  • Software-AGB

  • B2B-Verträge

  • Nutzungsbedingungen

  • Lizenzbedingungen

  • Leistungsänderungen

  • Laufzeit

  • Kündigung

012
Streitigkeiten im Softwarerecht
Streitigkeiten im Softwarerecht
Wenn Softwareprojekte eskalieren, steht häufig viel auf dem Spiel: Projektkosten, laufender Betrieb, Nutzungsrechte und langfristige Geschäftsbeziehungen. Wir entwickeln eine klare Strategie und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
  • Projektabbrüche

  • Zahlungsstreitigkeiten

  • Softwaremängel

  • Nutzungsrechte

  • Lizenzverstöße

  • Quellcode

  • Schadensersatz

  • Gerichtliche Verfahren

Verstehen. Vereinfachen. Lösen.

Rechtsberatung für Technologieunternehmen

Softwarerecht verbindet juristische, technische und wirtschaftliche Fragestellungen. Gute Beratung setzt deshalb voraus, nicht nur den Vertrag zu lesen, sondern auch das dahinterstehende Produkt und Geschäftsmodell zu verstehen. Unsere Mandanten schätzen insbesondere klare Empfehlungen, schnelle Erreichbarkeit und eine Beratung, die komplexe rechtliche Fragen verständlich auf den Punkt bringt. Ob Vertragsgestaltung, Softwareprojekt oder akuter Konflikt: Unser Anspruch ist es, Risiken früh zu erkennen, praktikable Lösungen zu entwickeln und Unternehmen bei wichtigen Entscheidungen verlässlich zu begleiten.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Softwarevertrag geplant?

Softwarevertrag geplant?

Wir erstellen und prüfen Software-, SaaS- und IT-Projektverträge und sorgen für klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Jetzt beraten lassen
Anwalt Hamburg Markenrecht

Softwarevertrag geplant?

Wir erstellen und prüfen Software-, SaaS- und IT-Projektverträge und sorgen für klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Jetzt beraten lassen

Gute Software braucht gute Verträge.

Softwareverträge als Grundlage erfolgreicher IT-Projekte

Bei Softwareprojekten entscheidet der Vertrag häufig erst dann über Erfolg oder Misserfolg, wenn etwas nicht wie geplant läuft.

Welche Funktionen muss die Software tatsächlich erfüllen? Wann gilt ein Entwicklungsstand als fertig? Wer entscheidet über zusätzliche Anforderungen? Wann wird abgenommen? Wem gehört der entwickelte Quellcode? Welche Nutzung ist erlaubt? Und wer trägt das Risiko, wenn das Projekt verspätet fertig wird?

Wer diese Fragen erst während eines Konflikts beantwortet, hat häufig bereits ein Problem.

Wir gestalten Softwareverträge deshalb möglichst konkret und mit Blick auf den tatsächlichen Projektablauf. Leistungsbeschreibung, Projektphasen, Mitwirkungspflichten und Change-Request-Prozesse müssen ebenso berücksichtigt werden wie Nutzungsrechte, Vergütung, Gewährleistung und Haftung.

Das gilt für klassische Individualsoftware ebenso wie für agile Entwicklungsprojekte, SaaS-Angebote und komplexe Plattformlösungen.

Dabei verfolgen wir keinen Ansatz, bei dem Verträge möglichst lang oder kompliziert werden sollen. Gute IT-Verträge müssen vor allem verständlich festlegen, wer was leisten muss und was passiert, wenn sich ein Projekt anders entwickelt als geplant.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Softwareprojekt in der Krise?

Softwareprojekt in der Krise?

Wir prüfen Verträge, Projektverlauf und Ansprüche und entwickeln eine klare Strategie für das weitere Vorgehen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Softwareprojekt in der Krise?

Wir prüfen Verträge, Projektverlauf und Ansprüche und entwickeln eine klare Strategie für das weitere Vorgehen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn das IT-Projekt ins Stocken gerät.

Anwaltliche Beratung bei gescheiterten Softwareprojekten

Softwareprojekte verlaufen nicht immer nach Plan. Termine werden verschoben, Anforderungen ändern sich, Funktionen bleiben hinter den Erwartungen zurück oder Auftraggeber und Entwickler sind sich uneinig darüber, was ursprünglich vereinbart wurde.

Aus einer technischen Diskussion wird dann schnell ein rechtlicher Konflikt.

Im Mittelpunkt steht häufig die Frage, welche Leistung konkret geschuldet war. Maßgeblich können Vertrag, Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Tickets, Projektkommunikation und spätere Änderungsvereinbarungen sein.

Wir analysieren zunächst die vertragliche und tatsächliche Projektsituation. Anschließend klären wir, welche Ansprüche bestehen und welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Je nach Fall kann es darum gehen, eine funktionierende Fertigstellung zu erreichen, Mängel beseitigen zu lassen, Zahlungsforderungen abzuwehren oder durchzusetzen, ein Projekt geordnet zu beenden oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wo eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung möglich ist, suchen wir nach einer pragmatischen Lösung. Wo eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent.

Über uns

Zahlen die zählen

0

Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

0

Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

0

Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

0

Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Softwarerecht in der Praxis.

Lösungen für Software, SaaS und IT-Projekte

Softwarerecht wird besonders konkret, wenn Verträge, Technologie und wirtschaftliche Interessen unmittelbar aufeinandertreffen. Schon kleine Unklarheiten über Leistungsumfang, Nutzungsrechte oder Projektverantwortung können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Die folgenden fiktiven Beispielszenarien zeigen typische Fragestellungen aus der anwaltlichen Beratung im Softwarerecht.

Softwareentwicklung

Neuordnung eines festgefahrenen Entwicklungsprojekts

Ein Unternehmen beauftragte eine Softwareagentur mit der Entwicklung einer zentralen internen Plattform. Während der Entwicklung entstanden erhebliche Verzögerungen. Zugleich war zwischen den Parteien streitig, welche Funktionen bereits vom ursprünglichen Projektumfang umfasst waren und welche als zusätzliche Leistungen vergütet werden sollten. Wir analysierten Vertrag, Leistungsbeschreibung und Projektkommunikation und grenzten ursprüngliche Leistungspflichten von späteren Änderungswünschen ab.

Ergebnis: Die Parteien konnten das Projekt auf einer neu strukturierten vertraglichen Grundlage fortführen. Offene Leistungen, Termine und Vergütung wurden verbindlich neu festgelegt.
Mandant: Mittelständisches Unternehmen Branche: Dienstleistungen
SaaS

Vertragsstruktur für einen neuen SaaS-Dienst

Ein Softwareunternehmen wollte eine neue cloudbasierte B2B-Lösung als abonnementbasierten SaaS-Dienst auf den Markt bringen. Dafür wurden ein skalierbares Vertragsmodell und einheitliche Bedingungen für Kunden benötigt. Wir entwickelten die rechtliche Vertragsstruktur einschließlich Nutzungsrechten, Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Support, Haftung, Laufzeit und Vertragsbeendigung.

Ergebnis: Das Unternehmen konnte sein SaaS-Produkt mit standardisierten Vertragsbedingungen in den Markt einführen.
Mandant: Softwareunternehmen Branche: SaaS
Softwarelizenzrecht

Sicherung der Nutzungsrechte an individuell entwickelter Software

Ein Unternehmen hatte über mehrere Jahre Individualsoftware von externen Entwicklern erstellen lassen. Im Zusammenhang mit einer geplanten Weiterentwicklung stellte sich heraus, dass die vorhandenen Verträge keine eindeutigen Regelungen zu den Nutzungs- und Bearbeitungsrechten enthielten. Wir prüften die bestehende Vertrags- und Entwicklungshistorie und unterstützten bei der nachträglichen Klärung der erforderlichen Rechte.

Ergebnis: Die für Weiterentwicklung und wirtschaftliche Nutzung erforderlichen Rechte konnten vertraglich abgesichert werden.
Mandant: Technologieunternehmen Branche: Digitalwirtschaft
Open Source

Prüfung von Open-Source-Komponenten vor Produkteinführung

Bei der Entwicklung einer kommerziellen Softwarelösung hatte ein Entwicklerteam zahlreiche Open-Source-Bibliotheken eingebunden. Vor dem geplanten Vertrieb sollte geprüft werden, ob daraus Pflichten zur Offenlegung eigener Softwarebestandteile entstehen könnten. Wir analysierten die eingesetzten Komponenten und ihre jeweiligen Lizenzbedingungen und bewerteten die rechtlichen Auswirkungen auf das Produkt.

Ergebnis: Kritische Komponenten wurden identifiziert und vor Markteinführung ersetzt beziehungsweise lizenzkonform eingebunden.
Mandant: Start-up Branche: Softwareentwicklung
Softwaremängel

Streit über mangelhafte Unternehmenssoftware

Nach Einführung einer neuen Unternehmenssoftware traten wiederholt Funktionsstörungen auf. Der Anbieter verlangte dennoch die vollständige Zahlung offener Projektvergütung, während der Auftraggeber erhebliche Mängel geltend machte. Wir prüften Vertrag, Abnahmeprotokolle und dokumentierte Fehler und entwickelten eine Strategie für die weitere Auseinandersetzung.

Ergebnis: Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung wurden verbindliche Nachbesserungsleistungen vereinbart und ein Teil der streitigen Vergütung neu geregelt.
Mandant: Handelsunternehmen Branche: E-Commerce

Fragen und Antworten.

Häufig gestellte Fragen zum Softwarerecht

Softwarerecht umfasst weit mehr als klassische Lizenzverträge. Von der Entwicklung einer Individualsoftware über SaaS und Open Source bis zum Streit über mangelhafte IT-Projekte können zahlreiche rechtliche Fragen entstehen.

Was versteht man unter Softwarerecht?

Softwarerecht bezeichnet die rechtlichen Fragen, die bei Entwicklung, Nutzung, Vertrieb und Lizenzierung von Software entstehen. Es handelt sich nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um ein Querschnittsgebiet. Je nach Sachverhalt spielen insbesondere Vertragsrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine Rolle. Typische Themen sind Softwareentwicklungsverträge, SaaS-Verträge, Lizenzmodelle, Nutzungsrechte, Open-Source-Software sowie Streitigkeiten über Softwaremängel und gescheiterte IT-Projekte.

Wann sollte ein Anwalt für Softwarerecht eingeschaltet werden?

Anwaltliche Beratung ist besonders sinnvoll, bevor ein größerer Softwarevertrag abgeschlossen, ein SaaS-Angebot gestartet oder ein individuelles Softwareprojekt begonnen wird. Je früher Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen geklärt sind, desto geringer ist das Risiko späterer Konflikte. Auch bei bereits laufenden Projekten kann anwaltliche Beratung erforderlich sein – insbesondere bei erheblichen Verzögerungen, Softwaremängeln, Streit über Vergütungen oder Unklarheiten über Rechte am Quellcode.

Was sollte in einem Softwareentwicklungsvertrag geregelt sein?

Ein Softwareentwicklungsvertrag sollte insbesondere eindeutig beschreiben, welche Software beziehungsweise welche Funktionen entwickelt werden sollen. Daneben sollten unter anderem Projektablauf, Termine, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Änderungswünsche, Abnahme, Nutzungsrechte, Gewährleistung und Haftung geregelt werden. Welche Regelungen besonders wichtig sind, hängt stark vom jeweiligen Entwicklungsmodell und Projektumfang ab.

Wem gehört eine individuell entwickelte Software?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Urheberrecht an einem Computerprogramm entsteht grundsätzlich bei seinem Urheber. Entscheidend für den Auftraggeber ist deshalb insbesondere, welche Nutzungsrechte vertraglich eingeräumt werden. Ein Unternehmen sollte bei individuell entwickelter Software sicherstellen, dass es genau die Rechte erhält, die es für die geplante Nutzung, Veränderung und Weiterentwicklung benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen Softwarekauf und Softwarelizenz?

Im Sprachgebrauch wird häufig davon gesprochen, Software zu „kaufen“. Rechtlich wird jedoch regelmäßig nicht das Urheberrecht an der Software übertragen. Stattdessen erhält der Nutzer bestimmte Nutzungsrechte beziehungsweise eine Lizenz. Wie weit diese Rechte reichen, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Sie können beispielsweise hinsichtlich Nutzerzahl, Laufzeit, Gebiet, Einsatzbereich oder Weitergabe eingeschränkt sein.

Was ist ein SaaS-Vertrag?

SaaS steht für „Software as a Service“. Die Software wird dabei typischerweise über das Internet bereitgestellt und nicht dauerhaft auf den Systemen des Kunden installiert. Der Kunde erhält für einen bestimmten Zeitraum Zugang zu dem Dienst. Ein SaaS-Vertrag sollte insbesondere Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Support, Vergütung, Nutzungsrechte, Datenschutz, Haftung sowie Laufzeit und Kündigung regeln.

Was ist ein Service Level Agreement?

Ein Service Level Agreement – kurz SLA – definiert messbare Anforderungen an die Qualität einer IT- oder Softwareleistung. Typischerweise werden beispielsweise Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder Supportleistungen geregelt. Gerade bei geschäftskritischen SaaS- und Cloud-Diensten können klare Service Levels wichtig sein, um Leistungspflichten objektiv messbar zu machen.

Welche Rechte bestehen bei mangelhafter Software?

Welche Rechte bei fehlerhafter Software bestehen, hängt vom jeweiligen Vertrag und dessen rechtlicher Einordnung ab. In Betracht kommen beispielsweise Ansprüche auf Fehlerbeseitigung beziehungsweise Nacherfüllung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Entscheidend ist jedoch zunächst, ob tatsächlich ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt und welche Beschaffenheit der Software vertraglich vereinbart wurde.

Wann gilt ein Softwareprojekt als abgenommen?

Bei vielen Softwareentwicklungsprojekten ist die Abnahme ein wichtiger rechtlicher Meilenstein. Dabei bestätigt der Auftraggeber grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Ob und wann eine wirksame Abnahme erfolgt ist, hängt vom konkreten Vertrag und tatsächlichen Projektverlauf ab. Softwareverträge sollten deshalb möglichst klare Abnahmeprozesse, Prüffristen und Kriterien festlegen.

Was passiert bei Verzögerungen in einem Softwareprojekt?

Bei Projektverzögerungen sollte zunächst geklärt werden, welche Termine überhaupt verbindlich vereinbart wurden und wer für die Verzögerung verantwortlich ist. Relevant können beispielsweise fehlende Leistungen des Entwicklers, nachträgliche Änderungswünsche oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sein. Je nach Situation können Fristsetzungen, Ansprüche auf Erfüllung, Schadensersatz oder eine Beendigung des Vertrags in Betracht kommen.

Was ist ein Change Request?

Ein Change Request beschreibt eine Änderung des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs. Gerade bei Softwareprojekten entstehen während der Entwicklung häufig neue Anforderungen. Ohne geregelten Änderungsprozess kann schnell Streit darüber entstehen, ob eine gewünschte Funktion bereits geschuldet ist oder zusätzlich vergütet werden muss. Ein guter Softwarevertrag sollte deshalb festlegen, wie Änderungen beantragt, bewertet, kalkuliert und freigegeben werden.

Was ist bei Open-Source-Software rechtlich zu beachten?

Open-Source-Software kann grundsätzlich auch kommerziell eingesetzt werden. Dabei müssen jedoch die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten werden. Je nach Open-Source-Lizenz können beispielsweise Pflichten zur Nennung von Urhebern, Weitergabe von Lizenztexten oder unter bestimmten Voraussetzungen zur Offenlegung von Quellcode entstehen. Vor allem bei kommerzieller Software sollte deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Open-Source-Komponenten verwendet werden.

Was bedeutet Copyleft?

Copyleft bezeichnet einen Mechanismus bestimmter Open-Source-Lizenzen, nach dem veränderte oder abgeleitete Software unter bestimmten Voraussetzungen wiederum unter denselben Lizenzbedingungen weitergegeben werden muss. Welche Folgen dies für ein konkretes Softwareprodukt hat, hängt von der jeweiligen Lizenz und der technischen Integration der Komponenten ab. Gerade bei proprietärer Software sollte daher vor der Veröffentlichung geprüft werden, ob eingesetzte Open-Source-Komponenten entsprechende Pflichten auslösen.

Muss der Quellcode bei einem Softwareprojekt herausgegeben werden?

Ob ein Auftraggeber Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes hat, hängt insbesondere von der vertraglichen Vereinbarung und dem konkreten Projekt ab. Die bloße Beauftragung einer Softwareentwicklung bedeutet nicht automatisch, dass jede Form des Quellcodes uneingeschränkt herausgegeben werden muss. Soll der Auftraggeber die Software unabhängig weiterentwickeln oder von einem anderen Anbieter warten lassen können, sollte die Herausgabe des Quellcodes ausdrücklich vertraglich geregelt werden.

Wer haftet für Schäden durch fehlerhafte Software?

Wer für einen Schaden haftet, hängt vom Vertrag, der Art des Fehlers und den Umständen des Einzelfalls ab. In Software- und SaaS-Verträgen werden Haftungsrisiken deshalb regelmäßig ausdrücklich geregelt und – soweit rechtlich zulässig – begrenzt. Besondere Bedeutung können solche Regelungen haben, wenn Software geschäftskritische Prozesse steuert und Ausfälle erhebliche Folgeschäden verursachen können.

Welche AGB benötigt ein SaaS-Anbieter?

SaaS-Anbieter sollten Bedingungen verwenden, die konkret auf ihr Leistungsmodell abgestimmt sind. Typische Regelungsbereiche sind Leistungsumfang, Nutzerkonten, Nutzungsrechte, Vergütung, Verfügbarkeit, Support, Leistungsänderungen, Laufzeit, Kündigung und Haftung. Je nach Produkt können daneben insbesondere Datenschutz, Drittanbieter, Schnittstellen oder besondere Nutzungsbeschränkungen relevant sein.

Kann ein Softwarevertrag nachträglich angepasst werden?

Ja. Gerade langfristige Softwareprojekte entwickeln sich häufig anders als ursprünglich geplant. Änderungen sollten jedoch möglichst eindeutig dokumentiert werden. Das gilt insbesondere für zusätzlichen Leistungsumfang, Vergütung, Termine und Verantwortlichkeiten. Ein strukturierter Change-Request-Prozess hilft dabei, spätere Streitigkeiten darüber zu vermeiden, was tatsächlich vereinbart wurde.

Was kann man tun, wenn ein Softwareprojekt zu scheitern droht?

Bei einem kritischen Softwareprojekt sollte zunächst der aktuelle Stand möglichst vollständig dokumentiert werden. Anschließend ist zu prüfen, welche Leistungen vereinbart und bereits erbracht wurden, welche Mängel oder Verzögerungen bestehen und welche Mitwirkungspflichten die jeweiligen Parteien treffen. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob eine Fortführung des Projekts, eine Nachbesserung, eine Neuverhandlung oder eine Beendigung des Vertrags wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.

Beraten Sie im Softwarerecht auch Unternehmen außerhalb Hamburgs?

Ja. Unsere Kanzlei berät Unternehmen aus Hamburg und bundesweit im Softwarerecht und IT-Recht. Vertragsprüfungen, Verhandlungen und die Begleitung von Softwareprojekten können regelmäßig vollständig digital per E-Mail, Telefon und Video-Call erfolgen.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com

Slopek Rechtsanwälte

Zippelhaus 6
20457 Hamburg
Germany

T: +49 (0)40 882153900
E: info@slopek.com

Beratungsgebiete

Designrecht
Domainrecht
Lizenzrecht
Markenrecht
Medienrecht
Patentrecht
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht

Rechtliches

Impressum
Datenschutz

Bewertungen

www.slopek.com
FLOW4 Webdesign Agentur und Online Marketing Hamburg