Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
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Medienrecht

Medienregulierung – Ihre Kanzlei für digitale Medien

  • Spezialisiert: Beratung an der Schnittstelle von Medien und digitaler Regulierung
  • Strategisch: Risiken früh erkennen und pragmatisch lösen
  • Bundesweit: Beratung von Unternehmen, Plattformen und Content-Anbietern
Jetzt kontaktieren

Regulierung verstehen. Möglichkeiten nutzen.

Ihre Anwälte für Medienregulierung

Digitale Medienangebote entwickeln sich schnell – und mit ihnen die rechtlichen Anforderungen. Was technisch innerhalb kurzer Zeit umgesetzt ist, kann regulatorisch komplex sein: Der Medienstaatsvertrag, der Digital Services Act (DSA), Vorgaben für Plattformen und Medienintermediäre sowie besondere Regeln für audiovisuelle Angebote schaffen einen Rechtsrahmen, den Unternehmen bereits bei der Entwicklung neuer Angebote berücksichtigen sollten.

Unsere Anwälte beraten Medienunternehmen, Plattformbetreiber, Content-Anbieter und Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen in allen Fragen der Medienregulierung. Wir prüfen, welche regulatorischen Vorgaben für ein Angebot gelten, zeigen konkrete Handlungsoptionen auf und unterstützen bei der rechtssicheren Umsetzung.

Dabei geht es nicht allein um Compliance. Gute regulatorische Beratung schafft Planungssicherheit. Sie hilft, Geschäftsmodelle von Beginn an tragfähig zu konzipieren, unnötige Risiken zu vermeiden und neue Produkte oder Medienangebote schneller auf den Markt zu bringen.

Wir begleiten unsere Mandanten deshalb möglichst frühzeitig – von der ersten rechtlichen Einordnung eines Geschäftsmodells über die Gestaltung von Prozessen und Nutzeroberflächen bis zur Kommunikation mit Landesmedienanstalten und anderen zuständigen Behörden. Kommt es zu einem aufsichtsrechtlichen Verfahren, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Stellen.

Regulierung im Griff.

Unsere Beratung im Medienregulierungsrecht

01
Medienstaatsvertrag
Medienstaatsvertrag
Der Medienstaatsvertrag bildet einen wesentlichen Rechtsrahmen für Rundfunk und bestimmte digitale Medienangebote in Deutschland. Neben klassischen Rundfunkveranstaltern erfasst er insbesondere auch Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre und enthält unter anderem Vorgaben zur Transparenz und Vielfaltssicherung. Wir prüfen, wie Ihr Angebot regulatorisch einzuordnen ist und welche Pflichten daraus folgen.
  • Einordnung digitaler Medienangebote nach dem Medienstaatsvertrag

  • Beratung zu Medienplattformen und Benutzeroberflächen

  • Regulierung von Medienintermediären

  • Anzeige- und Zulassungsfragen

  • Transparenz- und Diskriminierungsanforderungen

  • Rechtliche Begleitung neuer Geschäftsmodelle

02
Digital Services Act (DSA)
Digital Services Act (DSA)
Der Digital Services Act hat den europäischen Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und Online-Plattformen grundlegend weiterentwickelt. Welche Pflichten bestehen, hängt insbesondere von der Art des Dienstes und teilweise von dessen Größe ab. Zu den regulierten Bereichen gehören unter anderem Melde- und Beschwerdemechanismen, Content-Moderation und Transparenzpflichten. Wir helfen Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach dem DSA zu bestimmen und rechtssichere Prozesse aufzusetzen.
  • Prüfung des Anwendungsbereichs des DSA

  • Rechtliche Einordnung digitaler Dienste und Plattformen

  • Notice-and-Action- und Beschwerdeprozesse

  • Begründung von Moderationsentscheidungen

  • Transparenzanforderungen und Reporting

  • Gestaltung interner Compliance-Prozesse

  • Beratung bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen

03
Plattform- und Intermediärsregulierung
Plattform- und Intermediärsregulierung
Digitale Plattformen entscheiden zunehmend darüber, welche Inhalte Nutzer erreichen. Entsprechend umfangreich sind die regulatorischen Anforderungen an bestimmte Plattformbetreiber, Medienintermediäre und Benutzeroberflächen. Der Medienstaatsvertrag enthält hierfür unter anderem Regeln zur Transparenz und Diskriminierungsfreiheit. Wir beraten bei der regulatorischen Einordnung und unterstützen bei der Gestaltung rechtssicherer Plattformprozesse.
  • Medienplattformen und Benutzeroberflächen

  • Medienintermediäre

  • Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Videoportale

  • Transparenz von Auswahl- und Sortierkriterien

  • Diskriminierungsverbote

  • Auffindbarkeit und Zugang zu Medienangeboten

  • Regulatorische Prüfung neuer Plattformmodelle

04
Medienaufsicht
Medienaufsicht
Medienregulierung endet nicht bei der abstrakten Prüfung gesetzlicher Vorgaben. In der Praxis ist häufig entscheidend, wie ein Angebot gegenüber der zuständigen Aufsicht eingeordnet und vertreten wird. Wir begleiten Unternehmen im Kontakt mit Landesmedienanstalten und anderen zuständigen Aufsichtsstellen – von der ersten Anfrage bis zum förmlichen Verfahren.
  • Kommunikation mit Landesmedienanstalten

  • Stellungnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden

  • Begleitung regulatorischer Prüfungen

  • Anzeige- und Zulassungsverfahren

  • Verteidigung gegen Beanstandungen

  • Strategische Vorbereitung behördlicher Kommunikation

  • Vertretung in aufsichtsrechtlichen Verfahren

05
Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten
Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten
Nutzer sollen erkennen können, wie Inhalte ausgewählt werden, wann kommerzielle Kommunikation vorliegt und nach welchen Grundsätzen Plattformen oder Vermittlungsdienste arbeiten. Transparenz ist deshalb ein zentrales Element moderner Medienregulierung. Sowohl der Medienstaatsvertrag als auch der DSA enthalten hierfür relevante Vorgaben. Wir prüfen bestehende Angebote und entwickeln praktikable Lösungen für erforderliche Kennzeichnungen und Nutzerinformationen.
  • Transparenzinformationen

  • Kennzeichnung kommerzieller Inhalte

  • Darstellung von Auswahl- und Sortiermechanismen

  • Informationen zu Content-Moderation

  • Transparenzberichte nach dem DSA

  • Rechtliche Prüfung von Benutzeroberflächen und Nutzerinformationen

06
Content-Moderation
Content-Moderation
Wer eine Online-Plattform oder einen Vermittlungsdienst betreibt, muss Entscheidungen über Inhalte nicht nur technisch, sondern auch rechtlich organisieren. Der DSA sieht insbesondere Anforderungen an den Umgang mit Meldungen und Moderationsentscheidungen sowie an deren Transparenz vor. Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau belastbarer Moderationsprozesse, die regulatorische Vorgaben mit den Anforderungen des operativen Geschäfts verbinden.
  • Gestaltung von Meldeverfahren

  • Umgang mit rechtswidrigen Inhalten

  • Moderationsrichtlinien und interne Prozesse

  • Sperrung und Entfernung von Inhalten

  • Begründung von Moderationsentscheidungen

  • Beschwerdeprozesse

  • Dokumentation und Transparenz

  • Schnittstellen zu AGB, Persönlichkeitsrecht und Äußerungsrecht

01
Medienstaatsvertrag
Medienstaatsvertrag
Der Medienstaatsvertrag bildet einen wesentlichen Rechtsrahmen für Rundfunk und bestimmte digitale Medienangebote in Deutschland. Neben klassischen Rundfunkveranstaltern erfasst er insbesondere auch Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre und enthält unter anderem Vorgaben zur Transparenz und Vielfaltssicherung. Wir prüfen, wie Ihr Angebot regulatorisch einzuordnen ist und welche Pflichten daraus folgen.
  • Einordnung digitaler Medienangebote nach dem Medienstaatsvertrag

  • Beratung zu Medienplattformen und Benutzeroberflächen

  • Regulierung von Medienintermediären

  • Anzeige- und Zulassungsfragen

  • Transparenz- und Diskriminierungsanforderungen

  • Rechtliche Begleitung neuer Geschäftsmodelle

03
Plattform- und Intermediärsregulierung
Plattform- und Intermediärsregulierung
Digitale Plattformen entscheiden zunehmend darüber, welche Inhalte Nutzer erreichen. Entsprechend umfangreich sind die regulatorischen Anforderungen an bestimmte Plattformbetreiber, Medienintermediäre und Benutzeroberflächen. Der Medienstaatsvertrag enthält hierfür unter anderem Regeln zur Transparenz und Diskriminierungsfreiheit. Wir beraten bei der regulatorischen Einordnung und unterstützen bei der Gestaltung rechtssicherer Plattformprozesse.
  • Medienplattformen und Benutzeroberflächen

  • Medienintermediäre

  • Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Videoportale

  • Transparenz von Auswahl- und Sortierkriterien

  • Diskriminierungsverbote

  • Auffindbarkeit und Zugang zu Medienangeboten

  • Regulatorische Prüfung neuer Plattformmodelle

05
Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten
Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten
Nutzer sollen erkennen können, wie Inhalte ausgewählt werden, wann kommerzielle Kommunikation vorliegt und nach welchen Grundsätzen Plattformen oder Vermittlungsdienste arbeiten. Transparenz ist deshalb ein zentrales Element moderner Medienregulierung. Sowohl der Medienstaatsvertrag als auch der DSA enthalten hierfür relevante Vorgaben. Wir prüfen bestehende Angebote und entwickeln praktikable Lösungen für erforderliche Kennzeichnungen und Nutzerinformationen.
  • Transparenzinformationen

  • Kennzeichnung kommerzieller Inhalte

  • Darstellung von Auswahl- und Sortiermechanismen

  • Informationen zu Content-Moderation

  • Transparenzberichte nach dem DSA

  • Rechtliche Prüfung von Benutzeroberflächen und Nutzerinformationen

02
Digital Services Act (DSA)
Digital Services Act (DSA)
Der Digital Services Act hat den europäischen Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und Online-Plattformen grundlegend weiterentwickelt. Welche Pflichten bestehen, hängt insbesondere von der Art des Dienstes und teilweise von dessen Größe ab. Zu den regulierten Bereichen gehören unter anderem Melde- und Beschwerdemechanismen, Content-Moderation und Transparenzpflichten. Wir helfen Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach dem DSA zu bestimmen und rechtssichere Prozesse aufzusetzen.
  • Prüfung des Anwendungsbereichs des DSA

  • Rechtliche Einordnung digitaler Dienste und Plattformen

  • Notice-and-Action- und Beschwerdeprozesse

  • Begründung von Moderationsentscheidungen

  • Transparenzanforderungen und Reporting

  • Gestaltung interner Compliance-Prozesse

  • Beratung bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen

04
Medienaufsicht
Medienaufsicht
Medienregulierung endet nicht bei der abstrakten Prüfung gesetzlicher Vorgaben. In der Praxis ist häufig entscheidend, wie ein Angebot gegenüber der zuständigen Aufsicht eingeordnet und vertreten wird. Wir begleiten Unternehmen im Kontakt mit Landesmedienanstalten und anderen zuständigen Aufsichtsstellen – von der ersten Anfrage bis zum förmlichen Verfahren.
  • Kommunikation mit Landesmedienanstalten

  • Stellungnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden

  • Begleitung regulatorischer Prüfungen

  • Anzeige- und Zulassungsverfahren

  • Verteidigung gegen Beanstandungen

  • Strategische Vorbereitung behördlicher Kommunikation

  • Vertretung in aufsichtsrechtlichen Verfahren

06
Content-Moderation
Content-Moderation
Wer eine Online-Plattform oder einen Vermittlungsdienst betreibt, muss Entscheidungen über Inhalte nicht nur technisch, sondern auch rechtlich organisieren. Der DSA sieht insbesondere Anforderungen an den Umgang mit Meldungen und Moderationsentscheidungen sowie an deren Transparenz vor. Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau belastbarer Moderationsprozesse, die regulatorische Vorgaben mit den Anforderungen des operativen Geschäfts verbinden.
  • Gestaltung von Meldeverfahren

  • Umgang mit rechtswidrigen Inhalten

  • Moderationsrichtlinien und interne Prozesse

  • Sperrung und Entfernung von Inhalten

  • Begründung von Moderationsentscheidungen

  • Beschwerdeprozesse

  • Dokumentation und Transparenz

  • Schnittstellen zu AGB, Persönlichkeitsrecht und Äußerungsrecht

Vertrauen durch klare Lösungen.

Mandanten über unsere anwaltliche Beratung

Regulatorische Fragen können unmittelbar über den Start, die Skalierung oder die konkrete Ausgestaltung eines Medienangebots entscheiden. Unsere Mandanten erwarten deshalb nicht nur eine rechtlich fundierte Analyse, sondern vor allem klare Antworten und Lösungen, die sich im Unternehmen umsetzen lassen.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Ist Ihr Medienangebot reguliert?

Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell nach dem Medienstaatsvertrag und zeigen Ihnen konkret, welche Anforderungen Sie beachten müssen.

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Deutsches Medienrecht. Digital gedacht.

Medienstaatsvertrag: Regulierung für Plattformen, Intermediäre und digitale Medien

Der Medienstaatsvertrag trägt der veränderten Medienlandschaft Rechnung. Seine Vorgaben betreffen nicht nur klassischen Rundfunk, sondern unter anderem auch Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Damit können beispielsweise bestimmte Angebote von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Videoportalen oder anderen digitalen Diensten medienregulatorisch relevant werden.

Entscheidend ist zunächst die richtige rechtliche Einordnung. Denn davon hängt ab, welche regulatorischen Anforderungen tatsächlich gelten. Bei Medienintermediären können insbesondere Transparenzanforderungen und Vorgaben zur Diskriminierungsfreiheit relevant sein. Bei Medienplattformen können unter anderem Anzeige- und weitere regulatorische Pflichten hinzukommen.

Für Unternehmen bedeutet das: Nicht der technische Begriff eines Angebots entscheidet über seine rechtliche Behandlung, sondern dessen konkrete Funktionsweise. Wir analysieren deshalb Geschäftsmodell, Inhalte, Auswahlmechanismen, Nutzeroberfläche und Vertriebsstruktur gemeinsam und entwickeln daraus eine belastbare regulatorische Einordnung.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ist Ihr Unternehmen DSA-ready?

Wir prüfen Ihre Pflichten nach dem Digital Services Act und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Plattform- und Moderationsprozesse.

DSA-Beratung anfragen

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Wir prüfen Ihre Pflichten nach dem Digital Services Act und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Plattform- und Moderationsprozesse.

DSA-Beratung anfragen

Europa reguliert Plattformen neu.

Digital Services Act: Rechtssichere Prozesse für Plattformen und digitale Dienste

Mit dem Digital Services Act (DSA) besteht ein unionsweiter Rechtsrahmen für Vermittlungsdienste. Er erfasst je nach Ausgestaltung unter anderem Hostingdienste und Online-Plattformen; für besonders große Plattformen und Suchmaschinen gelten zusätzliche Anforderungen.

Für Unternehmen ist dabei nicht nur die abstrakte Frage wichtig, ob der DSA Anwendung findet. Entscheidend ist die praktische Umsetzung: Wie werden Hinweise auf rechtswidrige Inhalte bearbeitet? Wie werden Moderationsentscheidungen getroffen und kommuniziert? Welche Transparenzinformationen müssen bereitgestellt werden? Welche internen Zuständigkeiten und Dokumentationsprozesse sind erforderlich?

Gerade bei Content-Moderation verlangt der DSA strukturierte und nachvollziehbare Prozesse. Anbieter müssen regulatorische Anforderungen deshalb in operative Abläufe, Nutzerkommunikation und technische Systeme übersetzen. Auch Transparenzberichte spielen im DSA-Regime eine wichtige Rolle.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, diese Anforderungen nicht isoliert zu betrachten, sondern in ein praktikables Compliance-System zu überführen.

Über uns

Zahlen die zählen

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Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

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Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

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Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

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Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Regulierung wird konkret.

Medienregulierung in der Praxis

Ob neues Plattformmodell, Streamingangebot, regulatorische Anfrage oder Moderationsprozess: Entscheidend ist, regulatorische Vorgaben in konkrete unternehmerische Lösungen zu übersetzen.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, neue Medienangebote rechtssicher aufzusetzen, bestehende Prozesse an regulatorische Anforderungen anzupassen und ihre Position gegenüber Aufsichtsbehörden überzeugend zu vertreten.

Unsere Praxisbeispiele zeigen, wie aus komplexen regulatorischen Fragestellungen klare Entscheidungen, belastbare Prozesse und rechtssichere digitale Geschäftsmodelle werden.

Medienstaatsvertrag

Zulässigkeit eines digitalen Medienangebots

Unser Mandant - ein junges Digitalunternehmen - plant den Ausbau eines digitalen Informationsangebots, über das regelmäßig redaktionell aufbereitete Inhalte veröffentlicht werden sollen. Vor dem Start stellte sich die Frage, welche medienrechtlichen Anforderungen nach dem Medienstaatsvertrag für das Angebot gelten.

Wir haben geprüft, wie das konkrete Angebot medienrechtlich einzuordnen ist, welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind und ob insbesondere Informations-, Transparenz- oder sonstige regulatorische Pflichten bestehen.

Ergebnis: Das geplante Medienangebot konnte rechtssicher umgesetzt werden. Die relevanten medienrechtlichen Anforderungen wurden identifiziert und bei der Ausgestaltung berücksichtigt.
Mandant: Digitalunternehmen Branche: Online-Medien
Kennzeichnungspflichten

Kennzeichnung kommerzieller Inhalte

Unser Mandant arbeitet für seine Social-Media-Kommunikation regelmäßig mit Content Creators und anderen Kooperationspartnern zusammen. Im Rahmen einer geplanten Kampagne stellte sich die Frage, welche Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen und wie die Kennzeichnung erfolgen sollte.

Wir haben geprüft, wann ein kommerzieller Zweck für Nutzer hinreichend erkennbar ist und in welchen Fällen eine ausdrückliche Werbekennzeichnung erforderlich ist. Zudem haben wir konkrete Vorgaben für Posts, Videos und andere digitale Formate formuliert.

Ergebnis: Die Kampagne konnte mit einheitlichen und rechtssicheren Kennzeichnungsvorgaben umgesetzt werden. Risiken wegen einer unzureichenden Werbekennzeichnung wurden so minimiert.
Mandant: Markenunternehmen Branche: Konsumgüter

FAQ

Häufige Fragen zur Medienregulierung

Ob Rundfunk, Streamingdienst, Online-Plattform, Social Media, Videoportal oder digitales Medienangebot: Medienregulierung betrifft zahlreiche Unternehmen und Anbieter, die Inhalte verbreiten, zugänglich machen oder vermitteln. Unsere FAQ greifen typische Fragen aus der anwaltlichen Praxis auf und geben einen verständlichen ersten Überblick über zentrale regulatorische Anforderungen, Zuständigkeiten und Pflichten im Medienbereich.

Was versteht man unter Medienregulierung?

Medienregulierung umfasst die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die insbesondere für Rundfunkveranstalter, audiovisuelle Mediendienste, Medienplattformen, Medienintermediäre und bestimmte digitale Dienste gelten. Je nach Geschäftsmodell können beispielsweise der Medienstaatsvertrag oder der europäische Digital Services Act relevant sein. Ziel der Regulierung ist es unter anderem, bestimmte Anforderungen an Transparenz, Verantwortlichkeit und Medienvielfalt sicherzustellen. Welche Vorschriften konkret gelten, hängt von der Funktionsweise und Ausgestaltung des jeweiligen Angebots ab.

Welche Unternehmen benötigen Beratung zur Medienregulierung?

Regulatorische Fragen können sich insbesondere für Medienunternehmen, Streaming-Anbieter, Plattformbetreiber, soziale Netzwerke, Videoportale, Suchmaschinen, Content-Anbieter und Betreiber anderer digitaler Dienste stellen. Auch Unternehmen, die sich selbst nicht als Medienunternehmen verstehen, können betroffen sein, wenn ihr Geschäftsmodell Inhalte vermittelt, aggregiert, zugänglich macht oder audiovisuelle Angebote bereitstellt.

Was regelt der Medienstaatsvertrag?

Der Medienstaatsvertrag enthält zentrale Regelungen für die deutsche Medienordnung. Er betrifft neben Rundfunk und bestimmten audiovisuellen Angeboten unter anderem Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Bei Medienintermediären spielen beispielsweise Transparenz und Diskriminierungsfreiheit eine wichtige Rolle. Welche Anforderungen ein konkretes Angebot erfüllen muss, hängt von seiner regulatorischen Einordnung ab.

Was ist ein Medienintermediär?

Medienintermediäre sind vereinfacht gesagt Dienste, die auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregieren, auswählen und allgemein zugänglich präsentieren, ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen. In der Praxis können insbesondere Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder andere Dienste mit entsprechender Vermittlungsfunktion relevant sein. Für regulierte Medienintermediäre enthält der Medienstaatsvertrag insbesondere Vorgaben, die Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gewährleisten sollen.

Was ist der Digital Services Act?

Der Digital Services Act – kurz DSA – ist die Verordnung (EU) 2022/2065 und schafft einen unionsweiten Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste. Er enthält abgestufte Pflichten, die sich nach Art und teilweise Größe eines Dienstes unterscheiden. Von praktischer Bedeutung sind insbesondere Vorgaben zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, zu Content-Moderation, Beschwerdemöglichkeiten und Transparenz. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen bestehen zusätzliche Verpflichtungen.

Gilt der Digital Services Act für jedes Unternehmen mit einer Website?

Nein. Allein der Betrieb einer Unternehmenswebsite führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche Pflichten des DSA gelten. Entscheidend ist, welche konkrete digitale Dienstleistung angeboten wird und wie diese rechtlich einzuordnen ist. Ob ein Unternehmen als Vermittlungsdienst, Hostingdienst oder Online-Plattform unter bestimmte Regelungen des DSA fällt, sollte deshalb anhand des konkreten Geschäftsmodells geprüft werden. Der DSA arbeitet mit unterschiedlichen Kategorien von Vermittlungsdiensten und daran anknüpfenden Pflichten.

Welche Pflichten gelten bei der Content-Moderation?

Die konkreten Pflichten hängen von Art und Größe des Dienstes ab. Der DSA enthält unter anderem Vorgaben für den Umgang mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte sowie Anforderungen an Moderationsentscheidungen und deren Transparenz. Plattformen müssen betroffenen Nutzern bestimmte Moderationsentscheidungen nachvollziehbar erläutern. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, Moderationsrichtlinien, interne Zuständigkeiten, Meldewege, Entscheidungsprozesse und Nutzerkommunikation rechtlich aufeinander abzustimmen.

Welche Transparenzpflichten müssen Plattformen beachten?

Das hängt davon ab, welcher regulatorischen Kategorie der jeweilige Dienst unterfällt. Sowohl der Medienstaatsvertrag als auch der DSA kennen Transparenzanforderungen. Bei Medienintermediären kann etwa die Transparenz wesentlicher Kriterien für Aggregation, Auswahl und Präsentation von Inhalten relevant sein. Der DSA sieht unter anderem Transparenzanforderungen im Zusammenhang mit Content-Moderation vor; bestimmte Anbieter müssen entsprechende Transparenzberichte veröffentlichen.

Wer kontrolliert die Einhaltung medienrechtlicher Vorgaben?

Das hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage und dem betroffenen Dienst ab. Bei Vorgaben des Medienstaatsvertrags spielen insbesondere die Landesmedienanstalten eine zentrale Rolle. Sie beaufsichtigen unter anderem regulierte Bereiche der Plattform- und Intermediärsregulierung. Beim Digital Services Act ist die Aufsichtsstruktur zwischen nationalen zuständigen Stellen und – insbesondere bei bestimmten sehr großen Diensten – der Europäischen Kommission verteilt.

Wann sollte ein neues Medienangebot rechtlich geprüft werden?

Idealerweise bereits vor der technischen Umsetzung oder spätestens vor dem Launch. Regulatorische Anforderungen können Einfluss auf Geschäftsmodell, Produktarchitektur, Nutzeroberfläche, Moderationsprozesse und Informationspflichten haben. Eine frühzeitige Prüfung ermöglicht es, notwendige Anforderungen von Beginn an zu berücksichtigen, statt sie später mit höherem Aufwand in ein bereits bestehendes Produkt integrieren zu müssen.

Braucht ein Streaming- oder Livestreaming-Angebot eine Zulassung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob für ein audiovisuelles Angebot rundfunkrechtliche oder andere medienrechtliche Anforderungen gelten, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Gerade bei Livestreams, Web-TV, Streamingdiensten und neuen digitalen Videoformaten sollte daher geprüft werden, wie das Angebot nach dem Medienstaatsvertrag einzuordnen ist und ob Anzeige-, Zulassungs-, Kennzeichnungs- oder sonstige Pflichten bestehen.

Was tun, wenn sich eine Landesmedienanstalt meldet?

Eine Anfrage einer Landesmedienanstalt sollte sorgfältig geprüft und fristgerecht beantwortet werden. Bereits die erste Stellungnahme kann für die weitere regulatorische Einordnung eines Angebots von Bedeutung sein. Wir prüfen den zugrunde liegenden Sachverhalt, bewerten die Rechtslage, entwickeln eine Kommunikationsstrategie und übernehmen auf Wunsch die Korrespondenz sowie die Vertretung gegenüber der zuständigen Medienanstalt.

Beraten Sie zur Medienregulierung nur in Hamburg?

Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg, berät Unternehmen im Bereich Medienrecht und Medienregulierung jedoch bundesweit. Abstimmungen können je nach Bedarf persönlich, telefonisch oder per Video-Call erfolgen.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

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