Medienregulierung – Ihre Kanzlei für digitale Medien
- Spezialisiert: Beratung an der Schnittstelle von Medien und digitaler Regulierung
- Strategisch: Risiken früh erkennen und pragmatisch lösen
- Bundesweit: Beratung von Unternehmen, Plattformen und Content-Anbietern
Regulierung verstehen. Möglichkeiten nutzen.
Ihre Anwälte für Medienregulierung
Digitale Medienangebote entwickeln sich schnell – und mit ihnen die rechtlichen Anforderungen. Was technisch innerhalb kurzer Zeit umgesetzt ist, kann regulatorisch komplex sein: Der Medienstaatsvertrag, der Digital Services Act (DSA), Vorgaben für Plattformen und Medienintermediäre sowie besondere Regeln für audiovisuelle Angebote schaffen einen Rechtsrahmen, den Unternehmen bereits bei der Entwicklung neuer Angebote berücksichtigen sollten.
Unsere Anwälte beraten Medienunternehmen, Plattformbetreiber, Content-Anbieter und Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen in allen Fragen der Medienregulierung. Wir prüfen, welche regulatorischen Vorgaben für ein Angebot gelten, zeigen konkrete Handlungsoptionen auf und unterstützen bei der rechtssicheren Umsetzung.
Dabei geht es nicht allein um Compliance. Gute regulatorische Beratung schafft Planungssicherheit. Sie hilft, Geschäftsmodelle von Beginn an tragfähig zu konzipieren, unnötige Risiken zu vermeiden und neue Produkte oder Medienangebote schneller auf den Markt zu bringen.
Wir begleiten unsere Mandanten deshalb möglichst frühzeitig – von der ersten rechtlichen Einordnung eines Geschäftsmodells über die Gestaltung von Prozessen und Nutzeroberflächen bis zur Kommunikation mit Landesmedienanstalten und anderen zuständigen Behörden. Kommt es zu einem aufsichtsrechtlichen Verfahren, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Stellen.
Vertrauen durch klare Lösungen.
Mandanten über unsere anwaltliche Beratung
Regulatorische Fragen können unmittelbar über den Start, die Skalierung oder die konkrete Ausgestaltung eines Medienangebots entscheiden. Unsere Mandanten erwarten deshalb nicht nur eine rechtlich fundierte Analyse, sondern vor allem klare Antworten und Lösungen, die sich im Unternehmen umsetzen lassen.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Deutsches Medienrecht. Digital gedacht.
Medienstaatsvertrag: Regulierung für Plattformen, Intermediäre und digitale Medien
Der Medienstaatsvertrag trägt der veränderten Medienlandschaft Rechnung. Seine Vorgaben betreffen nicht nur klassischen Rundfunk, sondern unter anderem auch Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Damit können beispielsweise bestimmte Angebote von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Videoportalen oder anderen digitalen Diensten medienregulatorisch relevant werden.
Entscheidend ist zunächst die richtige rechtliche Einordnung. Denn davon hängt ab, welche regulatorischen Anforderungen tatsächlich gelten. Bei Medienintermediären können insbesondere Transparenzanforderungen und Vorgaben zur Diskriminierungsfreiheit relevant sein. Bei Medienplattformen können unter anderem Anzeige- und weitere regulatorische Pflichten hinzukommen.
Für Unternehmen bedeutet das: Nicht der technische Begriff eines Angebots entscheidet über seine rechtliche Behandlung, sondern dessen konkrete Funktionsweise. Wir analysieren deshalb Geschäftsmodell, Inhalte, Auswahlmechanismen, Nutzeroberfläche und Vertriebsstruktur gemeinsam und entwickeln daraus eine belastbare regulatorische Einordnung.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Europa reguliert Plattformen neu.
Digital Services Act: Rechtssichere Prozesse für Plattformen und digitale Dienste
Mit dem Digital Services Act (DSA) besteht ein unionsweiter Rechtsrahmen für Vermittlungsdienste. Er erfasst je nach Ausgestaltung unter anderem Hostingdienste und Online-Plattformen; für besonders große Plattformen und Suchmaschinen gelten zusätzliche Anforderungen.
Für Unternehmen ist dabei nicht nur die abstrakte Frage wichtig, ob der DSA Anwendung findet. Entscheidend ist die praktische Umsetzung: Wie werden Hinweise auf rechtswidrige Inhalte bearbeitet? Wie werden Moderationsentscheidungen getroffen und kommuniziert? Welche Transparenzinformationen müssen bereitgestellt werden? Welche internen Zuständigkeiten und Dokumentationsprozesse sind erforderlich?
Gerade bei Content-Moderation verlangt der DSA strukturierte und nachvollziehbare Prozesse. Anbieter müssen regulatorische Anforderungen deshalb in operative Abläufe, Nutzerkommunikation und technische Systeme übersetzen. Auch Transparenzberichte spielen im DSA-Regime eine wichtige Rolle.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, diese Anforderungen nicht isoliert zu betrachten, sondern in ein praktikables Compliance-System zu überführen.
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Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
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FAQ
Häufige Fragen zur Medienregulierung
Ob Rundfunk, Streamingdienst, Online-Plattform, Social Media, Videoportal oder digitales Medienangebot: Medienregulierung betrifft zahlreiche Unternehmen und Anbieter, die Inhalte verbreiten, zugänglich machen oder vermitteln. Unsere FAQ greifen typische Fragen aus der anwaltlichen Praxis auf und geben einen verständlichen ersten Überblick über zentrale regulatorische Anforderungen, Zuständigkeiten und Pflichten im Medienbereich.
Medienregulierung umfasst die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die insbesondere für Rundfunkveranstalter, audiovisuelle Mediendienste, Medienplattformen, Medienintermediäre und bestimmte digitale Dienste gelten. Je nach Geschäftsmodell können beispielsweise der Medienstaatsvertrag oder der europäische Digital Services Act relevant sein. Ziel der Regulierung ist es unter anderem, bestimmte Anforderungen an Transparenz, Verantwortlichkeit und Medienvielfalt sicherzustellen. Welche Vorschriften konkret gelten, hängt von der Funktionsweise und Ausgestaltung des jeweiligen Angebots ab.
Regulatorische Fragen können sich insbesondere für Medienunternehmen, Streaming-Anbieter, Plattformbetreiber, soziale Netzwerke, Videoportale, Suchmaschinen, Content-Anbieter und Betreiber anderer digitaler Dienste stellen. Auch Unternehmen, die sich selbst nicht als Medienunternehmen verstehen, können betroffen sein, wenn ihr Geschäftsmodell Inhalte vermittelt, aggregiert, zugänglich macht oder audiovisuelle Angebote bereitstellt.
Der Medienstaatsvertrag enthält zentrale Regelungen für die deutsche Medienordnung. Er betrifft neben Rundfunk und bestimmten audiovisuellen Angeboten unter anderem Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Bei Medienintermediären spielen beispielsweise Transparenz und Diskriminierungsfreiheit eine wichtige Rolle. Welche Anforderungen ein konkretes Angebot erfüllen muss, hängt von seiner regulatorischen Einordnung ab.
Medienintermediäre sind vereinfacht gesagt Dienste, die auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregieren, auswählen und allgemein zugänglich präsentieren, ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen. In der Praxis können insbesondere Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder andere Dienste mit entsprechender Vermittlungsfunktion relevant sein. Für regulierte Medienintermediäre enthält der Medienstaatsvertrag insbesondere Vorgaben, die Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gewährleisten sollen.
Der Digital Services Act – kurz DSA – ist die Verordnung (EU) 2022/2065 und schafft einen unionsweiten Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste. Er enthält abgestufte Pflichten, die sich nach Art und teilweise Größe eines Dienstes unterscheiden. Von praktischer Bedeutung sind insbesondere Vorgaben zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, zu Content-Moderation, Beschwerdemöglichkeiten und Transparenz. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen bestehen zusätzliche Verpflichtungen.
Nein. Allein der Betrieb einer Unternehmenswebsite führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche Pflichten des DSA gelten. Entscheidend ist, welche konkrete digitale Dienstleistung angeboten wird und wie diese rechtlich einzuordnen ist. Ob ein Unternehmen als Vermittlungsdienst, Hostingdienst oder Online-Plattform unter bestimmte Regelungen des DSA fällt, sollte deshalb anhand des konkreten Geschäftsmodells geprüft werden. Der DSA arbeitet mit unterschiedlichen Kategorien von Vermittlungsdiensten und daran anknüpfenden Pflichten.
Die konkreten Pflichten hängen von Art und Größe des Dienstes ab. Der DSA enthält unter anderem Vorgaben für den Umgang mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte sowie Anforderungen an Moderationsentscheidungen und deren Transparenz. Plattformen müssen betroffenen Nutzern bestimmte Moderationsentscheidungen nachvollziehbar erläutern. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, Moderationsrichtlinien, interne Zuständigkeiten, Meldewege, Entscheidungsprozesse und Nutzerkommunikation rechtlich aufeinander abzustimmen.
Das hängt davon ab, welcher regulatorischen Kategorie der jeweilige Dienst unterfällt. Sowohl der Medienstaatsvertrag als auch der DSA kennen Transparenzanforderungen. Bei Medienintermediären kann etwa die Transparenz wesentlicher Kriterien für Aggregation, Auswahl und Präsentation von Inhalten relevant sein. Der DSA sieht unter anderem Transparenzanforderungen im Zusammenhang mit Content-Moderation vor; bestimmte Anbieter müssen entsprechende Transparenzberichte veröffentlichen.
Das hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage und dem betroffenen Dienst ab. Bei Vorgaben des Medienstaatsvertrags spielen insbesondere die Landesmedienanstalten eine zentrale Rolle. Sie beaufsichtigen unter anderem regulierte Bereiche der Plattform- und Intermediärsregulierung. Beim Digital Services Act ist die Aufsichtsstruktur zwischen nationalen zuständigen Stellen und – insbesondere bei bestimmten sehr großen Diensten – der Europäischen Kommission verteilt.
Idealerweise bereits vor der technischen Umsetzung oder spätestens vor dem Launch. Regulatorische Anforderungen können Einfluss auf Geschäftsmodell, Produktarchitektur, Nutzeroberfläche, Moderationsprozesse und Informationspflichten haben. Eine frühzeitige Prüfung ermöglicht es, notwendige Anforderungen von Beginn an zu berücksichtigen, statt sie später mit höherem Aufwand in ein bereits bestehendes Produkt integrieren zu müssen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob für ein audiovisuelles Angebot rundfunkrechtliche oder andere medienrechtliche Anforderungen gelten, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Gerade bei Livestreams, Web-TV, Streamingdiensten und neuen digitalen Videoformaten sollte daher geprüft werden, wie das Angebot nach dem Medienstaatsvertrag einzuordnen ist und ob Anzeige-, Zulassungs-, Kennzeichnungs- oder sonstige Pflichten bestehen.
Eine Anfrage einer Landesmedienanstalt sollte sorgfältig geprüft und fristgerecht beantwortet werden. Bereits die erste Stellungnahme kann für die weitere regulatorische Einordnung eines Angebots von Bedeutung sein. Wir prüfen den zugrunde liegenden Sachverhalt, bewerten die Rechtslage, entwickeln eine Kommunikationsstrategie und übernehmen auf Wunsch die Korrespondenz sowie die Vertretung gegenüber der zuständigen Medienanstalt.
Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg, berät Unternehmen im Bereich Medienrecht und Medienregulierung jedoch bundesweit. Abstimmungen können je nach Bedarf persönlich, telefonisch oder per Video-Call erfolgen.