Ihre Anwälte für Musikrecht – Musik schützen. Rechte verwerten.
- Spezialisiert: Fachanwaltskanzlei für geistiges Eigentum
- Verständlich: Klare Antworten anstatt Juristendeutsch
- Bundesweit: In ganz Deutschland für Sie da
Damit aus Musik Werte werden.
Kanzlei für Musikrecht – rechtliche Beratung für Künstler, Labels und Musikunternehmen
Musik ist kreative Leistung – und zugleich ein wirtschaftliches Gut. Hinter einem Song, einer Aufnahme, einem Release oder einer erfolgreichen Künstlerkarriere stehen regelmäßig zahlreiche Rechte, Verträge und Beteiligte. Wer Musik schafft, produziert, veröffentlicht oder kommerziell nutzt, sollte deshalb frühzeitig klären, wem welche Rechte zustehen und unter welchen Bedingungen sie verwertet werden dürfen.
Als Kanzlei für Musikrecht und Urheberrecht beraten wir Musiker, Bands, Songwriter, Produzenten, Labels, Musikverlage, Managements, Agenturen und andere Unternehmen der Musikbranche bei rechtlichen Fragen rund um Musikwerke, Tonaufnahmen und deren Verwertung.
Unsere Beratung beginnt häufig lange bevor ein Konflikt entsteht: Wir prüfen und gestalten Künstlerverträge, Labelverträge, Bandübernahmeverträge, Musikverlagsverträge, Lizenzverträge, Management- und Bookingverträge. Wir unterstützen bei der Klärung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, bei Samples, Remixes und Musik in Film, Werbung oder Social Media sowie bei Fragen zu GEMA und GVL.
Kommt es zum Streit, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Das gilt etwa bei unerlaubter Nutzung von Musik, Streit über Songrechte oder Beteiligungen, Plagiatsvorwürfen, unzulässigem Sampling, Vertragsverletzungen oder ausbleibenden Vergütungen.
Dabei betrachten wir Musikrecht nicht isoliert. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir auch an den Schnittstellen zu Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht und allgemeinem Vertragsrecht. So können wir nicht nur einzelne Rechtsfragen beantworten, sondern die wirtschaftlichen Interessen hinter Musik, Künstlernamen, Releases und Geschäftsmodellen im Blick behalten.
Was für uns zählt.
Zufriedene Mandanten
Im Musikrecht geht es häufig um mehr als die juristische Bewertung eines Vertrags oder einer Rechtsverletzung. Für Künstler und Unternehmen stehen kreative Freiheit, wirtschaftliche Perspektiven, laufende Releasesaus dem musikrecht. und langfristige Geschäftsbeziehungen auf dem Spiel. Deshalb legen wir Wert auf klare Einschätzungen, verständliche Beratung und Lösungen, die auch wirtschaftlich funktionieren. Wir erklären nicht nur, wie die Rechtslage aussieht, sondern zeigen Ihnen, welche Handlungsoption in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Ein Song. Mehrere Rechte.
Musikrecht verstehen: Wer hat welche Rechte an einem Song?
Bei Musik gibt es selten nur „das eine Urheberrecht“. Ein einzelner Titel kann unterschiedliche Rechte verschiedener Beteiligter bündeln.
Komponisten und Textdichter können Rechte am zugrunde liegenden Musikwerk besitzen. Musiker und Sänger können als ausübende Künstler eigene Leistungsschutzrechte haben. An der konkreten Tonaufnahme können wiederum Rechte eines Tonträgerherstellers oder Labels bestehen.
Diese Ebenen sind besonders wichtig, sobald Musik wirtschaftlich genutzt werden soll. Wer beispielsweise einen bekannten Song in einem Werbefilm verwenden möchte, benötigt möglicherweise nicht nur Rechte an Komposition und Text, sondern zusätzlich die Erlaubnis zur Nutzung einer bestimmten Originalaufnahme.
Auch bei Sampling, Remixes, Coverversionen oder Social-Media-Nutzungen kommt es deshalb darauf an, welche konkrete Musik genutzt wird, auf welche Weise und welche Rechte davon betroffen sind.
Wir analysieren Rechteketten, identifizieren die relevanten Rechtepositionen und sorgen dafür, dass Vereinbarungen zu dem passen, was musikalisch und wirtschaftlich tatsächlich geplant ist.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Gute Musik verdient gute Verträge.
Verträge im Musikbusiness – wirtschaftlich denken, rechtlich absichern
Verträge im Musikrecht entscheiden häufig darüber, wer an einer erfolgreichen Veröffentlichung verdient, wie lange Rechte gebunden sind und wer über die weitere Verwertung eines Songs oder einer Aufnahme bestimmen kann.
Dabei steckt die wirtschaftliche Bedeutung oft im Detail. Eine scheinbar attraktive prozentuale Beteiligung sagt wenig aus, wenn nicht klar geregelt ist, von welcher Berechnungsgrundlage sie erfolgt. Ein Vorschuss ist nur dann richtig einzuordnen, wenn feststeht, mit welchen Einnahmen er verrechnet werden darf. Und eine Rechteübertragung kann erheblich weiter reichen, als dies beim ersten Lesen des Vertrags erkennbar ist.
Wir prüfen Musikverträge deshalb nicht allein auf einzelne Klauseln. Wir betrachten das gesamte wirtschaftliche Modell: Welche Rechte werden übertragen? Für welche Dauer und Gebiete? Welche Leistungen schuldet die andere Seite? Wie werden Einnahmen berechnet? Welche Kosten werden abgezogen? Welche Kontrollmöglichkeiten bestehen? Und wie kommt man wieder aus dem Vertrag heraus?
So entstehen Vereinbarungen, die nicht nur juristisch funktionieren, sondern auch zur jeweiligen Karriere, Produktion oder Geschäftsstrategie passen.
Über uns
Zahlen die zählen
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1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.
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Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
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Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.
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Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.
FAQ
Häufige Fragen zum Musikrecht
Ob Musikproduktion, Veröffentlichung, Streaming, Live-Auftritt oder Lizenzierung: Musikrecht spielt überall dort eine Rolle, wo Musik geschaffen, genutzt und wirtschaftlich verwertet wird. Unsere FAQ greifen typische Fragen aus der anwaltlichen Praxis auf und bieten einen verständlichen ersten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Themen rund um Urheberrechte, Verträge, Lizenzen und die Nutzung musikalischer Werke.
Musikrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die für die Entstehung, Produktion und Verwertung von Musik relevant sind. Im Mittelpunkt steht das Urheberrecht. Hinzu kommen insbesondere Leistungsschutzrechte, Vertragsrecht, Markenrecht, Medienrecht und je nach Fall weitere rechtliche Bereiche. Typische Fragen betreffen beispielsweise Urheberrechte an Songs, Künstler- und Labelverträge, Musikverlagsverträge, Sampling, Lizenzen, GEMA und GVL, Künstlernamen oder die unerlaubte Verwendung von Musik.
Anwaltliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, bevor langfristige Verträge unterschrieben oder umfangreiche Rechte eingeräumt werden. Das gilt etwa für Künstler-, Label-, Bandübernahme-, Verlags-, Management- oder Lizenzverträge. Auch bei Streitigkeiten sollte möglichst früh geprüft werden, welche Rechte und Ansprüche bestehen. Typische Fälle sind unerlaubte Musiknutzungen, Streit über Songwriter-Anteile, Plagiatsvorwürfe, ungeklärte Samples, ausbleibende Abrechnungen oder Konflikte innerhalb einer Band.
Urheberrechtsschutz entsteht grundsätzlich nicht erst durch eine Registrierung bei einer Behörde oder einer Verwertungsgesellschaft. Er kann mit der Schaffung eines urheberrechtlich geschützten Werkes entstehen. Bei Musik können insbesondere Komposition und Liedtext urheberrechtlich geschützt sein. Davon zu unterscheiden sind Rechte an einer konkreten musikalischen Darbietung und an einer Tonaufnahme. In einem Streit kann allerdings entscheidend sein, wer nachweisen kann, wann und von wem ein Werk geschaffen wurde.
Haben mehrere Personen einen Song gemeinsam geschaffen und lassen sich ihre schöpferischen Beiträge nicht getrennt verwerten, kann eine Miturheberschaft bestehen. Gerade bei Songwriting-Sessions sollte deshalb möglichst früh dokumentiert werden, wer an Komposition und Text beteiligt war und welche Beteiligungsquoten vereinbart wurden. Klare Split-Sheets oder andere schriftliche Vereinbarungen können spätere Konflikte erheblich reduzieren.
Das Urheberrecht schützt grundsätzlich die schöpferische Leistung des Urhebers, beispielsweise die Komposition oder einen Liedtext. Daneben kennt das Musikrecht sogenannte verwandte Schutzrechte beziehungsweise Leistungsschutzrechte. Diese können unter anderem ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern zustehen- Deshalb können an einem einzigen veröffentlichten Track mehrere voneinander unabhängige Rechte bestehen.
Mit „Masterrechten“ werden in der Musikbranche üblicherweise die Rechte an einer bestimmten Tonaufnahme bezeichnet. Sie sind von den Rechten an der zugrunde liegenden Komposition und am Liedtext zu unterscheiden. Wer einen Song neu einspielt, nutzt deshalb nicht automatisch dieselbe Aufnahme. Wer dagegen die bestehende Originalaufnahme verwenden möchte – beispielsweise für einen Film, eine Werbung oder ein Sample –, muss auch die hierfür erforderlichen Rechte an der Aufnahme klären.
Die rechtliche Zulässigkeit eines Samples hängt vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend können insbesondere Länge und Art der Übernahme, die betroffenen Rechte sowie die Form der neuen Nutzung sein. Sampling sollte deshalb möglichst vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden. Je nach Fall können sowohl Rechte am musikalischen Werk als auch Rechte an der verwendeten Tonaufnahme betroffen sein.
Wer bestehende Musik mit Bewegtbild verbindet, muss prüfen, welche Rechte für diese Nutzung benötigt werden. Regelmäßig ist zwischen den Rechten an Komposition und Text und den Rechten an einer bereits bestehenden Aufnahme zu unterscheiden. Welche Lizenzen konkret erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, welcher Titel und welche Aufnahme verwendet werden, für welches Medium die Produktion bestimmt ist, in welchen Ländern sie ausgewertet werden soll und wie lange die Nutzung erfolgen soll.
Die GEMA nimmt für ihre Berechtigten bestimmte urheberrechtliche Nutzungsrechte an Musikwerken wahr und vergibt im Rahmen ihres Repertoires Lizenzen an Musiknutzer. Die daraus erzielten Einnahmen werden nach den jeweiligen Regelungen an die Berechtigten verteilt. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist jedoch nicht Voraussetzung dafür, dass ein Musikwerk urheberrechtlich geschützt sein kann.
Vereinfacht gesagt betrifft die GEMA insbesondere Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen an Musikwerken. Die GVL nimmt dagegen bestimmte Leistungsschutzrechte insbesondere von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern beziehungsweise Labels wahr. Für Musiker, Produzenten und Labels kann deshalb relevant sein, welche Rechte in welcher Funktion entstehen und von welcher Verwertungsgesellschaft diese wahrgenommen werden.
Ein Künstler- oder Labelvertrag sollte insbesondere klar regeln, welche Rechte übertragen werden und welche Leistungen die Vertragsparteien übernehmen. Wichtige Punkte sind unter anderem: I. Umfang der Rechteeinräumung II. Exklusivität III. Vertragsdauer IV. Optionsrechte V. Territorium VI. Veröffentlichungspflichten VII. Vergütung und Beteiligungsquoten VIII. Vorschüsse IX. verrechenbare Kosten X. Abrechnung und Prüfungsrechte XI. Vermarktung XII. Merchandising und Nebenrechte XIII. Kündigung und Vertragsbeendigung XIV. Rückfall von Rechten Welche Klauseln besonders wichtig sind, hängt vom konkreten Geschäftsmodell und der Verhandlungsposition der Beteiligten ab.
Durch einen Musikverlagsvertrag erhält ein Musikverlag Rechte beziehungsweise Befugnisse zur Verwertung musikalischer Werke und übernimmt typischerweise Aufgaben rund um deren wirtschaftliche Nutzung. Für Songwriter und Komponisten sind insbesondere Rechteumfang, Beteiligung, Laufzeit, Vertragsgebiet, Vorschüsse, Abrechnung und die Verpflichtungen des Verlags von Bedeutung. Da Verlagsverträge langfristige Auswirkungen haben können, sollten sie vor Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.
Ein schriftlicher Bandvertrag ist nicht zwingend für jede musikalische Zusammenarbeit vorgeschrieben, kann aber viele spätere Streitigkeiten vermeiden. Sinnvoll geregelt werden können beispielsweise: 1. Entscheidungsbefugnisse innerhalb der Band 2. Einnahmen und Kosten 3. Rechte an Aufnahmen und Songs 4. Nutzung des Bandnamens 5. Equipment 6. Social-Media-Kanäle 7. Ein- und Austritt von Mitgliedern 8. Auflösung der Band Besonders wichtig werden solche Regelungen häufig erst dann, wenn ein Mitglied ausscheidet oder die Band wirtschaftlich erfolgreich wird.
Ein Künstler- oder Bandname kann unter bestimmten Voraussetzungen markenrechtlich geschützt werden. Vor einer Markenanmeldung sollte geprüft werden, ob bereits identische oder ähnliche ältere Rechte bestehen. Ein frühzeitiger Markenschutz kann besonders sinnvoll sein, wenn der Name langfristig für Musikveröffentlichungen, Live-Auftritte, Social Media, Kooperationen oder Merchandising genutzt werden soll.
Ob eine Rechtsverletzung vorliegt und welche Ansprüche bestehen, hängt von der konkreten Nutzung und Ihrer Rechteposition ab. Bei einer unberechtigten Nutzung können insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht kommen. Je nach Situation kann schnelles Vorgehen erforderlich sein, beispielsweise wenn ein Release, eine Werbekampagne oder eine andere öffentliche Nutzung unmittelbar bevorsteht oder bereits läuft. Wir prüfen zunächst die Rechte- und Beweislage und entwickeln anschließend eine geeignete außergerichtliche oder gerichtliche Strategie.
Ein Plagiatsvorwurf sollte sorgfältig geprüft und nicht vorschnell anerkannt werden. Nicht jede Ähnlichkeit zwischen zwei Musikstücken stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Entscheidend ist unter anderem, welche Elemente übereinstimmen, ob diese überhaupt urheberrechtlich geschützt sind und ob eine rechtlich relevante Übernahme vorliegt. Wir prüfen Plagiatsvorwürfe sowohl für Rechteinhaber als auch für Künstler, Produzenten und Unternehmen, gegen die entsprechende Ansprüche erhoben werden.
Ja. Wir prüfen unter anderem Künstlerverträge, Label- und Bandübernahmeverträge, Vertriebsverträge, Musikverlagsverträge, Managementverträge, Bookingverträge und Lizenzvereinbarungen. Dabei erläutern wir nicht nur einzelne Klauseln, sondern zeigen insbesondere auf, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der Vertrag für Sie hat, wo Verhandlungsspielraum besteht und welche Regelungen aus unserer Sicht geändert werden sollten.