Die Urheberrechte der Künstler sind Dreh- und Angelpunkt des Musikrechts. Es gibt eine Vielzahl an Beteiligten und eine noch größere Bandbreite an Verträgen, die zwischen ihnen geschlossen werden. Wir beraten Musiker, Bands, Manager, Labels, Agenturen und andere Musikfirmen zur Vertragsgestaltung, im Falle von Rechtsverletzungen und bei allen anderen Fragen rund um die Produktion und Vermarktung von Musikwerken.
FAQ Musikrecht
Was viele nicht wissen, ist dass sie bei der Gründung einer Band automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) gründen. Ein professioneller Gesellschaftsvertrag für die Band hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und die Band als Ganzes voranzubringen. Wie werden Entscheidungen im Streitfall getroffen? Wer vertritt die Band nach außen? Was passiert, wenn ein Mitglied bei Auftritten nicht erscheint? Besonders wichtig ist ein Bandvertrag aber vor allem dann, wenn die Band sich auflöst. Wenn man hier nicht schon bei der Gründung klare und sachgerechte Regelungen getroffen wurden, ist Streit vorprogrammiert. Wem gehört das Namensrecht an der Band? Kann man ein Mitglied zum Austritt aus der Band zwingen? Was geschieht mit dem Gesellschaftsvermögen der Band? Wir helfen Ihnen gerne, einen für Ihre Band passenden Vertrag aufzusetzen.
Als Musiker haben Sie umfassende Urheberrechte an Ihren Musikwerken. Dazu gehören zum Beispiel das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Senderecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Recht zur Wiedergabe durch Tonträger sowie das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht.
Sollten Sie als Bandmitglied Miturheber sein, können Sie nur gemeinschaftlich über Ihre Urheberrechte verfügen. Bei einer Rechtsverletzung können Sie aber auch alleine gegen den Verletzer vorgehen.
Wenn sie eines Ihrer Urheberrechte kommerzialisieren wollen, können Sie dies tun. Sie können frei darüber entscheiden welche Nutzungsrechte Sie Ihrem Vertragspartner wie einräumen wollen. Es empfiehlt sich mit dann wegen der Nutzungsrechte einen schriftlichen Lizenzvertrag abzuschließen. Dies sorgt für Rechtssicherheit im Streitfall. Für die Ausfertigungen eines für Sie individuell passenden Lizenzvertrags stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Künstlervertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Künstler und dem Label. Der Musiker räumt dem Label die Nutzungsrechte an der Aufnahme ein. Außerdem hat er regelmäßig ein Mitbestimmungsrecht, z.B. darf er entscheiden welche Titel ins Album kommen. Dafür übernimmt das Label die Produktionskosten. Zudem bekommt der Musiker eine Gewinnbeteiligung.
Der Bandübernahmevertrag oder auch Labelvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Künstler und einem Label. Der Künstler räumt dem Label so wie beim Künstlervertrag Verwertungsnutzungsrechte ein. Im Gegenzug verpflichtet sich das Label die Tonaufnahmen zu vermarkten. Der Künstler erhält eine angemessene Beteiligung am
wirtschaftlichen Erfolg. Im Unterschied zum Künstlervertrag übernimmt das Label nicht die Produktionskosten und hat deswegen auch kein Mitbestimmungsrecht und die finanzielle Beteiligung des Künstlers am Umsatz fällt höher aus. Zusätzlich sollten Merchandising, Sponsoring und Tour- sowie Konzertdienstleistungen geregelt werden.
Musiker können ihre Urheberrechte durch einen Vertriebsvertrag direkt an ein Unternehmen wie
Spotify, Google Play oder iTunes verkaufen. Dadurch sparen Sie die Ausgaben, welche durch
die Einschaltung eines Labels entstehen.
Wenn jemand ohne Ihre Einwilligung eines der oben genannten Rechte verletzt, stehen Ihnen mehrere Forderungen gegen den Rechtsverletzer zu. Diese können Sie durch eine Abmahnung an der Verletzer geltend machen. Die Abmahnung muss dabei sehr präzise formuliert werden damit sie wirksam ist, weshalb es sich empfiehlt für diese anwaltliche Unterstützung zu suchen.
Im Musikrecht gibt es noch weitere potenzielle Verträge, welche Sie bei Ihrer Karriere weiterhelfen können. Zum Beispiel können Sie sich einen Manager suchen, der Sie berät und fördern. Hierfür sollten Sie eine Managementvertrag abschließen. Auch können Sie sich eine Agentur suchen, die Sie vermittelt und Werbung für Sie macht. Booking-Agenturen können Ihnen bei der Vermittlung von Auftritten helfen. Des Weiteren sollten Sie bei einem Auftritt einen Engagementvertrag mit dem Veranstalter abschließen. Diese Verhältnisse sollten auch vertraglich abgesichert werden. Um Ihre Interessen optimal zu schützen helfen wir Ihnen gerne bei der Ausfertigung dieser Verträge.
Musiker und Marken
Was oft übersehen wird ist, dass man als Musiker eigentlich eine Marke aufbauen möchte. Ganz gleich ob Sie unter einem Künstlernamen auftreten oder unter Ihrem Eigennamen bekannt werden wollen. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen als Marke zu schützen! Als eine der deutschlandweit führenden Kanzleien im Markenrecht beraten wir Sie natürlich auch zu dem wichtigen Bereich der Markenanmeldung.
Das sagen unsere Mandanten
Top Beratung. Faire Preise.
Anwalt für Musikrecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Urheberrechts.