Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
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Ihre Anwälte für Musikrecht – Musik schützen. Rechte verwerten.
Urheberrecht

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  • Spezialisiert: Fachanwaltskanzlei für geistiges Eigentum
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  • Bundesweit: In ganz Deutschland für Sie da
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Damit aus Musik Werte werden.

Kanzlei für Musikrecht – rechtliche Beratung für Künstler, Labels und Musikunternehmen

Musik ist kreative Leistung – und zugleich ein wirtschaftliches Gut. Hinter einem Song, einer Aufnahme, einem Release oder einer erfolgreichen Künstlerkarriere stehen regelmäßig zahlreiche Rechte, Verträge und Beteiligte. Wer Musik schafft, produziert, veröffentlicht oder kommerziell nutzt, sollte deshalb frühzeitig klären, wem welche Rechte zustehen und unter welchen Bedingungen sie verwertet werden dürfen.

Als Kanzlei für Musikrecht und Urheberrecht beraten wir Musiker, Bands, Songwriter, Produzenten, Labels, Musikverlage, Managements, Agenturen und andere Unternehmen der Musikbranche bei rechtlichen Fragen rund um Musikwerke, Tonaufnahmen und deren Verwertung.

Unsere Beratung beginnt häufig lange bevor ein Konflikt entsteht: Wir prüfen und gestalten Künstlerverträge, Labelverträge, Bandübernahmeverträge, Musikverlagsverträge, Lizenzverträge, Management- und Bookingverträge. Wir unterstützen bei der Klärung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, bei Samples, Remixes und Musik in Film, Werbung oder Social Media sowie bei Fragen zu GEMA und GVL.

Kommt es zum Streit, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Das gilt etwa bei unerlaubter Nutzung von Musik, Streit über Songrechte oder Beteiligungen, Plagiatsvorwürfen, unzulässigem Sampling, Vertragsverletzungen oder ausbleibenden Vergütungen.

Dabei betrachten wir Musikrecht nicht isoliert. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir auch an den Schnittstellen zu Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht und allgemeinem Vertragsrecht. So können wir nicht nur einzelne Rechtsfragen beantworten, sondern die wirtschaftlichen Interessen hinter Musik, Künstlernamen, Releases und Geschäftsmodellen im Blick behalten.

Von der ersten Note bis zur Verwertung.

Unsere Leistungen im Musikrecht

01
Urheberrecht
Urheberrecht
Wir beraten zu Urheberrechten an Songs, Kompositionen und Texten sowie zur rechtssicheren Nutzung und Verwertung musikalischer Werke.
  • Komposition und Liedtext

  • Songwriting und Co-Writing

  • Miturheberschaft und Beteiligungsquoten

  • Nutzungs- und Verwertungsrechte

  • Bearbeitungen, Remixes und Coverversionen

  • Streit über Urheberschaft

02
Künstler- und Labelverträge
Künstler- und Labelverträge
Wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge zwischen Künstlern, Labels und weiteren Partnern der Musikbranche.
  • Künstlerexklusivverträge

  • Label- und Bandübernahmeverträge

  • Lizenz- und Vertriebsverträge

  • Laufzeiten und Optionen

  • Vorschüsse und Beteiligungen

  • Abrechnung und Rechterückfall

03
Musikverlagsrecht
Musikverlagsrecht
Wir beraten Songwriter, Komponisten und Musikverlage bei der Gestaltung und Prüfung von Verlagsverträgen.
  • Musikverlagsverträge

  • Autorenexklusivverträge

  • Editions- und Co-Publishing-Verträge

  • Beteiligungen und Vorschüsse

  • Laufzeiten und Vertragsgebiete

  • Rückfall von Rechten

04
Lizenzen und Sampling
Lizenzen und Sampling
Wir unterstützen bei der rechtssicheren Lizenzierung von Musik für audiovisuelle, digitale und kommerzielle Nutzungen.
  • Sync-Lizenzen

  • Musik in Film, Werbung und Games

  • YouTube, TikTok und Social Media

  • Sampling und Sample-Clearance

  • Remixes und Bearbeitungen

  • Masterrechte

05
Band, Management und Live
Band, Management und Live
Wir gestalten rechtliche Grundlagen für Bands, Künstler, Managements, Agenturen und Veranstalter.
  • Bandverträge

  • Rechte am Bandnamen

  • Managementverträge

  • Booking- und Agenturverträge

  • Konzert- und Tourverträge

  • Merchandising und Sponsoring

06
GEMA und GVL
GEMA und GVL
Wir beraten zu Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung und zu den unterschiedlichen Rechtepositionen im Musikgeschäft.
  • Wahrnehmungsverträge

  • Werk- und Repertoirezuordnung

  • Beteiligungen und Abrechnungen

  • Leistungsschutzrechte

  • Rechte ausübender Künstler

  • Rechte von Labels und Tonträgerherstellern

07
Rechtsverletzungen
Rechtsverletzungen
Wir setzen Ansprüche bei unerlaubter Musiknutzung durch und verteidigen gegen unberechtigte Vorwürfe.
  • Musikplagiate

  • Unzulässiges Sampling

  • Unerlaubte Veröffentlichungen

  • Verletzung von Masterrechten

  • Unterlassung und Schadensersatz

  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen

08
Künstlernamen und Marken
Künstlernamen und Marken
Wir schützen Künstlernamen, Bandnamen und andere Kennzeichen und verbinden Musikrecht mit unserer Expertise im Markenrecht.
  • Markenrecherche

  • Markenanmeldung

  • Künstler- und Bandnamen

  • Logos

  • Merchandising

  • Markenverletzungen

01
Urheberrecht
Urheberrecht
Wir beraten zu Urheberrechten an Songs, Kompositionen und Texten sowie zur rechtssicheren Nutzung und Verwertung musikalischer Werke.
  • Komposition und Liedtext

  • Songwriting und Co-Writing

  • Miturheberschaft und Beteiligungsquoten

  • Nutzungs- und Verwertungsrechte

  • Bearbeitungen, Remixes und Coverversionen

  • Streit über Urheberschaft

03
Musikverlagsrecht
Musikverlagsrecht
Wir beraten Songwriter, Komponisten und Musikverlage bei der Gestaltung und Prüfung von Verlagsverträgen.
  • Musikverlagsverträge

  • Autorenexklusivverträge

  • Editions- und Co-Publishing-Verträge

  • Beteiligungen und Vorschüsse

  • Laufzeiten und Vertragsgebiete

  • Rückfall von Rechten

05
Band, Management und Live
Band, Management und Live
Wir gestalten rechtliche Grundlagen für Bands, Künstler, Managements, Agenturen und Veranstalter.
  • Bandverträge

  • Rechte am Bandnamen

  • Managementverträge

  • Booking- und Agenturverträge

  • Konzert- und Tourverträge

  • Merchandising und Sponsoring

07
Rechtsverletzungen
Rechtsverletzungen
Wir setzen Ansprüche bei unerlaubter Musiknutzung durch und verteidigen gegen unberechtigte Vorwürfe.
  • Musikplagiate

  • Unzulässiges Sampling

  • Unerlaubte Veröffentlichungen

  • Verletzung von Masterrechten

  • Unterlassung und Schadensersatz

  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen

02
Künstler- und Labelverträge
Künstler- und Labelverträge
Wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge zwischen Künstlern, Labels und weiteren Partnern der Musikbranche.
  • Künstlerexklusivverträge

  • Label- und Bandübernahmeverträge

  • Lizenz- und Vertriebsverträge

  • Laufzeiten und Optionen

  • Vorschüsse und Beteiligungen

  • Abrechnung und Rechterückfall

04
Lizenzen und Sampling
Lizenzen und Sampling
Wir unterstützen bei der rechtssicheren Lizenzierung von Musik für audiovisuelle, digitale und kommerzielle Nutzungen.
  • Sync-Lizenzen

  • Musik in Film, Werbung und Games

  • YouTube, TikTok und Social Media

  • Sampling und Sample-Clearance

  • Remixes und Bearbeitungen

  • Masterrechte

06
GEMA und GVL
GEMA und GVL
Wir beraten zu Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung und zu den unterschiedlichen Rechtepositionen im Musikgeschäft.
  • Wahrnehmungsverträge

  • Werk- und Repertoirezuordnung

  • Beteiligungen und Abrechnungen

  • Leistungsschutzrechte

  • Rechte ausübender Künstler

  • Rechte von Labels und Tonträgerherstellern

08
Künstlernamen und Marken
Künstlernamen und Marken
Wir schützen Künstlernamen, Bandnamen und andere Kennzeichen und verbinden Musikrecht mit unserer Expertise im Markenrecht.
  • Markenrecherche

  • Markenanmeldung

  • Künstler- und Bandnamen

  • Logos

  • Merchandising

  • Markenverletzungen

Was für uns zählt.

Zufriedene Mandanten

Im Musikrecht geht es häufig um mehr als die juristische Bewertung eines Vertrags oder einer Rechtsverletzung. Für Künstler und Unternehmen stehen kreative Freiheit, wirtschaftliche Perspektiven, laufende Releasesaus dem musikrecht. und langfristige Geschäftsbeziehungen auf dem Spiel. Deshalb legen wir Wert auf klare Einschätzungen, verständliche Beratung und Lösungen, die auch wirtschaftlich funktionieren. Wir erklären nicht nur, wie die Rechtslage aussieht, sondern zeigen Ihnen, welche Handlungsoption in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Rechte an einem Song unklar?

Rechte an einem Song unklar?

Wir prüfen, welche Rechte bestehen, wem sie zustehen und welche Lizenzen für die geplante Nutzung benötigt werden.

Jetzt beraten lassen
Anwalt Hamburg Markenrecht

Rechte an einem Song unklar?

Wir prüfen, welche Rechte bestehen, wem sie zustehen und welche Lizenzen für die geplante Nutzung benötigt werden.

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Ein Song. Mehrere Rechte.

Musikrecht verstehen: Wer hat welche Rechte an einem Song?

Bei Musik gibt es selten nur „das eine Urheberrecht“. Ein einzelner Titel kann unterschiedliche Rechte verschiedener Beteiligter bündeln.

Komponisten und Textdichter können Rechte am zugrunde liegenden Musikwerk besitzen. Musiker und Sänger können als ausübende Künstler eigene Leistungsschutzrechte haben. An der konkreten Tonaufnahme können wiederum Rechte eines Tonträgerherstellers oder Labels bestehen.

Diese Ebenen sind besonders wichtig, sobald Musik wirtschaftlich genutzt werden soll. Wer beispielsweise einen bekannten Song in einem Werbefilm verwenden möchte, benötigt möglicherweise nicht nur Rechte an Komposition und Text, sondern zusätzlich die Erlaubnis zur Nutzung einer bestimmten Originalaufnahme.

Auch bei Sampling, Remixes, Coverversionen oder Social-Media-Nutzungen kommt es deshalb darauf an, welche konkrete Musik genutzt wird, auf welche Weise und welche Rechte davon betroffen sind.

Wir analysieren Rechteketten, identifizieren die relevanten Rechtepositionen und sorgen dafür, dass Vereinbarungen zu dem passen, was musikalisch und wirtschaftlich tatsächlich geplant ist.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Vertrag erhalten oder neuen Deal geplant?

Vertrag erhalten oder neuen Deal geplant?

Wir prüfen und verhandeln Künstler-, Label-, Verlags-, Management-, Booking- und Lizenzverträge.

Vertrag prüfen lassen

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Wir prüfen und verhandeln Künstler-, Label-, Verlags-, Management-, Booking- und Lizenzverträge.

Vertrag prüfen lassen

Gute Musik verdient gute Verträge.

Verträge im Musikbusiness – wirtschaftlich denken, rechtlich absichern

Verträge im Musikrecht entscheiden häufig darüber, wer an einer erfolgreichen Veröffentlichung verdient, wie lange Rechte gebunden sind und wer über die weitere Verwertung eines Songs oder einer Aufnahme bestimmen kann.

Dabei steckt die wirtschaftliche Bedeutung oft im Detail. Eine scheinbar attraktive prozentuale Beteiligung sagt wenig aus, wenn nicht klar geregelt ist, von welcher Berechnungsgrundlage sie erfolgt. Ein Vorschuss ist nur dann richtig einzuordnen, wenn feststeht, mit welchen Einnahmen er verrechnet werden darf. Und eine Rechteübertragung kann erheblich weiter reichen, als dies beim ersten Lesen des Vertrags erkennbar ist.

Wir prüfen Musikverträge deshalb nicht allein auf einzelne Klauseln. Wir betrachten das gesamte wirtschaftliche Modell: Welche Rechte werden übertragen? Für welche Dauer und Gebiete? Welche Leistungen schuldet die andere Seite? Wie werden Einnahmen berechnet? Welche Kosten werden abgezogen? Welche Kontrollmöglichkeiten bestehen? Und wie kommt man wieder aus dem Vertrag heraus?

So entstehen Vereinbarungen, die nicht nur juristisch funktionieren, sondern auch zur jeweiligen Karriere, Produktion oder Geschäftsstrategie passen.

Über uns

Zahlen die zählen

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Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

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Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

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Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

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Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Wenn Musikrechte konkret werden

Praxisbeispiele aus dem Musikrecht

Ob Streit um einen Song, ein problematischer Plattenvertrag oder eine ungeklärte Nutzung in Werbung: Im Musikrecht treffen kreative Leistungen unmittelbar auf wirtschaftliche Interessen.

Wir unterstützen Rechteinhaber dabei, ihre Musik zu schützen und angemessen zu verwerten. Gleichzeitig beraten wir Künstler, Labels, Produzenten und andere Unternehmen dabei, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Konflikte pragmatisch zu lösen.

Die folgenden Fallkonstellationen zeigen, wie eine Beratung im Musikrecht in der Praxis aussehen kann.

Urheberrecht

Vorgehen gegen unerlaubte Nutzung eines Songs

Ein von unserem Mandanten mitkomponierter Musiktitel wurde ohne entsprechende Rechteklärung für kommerzielle Online-Inhalte eines Unternehmens eingesetzt. Wir haben die Rechteposition geprüft, die Nutzung dokumentiert und Ansprüche gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen geltend gemacht.

Ergebnis: Die weitere Nutzung wurde beendet und für die bereits erfolgte kommerzielle Verwertung eine wirtschaftliche Lösung erzielt.
Mandant: Songwriter Branche: Musik / Entertainment
Musikverträge

Neuverhandlung eines langfristigen Labelvertrags

Eine Künstlerin erhielt einen umfangreichen Labelvertrag, der weitreichende Exklusivitäts-, Options- und Rechteklauseln enthielt. Wir haben den Vertrag vor Unterzeichnung geprüft, wirtschaftlich besonders relevante Regelungen identifiziert und Änderungen zu Laufzeit, Rechteeinräumung, Abrechnung und Beendigung verhandelt.

Ergebnis: Die rechtliche Bindung der Künstlerin wurde begrenzt und zentrale wirtschaftliche Vertragsbedingungen zu ihren Gunsten angepasst.
Mandantin: Musikerin Branche: Musik / Entertainment
Sampling

Klärung eines Samples vor Veröffentlichung

Für die Veröffentlichung eines neuen Tracks sollte ein Ausschnitt aus einer bestehenden Aufnahme verwendet werden. Vor dem Release bestand Unklarheit darüber, welche Rechte eingeholt werden mussten und welche Rechteinhaber anzusprechen waren. Wir haben die unterschiedlichen Rechteebenen analysiert und die erforderliche Rechteklärung rechtlich begleitet.

Ergebnis: Der geplante Release konnte auf einer geklärten vertraglichen Grundlage erfolgen und das Risiko späterer Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen wurde reduziert.
Mandant: Musikproduzent Branche: Musikproduktion
Bandrecht

Streit nach Ausscheiden eines Bandmitglieds

Nach dem Ausscheiden eines Mitglieds entstand innerhalb einer Band Streit über den Bandnamen, bestehende Aufnahmen, Social-Media-Kanäle und die weitere Nutzung gemeinsam geschaffener Inhalte. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen und Rechtepositionen geprüft und eine rechtliche Lösung für die zukünftige Nutzung entwickelt.

Ergebnis: Die zentralen Nutzungs- und Namensfragen konnten geklärt und die weitere musikalische Tätigkeit auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden.
Mandant: Band Branche: Musik / Live Entertainment
Künstlername und Markenrecht

Schutz eines Künstlernamens vor einem Release

Vor einer größeren Veröffentlichung sollte ein bislang nur tatsächlich genutzter Künstlername langfristig abgesichert werden. Wir haben mögliche ältere Rechte recherchiert, die markenrechtliche Schutzstrategie entwickelt und die Anmeldung des Zeichens begleitet.

Ergebnis: Der Künstlername wurde rechtlich abgesichert und kann als Grundlage für Releases, Live-Auftritte, Kooperationen und Merchandising eingesetzt werden.
Mandant: Künstler Branche: Musik / Entertainment

FAQ

Häufige Fragen zum Musikrecht

Ob Musikproduktion, Veröffentlichung, Streaming, Live-Auftritt oder Lizenzierung: Musikrecht spielt überall dort eine Rolle, wo Musik geschaffen, genutzt und wirtschaftlich verwertet wird. Unsere FAQ greifen typische Fragen aus der anwaltlichen Praxis auf und bieten einen verständlichen ersten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Themen rund um Urheberrechte, Verträge, Lizenzen und die Nutzung musikalischer Werke.

Was versteht man unter Musikrecht?

Musikrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die für die Entstehung, Produktion und Verwertung von Musik relevant sind. Im Mittelpunkt steht das Urheberrecht. Hinzu kommen insbesondere Leistungsschutzrechte, Vertragsrecht, Markenrecht, Medienrecht und je nach Fall weitere rechtliche Bereiche. Typische Fragen betreffen beispielsweise Urheberrechte an Songs, Künstler- und Labelverträge, Musikverlagsverträge, Sampling, Lizenzen, GEMA und GVL, Künstlernamen oder die unerlaubte Verwendung von Musik.

Wann sollte ich einen Anwalt für Musikrecht einschalten?

Anwaltliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, bevor langfristige Verträge unterschrieben oder umfangreiche Rechte eingeräumt werden. Das gilt etwa für Künstler-, Label-, Bandübernahme-, Verlags-, Management- oder Lizenzverträge. Auch bei Streitigkeiten sollte möglichst früh geprüft werden, welche Rechte und Ansprüche bestehen. Typische Fälle sind unerlaubte Musiknutzungen, Streit über Songwriter-Anteile, Plagiatsvorwürfe, ungeklärte Samples, ausbleibende Abrechnungen oder Konflikte innerhalb einer Band.

Ist ein Song automatisch urheberrechtlich geschützt?

Urheberrechtsschutz entsteht grundsätzlich nicht erst durch eine Registrierung bei einer Behörde oder einer Verwertungsgesellschaft. Er kann mit der Schaffung eines urheberrechtlich geschützten Werkes entstehen. Bei Musik können insbesondere Komposition und Liedtext urheberrechtlich geschützt sein. Davon zu unterscheiden sind Rechte an einer konkreten musikalischen Darbietung und an einer Tonaufnahme. In einem Streit kann allerdings entscheidend sein, wer nachweisen kann, wann und von wem ein Werk geschaffen wurde.

Wem gehört ein gemeinsam geschriebener Song?

Haben mehrere Personen einen Song gemeinsam geschaffen und lassen sich ihre schöpferischen Beiträge nicht getrennt verwerten, kann eine Miturheberschaft bestehen. Gerade bei Songwriting-Sessions sollte deshalb möglichst früh dokumentiert werden, wer an Komposition und Text beteiligt war und welche Beteiligungsquoten vereinbart wurden. Klare Split-Sheets oder andere schriftliche Vereinbarungen können spätere Konflikte erheblich reduzieren.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrechten?

Das Urheberrecht schützt grundsätzlich die schöpferische Leistung des Urhebers, beispielsweise die Komposition oder einen Liedtext. Daneben kennt das Musikrecht sogenannte verwandte Schutzrechte beziehungsweise Leistungsschutzrechte. Diese können unter anderem ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern zustehen- Deshalb können an einem einzigen veröffentlichten Track mehrere voneinander unabhängige Rechte bestehen.

Was sind Masterrechte?

Mit „Masterrechten“ werden in der Musikbranche üblicherweise die Rechte an einer bestimmten Tonaufnahme bezeichnet. Sie sind von den Rechten an der zugrunde liegenden Komposition und am Liedtext zu unterscheiden. Wer einen Song neu einspielt, nutzt deshalb nicht automatisch dieselbe Aufnahme. Wer dagegen die bestehende Originalaufnahme verwenden möchte – beispielsweise für einen Film, eine Werbung oder ein Sample –, muss auch die hierfür erforderlichen Rechte an der Aufnahme klären.

Darf ich einen Song samplen?

Die rechtliche Zulässigkeit eines Samples hängt vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend können insbesondere Länge und Art der Übernahme, die betroffenen Rechte sowie die Form der neuen Nutzung sein. Sampling sollte deshalb möglichst vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden. Je nach Fall können sowohl Rechte am musikalischen Werk als auch Rechte an der verwendeten Tonaufnahme betroffen sein.

Was muss ich beachten, wenn ich Musik in einem Video, Film oder Werbespot verwenden möchte?

Wer bestehende Musik mit Bewegtbild verbindet, muss prüfen, welche Rechte für diese Nutzung benötigt werden. Regelmäßig ist zwischen den Rechten an Komposition und Text und den Rechten an einer bereits bestehenden Aufnahme zu unterscheiden. Welche Lizenzen konkret erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, welcher Titel und welche Aufnahme verwendet werden, für welches Medium die Produktion bestimmt ist, in welchen Ländern sie ausgewertet werden soll und wie lange die Nutzung erfolgen soll.

Was macht die GEMA?

Die GEMA nimmt für ihre Berechtigten bestimmte urheberrechtliche Nutzungsrechte an Musikwerken wahr und vergibt im Rahmen ihres Repertoires Lizenzen an Musiknutzer. Die daraus erzielten Einnahmen werden nach den jeweiligen Regelungen an die Berechtigten verteilt. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist jedoch nicht Voraussetzung dafür, dass ein Musikwerk urheberrechtlich geschützt sein kann.

Was ist der Unterschied zwischen GEMA und GVL?

Vereinfacht gesagt betrifft die GEMA insbesondere Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen an Musikwerken. Die GVL nimmt dagegen bestimmte Leistungsschutzrechte insbesondere von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern beziehungsweise Labels wahr. Für Musiker, Produzenten und Labels kann deshalb relevant sein, welche Rechte in welcher Funktion entstehen und von welcher Verwertungsgesellschaft diese wahrgenommen werden.

Was sollte in einem Künstler- oder Labelvertrag geregelt sein?

Ein Künstler- oder Labelvertrag sollte insbesondere klar regeln, welche Rechte übertragen werden und welche Leistungen die Vertragsparteien übernehmen. Wichtige Punkte sind unter anderem: I. Umfang der Rechteeinräumung II. Exklusivität III. Vertragsdauer IV. Optionsrechte V. Territorium VI. Veröffentlichungspflichten VII. Vergütung und Beteiligungsquoten VIII. Vorschüsse IX. verrechenbare Kosten X. Abrechnung und Prüfungsrechte XI. Vermarktung XII. Merchandising und Nebenrechte XIII. Kündigung und Vertragsbeendigung XIV. Rückfall von Rechten Welche Klauseln besonders wichtig sind, hängt vom konkreten Geschäftsmodell und der Verhandlungsposition der Beteiligten ab.

Was ist ein Musikverlagsvertrag?

Durch einen Musikverlagsvertrag erhält ein Musikverlag Rechte beziehungsweise Befugnisse zur Verwertung musikalischer Werke und übernimmt typischerweise Aufgaben rund um deren wirtschaftliche Nutzung. Für Songwriter und Komponisten sind insbesondere Rechteumfang, Beteiligung, Laufzeit, Vertragsgebiet, Vorschüsse, Abrechnung und die Verpflichtungen des Verlags von Bedeutung. Da Verlagsverträge langfristige Auswirkungen haben können, sollten sie vor Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.

Braucht eine Band einen Bandvertrag?

Ein schriftlicher Bandvertrag ist nicht zwingend für jede musikalische Zusammenarbeit vorgeschrieben, kann aber viele spätere Streitigkeiten vermeiden. Sinnvoll geregelt werden können beispielsweise: 1. Entscheidungsbefugnisse innerhalb der Band 2. Einnahmen und Kosten 3. Rechte an Aufnahmen und Songs 4. Nutzung des Bandnamens 5. Equipment 6. Social-Media-Kanäle 7. Ein- und Austritt von Mitgliedern 8. Auflösung der Band Besonders wichtig werden solche Regelungen häufig erst dann, wenn ein Mitglied ausscheidet oder die Band wirtschaftlich erfolgreich wird.

Kann ich meinen Künstlernamen schützen lassen?

Ein Künstler- oder Bandname kann unter bestimmten Voraussetzungen markenrechtlich geschützt werden. Vor einer Markenanmeldung sollte geprüft werden, ob bereits identische oder ähnliche ältere Rechte bestehen. Ein frühzeitiger Markenschutz kann besonders sinnvoll sein, wenn der Name langfristig für Musikveröffentlichungen, Live-Auftritte, Social Media, Kooperationen oder Merchandising genutzt werden soll.

Was kann ich tun, wenn jemand meine Musik ohne Erlaubnis verwendet?

Ob eine Rechtsverletzung vorliegt und welche Ansprüche bestehen, hängt von der konkreten Nutzung und Ihrer Rechteposition ab. Bei einer unberechtigten Nutzung können insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht kommen. Je nach Situation kann schnelles Vorgehen erforderlich sein, beispielsweise wenn ein Release, eine Werbekampagne oder eine andere öffentliche Nutzung unmittelbar bevorsteht oder bereits läuft. Wir prüfen zunächst die Rechte- und Beweislage und entwickeln anschließend eine geeignete außergerichtliche oder gerichtliche Strategie.

Was kann ich tun, wenn mir Musikplagiat vorgeworfen wird?

Ein Plagiatsvorwurf sollte sorgfältig geprüft und nicht vorschnell anerkannt werden. Nicht jede Ähnlichkeit zwischen zwei Musikstücken stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Entscheidend ist unter anderem, welche Elemente übereinstimmen, ob diese überhaupt urheberrechtlich geschützt sind und ob eine rechtlich relevante Übernahme vorliegt. Wir prüfen Plagiatsvorwürfe sowohl für Rechteinhaber als auch für Künstler, Produzenten und Unternehmen, gegen die entsprechende Ansprüche erhoben werden.

Prüfen Sie auch Musikverträge vor der Unterschrift?

Ja. Wir prüfen unter anderem Künstlerverträge, Label- und Bandübernahmeverträge, Vertriebsverträge, Musikverlagsverträge, Managementverträge, Bookingverträge und Lizenzvereinbarungen. Dabei erläutern wir nicht nur einzelne Klauseln, sondern zeigen insbesondere auf, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der Vertrag für Sie hat, wo Verhandlungsspielraum besteht und welche Regelungen aus unserer Sicht geändert werden sollten.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

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