Ihre Anwälte für KI-Recht
- Spezialisiert: KI-Recht trifft auf besondere Expertise im geistigen Eigentum
- Praxisnah: Klare Lösungen für AI Act, generative KI und IP
- Bundesweit: Beratung für Unternehmen, Agenturen und Tech-Anbieter in ganz Deutschland
Innovation braucht klare Regeln.
Kanzlei für KI-Recht und den EU AI Act
Künstliche Intelligenz verändert Geschäftsmodelle, kreative Prozesse und digitale Produkte in rasantem Tempo. Unternehmen setzen generative KI für Texte, Bilder, Software, Marketing, Produktentwicklung und interne Prozesse ein. Gleichzeitig entstehen neue rechtliche Anforderungen – insbesondere durch den europäischen AI Act und an der Schnittstelle zum Urheberrecht, Markenrecht und sonstigen geistigen Eigentum.
Als auf gewerblichen Rechtsschutz und Intellectual Property spezialisierte Kanzlei beraten wir Unternehmen bei den rechtlichen Fragen, die mit der Entwicklung, Einführung und Nutzung künstlicher Intelligenz verbunden sind. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf dem EU AI Act sowie auf IP & KI.
Wir prüfen, welche Anforderungen des AI Act für Ihr Unternehmen gelten, welche Rolle Sie innerhalb der KI-Wertschöpfungskette einnehmen und welche organisatorischen, vertraglichen oder technischen Maßnahmen erforderlich sind. Dabei unterstützen wir sowohl Unternehmen, die KI-Systeme selbst entwickeln oder anbieten, als auch Unternehmen, die Lösungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini, Midjourney oder andere KI-Anwendungen in ihre Geschäftsprozesse integrieren.
Besondere Erfahrung bringen wir dort ein, wo KI und geistiges Eigentum zusammentreffen. Wem gehören KI-generierte Inhalte? Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für Training oder Fine-Tuning verwendet werden? Wann verletzt ein KI-Output fremde Urheber-, Marken- oder Designrechte? Und wie können Unternehmen ihre eigenen Inhalte, Marken, Designs und Geschäftsgeheimnisse beim Einsatz von KI schützen?
Unser Ziel ist dabei nicht, Innovation durch rechtliche Bedenken auszubremsen. Wir schaffen einen belastbaren rechtlichen Rahmen, damit Unternehmen künstliche Intelligenz sicher, wirtschaftlich und strategisch sinnvoll einsetzen können.
Was für uns zählt.
Zufriedene Mandanten
KI-Recht verbindet neue Technologien mit komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Umso wichtiger sind klare Antworten und Lösungen, die sich auch praktisch umsetzen lassen. Wir beraten spezialisiert, reagieren schnell und behalten neben der rechtlichen Bewertung stets das Geschäftsmodell und die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Blick.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Neue Technologie. Neue Regeln.
Der AI Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit dem europäischen AI Act gelten erstmals umfassende regulatorische Anforderungen speziell für künstliche Intelligenz. Das Regelwerk verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je nachdem, wie und wofür ein KI-System eingesetzt wird, gelten unterschiedliche Anforderungen – von einzelnen Transparenzpflichten bis zu umfassenden Vorgaben für besonders regulierte Anwendungen.
Für Unternehmen beginnt die rechtliche Prüfung deshalb nicht erst bei einzelnen Pflichten. Zunächst muss geklärt werden, welche KI-Systeme eingesetzt werden, welche Rolle das Unternehmen einnimmt und in welche regulatorische Kategorie die konkrete Anwendung fällt.
Gerade diese Einordnung kann anspruchsvoll sein. Ein Unternehmen kann beispielsweise Nutzer eines externen KI-Dienstes sein, gleichzeitig aber durch die Integration oder Veränderung eines Systems zusätzliche Verantwortlichkeiten übernehmen. Auch der konkrete Einsatzzweck ist entscheidend: Ein KI-System für interne Textentwürfe ist rechtlich anders zu beurteilen als KI zur Bewerberauswahl, biometrischen Analyse oder automatisierten Entscheidung über Personen.
Wir unterstützen Unternehmen deshalb vom ersten AI-Act-Check bis zur Implementierung konkreter Compliance-Strukturen. Dazu gehören insbesondere die Erfassung eingesetzter KI-Systeme, Rollen- und Risikobewertungen, Transparenzanforderungen, Dokumentationen sowie geeignete interne Prozesse.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Künstliche Intelligenz trifft geistiges Eigentum.
AI x IP
Kaum ein Bereich des KI-Rechts entwickelt sich so dynamisch wie die Schnittstelle zwischen künstlicher Intelligenz und geistigem Eigentum.
Generative KI basiert auf großen Mengen bestehender Inhalte und erzeugt wiederum neue Texte, Bilder, Musik, Videos, Designs und Software. Dadurch entstehen rechtliche Fragen sowohl auf der Input- als auch auf der Output-Seite.
Beim Training von KI-Modellen stellt sich insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Inhalte ausgewertet werden dürfen und welche Bedeutung Text-und-Data-Mining-Regelungen sowie erklärte Rechtevorbehalte haben. Für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen enthält der AI Act zusätzlich besondere urheberrechtsbezogene Anforderungen.
Auf der Output-Seite geht es dagegen beispielsweise darum, ob und unter welchen Voraussetzungen KI-generierte Inhalte selbst geschützt sein können, ob bestehende Werke übernommen wurden oder ob Marken, Designs und andere Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Für Unternehmen geht es dabei um mehr als abstrakte Rechtsfragen. KI-generierte Inhalte werden für Werbung, Produktdesign, Softwareentwicklung und Kommunikation eingesetzt. Eine ungeklärte Rechtekette kann deshalb unmittelbar die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Ergebnisses gefährden.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz betrachten wir KI-Recht deshalb konsequent auch aus der Perspektive des geistigen Eigentums: Wie lassen sich bestehende Rechte schützen – und wie können neue KI-Anwendungen rechtssicher kommerzialisiert werden?
Über uns
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1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.
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Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
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Fragen und Antworten.
Häufig gestellte Fragen zum KI-Recht und AI Act
Künstliche Intelligenz wirft zahlreiche neue Rechtsfragen auf. Neben dem europäischen AI Act spielen häufig Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, Vertragsrecht und weitere Vorschriften eine Rolle. Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Fragen aus unserer Beratungspraxis.
Der AI Act ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz. Er schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für KI in der Europäischen Union und verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je nach Art und Einsatz eines KI-Systems gelten unterschiedliche Anforderungen – von Transparenzpflichten bis hin zu umfassenden Anforderungen an bestimmte Hochrisiko-Systeme.
Der AI Act kann Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU betreffen. Entscheidend ist insbesondere, ob KI-Systeme in der EU angeboten oder eingesetzt werden beziehungsweise ob die von einem System erzeugten Ergebnisse in der EU verwendet werden. Welche konkreten Pflichten bestehen, hängt von der jeweiligen Rolle und Anwendung ab.
Art. 50 AI Act enthält Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten bei bestimmten direkten Interaktionen mit KI sowie Anforderungen an die Kennzeichnung KI-generierter oder manipulierter Inhalte. Für Betreiber können darüber hinaus Kennzeichnungspflichten bei Deepfakes und bestimmten KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse gelten. Die Vorschriften nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026.
Nein. Die Kennzeichnungspflichten des AI Act gelten nicht pauschal für sämtliche Inhalte, die mit KI erstellt wurden. Entscheidend sind unter anderem die Art des KI-Systems, die konkrete Nutzung und die Rolle des Unternehmens. Für Anbieter generativer KI gelten beispielsweise besondere Anforderungen an maschinenlesbare Kennzeichnungen bestimmter künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte.
Bei bestimmten Deepfake-Inhalten bestehen Transparenzpflichten. Betreiber müssen entsprechende Inhalte grundsätzlich klar und unterscheidbar als künstlich erzeugt oder manipuliert offenlegen. Für künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Inhalte gelten besondere Vorgaben zur Art und Weise der Offenlegung.
Grundsätzlich kann der Einsatz von KI-Tools zulässig sein. Vor der Einführung sollten jedoch insbesondere Datenschutz, Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse, Vertragsbedingungen und die konkrete Verarbeitung von Unternehmensdaten geprüft werden. Zusätzlich können abhängig vom Einsatz weitere Anforderungen des AI Act relevant sein.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Standard-KI-Richtlinie für jedes Unternehmen gibt es nicht. Eine interne Richtlinie kann aber ein wichtiges Instrument sein, um den Einsatz von KI rechtlich und organisatorisch zu steuern. Sie kann beispielsweise festlegen, welche Tools verwendet werden dürfen, welche Daten eingegeben werden dürfen und welche Freigabe- oder Dokumentationsprozesse gelten.
Wer ein eigenes KI-System entwickelt oder KI in ein eigenes Produkt integriert, sollte frühzeitig klären, welche Rolle das Unternehmen nach dem AI Act einnimmt und welche Anforderungen daraus folgen. Je nach Einordnung können unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, technische Dokumentation, Transparenz, Überwachung und Markteinführung relevant werden.
KI-Recht ist ein Sammelbegriff für rechtliche Vorschriften, die bei der Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz relevant sind. Eine zentrale Rolle spielt der europäische AI Act. Je nach Anwendung können daneben unter anderem Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht, Vertragsrecht und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen betroffen sein. Ein Anwalt für KI-Recht betrachtet deshalb regelmäßig nicht nur ein einzelnes Gesetz, sondern das Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete.
Der AI Act ist die zentrale europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stellt je nach Art und Einsatz eines KI-Systems unterschiedliche Anforderungen. Zu den Regelungsbereichen gehören insbesondere verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-KI-Systeme, Transparenzpflichten sowie besondere Anforderungen an Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen. Welche konkreten Pflichten ein Unternehmen treffen, muss anhand seiner Rolle und des jeweiligen KI-Anwendungsfalls geprüft werden.
Nicht jede Nutzung eines KI-Tools führt automatisch zu umfangreichen regulatorischen Pflichten. Entscheidend sind insbesondere die konkrete Anwendung, die Rolle des Unternehmens und die Eigenschaften des eingesetzten Systems. Unternehmen sollten deshalb zunächst erfassen, welche KI-Systeme überhaupt genutzt werden und zu welchen Zwecken. Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Anforderungen des AI Act im konkreten Fall relevant sind.
Der AI Act unterscheidet verschiedene Akteure innerhalb der KI-Wertschöpfungskette. Zu ihnen gehören insbesondere Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sowie weitere Beteiligte. Die Einordnung ist wichtig, weil davon unterschiedliche Pflichten abhängen können. Unternehmen, die lediglich eine fertige KI-Lösung einsetzen, befinden sich grundsätzlich in einer anderen Ausgangslage als Unternehmen, die ein KI-System entwickeln, unter eigenem Namen anbieten oder wesentlich verändern. Welche Rolle tatsächlich vorliegt, sollte deshalb anhand des konkreten Geschäftsmodells geprüft werden.
Der AI Act sieht besondere Anforderungen für bestimmte KI-Systeme vor, deren Einsatz erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit oder Grundrechte haben kann. Dazu können – abhängig vom konkreten Anwendungsfall – beispielsweise KI-Systeme in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, biometrische Anwendungen, kritische Infrastruktur oder bestimmte staatliche Entscheidungsprozesse gehören. Für Hochrisiko-KI-Systeme sieht das Gesetz besonders weitreichende Anforderungen unter anderem an Risikomanagement, Dokumentation, Datenqualität, menschliche Aufsicht, Genauigkeit und technische Robustheit vor.
Der AI Act enthält für bestimmte KI-Systeme und bestimmte künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte besondere Transparenzpflichten. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben für unmittelbar mit Menschen interagierende KI-Systeme und bestimmte Deepfakes. Ob und in welcher Form eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen System, Inhalt und Verwendungskontext ab. Unternehmen, die KI-Content veröffentlichen oder entsprechende Anwendungen anbieten, sollten deshalb prüfen, welche Transparenzpflichten sie konkret treffen.
Grundsätzlich können Unternehmen generative KI einsetzen. Der Einsatz sollte jedoch rechtlich und organisatorisch geregelt werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen insbesondere vertrauliche Unternehmensinformationen, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Rechte Dritter an eingegebenen oder generierten Inhalten sowie mögliche Prüf- und Kennzeichnungspflichten. Eine interne KI-Richtlinie kann festlegen, welche Tools für welche Zwecke eingesetzt werden dürfen und welche Informationen nicht eingegeben werden sollen.
Das lässt sich nicht allein danach beantworten, ob bei der Erstellung KI eingesetzt wurde. Das Urheberrecht knüpft grundsätzlich an eine menschliche schöpferische Leistung an. Bei KI-gestützten Arbeiten kommt es deshalb darauf an, welchen konkreten menschlichen Beitrag die Person zum endgültigen Ergebnis geleistet hat. Bei vollständig autonom erzeugten Inhalten kann urheberrechtlicher Schutz problematisch sein; bei einer intensiven menschlichen Gestaltung oder Bearbeitung kann die Bewertung anders ausfallen. Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls.
Ja. Auch wenn ein Inhalt durch ein KI-System erzeugt wurde, ist eine Verletzung bestehender Rechte nicht ausgeschlossen. Problematisch kann es insbesondere werden, wenn ein Output geschützte Bestandteile eines bestehenden Werkes übernimmt oder einem geschützten Werk in rechtlich relevanter Weise entspricht. Unternehmen sollten KI-generierte Inhalte deshalb vor einer wirtschaftlich bedeutenden Veröffentlichung nicht ungeprüft übernehmen.
Für das Training von KI-Modellen können die gesetzlichen Regelungen zum Text und Data Mining eine wichtige Rolle spielen. Ob geschützte Inhalte ohne individuelle Lizenz verwendet werden dürfen, hängt jedoch von den jeweiligen Voraussetzungen und möglichen Rechtevorbehalten der Rechteinhaber ab. Der AI Act verpflichtet Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen darüber hinaus unter anderem dazu, eine Strategie zur Einhaltung des europäischen Urheberrechts vorzuhalten. Gerade bei eigenen Trainings- oder Fine-Tuning-Datensätzen sollte die urheberrechtliche Zulässigkeit deshalb frühzeitig geprüft werden.
Text and Data Mining bezeichnet die automatisierte Analyse großer Mengen digitaler Inhalte, um daraus Informationen, Muster oder Zusammenhänge zu gewinnen. Solche Verfahren können auch beim Training künstlicher Intelligenz relevant sein. Das europäische und deutsche Urheberrecht sehen hierfür besondere Regelungen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechteinhaber die Nutzung ihrer Inhalte für Text und Data Mining vorbehalten. Ob eine konkrete Datennutzung zulässig ist, muss anhand der jeweiligen Voraussetzungen bewertet werden.
Das hängt sowohl vom gesetzlichen Schutz des Outputs als auch von den vertraglichen Bedingungen des eingesetzten KI-Dienstes ab. Nicht jeder KI-generierte Inhalt ist automatisch urheberrechtlich geschützt. Gleichzeitig können Plattformbedingungen festlegen, welche Nutzungsrechte Anbieter und Nutzer untereinander beanspruchen. Wer KI-generierte Inhalte kommerziell nutzen möchte, sollte deshalb sowohl die urheberrechtliche Situation als auch die Vertragsbedingungen des jeweiligen Dienstes berücksichtigen.
Ja. Dass ein Logo von einer KI erzeugt wurde, schützt nicht vor einer Markenverletzung. Erzeugt ein KI-System ein Zeichen, das mit einer bestehenden Marke identisch oder verwechslungsfähig ähnlich ist, können bei einer entsprechenden geschäftlichen Nutzung markenrechtliche Ansprüche entstehen. Vor der Einführung eines KI-generierten Logos oder Produktnamens empfiehlt sich deshalb grundsätzlich eine professionelle Markenrecherche.
Rechteinhaber können je nach Konstellation rechtliche und technische Maßnahmen ergreifen, um die Nutzung ihrer geschützten Inhalte für Text und Data Mining zu beschränken oder Rechte vorzubehalten. Welche Form eines Rechtevorbehalts erforderlich und sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Art des Inhalts und der technischen Bereitstellung ab. Bei umfangreichen Content-Portfolios empfiehlt sich eine abgestimmte Strategie aus rechtlichen, vertraglichen und technischen Maßnahmen.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Haftung hängt davon ab, wer das KI-System entwickelt, anbietet, steuert oder den konkreten Inhalt erzeugt und veröffentlicht hat. Dass ein Inhalt von einer KI erzeugt wurde, schließt eine Verantwortlichkeit des Nutzers grundsätzlich nicht aus. Gerade bei geschäftlicher Nutzung sollten KI-Ergebnisse deshalb vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen und inhaltliche Fehler kontrolliert werden.
Eine KI-Richtlinie legt interne Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz fest. Sie kann beispielsweise bestimmen, welche KI-Dienste verwendet werden dürfen, welche Informationen eingegeben werden dürfen, wann eine menschliche Prüfung erforderlich ist und wie mit KI-generierten Inhalten umzugehen ist. Eine gute KI-Richtlinie soll den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht verhindern, sondern klare Rahmenbedingungen für eine sichere und produktive Nutzung schaffen.
Ein AI-Act-Check ist insbesondere sinnvoll, wenn ein Unternehmen KI-Systeme entwickelt, vertreibt, in Produkte integriert oder regelmäßig für relevante Geschäftsprozesse einsetzt. Im ersten Schritt werden die eingesetzten KI-Systeme und Anwendungsfälle erfasst. Anschließend wird geprüft, welche Rolle das Unternehmen nach dem AI Act einnimmt, welche Risikokategorie betroffen ist und welche konkreten Pflichten daraus folgen. So lassen sich regulatorische Anforderungen priorisieren und gezielt in bestehende Compliance-Prozesse integrieren.
Geistiges Eigentum ist bei KI-Projekten häufig von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Betroffen sein können Trainingsdaten, Software, Datenbanken, Marken, Designs, urheberrechtlich geschützte Inhalte und die von einem KI-System erzeugten Ergebnisse. Unternehmen sollten deshalb bereits bei Konzeption und Vertragsgestaltung klären, welche Inhalte verwendet werden dürfen, wem bestehende Rechte gehören und welche Nutzungsmöglichkeiten an den Ergebnissen bestehen.
Viele der wirtschaftlich wichtigsten Fragen rund um generative KI betreffen geistiges Eigentum: Trainingsdaten, KI-generierte Texte und Bilder, Software, Marken, Produktdesigns, Lizenzen und die Durchsetzung bestehender Schutzrechte. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verbinden wir die regulatorische Beratung zum AI Act mit unserer besonderen Erfahrung im Intellectual Property. Dadurch können wir KI-Projekte sowohl aus regulatorischer als auch aus IP-rechtlicher Perspektive beurteilen.
Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg und berät Unternehmen im KI-Recht bundesweit. Besprechungen können persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Fragestellung. Die Prüfung einer einzelnen KI-Klausel unterscheidet sich beispielsweise deutlich von einer umfassenden AI-Act-Analyse oder der rechtlichen Begleitung eines neuen KI-Produkts. Wir stimmen den voraussichtlichen Beratungsumfang und die Kosten möglichst frühzeitig transparent mit Ihnen ab.