Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com
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Ihr Anwalt für Kunstrecht
Urheberrecht

Ihr Anwalt für Kunstrecht

  • Spezialisiert: Kunstrecht an der Schnittstelle zum gewerblichen Rechtsschutz
  • Erfahren: Beratung zu Kunstwerken, Verträgen und geistigem Eigentum
  • Bundesweit: Persönliche Beratung aus Hamburg und deutschlandweit
Jetzt kontaktieren

Kunst rechtlich absichern. Werte langfristig schützen.

Experten für Kunstrecht

Kunst ist Ausdruck, Kulturgut und zugleich ein wirtschaftlicher Wert. Entsprechend vielfältig sind die rechtlichen Fragen, die Künstlerinnen und Künstler, Galerien, Sammler, Museen, Auktionshäuser, Kunsthändler und andere Akteure des Kunstmarkts betreffen.

Als auf geistiges Eigentum und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei beraten wir im Kunstrecht insbesondere zu Urheberrechten, Nutzungsrechten, Künstlerverträgen und Fragen des Kunsthandels. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gestaltung von Vereinbarungen ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Gerade bei Kunstwerken greifen häufig unterschiedliche Rechtsbereiche ineinander: Urheberrecht, Vertragsrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht können ebenso eine Rolle spielen wie besondere Fragen des Kunsthandels. Entscheidend ist deshalb eine Beratung, die nicht nur den einzelnen Paragraphen betrachtet, sondern das wirtschaftliche und kreative Umfeld des konkreten Falls versteht.

Wir beraten präventiv, wenn Rechte und Verträge von Anfang an rechtssicher gestaltet werden sollen. Und wir handeln konsequent, wenn ein Kunstwerk unerlaubt genutzt, ein Vertrag verletzt oder ein bestehender Anspruch durchgesetzt werden muss.

Unser Beratungsangebot im Kunstrecht

Recht für Kunst, Künstler und Kunstmarkt.

01
Urheberrecht an Kunstwerken
Urheberrecht an Kunstwerken
Kunstwerke sind häufig urheberrechtlich geschützt. Wir beraten Künstler, Rechteinhaber und Nutzer dazu, welche Rechte bestehen, wie Kunstwerke genutzt werden dürfen und wie sich Rechte effektiv durchsetzen lassen.
  • Schutz von Kunstwerken

  • Nutzungs- und Verwertungsrechte

  • Vervielfältigung und Veröffentlichung

  • Digitale Nutzung und Social Media

  • Bearbeitung und Umgestaltung

  • Urheberrechtsverletzungen

02
Künstlerverträge und Nutzungsrechte
Künstlerverträge und Nutzungsrechte
Ob Galerievertrag, Lizenzvereinbarung oder Auftrag: Klare vertragliche Regelungen schaffen Sicherheit für Künstler und Vertragspartner. Wir gestalten und prüfen Verträge und helfen dabei, Rechte und Pflichten eindeutig festzulegen.
  • Künstler- und Galerieverträge

  • Lizenzvereinbarungen

  • Auftragskunst

  • Nutzungsrechte und Vergütung

  • Exklusivität und Gebietsschutz

  • Vertragsverletzungen

03
Kunsthandel und Galerien
Kunsthandel und Galerien
Im Kunsthandel treffen kreative Leistungen, erhebliche Vermögenswerte und komplexe rechtliche Beziehungen aufeinander. Wir beraten Galerien, Kunsthändler und weitere Marktteilnehmer bei der rechtlichen Absicherung ihrer Geschäfte.
  • Kauf und Verkauf von Kunstwerken

  • Verträge mit Künstlern

  • Galerievereinbarungen

  • Kommissionsgeschäfte

  • Rechte an Abbildungen

  • Haftung und Gewährleistung

04
Museen, Ausstellungen und Sammlungen
Museen, Ausstellungen und Sammlungen
Ausstellungen und Sammlungen werfen zahlreiche Fragen zum Urheberrecht und zur Nutzung von Bildmaterial auf. Wir unterstützen Museen, Ausstellungsmacher und Sammler bei der rechtlichen Konzeption und Umsetzung.
  • Ausstellungsrechte

  • Bildrechte und Reproduktionen

  • Kataloge und Publikationen

  • Digitale Sammlungen

  • Leih- und Nutzungsvereinbarungen

  • Rechteklärung

05
Rechtsverletzungen und Abmahnungen
Rechtsverletzungen und Abmahnungen
Wird ein Kunstwerk ohne erforderliche Zustimmung genutzt oder werden Rechte eines Künstlers verletzt, kann schnelles und konsequentes Handeln erforderlich sein. Wir prüfen die Rechtslage und setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
  • Unberechtigte Nutzung von Kunstwerken

  • Abmahnungen

  • Unterlassungsansprüche

  • Löschung und Entfernung

  • Schadensersatz

  • Gerichtliche Durchsetzung

06
Bildrechte und digitale Nutzung
Bildrechte und digitale Nutzung
Kunstwerke werden heute selbstverständlich online präsentiert, verkauft und beworben. Wir beraten bei der Nutzung von Fotografien und Abbildungen von Kunstwerken – insbesondere auf Websites, Social Media und digitalen Verkaufsplattformen.
  • Website und Online-Shop

  • Social Media

  • Digitale Kataloge

  • Fotografien von Kunstwerken

  • Plattformnutzung

  • Lizenzierung

07
Beratung zu Kunst und geistigem Eigentum
Beratung zu Kunst und geistigem Eigentum
Kunstrecht endet nicht beim Urheberrecht. Je nach Sachverhalt können auch Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht oder andere Bereiche des geistigen Eigentums relevant sein.
  • Marken und Künstlernamen

  • Merchandising

  • Kooperationen und Kampagnen

  • Wettbewerbsrechtliche Fragen

  • Persönlichkeitsrechte

  • Strategische IP-Beratung

01
Urheberrecht an Kunstwerken
Urheberrecht an Kunstwerken
Kunstwerke sind häufig urheberrechtlich geschützt. Wir beraten Künstler, Rechteinhaber und Nutzer dazu, welche Rechte bestehen, wie Kunstwerke genutzt werden dürfen und wie sich Rechte effektiv durchsetzen lassen.
  • Schutz von Kunstwerken

  • Nutzungs- und Verwertungsrechte

  • Vervielfältigung und Veröffentlichung

  • Digitale Nutzung und Social Media

  • Bearbeitung und Umgestaltung

  • Urheberrechtsverletzungen

03
Kunsthandel und Galerien
Kunsthandel und Galerien
Im Kunsthandel treffen kreative Leistungen, erhebliche Vermögenswerte und komplexe rechtliche Beziehungen aufeinander. Wir beraten Galerien, Kunsthändler und weitere Marktteilnehmer bei der rechtlichen Absicherung ihrer Geschäfte.
  • Kauf und Verkauf von Kunstwerken

  • Verträge mit Künstlern

  • Galerievereinbarungen

  • Kommissionsgeschäfte

  • Rechte an Abbildungen

  • Haftung und Gewährleistung

05
Rechtsverletzungen und Abmahnungen
Rechtsverletzungen und Abmahnungen
Wird ein Kunstwerk ohne erforderliche Zustimmung genutzt oder werden Rechte eines Künstlers verletzt, kann schnelles und konsequentes Handeln erforderlich sein. Wir prüfen die Rechtslage und setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
  • Unberechtigte Nutzung von Kunstwerken

  • Abmahnungen

  • Unterlassungsansprüche

  • Löschung und Entfernung

  • Schadensersatz

  • Gerichtliche Durchsetzung

07
Beratung zu Kunst und geistigem Eigentum
Beratung zu Kunst und geistigem Eigentum
Kunstrecht endet nicht beim Urheberrecht. Je nach Sachverhalt können auch Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht oder andere Bereiche des geistigen Eigentums relevant sein.
  • Marken und Künstlernamen

  • Merchandising

  • Kooperationen und Kampagnen

  • Wettbewerbsrechtliche Fragen

  • Persönlichkeitsrechte

  • Strategische IP-Beratung

02
Künstlerverträge und Nutzungsrechte
Künstlerverträge und Nutzungsrechte
Ob Galerievertrag, Lizenzvereinbarung oder Auftrag: Klare vertragliche Regelungen schaffen Sicherheit für Künstler und Vertragspartner. Wir gestalten und prüfen Verträge und helfen dabei, Rechte und Pflichten eindeutig festzulegen.
  • Künstler- und Galerieverträge

  • Lizenzvereinbarungen

  • Auftragskunst

  • Nutzungsrechte und Vergütung

  • Exklusivität und Gebietsschutz

  • Vertragsverletzungen

04
Museen, Ausstellungen und Sammlungen
Museen, Ausstellungen und Sammlungen
Ausstellungen und Sammlungen werfen zahlreiche Fragen zum Urheberrecht und zur Nutzung von Bildmaterial auf. Wir unterstützen Museen, Ausstellungsmacher und Sammler bei der rechtlichen Konzeption und Umsetzung.
  • Ausstellungsrechte

  • Bildrechte und Reproduktionen

  • Kataloge und Publikationen

  • Digitale Sammlungen

  • Leih- und Nutzungsvereinbarungen

  • Rechteklärung

06
Bildrechte und digitale Nutzung
Bildrechte und digitale Nutzung
Kunstwerke werden heute selbstverständlich online präsentiert, verkauft und beworben. Wir beraten bei der Nutzung von Fotografien und Abbildungen von Kunstwerken – insbesondere auf Websites, Social Media und digitalen Verkaufsplattformen.
  • Website und Online-Shop

  • Social Media

  • Digitale Kataloge

  • Fotografien von Kunstwerken

  • Plattformnutzung

  • Lizenzierung

Was für uns zählt

Rechtliche Kompetenz. Persönliche Betreuung.

Kunstrechtliche Mandate sind häufig individuell, wirtschaftlich relevant und nicht selten zeitkritisch. Unsere Mandanten schätzen deshalb nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine Beratung, die auf das konkrete Ziel ausgerichtet ist.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Sie haben eine Frage zum Kunstrecht?

Sie haben eine Frage zum Kunstrecht?

Lassen Sie Ihren konkreten Fall rechtlich prüfen. Wir beraten Künstler, Galerien, Sammler, Museen und Unternehmen bundesweit.

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Anwalt Hamburg Markenrecht

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Kunst verstehen. Rechte präzise einordnen. Lösungen entwickeln.

Kunstrecht mit Blick für das Wesentliche

Kunstrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet mit zahlreichen Schnittstellen zum geistigen Eigentum. Ob es um die Nutzung eines Kunstwerks, einen Künstlervertrag, eine Ausstellung oder einen Konflikt im Kunsthandel geht: Häufig entscheidet die genaue rechtliche Einordnung darüber, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bringen wir besonderes Know-how im Bereich des geistigen Eigentums mit. Wir betrachten dabei nicht nur die juristische Ausgangslage, sondern auch die wirtschaftlichen und praktischen Interessen unserer Mandanten.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechte an Kunstwerken klären

Rechte an Kunstwerken klären

Sie möchten ein Kunstwerk nutzen, lizenzieren, ausstellen oder vermarkten? Wir prüfen, welche Rechte erforderlich sind.

Beratung anfragen

Rechte an Kunstwerken klären

Sie möchten ein Kunstwerk nutzen, lizenzieren, ausstellen oder vermarkten? Wir prüfen, welche Rechte erforderlich sind.

Beratung anfragen

Von der ersten Vereinbarung bis zur konsequenten Durchsetzung

Urheberrecht und Kunst sicher gestalten

Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn Rechte, Nutzungsumfang und Vergütung frühzeitig eindeutig geregelt werden. Gerade bei Kunstwerken können unklare Vertragsklauseln oder nicht ausreichend geklärte Nutzungsrechte später erhebliche Folgen haben.

Wir prüfen und gestalten Vereinbarungen, klären Rechte an Kunstwerken und beraten bei geplanten Nutzungen. Kommt es dennoch zu einer Rechtsverletzung, entwickeln wir eine passende Strategie und setzen berechtigte Ansprüche konsequent durch.

Anwalt Hamburg Presserecht

Über uns

Zahlen die zählen

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Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

0

Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

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Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

0

Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Konkrete Fälle, klare Lösungen

Kunstrecht aus der Praxis

Kunstrecht ist dann stark, wenn aus rechtlicher Analyse konkrete Handlungsmöglichkeiten werden.

Im Kunstrecht geht es häufig um mehr als die abstrakte Frage, wem welches Recht zusteht. Entscheidend ist, wie sich Rechte praktisch sichern, wirtschaftliche Interessen schützen und Konflikte effektiv lösen lassen.

Unsere Praxisbeispiele zeigen anhand typischer Fallkonstellationen, wie wir Mandanten bei der rechtlichen Absicherung von Kunstwerken, Verträgen und Nutzungen unterstützen.

Urheberrecht

Unberechtigte Nutzung eines Kunstwerks auf einer Unternehmenswebsite

Eine Künstlerin stellte fest, dass eines ihrer Werke ohne Zustimmung auf der Website eines Unternehmens verwendet wurde. Wir prüften die bestehenden Rechte und entwickelten eine Strategie zur Durchsetzung der Ansprüche.

Ergebnis: Die unberechtigte Nutzung wurde beendet und die weitere Verwendung des Kunstwerks rechtlich geklärt.
Mandantin: Künstlerin Branche: Bildende Kunst
Künstlervertrag

Streit über Nutzungsrechte zwischen Künstler und Galerie

Ein Künstler hatte einer Galerie Rechte zur Vermarktung seiner Werke eingeräumt. Nach einem Streit bestand Uneinigkeit darüber, welche Nutzungen von der Vereinbarung tatsächlich umfasst waren. Wir prüften den Vertrag, die eingeräumten Nutzungsrechte und die konkrete Verwendung der Werke.

Ergebnis: Die Parteien konnten auf Grundlage einer klaren rechtlichen Einordnung eine belastbare Lösung für die weitere Zusammenarbeit finden.
Mandant: Künstler Branche: Bildende Kunst / Galeriegeschäft
Kunsthandel

Rechtliche Prüfung eines Kunstkaufvertrags

Vor dem Erwerb eines hochwertigen Kunstwerks wollte ein Sammler die rechtlichen Risiken des geplanten Kaufs prüfen lassen. Im Mittelpunkt standen die vertraglichen Zusicherungen, die Rechte an dem Werk und die konkrete Ausgestaltung des Kaufvertrags.

Ergebnis: Der Vertrag wurde angepasst und die wesentlichen rechtlichen Risiken vor Abschluss des Geschäfts geklärt.
Mandant: Privatsammler Branche: Kunsthandel
Bildrechte

Fotografien von Kunstwerken für Katalog und Social Media

Eine Galerie plante die Veröffentlichung von Fotografien ausgestellter Kunstwerke in einem Ausstellungskatalog sowie auf verschiedenen Social-Media-Kanälen. Wir prüften, welche Rechte für die geplante Nutzung erforderlich waren.

Ergebnis: Die geplante Kommunikation konnte nach entsprechender Rechteklärung rechtssicher umgesetzt werden.
Mandantin: Galerie Branche: Kunstmarkt
Rechtsverletzung

Vorgehen gegen die unerlaubte digitale Verwertung von Kunstwerken

Mehrere Werke eines Künstlers wurden ohne Zustimmung digital reproduziert und für kommerzielle Zwecke eingesetzt. Wir prüften die Rechtsverletzungen und setzten die Ansprüche des Rechteinhabers gegenüber dem Verwender durch.

Ergebnis: Die beanstandeten Nutzungen wurden beendet und die weitere Verwertung der Werke unterbunden.
Mandant: Künstler / Rechteinhaber Branche: Kunst und digitale Vermarktung

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Kunstrecht

Kunst rechtlich schützen, Rechte verstehen, Konflikte vermeiden.

Kunstrecht umfasst zahlreiche rechtliche Fragen rund um Kunstwerke, Künstler, Sammler und den Kunstmarkt. Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Fragestellungen aus unserer Beratungspraxis.

Was versteht man unter Kunstrecht?

Kunstrecht ist kein einheitlich geregeltes Rechtsgebiet, sondern umfasst verschiedene Rechtsbereiche mit Bezug zur Kunst und zum Kunstmarkt. Eine zentrale Rolle spielt das Urheberrecht. Je nach Fall können außerdem Vertragsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht und weitere Bereiche des geistigen Eigentums relevant sein.

Wann ist ein Kunstwerk urheberrechtlich geschützt?

Ein Kunstwerk kann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen für ein geschütztes Werk erfüllt. Bei bildender Kunst können beispielsweise Gemälde, Skulpturen, Fotografien oder andere künstlerische Gestaltungen geschützt sein. Ob im konkreten Fall Urheberrechtsschutz besteht, hängt von der jeweiligen Gestaltung ab.

Darf ich ein Kunstwerk ohne Zustimmung fotografieren und veröffentlichen?

Das Fotografieren eines Kunstwerks und die anschließende Veröffentlichung können unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen. Insbesondere bei der Veröffentlichung und kommerziellen Nutzung einer Abbildung können Urheberrechte und weitere Rechte zu beachten sein. Entscheidend sind unter anderem der Ort, die Art der Aufnahme und die konkrete Nutzung.

Welche Rechte hat ein Künstler an seinem Kunstwerk?

Künstler können als Urheber verschiedene Rechte an ihren Werken haben. Dazu gehören insbesondere Rechte hinsichtlich der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und weiterer Nutzungsformen. Daneben können sich aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht besondere Schutzpositionen ergeben.

Was sollte in einem Künstlervertrag geregelt werden?

Ein Künstlervertrag sollte möglichst klar festlegen, welche Leistungen geschuldet sind und welche Rechte eingeräumt werden. Je nach Vertragszweck können insbesondere Nutzungsumfang, Vergütung, Exklusivität, zeitliche und räumliche Beschränkungen, Weiterlizenzierung und die konkrete Verwendung der Werke relevant sein.

Was ist bei Verträgen zwischen Künstlern und Galerien wichtig?

Bei Vereinbarungen zwischen Künstlern und Galerien sollten insbesondere die jeweiligen Leistungen, Verkaufs- und Vermarktungsrechte, Vergütung, Exklusivität und der Umgang mit den Kunstwerken geregelt werden. Auch die Frage, welche Nutzungsrechte an Abbildungen der Werke bestehen, sollte eindeutig geklärt sein.

Was kann ich tun, wenn jemand mein Kunstwerk ohne Erlaubnis nutzt?

Wenn ein Kunstwerk ohne erforderliche Zustimmung genutzt wird, können je nach Fall unter anderem Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche bestehen. Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und welche Rechte der Betroffene geltend machen kann. Anschließend kann eine gezielte außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll sein.

Kann ich gegen eine unerlaubte Nutzung eines Kunstwerks im Internet vorgehen?

Ja. Auch die digitale Nutzung eines Kunstwerks kann Rechte des Urhebers oder anderer Rechteinhaber verletzen. Das gilt beispielsweise für die Verwendung auf Websites, in Online-Shops, sozialen Netzwerken oder digitalen Werbekampagnen. Welche Ansprüche bestehen, hängt von der konkreten Nutzung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Berät ein Anwalt für Kunstrecht auch Galerien und Museen?

Ja. Kunstrechtliche Beratung richtet sich nicht ausschließlich an Künstler. Auch Galerien, Museen, Auktionshäuser, Kunsthändler, Sammler und Unternehmen können mit rechtlichen Fragen rund um Kunstwerke und deren Nutzung konfrontiert sein. Wir beraten dabei sowohl präventiv als auch bei konkreten Konflikten.

Was kostet ein Anwalt für Kunstrecht?

Die Kosten hängen insbesondere von Art und Umfang der Beratung sowie davon ab, ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erforderlich ist. Wir besprechen den zu erwartenden Aufwand und die Kosten möglichst frühzeitig und transparent.

Beraten Sie nur Mandanten aus Hamburg?

Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg und berät und vertritt Mandanten im Kunstrecht bundesweit. Besprechungen können je nach Fall persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.

Wann sollte ich einen Anwalt für Kunstrecht einschalten?

Eine frühzeitige Beratung kann sinnvoll sein, wenn ein Vertrag geschlossen, ein Kunstwerk genutzt oder ein neues Projekt rechtlich abgesichert werden soll. Besonders bei Abmahnungen, drohenden Rechtsverletzungen oder zeitkritischen Veröffentlichungen sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einholen

Alternative Text

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