Ihr Anwalt für Kunstrecht
- Spezialisiert: Kunstrecht an der Schnittstelle zum gewerblichen Rechtsschutz
- Erfahren: Beratung zu Kunstwerken, Verträgen und geistigem Eigentum
- Bundesweit: Persönliche Beratung aus Hamburg und deutschlandweit
Kunst rechtlich absichern. Werte langfristig schützen.
Experten für Kunstrecht
Kunst ist Ausdruck, Kulturgut und zugleich ein wirtschaftlicher Wert. Entsprechend vielfältig sind die rechtlichen Fragen, die Künstlerinnen und Künstler, Galerien, Sammler, Museen, Auktionshäuser, Kunsthändler und andere Akteure des Kunstmarkts betreffen.
Als auf geistiges Eigentum und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei beraten wir im Kunstrecht insbesondere zu Urheberrechten, Nutzungsrechten, Künstlerverträgen und Fragen des Kunsthandels. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gestaltung von Vereinbarungen ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Gerade bei Kunstwerken greifen häufig unterschiedliche Rechtsbereiche ineinander: Urheberrecht, Vertragsrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht können ebenso eine Rolle spielen wie besondere Fragen des Kunsthandels. Entscheidend ist deshalb eine Beratung, die nicht nur den einzelnen Paragraphen betrachtet, sondern das wirtschaftliche und kreative Umfeld des konkreten Falls versteht.
Wir beraten präventiv, wenn Rechte und Verträge von Anfang an rechtssicher gestaltet werden sollen. Und wir handeln konsequent, wenn ein Kunstwerk unerlaubt genutzt, ein Vertrag verletzt oder ein bestehender Anspruch durchgesetzt werden muss.
Was für uns zählt
Rechtliche Kompetenz. Persönliche Betreuung.
Kunstrechtliche Mandate sind häufig individuell, wirtschaftlich relevant und nicht selten zeitkritisch. Unsere Mandanten schätzen deshalb nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine Beratung, die auf das konkrete Ziel ausgerichtet ist.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Kunst verstehen. Rechte präzise einordnen. Lösungen entwickeln.
Kunstrecht mit Blick für das Wesentliche
Kunstrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet mit zahlreichen Schnittstellen zum geistigen Eigentum. Ob es um die Nutzung eines Kunstwerks, einen Künstlervertrag, eine Ausstellung oder einen Konflikt im Kunsthandel geht: Häufig entscheidet die genaue rechtliche Einordnung darüber, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bringen wir besonderes Know-how im Bereich des geistigen Eigentums mit. Wir betrachten dabei nicht nur die juristische Ausgangslage, sondern auch die wirtschaftlichen und praktischen Interessen unserer Mandanten.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Von der ersten Vereinbarung bis zur konsequenten Durchsetzung
Urheberrecht und Kunst sicher gestalten
Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn Rechte, Nutzungsumfang und Vergütung frühzeitig eindeutig geregelt werden. Gerade bei Kunstwerken können unklare Vertragsklauseln oder nicht ausreichend geklärte Nutzungsrechte später erhebliche Folgen haben.
Wir prüfen und gestalten Vereinbarungen, klären Rechte an Kunstwerken und beraten bei geplanten Nutzungen. Kommt es dennoch zu einer Rechtsverletzung, entwickeln wir eine passende Strategie und setzen berechtigte Ansprüche konsequent durch.
Über uns
Zahlen die zählen
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Rechtsanwält:innen
1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.
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Stunden
Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
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Ø Bewertung auf anwalt.de
Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.
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Ø Bewertung auf Google
Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Kunstrecht
Kunst rechtlich schützen, Rechte verstehen, Konflikte vermeiden.
Kunstrecht umfasst zahlreiche rechtliche Fragen rund um Kunstwerke, Künstler, Sammler und den Kunstmarkt. Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Fragestellungen aus unserer Beratungspraxis.
Kunstrecht ist kein einheitlich geregeltes Rechtsgebiet, sondern umfasst verschiedene Rechtsbereiche mit Bezug zur Kunst und zum Kunstmarkt. Eine zentrale Rolle spielt das Urheberrecht. Je nach Fall können außerdem Vertragsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht und weitere Bereiche des geistigen Eigentums relevant sein.
Ein Kunstwerk kann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen für ein geschütztes Werk erfüllt. Bei bildender Kunst können beispielsweise Gemälde, Skulpturen, Fotografien oder andere künstlerische Gestaltungen geschützt sein. Ob im konkreten Fall Urheberrechtsschutz besteht, hängt von der jeweiligen Gestaltung ab.
Das Fotografieren eines Kunstwerks und die anschließende Veröffentlichung können unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen. Insbesondere bei der Veröffentlichung und kommerziellen Nutzung einer Abbildung können Urheberrechte und weitere Rechte zu beachten sein. Entscheidend sind unter anderem der Ort, die Art der Aufnahme und die konkrete Nutzung.
Künstler können als Urheber verschiedene Rechte an ihren Werken haben. Dazu gehören insbesondere Rechte hinsichtlich der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und weiterer Nutzungsformen. Daneben können sich aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht besondere Schutzpositionen ergeben.
Ein Künstlervertrag sollte möglichst klar festlegen, welche Leistungen geschuldet sind und welche Rechte eingeräumt werden. Je nach Vertragszweck können insbesondere Nutzungsumfang, Vergütung, Exklusivität, zeitliche und räumliche Beschränkungen, Weiterlizenzierung und die konkrete Verwendung der Werke relevant sein.
Bei Vereinbarungen zwischen Künstlern und Galerien sollten insbesondere die jeweiligen Leistungen, Verkaufs- und Vermarktungsrechte, Vergütung, Exklusivität und der Umgang mit den Kunstwerken geregelt werden. Auch die Frage, welche Nutzungsrechte an Abbildungen der Werke bestehen, sollte eindeutig geklärt sein.
Wenn ein Kunstwerk ohne erforderliche Zustimmung genutzt wird, können je nach Fall unter anderem Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche bestehen. Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und welche Rechte der Betroffene geltend machen kann. Anschließend kann eine gezielte außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll sein.
Ja. Auch die digitale Nutzung eines Kunstwerks kann Rechte des Urhebers oder anderer Rechteinhaber verletzen. Das gilt beispielsweise für die Verwendung auf Websites, in Online-Shops, sozialen Netzwerken oder digitalen Werbekampagnen. Welche Ansprüche bestehen, hängt von der konkreten Nutzung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Ja. Kunstrechtliche Beratung richtet sich nicht ausschließlich an Künstler. Auch Galerien, Museen, Auktionshäuser, Kunsthändler, Sammler und Unternehmen können mit rechtlichen Fragen rund um Kunstwerke und deren Nutzung konfrontiert sein. Wir beraten dabei sowohl präventiv als auch bei konkreten Konflikten.
Die Kosten hängen insbesondere von Art und Umfang der Beratung sowie davon ab, ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erforderlich ist. Wir besprechen den zu erwartenden Aufwand und die Kosten möglichst frühzeitig und transparent.
Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg und berät und vertritt Mandanten im Kunstrecht bundesweit. Besprechungen können je nach Fall persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.
Eine frühzeitige Beratung kann sinnvoll sein, wenn ein Vertrag geschlossen, ein Kunstwerk genutzt oder ein neues Projekt rechtlich abgesichert werden soll. Besonders bei Abmahnungen, drohenden Rechtsverletzungen oder zeitkritischen Veröffentlichungen sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einholen