Kompetente Vertretung in UDRP-Verfahren vor der WIPO
- Kompetent: Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
- International: Umfangreiche Expertise in WIPO-Verfahren
- Durchsetzungsstark: Erfahrene Prozessrechtler
Internationale Domainstreitigkeiten
UDRP-Verfahren – Schutz Ihrer Domainrechte weltweit
Rechtsverletzende Domainregistrierungen sind im digitalen Raum ein wachsendes Problem – insbesondere, wenn Marken, Unternehmenskennzeichen oder Namen gezielt von Dritten als Domainnamen registriert werden. In solchen Fällen bietet das UDRP-Verfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) vor der WIPO eine effektive und schnelle Möglichkeit, gegen Cybersquatting vorzugehen.
Als spezialisierte Anwälte im Domainrecht vertreten wir Sie in nationalen und internationalen Domainstreitigkeiten. Wir analysieren Ihren Anspruch, erstellen eine fundierte UDRP-Beschwerde und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO). Dabei profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Umgang mit Domainmissbrauch und markenrechtlichen Konflikten im Internet.
Auch wenn Sie sich gegen eine ungerechtfertigte UDRP-Beschwerde verteidigen müssen, stehen wir Ihnen als durchsetzungsstarke Kanzlei im Domainrecht zur Seite – rechtlich präzise, strategisch und effizient.
Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen, Markeninhaber, Agenturen und Einzelpersonen, die sich im internationalen Domainumfeld schützen oder behaupten wollen. Sie möchten eine Domain zurückerlangen, Ihre Marke verteidigen oder unlauteres Verhalten im Netz stoppen? Dann unterstützen wir Sie mit rechtlicher Expertise und klarer Kommunikation – auch über Landesgrenzen hinweg.
Mandantenmeinungen
Clients come first
Unsere Leitidee gilt für alle unsere Mandanten, natürlich auch im Domainrecht – überzeugen Sie sich selbst!
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Aus Erfahrung gut
Ihr Anwalt für Domainrecht in Hamburg
Meine Mandanten profitieren von über 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung im gewerblichen Rechtsschutz – national wie international. Nach dem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und der Promotion an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo ich zur Schutzvoraussetzung der Erfindungshöhe im Patentrecht promovierte, habe ich meine anwaltliche Laufbahn 2012 mit der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf begonnen. 2016 wurde mir von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg der Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Seit vielen Jahren berate ich Mandanten umfassend im Domainrecht – insbesondere bei Streitigkeiten um Domainnamen, rechtlichen Fragen rund um Cybersquatting, UDRP-Verfahren vor der WIPO und der rechtssicheren Gestaltung von Domainverträgen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich zudem regelmäßig publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinem Team stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Domainrechts zur Seite.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Kompetenz durch Spezialisierung
Das Domainrecht zählt zu den besonders spezialisierten Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Es bewegt sich an der Schnittstelle von Markenrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht und internationalem Verfahrensrecht. Gerade bei komplexen Domainstreitigkeiten, unrechtmäßigen Domainregistrierungen, Cybersquatting oder in UDRP-Verfahren vor der WIPO ist spezialisierte rechtliche Beratung unerlässlich. Denn der Schutz digitaler Kennzeichen und die erfolgreiche Rückgewinnung rechtsverletzender Domains setzen präzises Fachwissen und umfassende Praxiserfahrung voraus.
Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind wir besonders qualifiziert. Der von der Rechtsanwaltskammer verliehene Fachanwaltstitel dokumentiert nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung – insbesondere im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und den angrenzenden Bereichen des Domainrechts (§ 2 FAO).
Durch regelmäßige Fortbildungen stellen wir sicher, dass unsere Mandanten stets von einer aktuellen, praxisnahen und rechtssicheren Beratung profitieren. Ob bei der strategischen Absicherung Ihrer Markenrechte im digitalen Raum oder der konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche in internationalen UDRP-Verfahren: Als spezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen im Domainrecht mit fundierter Kompetenz, langjähriger Erfahrung und zielgerichteter Beratung zur Seite.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zu UDRP-Verfahren
Ob es um die Rückgewinnung rechtswidrig registrierter Domains, den Schutz vor Cybersquatting oder die strategische Durchsetzung von Markenrechten im internationalen Raum geht – wir beraten Sie fundiert, effizient und lösungsorientiert. Sie möchten wissen, ob ein UDRP-Verfahren für Sie in Frage kommt oder benötigen Unterstützung bei der Einleitung eines solchen Verfahrens? Dann freuen wir uns darauf, auch Ihre Fragen rund um das Domainrecht und das UDRP-Verfahren kompetent zu beantworten!
Das UDRP-Verfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) ist ein international anerkanntes Schiedsverfahren zur Lösung von Domainstreitigkeiten. Es wurde von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) eingeführt und wird von der WIPO (World Intellectual Property Organization) durchgeführt. Ziel des Verfahrens ist es, Domainnamen, die in rechtswidriger Weise registriert wurden – etwa um Markenrechte zu verletzen oder Domains unrechtmäßig zu blockieren – schnell und effektiv aufzulösen. Ein UDRP-Verfahren kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn ein Domainname mit einer eingetragenen Marke verwechselt werden kann und der Domaininhaber die Domain ohne berechtigtes Interesse und in böser Absicht registriert hat.
Ein UDRP-Verfahren lohnt sich, wenn ein Dritter Ihre Marke oder Ihr Unternehmenskennzeichen als Domain registriert hat, ohne dazu berechtigt zu sein. Besonders relevant ist das Verfahren in Fällen von Cybersquatting, bei denen Domains gezielt blockiert oder zum Weiterverkauf angeboten werden. Auch wenn Ihre Marke in einer Domain verwendet wird, um Traffic auf betrügerische oder konkurrierende Angebote zu lenken, kann ein UDRP-Verfahren der geeignete Weg sein, um die Domain übertragen oder löschen zu lassen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Domainrecht kann frühzeitig bewerten, ob ein solches Verfahren Erfolg verspricht und welche Alternativen (z. B. nationale Gerichtsverfahren) bestehen.
Der Ablauf eines UDRP-Verfahrens ist klar strukturiert und schriftlich organisiert. Nachdem ein anwaltlich formulierter Beschwerdetext bei der WIPO eingereicht wurde, prüft die Organisation die formalen Voraussetzungen und leitet die Beschwerde an den Domaininhaber weiter. Dieser hat dann 20 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Ein Gremium aus einem oder mehreren neutralen Entscheidungsträgern (Panelists) bewertet anschließend die rechtliche Situation anhand der eingereichten Unterlagen. Es erfolgt keine mündliche Verhandlung – das gesamte Verfahren wird digital und dokumentenbasiert durchgeführt. Am Ende entscheidet das Panel, ob die Domain gelöscht oder auf den Beschwerdeführer übertragen wird – oder ob die Beschwerde zurückgewiesen wird. Bei erfolgreichem Ausgang wird die Domain vom Registrar innerhalb weniger Tage übertragen.
Für ein erfolgreiches UDRP-Verfahren müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: Verwechslungsgefahr mit einer Marke: Der Domainname muss mit einer eingetragenen oder bekannten Marke des Beschwerdeführers identisch oder zum Verwechseln ähnlich sein. Kein berechtigtes Interesse des Domaininhabers: Der aktuelle Inhaber darf kein legitimes Recht oder Interesse an der Nutzung oder Registrierung der Domain haben, etwa weil er selbst eine entsprechende Marke besitzt oder den Namen rechtmäßig nutzt. Bösgläubige Registrierung und Nutzung: Die Domain muss in böser Absicht registriert worden sein, z. B. um den Markeninhaber zu erpressen, Kunden auf andere Websites umzuleiten oder die Nutzung der Domain gezielt zu blockieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Domainrecht stellt sicher, dass diese Anforderungen klar und überzeugend dargelegt werden.
Ein UDRP-Verfahren bei der WIPO ist vergleichsweise zügig. Die gesamte Verfahrensdauer liegt in der Regel zwischen 6 und 10 Wochen, abhängig vom Verfahrensverlauf und der Komplexität des Falls. Das Verfahren ist auf Effizienz ausgelegt, da es rein schriftlich geführt wird und keine Gerichtsverhandlungen stattfinden. Dadurch ist das UDRP-Verfahren besonders attraktiv für Unternehmen, die schnell und kosteneffizient gegen Domainmissbrauch vorgehen möchten.
Formal ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im UDRP-Verfahren nicht vorgeschrieben – dennoch ist sie dringend zu empfehlen. Das Verfahren ist zwar formalisiert, erfordert jedoch eine präzise juristische Argumentation und die Einhaltung bestimmter Format- und Nachweisregeln. Ein spezialisierter Rechtsanwalt im Domainrecht kann beurteilen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, erstellt eine überzeugende Beschwerde oder Verteidigung und begleitet Sie durch den gesamten Ablauf. Dies erhöht die Erfolgschancen erheblich – insbesondere bei komplexen internationalen Fällen.
Die Kosten für ein UDRP-Verfahren setzen sich aus den Verfahrensgebühren der WIPO und den Anwaltskosten zusammen. Die Gebühren der WIPO beginnen bei ca. 1.500 USD für eine Einzeldomain und ein Einzelpanel. Bei mehreren Domains oder der Wahl eines dreiköpfigen Panels erhöhen sich die Kosten entsprechend. Die Kosten für die anwaltliche Begleitung richten sich nach dem Aufwand und der Komplexität des Falls. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot für Ihre konkrete Situation.
Das UDRP-Verfahren gilt für die meisten generischen Top-Level-Domains (gTLDs) wie .com, .org, .net, .info, sowie für zahlreiche neue Domainendungen wie .online, .shop, .xyz oder .app. Für länderspezifische Domains (ccTLDs) wie .de oder .eu gelten nationale Streitbeilegungsregeln. Auch hier beraten wir Sie als erfahrene Kanzlei im Domainrecht gerne zu den jeweiligen Möglichkeiten.
Wird dem Antrag des Markeninhabers stattgegeben, ordnet die WIPO entweder die Löschung oder die Übertragung der Domain auf den Beschwerdeführer an. Der Registrar führt diese Anordnung in der Regel binnen 10 Tagen nach Ablauf einer möglichen Widerspruchsfrist durch. Der Domaininhaber kann das Ergebnis nur noch durch eine zivilgerichtliche Klage anfechten – tut er das nicht, wird die Entscheidung der WIPO vollzogen.