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Rechtsanwältin

Laura Weckwerth

Auf Abmahnungen im Markenrecht spezialisiert Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
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Markenrecht: Duftzwillinge

Abmahnung wegen Duftzwillingen

  • Spezialisiert: Auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
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Markenrecht

Duftzwillinge – Was ist erlaubt, und was ist verboten?

Duftzwillinge, auch bekannt als Dupes, sind Parfums, die bekannten Markenprodukten stark ähneln – sowohl im Duftprofil als auch in der Wahrnehmung durch Kundinnen und Kunden. Im Gegensatz zum Original stammen sie jedoch von unabhängigen Herstellern, tragen einen eigenen Namen und sind meist deutlich günstiger erhältlich.

Rechtlich ist der Vertrieb solcher Duftnachbildungen grundsätzlich nicht verboten. Wer allerdings mit diesen Produkten wirbt, sollte größte Sorgfalt walten lassen. Die Markenbezeichnungen bekannter Parfums sind geschützt – nicht nur als Namen, sondern oft auch in ihrer gesamten Aufmachung. Eine direkte oder indirekte Nennung dieser geschützten Marken in der Werbung ist daher unzulässig, selbst wenn sie nur vergleichend gemeint ist.

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn Duftzwillinge in direktem Zusammenhang mit bekannten Markendüften beworben werden. Aussagen wie „Duft ähnlich wie…“ oder „inspiriert von [Markenname]“ sind aus rechtlicher Sicht kritisch, weil sie eine Assoziation mit der geschützten Marke herstellen. Auch der Versuch, mit Vergleichstabellen aufzuzeigen, welchem Markenparfum ein Produkt ähnelt, wurde vom Europäischen Gerichtshof in einer Entscheidung vom 18. September 2009 (Rechtssache C-487/07 – L’Oréal) untersagt.

Für Händlerinnen und Händler von Dupes gilt daher: Die Bewerbung solcher Produkte muss neutral bleiben und darf keine Verbindung zu bekannten Marken herstellen. Wer hier gegen marken- oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstößt, riskiert kostenpflichtige Abmahnungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Eine rechtliche Beratung im Vorfeld kann helfen, teure Fehler zu vermeiden.

Zufriedene Mandanten

Mandantenmeinungen

Unsere Mandanten schätzen unsere klare Einschätzung, unsere schnelle Reaktion und unsere tiefgehende Expertise im Markenrecht und Wettbewerbsrecht – auch und gerade bei rechtlichen Fragen rund um Duftzwillinge.

Sehr gut

5,0 Sterne
(182 Bewertungen, Stand Juni 2025)

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Link
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Link
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Link

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Bei Abmahnungen an Ihrer Seite

Haben Sie eine Abmahnung wegen Duftzwillingen erhalten? Dann helfe ich Ihnen gerne weiter!

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Aus Erfahrung gut

Ihre Anwältin für Markenrecht in Hamburg

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, weil Sie sogenannte Duftzwillinge angeboten oder verkauft haben, helfe ich Ihnen kompetent und mit der nötigen Erfahrung weiter.

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Markenrecht und Wettbewerbsrecht kenne ich die typischen Argumentationsmuster der Abmahner – und die besten Verteidigungsstrategien. Ich prüfe für Sie die Vorwürfe, bewahre Sie vor vorschnellen Zugeständnissen und setze mich entschlossen für Ihre Interessen ein.

Laura Weckwerth
Rechtsanwältin

Ihr Ansprechpartner im Marken- und Wettbewerbsrecht

Wenn Sie Fragen zur Zulässigkeit von Duftzwillingen oder eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!

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Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Dupes – Ein Thema für Profis

Eine Abmahnung wegen des Vertriebs von Duftzwillingen betrifft in der Regel komplexe Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts. Ob der Vorwurf berechtigt ist, ob Unterlassungserklärungen abgegeben werden sollten und wie hoch ein möglicher Schadensersatz ausfallen kann, hängt oft von feinsten rechtlichen Details ab. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist spezialisiertes Fachwissen unerlässlich.

Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz verfügen über besondere Kenntnisse und umfangreiche Praxiserfahrung im Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Die Qualifikation wird durch die Rechtsanwaltskammern streng geprüft und setzt sowohl theoretisches Wissen als auch eine Vielzahl praktischer Fälle voraus. Zusätzlich verpflichten sich Fachanwälte zu regelmäßiger Fortbildung, damit ihre Mandanten jederzeit auf aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage beraten werden.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir Sie kompetent und zielgerichtet bei Abmahnungen im Zusammenhang mit Parfum-Dupes – sei es zur Prüfung der Vorwürfe, zur Verteidigung gegenüber Markeninhabern oder zur Entwicklung rechtssicherer Produkt- und Marketingstrategien.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zu Duftzwillingen

Der Handel mit sogenannten Duftzwillingen, also Nachahmungen bekannter Markenparfums, erfreut sich großer Beliebtheit – wirft jedoch regelmäßig marken- und wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Ist es zulässig, auf das Original hinzuweisen? Dürfen Begriffe wie „ähnlich wie“ oder „inspiriert von“ verwendet werden? Und wie sollte man reagieren, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert?

In unserem Kanzlei-FAQ klären wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Parfum-Dupes und zeigen, wie wir Ihnen bei Abmahnungen kompetent zur Seite stehen.

Was versteht man unter Duftzwillingen?

Duftzwillinge, oft auch als Parfum-Dupes bezeichnet, sind Produkte, die bekannte Markenparfums in Duft und Charakter nachahmen. Diese Imitationen orientieren sich häufig sehr genau an der Duftpyramide und am Gesamteindruck des Originals, werden aber unter einem anderen Namen und zu einem meist deutlich günstigeren Preis verkauft. Aus Sicht des Verbrauchers stellen sie oft eine attraktive Alternative zum hochpreisigen Markenparfum dar. Aus rechtlicher Perspektive jedoch bewegen sich Anbieter solcher Produkte schnell in einem konfliktträchtigen Bereich zwischen zulässiger Produktnachahmung und unzulässiger Markenrechtsverletzung oder wettbewerbswidrigem Verhalten.

Ist es rechtlich erlaubt, Duftzwillinge zu verkaufen?

Die Herstellung und der Verkauf von Duftzwillingen sind grundsätzlich nicht per se verboten. Das deutsche Recht erlaubt es, Produkte nachzuahmen, sofern dabei keine Schutzrechte verletzt werden. Der bloße Duft als solcher ist in den meisten Fällen nicht durch das Markenrecht geschützt, da Gerüche bislang nur sehr eingeschränkt als Marke eingetragen werden können. Allerdings entsteht die rechtliche Problematik in der Regel nicht durch den Duft selbst, sondern durch die Art und Weise, wie der Duftzwilling vermarktet wird. Sobald der Eindruck entsteht, das nachgeahmte Produkt stehe in Verbindung mit dem Original oder nutze dessen Bekanntheit gezielt aus, drohen rechtliche Konsequenzen. Auch die äußere Aufmachung, Namensgebung oder werbliche Bezugnahmen auf das Original können problematisch sein.

Darf bei der Werbung auf das Original-Parfum Bezug genommen werden?

In der Praxis ist es häufig zu beobachten, dass Anbieter von Duftzwillingen mit Hinweisen wie „Duft ähnlich wie XY“ oder „inspiriert von Chanel No. 5“ werben. Solche Aussagen mögen für den Verbraucher hilfreich sein, um eine Einordnung des Duftes vorzunehmen, sind rechtlich jedoch meist nicht zulässig. Die Nennung geschützter Markennamen in diesem Kontext stellt regelmäßig eine Markenrechtsverletzung dar, weil dadurch eine gedankliche Verbindung zum Original erzeugt wird und der gute Ruf der Marke ausgenutzt werden könnte. Auch wenn der Zusatz erfolgt, es handle sich lediglich um eine Anlehnung oder Ähnlichkeit, kann dies nicht ohne Weiteres die rechtlichen Risiken beseitigen. Je bekannter die Originalmarke ist, desto eher ist von einem markenrechtlich relevanten Imagetransfer auszugehen, der von den Gerichten kritisch bewertet wird.

Welche rechtlichen Risiken bestehen für Anbieter von Duftzwillingen?

Wer Duftzwillinge ohne sorgfältige rechtliche Prüfung anbietet, setzt sich einer Vielzahl potenzieller rechtlicher Risiken aus. Zu den häufigsten zählen Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, Vorwürfe wegen wettbewerbswidriger Werbung oder die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. In vielen Fällen werden zudem Anwaltskosten und Vertragsstrafen verlangt, wenn eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben wird. Auch einstweilige Verfügungen oder Klageverfahren sind keine Seltenheit. Besonders risikoreich ist der Online-Vertrieb, da hier nationale und internationale Markeninhaber schnell auf mögliche Rechtsverstöße aufmerksam werden und entsprechend reagieren.

Was ist eine Abmahnung und wie sollte man darauf reagieren?

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein vermeintlich rechtswidriges Verhalten sofort zu unterlassen. Sie wird in der Regel von spezialisierten Kanzleien im Namen großer Markenhersteller ausgesprochen. Die Abmahnung enthält zumeist eine detaillierte rechtliche Begründung, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Wichtig ist: Eine solche Abmahnung sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Gleichzeitig ist es ebenso riskant, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Eine voreilige Reaktion kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben. Daher sollte nach Erhalt einer Abmahnung unbedingt umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden, um die Erfolgsaussichten einer Verteidigung sowie das weitere Vorgehen professionell einschätzen zu lassen.

Wie kann eine spezialisierte Kanzlei bei einer Abmahnung wegen Duftzwillingen helfen?

Unsere Kanzlei ist auf das Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisiert und unterstützt Sie umfassend im Falle einer Abmahnung. Wir prüfen die rechtliche Berechtigung der Abmahnung, analysieren die behaupteten Verstöße und bewerten die Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollte die Abmahnung unberechtigt oder überzogen sein, verteidigen wir Ihre Interessen konsequent gegenüber der abmahnenden Partei. In Fällen, in denen ein Rechtsverstoß tatsächlich vorliegt, unterstützen wir Sie dabei, die rechtlichen Folgen so gering wie möglich zu halten – etwa durch die Modifikation der Unterlassungserklärung, die Verhandlung über Forderungen oder die strategische Anpassung Ihres Geschäftsmodells. Darüber hinaus bieten wir präventive Beratung an, um ähnliche Konflikte in der Zukunft zu vermeiden.

Was sollten Unternehmer beachten, die in den Markt mit Parfum-Dupes einsteigen wollen?

Wer den Vertrieb von Parfum-Dupes plant, sollte sich frühzeitig mit den marken- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Es ist ratsam, alle Produktbezeichnungen, Werbetexte, Domainnamen und Gestaltungselemente anwaltlich prüfen zu lassen, bevor ein Produkt online oder offline angeboten wird. Eine präventive rechtliche Beratung ist weitaus kostengünstiger als die nachträgliche Auseinandersetzung mit einer Abmahnung oder einem Gerichtsverfahren. Unsere Kanzlei bietet individuelle Beratungspakete für Start-ups, Onlinehändler und Kosmetikunternehmen an, die sich in diesem Marktumfeld bewegen wollen.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

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