Ihre Marke. Wir setzen sie durch.
Markenverletzung: Vorgehen gegen Markenverletzungen
Eine Markenverletzung kann den wirtschaftlichen Wert Ihrer Marke erheblich beeinträchtigen. Werden Ihre Marke oder ähnliche Kennzeichen von Dritten unberechtigt benutzt, sollten Sie deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Markeninhaber beim Vorgehen gegen Markenverletzungen – von der ersten rechtlichen Prüfung über die außergerichtliche Abmahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Dabei geht es nicht allein um die Frage, ob eine Markenverletzung vorliegt. Entscheidend ist auch, welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Soll der Verletzer zunächst abgemahnt werden? Kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht? Welche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz können geltend gemacht werden? Und wie lässt sich die eigene Marke effektiv und wirtschaftlich sinnvoll schützen?
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie und setzen Ihre Markenrechte konsequent durch. Dabei berücksichtigen wir die konkrete Nutzung der Marke, die Beweislage, die Dringlichkeit und die wirtschaftliche Bedeutung des Konflikts.
Prüfen. Entscheiden. Durchsetzen.
Vorgehen bei einer Markenverletzung: In 4 Schritten zur Durchsetzung
Markenverletzung prüfen
Wir analysieren, wie der Dritte Ihre Marke verwendet und ob dadurch Ihre Markenrechte verletzt werden. Dabei prüfen wir unter anderem die betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie die konkrete Benutzung des Zeichens.
Ansprüche bestimmen
Liegt eine Markenverletzung vor, klären wir, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie weitere Ansprüche in Betracht.
Strategie entwickeln
Wir wählen gemeinsam mit Ihnen das passende Vorgehen. Eine Abmahnung kann ebenso sinnvoll sein wie – bei besonderer Dringlichkeit – ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Markenrechte durchsetzen
Reagiert der Verletzer nicht ausreichend, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Dabei behalten wir nicht nur die rechtlichen Erfolgsaussichten, sondern auch Zeit, Kosten und wirtschaftliche Auswirkungen im Blick.


Erst prüfen, dann handeln.
Markenverletzung erkennen und rechtlich bewerten
Eine vermeintliche Markenverletzung ist nicht immer auf den ersten Blick eindeutig. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Verwendung des Zeichens, die betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie die Umstände der Nutzung.
Wir prüfen den Sachverhalt umfassend und bewerten Ihre rechtliche Position. Dabei geht es nicht nur darum, eine mögliche Verletzung festzustellen, sondern auch darum, frühzeitig die richtigen Weichen für das weitere Vorgehen zu stellen.


Verletzungen wirksam stoppen.
Abmahnung wegen Markenverletzung
Mit einer Abmahnung kann eine Markenverletzung häufig schnell und ohne Gerichtsverfahren beendet werden. Voraussetzung ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung und eine klare Formulierung der geltend gemachten Ansprüche.
Wir prüfen, ob eine Abmahnung in Ihrem Fall sinnvoll ist, formulieren die erforderlichen Ansprüche und begleiten die weitere Kommunikation mit dem Verletzer. Ziel ist eine rechtssichere Beendigung der Markenverletzung und – soweit möglich – eine verbindliche Absicherung für die Zukunft.
Rechtsanwalt Dr. David Slopek
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Ihre Ansprüche ausschöpfen.
Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz bei Markenverletzungen
Die Beendigung der Markenverletzung ist häufig nur der erste Schritt. Je nach Sachverhalt können weitere Ansprüche bestehen – insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz.
Die Auskunft des Verletzers kann dabei eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des Umfangs der Verletzung und die Berechnung des entstandenen Schadens bilden. Wir prüfen, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen und wie diese strategisch sinnvoll durchgesetzt werden können.


Konsequent, wenn nötig.
Gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten
Nicht jede Markenverletzung lässt sich außergerichtlich lösen. Gibt der Verletzer keine ausreichende Unterlassungserklärung ab oder setzt er die rechtsverletzende Nutzung fort, kann der Gang zum Gericht erforderlich werden.
Wir vertreten Markeninhaber bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche und prüfen insbesondere, ob ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz oder ein reguläres Klageverfahren sinnvoll ist. Dabei entwickeln wir eine Strategie, die der Dringlichkeit und wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Falls gerecht wird.
FAQ
Häufige Fragen zur Markenverletzung
Eine Markenverletzung wirft für Markeninhaber häufig mehrere Fragen gleichzeitig auf: Liegt tatsächlich eine Verletzung vor, welche Ansprüche bestehen und wie sollte man gegen den Verletzer vorgehen? Die wichtigsten Fragen zu Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz und gerichtlicher Durchsetzung beantworten wir hier.
Eine Markenverletzung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Dritter ein geschütztes Zeichen ohne entsprechende Berechtigung in einer Weise benutzt, die die Rechte des Markeninhabers verletzt. Ob eine konkrete Nutzung tatsächlich eine Markenverletzung darstellt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte rechtlich geprüft werden.
Zunächst sollte geklärt werden, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt und welche Ansprüche bestehen. Je nach Situation können insbesondere Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verlangt werden. Häufig wird der Verletzer zunächst außergerichtlich abgemahnt; bei besonderer Dringlichkeit kann auch ein gerichtliches Eilverfahren in Betracht kommen.
Eine Abmahnung sollte die konkrete Rechtsverletzung präzise benennen und die daraus folgenden Ansprüche rechtlich belastbar formulieren. Insbesondere bei der geforderten Unterlassungserklärung kommt es auf eine sorgfältige Gestaltung an. Fehler können dazu führen, dass die Rechtsposition des Markeninhabers unnötig geschwächt wird.
Eine einstweilige Verfügung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Markenverletzung schnell beendet werden soll und die gesetzlichen Voraussetzungen für den einstweiligen Rechtsschutz erfüllt sind. Ob ein Eilverfahren im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Dringlichkeit und der vorhandenen Beweislage ab.
Je nach den Umständen können insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bestehen. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Rückruf oder Vernichtung rechtsverletzender Waren in Betracht kommen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Markeninhaber Schadensersatz verlangen. Für die Berechnung des Schadens können unterschiedliche Methoden in Betracht kommen. Häufig ist zunächst eine Auskunft des Verletzers erforderlich, um Umfang und wirtschaftliche Auswirkungen der Markenverletzung bestimmen zu können.
Die Frage, wie lange Ansprüche geltend gemacht werden können, hängt vom konkreten Anspruch und den Umständen des Einzelfalls ab. Zusätzlich können Aspekte wie Kenntnis von der Verletzung und das Verhalten des Markeninhabers relevant sein. Deshalb sollte bei einer festgestellten Markenverletzung nicht unnötig abgewartet werden.
Ja. Markenverletzungen können beispielsweise auf Websites, in Online-Shops, auf Verkaufsplattformen, in Social Media oder in digitaler Werbung erfolgen. Entscheidend ist die konkrete Art der Markennutzung und ob dadurch die geschützten Rechte verletzt werden. Auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können sich besondere rechtliche Fragen stellen.
Nein. Viele Markenverletzungen lassen sich außergerichtlich durch eine Abmahnung und eine ausreichende Unterlassungserklärung beenden. Ein Gerichtsverfahren kann jedoch erforderlich werden, wenn der Verletzer die Rechtsverletzung nicht beendet oder die Ansprüche des Markeninhabers nicht anerkennt.
Die Kosten hängen insbesondere von der wirtschaftlichen Bedeutung des Falls, dem Gegenstandswert, der Komplexität der Rechtsverletzung und dem erforderlichen Vorgehen ab. Wir besprechen mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten und die wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise für Ihren konkreten Fall.