Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com
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Ihre Kanzlei für Rundfunkrecht
Medienrecht

Ihre Kanzlei für Rundfunkrecht

  • Spezialisiert: Beratung zu Rundfunk, Streaming und Medienregulierung
  • Praxisnah: Klare Lösungen für digitale und klassische Medienangebote
  • Bundesweit: Beratung und Vertretung gegenüber Medienanstalten
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Neue Medien. Klare Regeln.

Anwalt für Rundfunkrecht

Fernsehen und Radio sind heute nur ein Teil der Rundfunkwelt. Livestreams, Web-TV, Streamingkanäle, Online-Videoangebote und neue digitale Formate stellen Anbieter zunehmend vor regulatorische Fragen. Bereits die Konzeption eines Angebots kann darüber entscheiden, welche medienrechtlichen Vorgaben gelten und ob eine Zulassung, Anzeige oder besondere Ausgestaltung erforderlich ist.

Als Kanzlei für Rundfunkrecht beraten wir Rundfunkveranstalter, Medienunternehmen, Produzenten, Plattformbetreiber und Anbieter audiovisueller Inhalte zu den rechtlichen Anforderungen ihrer Angebote. Wir prüfen neue Geschäftsmodelle ebenso wie bestehende Formate und begleiten unsere Mandanten im Kontakt mit Landesmedienanstalten und anderen zuständigen Stellen.

Dabei geht es nicht nur um die klassische Frage nach einer Rundfunklizenz. Auch Werbevorgaben, Sponsoring, Produktplatzierungen, Kennzeichnungspflichten, Jugendmedienschutz und die regulatorische Einordnung neuer digitaler Medienangebote können für ein rechtssicheres Angebot entscheidend sein.

Unser Ziel ist eine Beratung, die Regulierung nicht erst dann berücksichtigt, wenn ein Problem entstanden ist. Wir helfen dabei, medienrechtliche Anforderungen frühzeitig zu erkennen und Angebote so zu gestalten, dass rechtliche Risiken reduziert werden, ohne das Geschäftsmodell unnötig einzuschränken.

Regulierung im Griff

Unsere Beratung im Rundfunkrecht

01
Rundfunk oder Streaming?
Rundfunk oder Streaming?
Nicht jedes Video- oder Audioangebot ist rechtlich Rundfunk. Wir prüfen, wie ein geplantes oder bestehendes Medienangebot nach dem Medienstaatsvertrag einzuordnen ist und welche regulatorischen Folgen sich daraus ergeben.
  • Rundfunk und Telemedien

  • Livestreaming

  • Web-TV und Webradio

  • Streamingangebote

  • Audiovisuelle Mediendienste

  • Neue digitale Formate

02
Zulassung und Anzeige
Zulassung und Anzeige
Ob eine Rundfunkzulassung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Merkmalen des Angebots ab. Wir prüfen die regulatorischen Voraussetzungen und unterstützen bei erforderlichen Verfahren.
  • Rundfunkzulassung

  • Zulassungsfreiheit

  • Anzeigepflichten

  • Antragsunterlagen

  • Änderungen bestehender Angebote

  • Neue Programme und Formate

03
Landesmedienanstalten und Medienaufsicht
Landesmedienanstalten und Medienaufsicht
Regulatorische Fragen führen häufig direkt zu den Landesmedienanstalten. Wir übernehmen die rechtliche Kommunikation und begleiten unsere Mandanten in Zulassungs-, Anzeige- und Aufsichtsverfahren.
  • Kommunikation mit Medienanstalten

  • Stellungnahmen

  • Anhörungsverfahren

  • Aufsichtsverfahren

  • Beanstandungen

  • Regulatorische Abstimmungen

04
Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung
Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung
Werbliche Inhalte unterliegen im Rundfunk- und Medienrecht besonderen Vorgaben. Wir prüfen Werbekonzepte und unterstützen bei der rechtssicheren Integration kommerzieller Kommunikation.
  • Rundfunkwerbung

  • Sponsoring

  • Produktplatzierung

  • Dauerwerbesendungen

  • Werbekennzeichnung

  • Trennung von Werbung und Programm

05
Kennzeichnung und Jugendmedienschutz
Kennzeichnung und Jugendmedienschutz
Gerade audiovisuelle Angebote können besondere Kennzeichnungs- und Jugendschutzanforderungen auslösen. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Inhalten und Prozessen.
  • Kennzeichnungspflichten

  • Trennungsgebot

  • Jugendschutz

  • Altersbeschränkungen

  • Sendezeitbeschränkungen

  • Verantwortlichkeiten

06
Neue digitale Medienangebote
Neue digitale Medienangebote
Neue Formate passen häufig nicht ohne Weiteres in klassische regulatorische Kategorien. Wir begleiten Unternehmen bei der Entwicklung neuer Angebote und prüfen regulatorische Anforderungen bereits vor dem Launch.
  • Digitale Geschäftsmodelle

  • Streamingplattformen

  • Online-Videoangebote

  • Innovative Medienformate

  • Plattformbasierte Angebote

  • Regulatorische Produktprüfung

01
Rundfunk oder Streaming?
Rundfunk oder Streaming?
Nicht jedes Video- oder Audioangebot ist rechtlich Rundfunk. Wir prüfen, wie ein geplantes oder bestehendes Medienangebot nach dem Medienstaatsvertrag einzuordnen ist und welche regulatorischen Folgen sich daraus ergeben.
  • Rundfunk und Telemedien

  • Livestreaming

  • Web-TV und Webradio

  • Streamingangebote

  • Audiovisuelle Mediendienste

  • Neue digitale Formate

03
Landesmedienanstalten und Medienaufsicht
Landesmedienanstalten und Medienaufsicht
Regulatorische Fragen führen häufig direkt zu den Landesmedienanstalten. Wir übernehmen die rechtliche Kommunikation und begleiten unsere Mandanten in Zulassungs-, Anzeige- und Aufsichtsverfahren.
  • Kommunikation mit Medienanstalten

  • Stellungnahmen

  • Anhörungsverfahren

  • Aufsichtsverfahren

  • Beanstandungen

  • Regulatorische Abstimmungen

05
Kennzeichnung und Jugendmedienschutz
Kennzeichnung und Jugendmedienschutz
Gerade audiovisuelle Angebote können besondere Kennzeichnungs- und Jugendschutzanforderungen auslösen. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Inhalten und Prozessen.
  • Kennzeichnungspflichten

  • Trennungsgebot

  • Jugendschutz

  • Altersbeschränkungen

  • Sendezeitbeschränkungen

  • Verantwortlichkeiten

02
Zulassung und Anzeige
Zulassung und Anzeige
Ob eine Rundfunkzulassung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Merkmalen des Angebots ab. Wir prüfen die regulatorischen Voraussetzungen und unterstützen bei erforderlichen Verfahren.
  • Rundfunkzulassung

  • Zulassungsfreiheit

  • Anzeigepflichten

  • Antragsunterlagen

  • Änderungen bestehender Angebote

  • Neue Programme und Formate

04
Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung
Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung
Werbliche Inhalte unterliegen im Rundfunk- und Medienrecht besonderen Vorgaben. Wir prüfen Werbekonzepte und unterstützen bei der rechtssicheren Integration kommerzieller Kommunikation.
  • Rundfunkwerbung

  • Sponsoring

  • Produktplatzierung

  • Dauerwerbesendungen

  • Werbekennzeichnung

  • Trennung von Werbung und Programm

06
Neue digitale Medienangebote
Neue digitale Medienangebote
Neue Formate passen häufig nicht ohne Weiteres in klassische regulatorische Kategorien. Wir begleiten Unternehmen bei der Entwicklung neuer Angebote und prüfen regulatorische Anforderungen bereits vor dem Launch.
  • Digitale Geschäftsmodelle

  • Streamingplattformen

  • Online-Videoangebote

  • Innovative Medienformate

  • Plattformbasierte Angebote

  • Regulatorische Produktprüfung

Was für uns zählt

Beratung, auf die Sie sich verlassen können

Rundfunkrechtliche Fragen betreffen häufig unmittelbar ein Geschäftsmodell, einen geplanten Launch oder den laufenden Betrieb eines Medienangebots. Entsprechend wichtig sind schnelle Erreichbarkeit, klare Einschätzungen und konkrete Handlungsempfehlungen.

Wir legen deshalb Wert darauf, regulatorische Fragestellungen nicht abstrakt zu beantworten, sondern Lösungen zu entwickeln, die sich praktisch umsetzen lassen und die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten im Blick behalten.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Ist Ihr Streamingangebot zulassungspflichtig?

Ist Ihr Streamingangebot zulassungspflichtig?

Wir prüfen Ihr Angebot und klären, welche rundfunkrechtlichen Anforderungen Sie beachten müssen.

Jetzt beraten lassen
Anwalt Hamburg Markenrecht

Ist Ihr Streamingangebot zulassungspflichtig?

Wir prüfen Ihr Angebot und klären, welche rundfunkrechtlichen Anforderungen Sie beachten müssen.

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Erst prüfen. Dann senden.

Wann benötigt ein Livestream eine Rundfunklizenz?

Nicht jeder Livestream ist automatisch Rundfunk – und nicht jedes Rundfunkangebot ist zwingend zulassungspflichtig. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Angebots.

Eine wichtige Rolle spielen insbesondere Fragen wie: Wird das Angebot linear verbreitet? Erfolgt die Ausstrahlung nach einem Sendeplan? Richtet sich das Angebot an die Allgemeinheit? Wie hoch ist seine tatsächliche oder zu erwartende Reichweite? Und welche Bedeutung hat das Angebot für die öffentliche Meinungsbildung?

Gerade bei Web-TV, regelmäßigen YouTube- oder Twitch-Streams, Eventübertragungen und anderen Liveformaten sollte die Einordnung möglichst vor dem Start geklärt werden. Denn aus der Qualifikation eines Angebots können Zulassungs-, Anzeige- und weitere regulatorische Pflichten folgen.

Wir prüfen Ihr konkretes Angebot, bewerten die regulatorischen Anforderungen und begleiten erforderlichenfalls die Abstimmung mit der zuständigen Landesmedienanstalt.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Werbung rechtssicher integrieren

Werbung rechtssicher integrieren

Wir prüfen Sponsoring, Produktplatzierungen und andere kommerzielle Inhalte in Ihrem Medienangebot.

Werbekonzept prüfen lassen

Werbung rechtssicher integrieren

Wir prüfen Sponsoring, Produktplatzierungen und andere kommerzielle Inhalte in Ihrem Medienangebot.

Werbekonzept prüfen lassen

Werbung mit Regeln

Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung im Rundfunk

Werbung ist für viele Medienangebote ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells. Im Rundfunkrecht gelten jedoch besondere Vorgaben für die Trennung und Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation.

Ob klassische Werbespots, Sponsoring, Produktplatzierungen, Markenkooperationen oder andere Formen kommerzieller Einbindung: Entscheidend ist, dass für das Publikum klar erkennbar bleibt, wo redaktionelle Inhalte enden und Werbung beginnt. Je nach Format können darüber hinaus besondere Anforderungen an Kennzeichnung, Gestaltung oder Umfang bestehen.

Die Grenzen sind gerade bei modernen Unterhaltungs-, Streaming- und Influencerformaten nicht immer offensichtlich. Werbung wird zunehmend direkt in Inhalte integriert und klassische Kategorien verschwimmen.

Wir prüfen Werbe- und Sponsoringkonzepte vor ihrer Veröffentlichung, entwickeln praktikable Kennzeichnungslösungen und unterstützen bei Beanstandungen durch Medienaufsichtsbehörden.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, diese Anforderungen nicht isoliert zu betrachten, sondern in ein praktikables Compliance-System zu überführen.

Über uns

Zahlen die zählen

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Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

0

Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

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Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

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Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Regulatorische Fragen. Konkrete Lösungen.

Rundfunkrecht in der Praxis

Ob neuer Livestream, geplantes Web-TV-Angebot oder Beanstandung durch eine Landesmedienanstalt: Rundfunkrechtliche Fragen entstehen häufig genau dann, wenn ein Projekt kurz vor dem Start steht oder bereits öffentlich verfügbar ist. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung kann verhindern, dass regulatorische Anforderungen später zu Verzögerungen, Änderungen am Geschäftsmodell oder Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden führen.

Rundfunkzulassung

Rechtliche Prüfung eines neuen Web-TV-Angebots

Ein Medienunternehmen plante den Start eines dauerhaft verfügbaren Web-TV-Kanals mit festen Sendefenstern und redaktionell produzierten Inhalten. Vor dem Launch sollte geklärt werden, welche rundfunkrechtlichen Anforderungen für das Angebot gelten. Wir haben das geplante Format und dessen Verbreitungsstruktur geprüft und die regulatorischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Ergebnis: Das Unternehmen konnte die erforderlichen regulatorischen Schritte vor dem Marktstart einplanen und das Angebot entsprechend strukturieren.
Mandant: Medienunternehmen Branche: Digital Media
Livestreaming

Einordnung eines regelmäßigen Livestream-Formats

Ein Unternehmen plante ein regelmäßig ausgestrahltes Liveformat mit Moderation, Interviews und Unterhaltungselementen. Unklar war, ob das Angebot als Rundfunk einzuordnen war. Wir haben Sendestruktur, Reichweite, Programmschema und Verbreitungsform analysiert und die medienrechtlichen Anforderungen bewertet.

Ergebnis: Der Mandant erhielt vor Produktionsbeginn Klarheit über die regulatorische Einordnung und konnte das Format auf dieser Grundlage weiterentwickeln.
Mandant: Produktionsunternehmen Branche: Entertainment
Medienaufsicht

Stellungnahme gegenüber einer Landesmedienanstalt

Ein Anbieter eines audiovisuellen Onlineangebots erhielt eine Anfrage der zuständigen Medienanstalt zur regulatorischen Einordnung seines Angebots. Wir haben den Sachverhalt rechtlich aufbereitet, die relevanten Merkmale des Angebots dargestellt und die Kommunikation mit der Behörde übernommen.

Ergebnis: Die regulatorischen Fragen konnten strukturiert geklärt und die weitere Vorgehensweise rechtssicher abgestimmt werden.
Mandant: Plattformanbieter Branche: Online Media
Werbung und Sponsoring

Prüfung eines Sponsoringkonzepts für ein Videoformat

Für ein neues Unterhaltungsformat sollten Sponsoren umfangreich in Sendungen integriert werden. Dabei bestanden Fragen zur Kennzeichnung und zur Abgrenzung zwischen redaktionellen und kommerziellen Inhalten. Wir haben das Sponsoringkonzept geprüft und konkrete Empfehlungen für Einblendungen, Moderation und Kennzeichnung entwickelt.

Ergebnis: Das Format konnte unter Berücksichtigung der medienrechtlichen Werbevorgaben umgesetzt werden.
Mandant: Produzent Branche: Entertainment
Produktplatzierung

Rechtliche Gestaltung von Markenintegrationen

Eine Produktionsgesellschaft wollte Produkte verschiedener Marken sichtbar in ein audiovisuelles Format einbinden. Vor Veröffentlichung sollte geklärt werden, welche Formen der Produktplatzierung zulässig sind und wie diese gekennzeichnet werden müssen. Wir haben die geplanten Integrationen geprüft und Vorgaben für die praktische Umsetzung entwickelt.

Ergebnis: Die kommerziellen Kooperationen konnten bereits während der Produktion medienrechtlich berücksichtigt werden.
Mandant: Produktionsgesellschaft Branche: Film & Video

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Rundfunkrecht

Rundfunkrecht betrifft heute weit mehr als Fernsehen und Radio. Auch Livestreams, Web-TV, Streamingdienste und andere audiovisuelle Angebote können regulatorischen Vorgaben unterliegen.

Was versteht man unter Rundfunkrecht?

Das Rundfunkrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunkangebote und bildet einen wichtigen Teil der Medienregulierung. Es betrifft unter anderem die Zulassung privater Rundfunkveranstalter, Werbung und Sponsoring, Produktplatzierung, Kennzeichnungspflichten, Jugendmedienschutz und die Aufsicht durch die Landesmedienanstalten. Durch die Digitalisierung können rundfunkrechtliche Fragen heute nicht nur bei klassischen Fernseh- und Radioprogrammen, sondern auch bei Livestreams, Web-TV und anderen digitalen Medienformaten entstehen.

Wann gilt ein Livestream als Rundfunk?

Ob ein Livestream rechtlich als Rundfunk einzuordnen ist, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Ein wesentliches Merkmal von Rundfunk ist die lineare Verbreitung eines für die Allgemeinheit bestimmten Angebots entlang eines Sendeplans. Die Einordnung sollte stets anhand des jeweiligen Formats erfolgen. Insbesondere regelmäßig ausgestrahlte und redaktionell gestaltete Streamingangebote können eine rundfunkrechtliche Prüfung erforderlich machen.

Wann gilt ein Livestream als Rundfunk?

Ob ein Livestream rechtlich als Rundfunk einzuordnen ist, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Ein wesentliches Merkmal von Rundfunk ist die lineare Verbreitung eines für die Allgemeinheit bestimmten Angebots entlang eines Sendeplans. Die Einordnung sollte stets anhand des jeweiligen Formats erfolgen. Insbesondere regelmäßig ausgestrahlte und redaktionell gestaltete Streamingangebote können eine rundfunkrechtliche Prüfung erforderlich machen.

Brauche ich für einen Livestream eine Rundfunklizenz?

Nicht jeder Livestream benötigt eine Rundfunkzulassung. Der Medienstaatsvertrag sieht für bestimmte Rundfunkprogramme eine Zulassungsfreiheit vor. Ob eine Lizenz erforderlich ist, hängt unter anderem von der Gestaltung, Reichweite und Bedeutung des Angebots ab. Deshalb sollte das konkrete Streamingformat individuell geprüft werden.

Braucht ein YouTube- oder Twitch-Kanal eine Rundfunklizenz?

Ein gewöhnlicher Abrufkanal, bei dem Nutzer selbst entscheiden, wann sie ein Video ansehen, ist regulatorisch anders zu beurteilen als ein linearer Livestream nach einem festen Programmschema. YouTube-, Twitch- und vergleichbare Angebote können daher je nach konkreter Gestaltung unterschiedlich einzuordnen sein. Besonders bei regelmäßigen Liveprogrammen kann eine rundfunkrechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Was ist der Unterschied zwischen Rundfunk und einem Video-on-Demand-Angebot?

Rundfunk wird grundsätzlich linear verbreitet. Die Zuschauer können also nicht selbst bestimmen, wann eine bestimmte Sendung beginnt. Bei Video-on-Demand-Angeboten wählen Nutzer die Inhalte und den Zeitpunkt des Abrufs grundsätzlich selbst. Die Unterscheidung zwischen linearen und nichtlinearen Angeboten ist für die regulatorische Einordnung von zentraler Bedeutung.

Was regelt der Medienstaatsvertrag?

Der Medienstaatsvertrag bildet eine zentrale Grundlage der deutschen Medienregulierung. Er enthält Regelungen für privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie für verschiedene digitale Medienangebote. Je nach Angebot betrifft er unter anderem Rundfunkveranstalter, Telemedien, Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Darüber hinaus enthält er Vorgaben zu Werbung, Transparenz, Zulassung und weiteren regulatorischen Fragen.

Welche Landesmedienanstalt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und den gesetzlichen Vorgaben. Für bundesweit ausgerichtete private Rundfunkprogramme spielt regelmäßig die Landesmedienanstalt des Bundeslandes eine Rolle, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat. Bei lokalen und regionalen Angeboten können andere Zuständigkeitsregeln gelten. Wir prüfen die Zuständigkeit und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Medienanstalt.

Was prüft eine Landesmedienanstalt?

Die Landesmedienanstalten überwachen den privaten Rundfunk und weitere regulierte Medienangebote. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Zulassungs- und Aufsichtsfragen. Je nach Angebot können darüber hinaus Werbe- und Kennzeichnungsvorschriften, Jugendschutz, Plattformregulierung und weitere medienrechtliche Anforderungen Gegenstand der Aufsicht sein.

Welche Regeln gelten für Werbung im Rundfunk?

Werbung muss insbesondere von redaktionellen Inhalten unterscheidbar sein. Je nach Art des Angebots gelten zusätzlich besondere Anforderungen an Kennzeichnung, Gestaltung und Einbindung kommerzieller Kommunikation. Bei neuen Medienformaten können die Grenzen zwischen Werbung, Sponsoring, Produktplatzierung und redaktionellen Inhalten fließend sein. Eine Prüfung des konkreten Werbekonzepts schafft hier Sicherheit.

Was ist Sponsoring im Rundfunk?

Beim Sponsoring unterstützt ein Unternehmen oder eine andere Person ein Medienangebot, um insbesondere den eigenen Namen, die Marke oder das öffentliche Erscheinungsbild zu fördern. Für gesponserte Angebote bestehen besondere rundfunkrechtliche Anforderungen. Insbesondere muss die kommerzielle Unterstützung für das Publikum transparent bleiben.

Wann ist Produktplatzierung zulässig?

Produktplatzierung bezeichnOb und unter welchen Voraussetzungen eine Produktplatzierung zulässig ist, hängt vom jeweiligen Format ab. Zusätzlich können Kennzeichnungspflichten und inhaltliche Grenzen zu beachten sein. et die gezielte Einbindung von Waren, Dienstleistungen oder Marken in audiovisuelle Inhalte gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung.

Welche Kennzeichnungspflichten gelten bei Rundfunk- und Streamingangeboten?

Kennzeichnungspflichten sollen insbesondere dafür sorgen, dass Zuschauer kommerzielle Inhalte erkennen können. Je nach Gestaltung eines Angebots können deshalb Hinweise auf Werbung, Sponsoring oder Produktplatzierungen erforderlich sein. Welche konkrete Kennzeichnung erforderlich ist, sollte anhand des jeweiligen Formats und der Art der kommerziellen Einbindung geprüft werden.

Welche Bedeutung hat der Jugendschutz beim Streaming?

Auch Streaming- und Onlineangebote können jugendschutzrechtlichen Anforderungen unterliegen. Entscheidend ist unter anderem, welche Inhalte angeboten werden und für welche Altersgruppen diese geeignet sind. Je nach Angebot können beispielsweise Altersbewertungen, technische Schutzmaßnahmen oder zeitliche Beschränkungen eine Rolle spielen.

Sollte das Rundfunkrecht schon vor dem Launch geprüft werden?

Ja. Gerade bei neuen Medienangeboten ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll. Regulatorische Anforderungen können Einfluss auf Aufbau, Verbreitung, Monetarisierung und technische Gestaltung eines Angebots haben. Wer diese Anforderungen bereits während der Konzeption berücksichtigt, kann spätere Änderungen und Verzögerungen häufig vermeiden.

Beraten Sie auch Streaminganbieter und digitale Medienunternehmen?

Ja. Wir beraten neben klassischen Rundfunkveranstaltern insbesondere Medienunternehmen, Produzenten, Plattformbetreiber sowie Anbieter von Streaming-, Web-TV- und anderen audiovisuellen Angeboten. Die Beratung kann sowohl die erstmalige rechtliche Konzeption eines Angebots als auch konkrete regulatorische Fragen im laufenden Betrieb betreffen.

Unterstützen Sie auch bei Verfahren vor Landesmedienanstalten?

Ja. Wir unterstützen Mandanten bei der Kommunikation mit Landesmedienanstalten sowie in Zulassungs-, Anzeige- und Aufsichtsverfahren. Dazu gehören insbesondere die rechtliche Prüfung der Ausgangslage, die Erstellung von Stellungnahmen und die Vertretung gegenüber der zuständigen Behörde.

Beraten Sie im Rundfunkrecht nur in Hamburg?

Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg und berät Mandanten im Rundfunk- und Medienrecht bundesweit. Besprechungen können persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

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