Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
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Patentrecht: ArbnErfG

Arbeitnehmererfindungen.
Faire Lösungen für alle Seiten.

  • Kompetent: Auf Patentrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
  • Lösungsorientiert: Fokus auf faire Lösungen
Jetzt kontaktieren

Arbeitnehmererfindungsgesetz

Innovative Arbeitnehmer – Eine klassische Win-win-Situation

Arbeitnehmererfindungen, auch Diensterfindungen genannt, sind technische Neuerungen, die Angestellte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entwickeln und die entweder patentierbar oder für ein Gebrauchsmuster geeignet sind. Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) steht dem Arbeitgeber grundsätzlich das Recht zu, sich die Rechte an solchen Erfindungen übertragen zu lassen. Im Gegenzug haben die Arbeitnehmererfinder Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf die Nennung als Erfinder. Die Idee ist, dass beide Seiten einen gerechten Vorteil erzielen.

Damit dies auch in der Praxis gelingt, müssen sich alle Seiten an die Spielregeln halten. Dazu gehört, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, jede Diensterfindung ihrem Arbeitgeber unverzüglich, separat und in schriftlicher Form zu melden. In dieser sogenannten Erfindungsmeldung müssen sie die technische Aufgabe, die Lösung und die Entstehung der Erfindung genau beschreiben und die Meldung klar als solche kennzeichnen. Kommen sie dieser Meldepflicht nicht nach, kann dies zu Schadensersatzforderungen oder Herausgabeansprüchen des Arbeitgebers führen. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Monaten auf die ordnungsgemäße Meldung, gilt die Erfindung als in Anspruch genommen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Erfindung in Deutschland zum Patent oder als Gebrauchsmuster anmelden oder andernfalls die Erfindung unverzüglich freizugeben.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung rund um das Thema Arbeitnehmererfindungen. Unser Ziel ist es, Streitigkeiten wann immer möglich zu vermeiden und faire, rechtlich belastbare Lösungen zu finden.

Kompetenz im Arbeitnehmererfindungsrecht

Wir verstehen Ihre Interessen
und finden faire Lösungen

01
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
Wir stehen Arbeitnehmererfindern in allen Fragen rund um das Arbeitnehmererfindungsgesetz zur Seite. Wer Mehrwert schafft, verdient Anerkennung und eine faire Vergütung.
  • Erfindungsmeldung: Für Arbeitnehmer prüfen wir, ob eine Erfindung meldepflichtig ist, und unterstützen bei der korrekten Formulierung und Einreichung.

  • Vergütungsansprüche: Wir ermitteln und verhandeln angemessene Vergütungen nach den Maßstäben der ArbEG.

  • Vertragsverhandlung: Analyse von Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen

  • Durchsetzung von Ansprüchen: Sollte es zu Differenzen kommen, vertreten wir Arbeitnehmererfinder – außergerichtlich und vor Gericht.

02
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen unterstützen Sie bei einem professionellen Management von Diensterfindungen.
  • Inanspruchnahme: Arbeitgeber beraten wir bei der rechtssicheren Inanspruchnahme von Diensterfindungen – unter Berücksichtigung aller Fristen und Formalien.

  • Vergütungsansprüche: Wir ermitteln und verhandeln angemessene Vergütungen nach den Maßstäben der ArbEG (Arbeitnehmererfindungsgesetz)

  • Vertragsgestaltung und betriebliche Regelungen: Gestaltung von Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen im Einklang mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht.

  • Außergerichtliche Einigung und Vertretung im Streitfall: Sollte es zu Differenzen kommen, vertreten wir Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

01
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
Wir stehen Arbeitnehmererfindern in allen Fragen rund um das Arbeitnehmererfindungsgesetz zur Seite. Wer Mehrwert schafft, verdient Anerkennung und eine faire Vergütung.
  • Erfindungsmeldung: Für Arbeitnehmer prüfen wir, ob eine Erfindung meldepflichtig ist, und unterstützen bei der korrekten Formulierung und Einreichung.

  • Vergütungsansprüche: Wir ermitteln und verhandeln angemessene Vergütungen nach den Maßstäben der ArbEG.

  • Vertragsverhandlung: Analyse von Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen

  • Durchsetzung von Ansprüchen: Sollte es zu Differenzen kommen, vertreten wir Arbeitnehmererfinder – außergerichtlich und vor Gericht.

02
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen unterstützen Sie bei einem professionellen Management von Diensterfindungen.
  • Inanspruchnahme: Arbeitgeber beraten wir bei der rechtssicheren Inanspruchnahme von Diensterfindungen – unter Berücksichtigung aller Fristen und Formalien.

  • Vergütungsansprüche: Wir ermitteln und verhandeln angemessene Vergütungen nach den Maßstäben der ArbEG (Arbeitnehmererfindungsgesetz)

  • Vertragsgestaltung und betriebliche Regelungen: Gestaltung von Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen im Einklang mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht.

  • Außergerichtliche Einigung und Vertretung im Streitfall: Sollte es zu Differenzen kommen, vertreten wir Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Mandantenmeinungen

Clients come first

Oder auf gut Deutsch: Die Interessen unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Unsere Rechtsanwält:innen hören zu, verstehen Ihre Interessen und entwickeln passgenaue Lösungen.

Sehr gut

5,0 Sterne
(182 Bewertungen, Stand Juni 2025)

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Link
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Link
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Link

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Technisches Verständnis und juristischer Sachverstand

Wir vertreten Mandanten aus Hamburg und deutschlandweit in allen Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts

Jetzt kontaktieren

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Aus Erfahrung gut

Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg

Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, habe ich zu der zentralen Schutzvoraussetzung für Patente – der Erfindungshöhe – promoviert. 2012 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Patentrechts.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Expertise für Arbeitnehmererfindungen

Wir bieten umfassendes Know-how im Bereich Arbeitnehmererfindungsrecht. Sprechen Sie uns gerne an!

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Fokus auf Lösungen

Fingerspitzengefühl statt Brechstange

Das Arbeitnehmererfindungsrecht benötigt Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Arbeitnehmererfinder und Arbeitgeber haben ein gleichermaßen berechtigtes Interesse nicht über den Tisch gezogen zu werden. Arbeitnehmer verlangen zu Recht eine faire Vergütung, Arbeitgeber sehen sich zuweilen aber auch mit überzogenen Ansprüchen konfrontiert.

Gerade wenn es um die Bemessung der Höhe der Vergütung für eine Diensterfindung geht, streben wir nicht die Durchsetzung von Maximalpositionen an, sondern eine angemessene Lösung – wenn möglich im Einvernehmen, wenn nötig sachlich und rechtlich fundiert vor Gericht.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitnehmererfindungsgesetz

Das Patentrecht ist ein besonders komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet. Dementsprechend vielgestaltig sind die Fragen, die wir unseren Mandanten in der täglichen Beratungspraxis beantworten. Hier finden Sie die Antworten auf die grundlegendsten Fragen zum Patentrecht.

Was regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz?

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf Erfindungen, die während des Arbeitsverhältnisses gemacht werden. Es bestimmt, ob und inwieweit der Arbeitgeber Rechte an der Erfindung hat und welche Vergütung dem Arbeitnehmer zusteht.

Was ist eine Diensterfindung?

Eine Diensterfindung ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit und im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten macht. Sie gehört grundsätzlich dem Arbeitgeber, es sei denn, der Arbeitnehmer kann nachweisen, dass die Erfindung keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat.

Was muss ein Arbeitnehmer bei einer Erfindung tun?

Ein Arbeitnehmer muss jede Erfindung, die er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses macht, dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Dies geschieht in der Regel schriftlich und detailliert. Der Arbeitgeber muss dann innerhalb einer festgelegten Frist entscheiden, ob er die Erfindung für sich beansprucht.

Welche Rechte hat der Arbeitgeber an einer Diensterfindung?

Der Arbeitgeber kann die Rechte an einer Diensterfindung beanspruchen, wenn sie einen Bezug zu seiner betrieblichen Tätigkeit hat. Der Arbeitnehmer verliert durch die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber jedoch nicht alle Rechte; oft bleibt der Arbeitnehmer mitvergütet, z. B. durch eine Erfindervergütung.

Wie wird die Erfindervergütung berechnet?

Die Erfindervergütung richtet sich nach dem Nutzen der Erfindung für den Arbeitgeber und der Höhe der erzielten Einnahmen durch die Erfindung. Die genaue Höhe ist oft Verhandlungssache und wird unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Bedeutung der Erfindung und anderer Faktoren festgelegt. Der Anspruch auf eine Vergütung besteht auch, wenn die Erfindung nicht patentiert wird.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Erfindung nicht in Anspruch nimmt?

Lehnt der Arbeitgeber eine Erfindung ab, bleibt der Arbeitnehmer Inhaber der Rechte an der Erfindung. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Erfindung selbst verwerten oder verkaufen, muss aber darauf achten, dass keine betrieblichen Geheimnisse oder andere Rechte verletzt werden.

Was ist eine freie Erfindung?

Eine freie Erfindung ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit und ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis gemacht hat. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das alleinige Recht an der Erfindung und ist nicht verpflichtet, sie dem Arbeitgeber zu melden.

Wie kann eine Kanzlei bei Fragen zum Arbeitnehmererfindungsgesetz helfen?

Eine Kanzlei mit Erfahrung im Arbeitnehmererfindungsrecht kann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend beraten. Sie unterstützt bei der korrekten Erfindungsmeldung, der Berechnung der Erfindervergütung, der vertraglichen Gestaltung und setzt die Rechte gegebenenfalls vor Gericht durch. Wenn Konflikte entstehen, sorgt sie für eine schnelle und faire Lösung.

Alternative Text

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