
Arbeitnehmererfindungen.
Faire Lösungen für alle Seiten.
- Kompetent: Auf Patentrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
- Lösungsorientiert: Fokus auf faire Lösungen
Arbeitnehmererfindungsgesetz
Innovative Arbeitnehmer – Eine klassische Win-win-Situation
Arbeitnehmererfindungen, auch Diensterfindungen genannt, sind technische Neuerungen, die Angestellte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entwickeln und die entweder patentierbar oder für ein Gebrauchsmuster geeignet sind. Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) steht dem Arbeitgeber grundsätzlich das Recht zu, sich die Rechte an solchen Erfindungen übertragen zu lassen. Im Gegenzug haben die Arbeitnehmererfinder Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf die Nennung als Erfinder. Die Idee ist, dass beide Seiten einen gerechten Vorteil erzielen.
Damit dies auch in der Praxis gelingt, müssen sich alle Seiten an die Spielregeln halten. Dazu gehört, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, jede Diensterfindung ihrem Arbeitgeber unverzüglich, separat und in schriftlicher Form zu melden. In dieser sogenannten Erfindungsmeldung müssen sie die technische Aufgabe, die Lösung und die Entstehung der Erfindung genau beschreiben und die Meldung klar als solche kennzeichnen. Kommen sie dieser Meldepflicht nicht nach, kann dies zu Schadensersatzforderungen oder Herausgabeansprüchen des Arbeitgebers führen. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Monaten auf die ordnungsgemäße Meldung, gilt die Erfindung als in Anspruch genommen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Erfindung in Deutschland zum Patent oder als Gebrauchsmuster anmelden oder andernfalls die Erfindung unverzüglich freizugeben.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung rund um das Thema Arbeitnehmererfindungen. Unser Ziel ist es, Streitigkeiten wann immer möglich zu vermeiden und faire, rechtlich belastbare Lösungen zu finden.
Mandantenmeinungen
Clients come first
Oder auf gut Deutsch: Die Interessen unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Unsere Rechtsanwält:innen hören zu, verstehen Ihre Interessen und entwickeln passgenaue Lösungen.
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Aus Erfahrung gut
Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg
Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, habe ich zu der zentralen Schutzvoraussetzung für Patente – der Erfindungshöhe – promoviert. 2012 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Patentrechts.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Fokus auf Lösungen
Fingerspitzengefühl statt Brechstange
Das Arbeitnehmererfindungsrecht benötigt Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Arbeitnehmererfinder und Arbeitgeber haben ein gleichermaßen berechtigtes Interesse nicht über den Tisch gezogen zu werden. Arbeitnehmer verlangen zu Recht eine faire Vergütung, Arbeitgeber sehen sich zuweilen aber auch mit überzogenen Ansprüchen konfrontiert.
Gerade wenn es um die Bemessung der Höhe der Vergütung für eine Diensterfindung geht, streben wir nicht die Durchsetzung von Maximalpositionen an, sondern eine angemessene Lösung – wenn möglich im Einvernehmen, wenn nötig sachlich und rechtlich fundiert vor Gericht.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitnehmererfindungsgesetz
Das Patentrecht ist ein besonders komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet. Dementsprechend vielgestaltig sind die Fragen, die wir unseren Mandanten in der täglichen Beratungspraxis beantworten. Hier finden Sie die Antworten auf die grundlegendsten Fragen zum Patentrecht.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf Erfindungen, die während des Arbeitsverhältnisses gemacht werden. Es bestimmt, ob und inwieweit der Arbeitgeber Rechte an der Erfindung hat und welche Vergütung dem Arbeitnehmer zusteht.
Eine Diensterfindung ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit und im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten macht. Sie gehört grundsätzlich dem Arbeitgeber, es sei denn, der Arbeitnehmer kann nachweisen, dass die Erfindung keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat.
Ein Arbeitnehmer muss jede Erfindung, die er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses macht, dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Dies geschieht in der Regel schriftlich und detailliert. Der Arbeitgeber muss dann innerhalb einer festgelegten Frist entscheiden, ob er die Erfindung für sich beansprucht.
Der Arbeitgeber kann die Rechte an einer Diensterfindung beanspruchen, wenn sie einen Bezug zu seiner betrieblichen Tätigkeit hat. Der Arbeitnehmer verliert durch die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber jedoch nicht alle Rechte; oft bleibt der Arbeitnehmer mitvergütet, z. B. durch eine Erfindervergütung.
Die Erfindervergütung richtet sich nach dem Nutzen der Erfindung für den Arbeitgeber und der Höhe der erzielten Einnahmen durch die Erfindung. Die genaue Höhe ist oft Verhandlungssache und wird unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Bedeutung der Erfindung und anderer Faktoren festgelegt. Der Anspruch auf eine Vergütung besteht auch, wenn die Erfindung nicht patentiert wird.
Lehnt der Arbeitgeber eine Erfindung ab, bleibt der Arbeitnehmer Inhaber der Rechte an der Erfindung. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Erfindung selbst verwerten oder verkaufen, muss aber darauf achten, dass keine betrieblichen Geheimnisse oder andere Rechte verletzt werden.
Eine freie Erfindung ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit und ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis gemacht hat. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das alleinige Recht an der Erfindung und ist nicht verpflichtet, sie dem Arbeitgeber zu melden.
Eine Kanzlei mit Erfahrung im Arbeitnehmererfindungsrecht kann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend beraten. Sie unterstützt bei der korrekten Erfindungsmeldung, der Berechnung der Erfindervergütung, der vertraglichen Gestaltung und setzt die Rechte gegebenenfalls vor Gericht durch. Wenn Konflikte entstehen, sorgt sie für eine schnelle und faire Lösung.