Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com
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Patentrecht: Patentverletzung

Kompetenz in Patentstreitigkeiten

  • Kompetent: Auf Patentrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei
  • Durchsetzungsstark: Konsequente Anspruchsdurchsetzung
  • Erfahren: Umfangreiche Erfahrung in Verletzungsprozessen
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Technisches Verständnis und juristische Durchsetzungskraft

Kompetente Vertretung bei Patentverletzungen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die erfolgreiche Führung Patentstreitigkeiten. Mit langjähriger Erfahrung, einem präzisen Verständnis für technische Sachverhalte und ausgewiesener juristischer Expertise vertreten wir Mandanten in allen Phasen des Patentstreits – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

Ob es um die Analyse einer möglichen Verletzung, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz oder die Abwehr unberechtigter Vorwürfe geht – wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie und setzen Ihre Interessen entschlossen durch.

Ein starker Partner im Patentrecht

Durchsetzung und Abwehr von patentrechtlichen Ansprüchen

01
Strategische Beratung
Strategische Beratung
Ein möglicher Konflikt wegen einer Patentverletzung beginnt oft mit Unsicherheit auf beiden Seiten. Wir bieten frühzeitig strategische Beratung, um Risiken realistisch einzuschätzen und Handlungsoptionen abzuwägen. Unser Ziel ist es, rechtliche und wirtschaftliche Interessen effizient in Einklang zu bringen – sei es bei der sorgfältigen Prüfung einer möglichen Patentverletzung, der Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder zur Vermeidung unnötiger Eskalation.
02
Berechtigungsanfragen
Berechtigungsanfragen
Kommt der Verdacht einer Verletzung auf, kann eine sogenannte Berechtigungsanfrage ein erster Schritt sein, um die Rechtmäßigkeit der Nutzung eines Patents zu klären. Wir unterstützen sowohl Patentinhaber bei der rechtssicheren Formulierung solcher Anfragen als auch Unternehmen, die auf eine solche Anfrage reagieren müssen. Als erfahrene Rechtsanwälte im Patentrecht sorgen wir für eine fundierte und sachgerechte rechtliche Bewertung.
03
Abmahnungen wegen Patentverletzung
Abmahnungen wegen Patentverletzung
Die Abmahnung ist ein zentrales Instrument zur außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Wir unterstützen Mandanten bei der wirksamen und rechtssicheren Erstellung von Abmahnungen wegen Patentverletzungen – inklusive Fristsetzung und vorbereitender Dokumentation. Ebenso übernehmen wir die rechtliche Vertretung von Unternehmen, die eine Abmahnung erhalten haben, und prüfen diese auf ihre Berechtigung sowie mögliche Verteidigungsmöglichkeiten.
04
Einstweilige Verfügungen
Einstweilige Verfügungen
In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung erforderlich sein, um eine fortdauernde oder drohende Patentverletzung kurzfristig zu unterbinden. Unsere Kanzlei vertritt Antragsteller sowie Antragsgegner in Verfügungsverfahren vor den zuständigen Patentkammern. Dabei legen wir besonderen Wert auf schnelle Reaktionszeiten, überzeugende Argumentation und eine technisch fundierte Darstellung des Sachverhalts.
05
Patentverletzungsklagen
Patentverletzungsklagen
Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, vertreten wir unsere Mandanten in Patentverletzungsklagen vor den zuständigen Zivilgerichten. Unsere Leistungen umfassen die umfassende Vorbereitung des Klageverfahrens, die Beweissicherung, die Zusammenarbeit mit Patentanwälten und Sachverständigen sowie die prozessuale Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft.
06
Nichtigkeitsklagen
Nichtigkeitsklagen
Wird die Rechtsbeständigkeit eines Patents angezweifelt, kann eine Nichtigkeitsklage nach §§ 81 ff. PatG vor dem Bundespatentgericht erhoben werden. Wir beraten sowohl Patentinhaber bei der Abwehr solcher Klagen als auch Unternehmen, die sich durch ein möglicherweise rechtswidrig erteiltes Patent in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt sehen.
01
Strategische Beratung
Strategische Beratung
Ein möglicher Konflikt wegen einer Patentverletzung beginnt oft mit Unsicherheit auf beiden Seiten. Wir bieten frühzeitig strategische Beratung, um Risiken realistisch einzuschätzen und Handlungsoptionen abzuwägen. Unser Ziel ist es, rechtliche und wirtschaftliche Interessen effizient in Einklang zu bringen – sei es bei der sorgfältigen Prüfung einer möglichen Patentverletzung, der Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder zur Vermeidung unnötiger Eskalation.
03
Abmahnungen wegen Patentverletzung
Abmahnungen wegen Patentverletzung
Die Abmahnung ist ein zentrales Instrument zur außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Wir unterstützen Mandanten bei der wirksamen und rechtssicheren Erstellung von Abmahnungen wegen Patentverletzungen – inklusive Fristsetzung und vorbereitender Dokumentation. Ebenso übernehmen wir die rechtliche Vertretung von Unternehmen, die eine Abmahnung erhalten haben, und prüfen diese auf ihre Berechtigung sowie mögliche Verteidigungsmöglichkeiten.
05
Patentverletzungsklagen
Patentverletzungsklagen
Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, vertreten wir unsere Mandanten in Patentverletzungsklagen vor den zuständigen Zivilgerichten. Unsere Leistungen umfassen die umfassende Vorbereitung des Klageverfahrens, die Beweissicherung, die Zusammenarbeit mit Patentanwälten und Sachverständigen sowie die prozessuale Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft.
02
Berechtigungsanfragen
Berechtigungsanfragen
Kommt der Verdacht einer Verletzung auf, kann eine sogenannte Berechtigungsanfrage ein erster Schritt sein, um die Rechtmäßigkeit der Nutzung eines Patents zu klären. Wir unterstützen sowohl Patentinhaber bei der rechtssicheren Formulierung solcher Anfragen als auch Unternehmen, die auf eine solche Anfrage reagieren müssen. Als erfahrene Rechtsanwälte im Patentrecht sorgen wir für eine fundierte und sachgerechte rechtliche Bewertung.
04
Einstweilige Verfügungen
Einstweilige Verfügungen
In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung erforderlich sein, um eine fortdauernde oder drohende Patentverletzung kurzfristig zu unterbinden. Unsere Kanzlei vertritt Antragsteller sowie Antragsgegner in Verfügungsverfahren vor den zuständigen Patentkammern. Dabei legen wir besonderen Wert auf schnelle Reaktionszeiten, überzeugende Argumentation und eine technisch fundierte Darstellung des Sachverhalts.
06
Nichtigkeitsklagen
Nichtigkeitsklagen
Wird die Rechtsbeständigkeit eines Patents angezweifelt, kann eine Nichtigkeitsklage nach §§ 81 ff. PatG vor dem Bundespatentgericht erhoben werden. Wir beraten sowohl Patentinhaber bei der Abwehr solcher Klagen als auch Unternehmen, die sich durch ein möglicherweise rechtswidrig erteiltes Patent in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt sehen.

Bewertungen

Kompetenz, Einsatz und Verlässlichkeit

Das ist unser Anspruch bei der Beratung rund um Patentverletzungen. Wir begleiten Sie mit klarer Strategie und persönlichem Engagement durch alle rechtlichen Fragestellungen.

Sehr gut

5,0 Sterne
(182 Bewertungen, Stand Juni 2025)

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Link
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Link
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Link

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Ihr Ansprechpartner bei Patentverletzungen – fachlich stark, technisch versiert

Unsere Kanzlei betreut Mandanten in Hamburg und bundesweit bei Patentverletzungen und allen anderen patentrechtlichen Anliegen.

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Aus Erfahrung gut

Ihr Anwalt für Patentrecht in Hamburg

Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, habe ich zu der zentralen Schutzvoraussetzung für Patente – der Erfindungshöhe – promoviert. 2012 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Patentrechts.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Experten für Patentstreitigkeiten

Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen stehen Ihnen in Hamburg und bundesweit zur Verfügung.

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Versierter Rechtsrat

Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Patentverletzungen gehören zu den rechtlich anspruchsvollsten Konflikten im gewerblichen Rechtsschutz. Wer in einem solchen Fall auf rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen angewiesen ist, sollte sich unbedingt an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden.

Patentstreitigkeiten – insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen – erfordern eine präzise rechtliche Argumentation, ein tiefes Verständnis der Patentansprüche sowie den sicheren Umgang mit gerichtlichen Verfahren. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz verfügen über genau diese Qualifikation. Der Titel wird nur von der Rechtsanwaltskammer verliehen und setzt nach § 2 FAO den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrung voraus, die weit über das übliche Maß hinausgehen.

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist nicht nur rechtlich besonders qualifiziert, sondern auch verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Das gewährleistet, dass Sie als Mandant stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung beraten werden – etwa bei der Einschätzung von Patentverletzungen, der strategischen Vorbereitung eines Vorgehens oder der Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen bei Patentverletzungen

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bieten wir Ihnen fundierte und rechtssichere Auskunft bei allen Fragen zur Patentverletzung. Unsere langjährige Erfahrung im Patentrecht garantiert Ihnen eine kompetente Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten sowie eine effektive Durchsetzung Ihrer Interessen.

Was ist eine Patentverletzung?

Eine Patentverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ein geschütztes Patent ohne die Zustimmung des Patentinhabers nutzt. Das kann beispielsweise durch die Herstellung, die Benutzung, das Anbieten oder den Vertrieb eines patentierten Produkts oder Verfahrens geschehen. Auch die Mitwirkung an einer solchen Handlung kann eine Patentverletzung darstellen. Maßgeblich ist hierbei § 9 des Patentgesetzes (PatG). Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Patentverletzungen prüft, ob ein rechtlicher Verstoß vorliegt, und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Welche Ansprüche hat der Patentinhaber bei einer Verletzung?

Im Falle einer Patentverletzung stehen dem Patentinhaber verschiedene zivilrechtliche Ansprüche zu. Dazu gehört der Anspruch auf Unterlassung gemäß § 139 Absatz 1 PatG, der darauf abzielt, zukünftige Verletzungshandlungen zu unterbinden. Darüber hinaus kann Schadensersatz nach § 139 Absatz 2 PatG verlangt werden. Weitere mögliche Ansprüche umfassen die Vernichtung der patentverletzenden Produkte nach § 140a PatG sowie Auskunft und Rechnungslegung gemäß § 140b PatG, um die Höhe des Schadens beziffern zu können. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Patentrecht kann diese Ansprüche effektiv außergerichtlich oder vor Gericht durchsetzen.

Wie erkennt man eine Patentverletzung?

Ob eine Patentverletzung vorliegt, lässt sich durch einen rechtlich und technisch fundierten Vergleich zwischen dem geschützten Patentanspruch und dem angegriffenen Produkt oder Verfahren feststellen. Die Analyse erfordert sowohl juristische Kenntnisse als auch ein tiefes technisches Verständnis. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Patentverletzungen arbeitet deshalb häufig mit Patentanwälten und technischen Sachverständigen zusammen, um die Verletzungshandlung genau zu prüfen und belastbare Beweise zu sichern.

Wie läuft ein Patentverletzungsverfahren ab?

Ein Patentverletzungsverfahren beginnt in der Regel mit einer Abmahnung, in der der Verletzer zur Unterlassung und gegebenenfalls zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Führt die Abmahnung nicht zum gewünschten Ergebnis, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Zuständig sind spezialisierte Patentkammern an bestimmten Landgerichten. Das Verfahren umfasst die Prüfung komplexer technischer und rechtlicher Fragen, die Vorlage von Gutachten sowie eine oder mehrere mündliche Verhandlungen. Ein erfahrener Rechtsanwalt begleitet Sie während des gesamten Verfahrens und sorgt für eine durchdachte und zielgerichtete Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wie kann man sich gegen den Vorwurf einer Patentverletzung verteidigen?

Wer wegen einer vermeintlichen Patentverletzung abgemahnt oder verklagt wird, sollte unverzüglich rechtlichen Beistand durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Patentrecht einholen. Die Verteidigung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: etwa durch das Bestreiten der Verletzung, durch den Einwand einer Lizenz oder durch den Nachweis, dass das Patent nicht verletzt wurde. In vielen Fällen kann auch eine sogenannte Nichtigkeitsklage gegen das Patent selbst erhoben werden, geregelt in §§ 81 ff. PatG, wenn Zweifel an der Schutzfähigkeit bestehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft alle Verteidigungsmöglichkeiten sorgfältig und entwickelt eine passgenaue Strategie zur Abwehr der Ansprüche.

Wie lange kann eine Patentverletzung verfolgt werden?

Ansprüche aus Patentverletzungen unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Patentinhaber von der Verletzung und der Person des Verletzers Kenntnis erlangt hat. Unabhängig davon kann der Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden, solange das Patent noch in Kraft ist. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Patentverletzungen kann beurteilen, ob eine gerichtliche Durchsetzung noch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

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