Ihre Kanzlei für Verlagsrecht – Inhalte schützen. Rechte gestalten.
- Spezialisiert: Experten für geistiges Eigentum
- Praxisnah: Rechtliche Lösungen für Autoren, Verlage und Medienunternehmen
- Bundesweit: Beratung und Vertretung in ganz Deutschland
Damit aus guten Inhalten nachhaltige Werte werden.
Beratung für Autoren, Verlage und Medienunternehmen
Ein erfolgreiches Buch, ein journalistischer Beitrag oder ein wissenschaftliches Werk ist nicht nur das Ergebnis kreativer Arbeit. Mit jeder Veröffentlichung entstehen rechtliche und wirtschaftliche Fragen: Wer darf ein Werk veröffentlichen? Welche Nutzungsrechte erhält der Verlag? Wie werden Autoren vergütet? Was gilt für E-Books, Hörbücher, Übersetzungen oder Verfilmungen? Und was passiert, wenn Verträge nicht eingehalten oder Inhalte ohne Erlaubnis übernommen werden?
Als Kanzlei für Verlagsrecht und Urheberrecht beraten wir Autoren, Verlage, Medienunternehmen, Agenturen und andere Rechteinhaber bei der Entwicklung, Veröffentlichung und wirtschaftlichen Verwertung kreativer Inhalte.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Prüfung von Verlagsverträgen und Autorenverträgen. Wir beraten zu Nutzungsrechten, Vergütung, Vertragsdauer, Auflagen, Nebenrechten, Rückrufrechten und der digitalen Verwertung. Ebenso begleiten wir Lizenzgeschäfte – beispielsweise für Übersetzungen, Hörbücher, Taschenbuchausgaben, Verfilmungen oder internationale Veröffentlichungen.
Verlage unterstützen wir bei der rechtssicheren Gestaltung ihres Rechteportfolios, bei der Lizenzierung fremder Inhalte und bei rechtlichen Fragen rund um Buchcover, Fotografien, Illustrationen, Werktitel und digitale Angebote. Autoren beraten wir insbesondere vor Vertragsabschluss, bei der Auswertung ihrer Werke sowie bei Konflikten über Rechte, Vergütung oder Veröffentlichung.
Kommt es zum Streit, setzen wir Urheber- und Nutzungsrechte, Unterlassungs-, Auskunfts- und Vergütungsansprüche durch oder verteidigen Verlage und andere Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verbinden wir Verlagsrecht mit unserer Erfahrung im Urheber-, Marken-, Medien- und Wettbewerbsrecht. So betrachten wir nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern die gesamte wirtschaftliche Verwertung eines Werkes.
Was für uns zählt.
Zufriedene Mandanten
Im Verlagsrecht entscheiden klare Verträge und verlässliche Rechteketten darüber, ob kreative Inhalte langfristig erfolgreich verwertet werden können. Für unsere Mandanten verbinden sich dabei regelmäßig rechtliche und wirtschaftliche Interessen. Deshalb legen wir Wert auf verständliche Beratung, klare Empfehlungen und Lösungen, die zur jeweiligen Veröffentlichung und Verwertungsstrategie passen. Wir zeigen nicht nur rechtliche Risiken auf, sondern entwickeln konkrete Handlungsmöglichkeiten – bei neuen Projekten ebenso wie in bestehenden Vertragsbeziehungen oder Konflikten.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Ein Werk. Viele Möglichkeiten.
Verlagsverträge: Welche Rechte erhält der Verlag?
Der Verlagsvertrag bildet häufig die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Autor und Verlag. Seine wirtschaftliche Bedeutung reicht jedoch weit über die Veröffentlichung einer gedruckten Ausgabe hinaus.
Moderne Verlagsverträge können unterschiedlichste Nutzungsformen erfassen: Hardcover und Taschenbuch, E-Book und Hörbuch, Übersetzungen, Sonderausgaben, Online-Nutzungen oder die Lizenzierung an Dritte. Hinzu kommen mögliche Nebenrechte, beispielsweise für Verfilmungen oder andere Bearbeitungen.
Entscheidend ist deshalb, welche Rechte tatsächlich eingeräumt werden, für welche Nutzungsarten, für welche Dauer und in welchem Gebiet. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Rechte beim Autor verbleiben und unter welchen Voraussetzungen eingeräumte Rechte zurückfallen können.
Auch die wirtschaftliche Seite sollte eindeutig geregelt sein: Wie wird die Vergütung berechnet? Gibt es einen Vorschuss? Wie werden Lizenzerlöse verteilt? Welche Abrechnungs- und Kontrollmöglichkeiten bestehen?
Wir prüfen Verlagsverträge deshalb nicht isoliert nach einzelnen Klauseln. Wir betrachten das gesamte Rechte- und Vergütungsmodell und zeigen auf, welche wirtschaftlichen Folgen die vereinbarten Regelungen haben.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Mehr als Print.
Verlagsrechte im digitalen Lizenzgeschäft
Die Verwertung von Inhalten endet heute nicht mit dem gedruckten Buch. E-Books, Hörbücher, Streamingangebote, digitale Plattformen, Übersetzungen und audiovisuelle Adaptionen eröffnen zusätzliche Märkte – und schaffen neue rechtliche Anforderungen.
Für Autoren stellt sich die Frage, welche Rechte sie einem Verlag überlassen und welche sie selbst oder über Agenturen verwerten möchten. Verlage müssen wiederum sicherstellen, dass die erworbenen Rechte die geplanten digitalen und internationalen Geschäftsmodelle tatsächlich abdecken.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Nebenrechte und Lizenzketten. Wird ein Werk beispielsweise als Hörbuch produziert, in eine andere Sprache übersetzt oder für Film und Fernsehen adaptiert, können weitere Vertragspartner und Rechteebenen hinzukommen.
Auch neue Nutzungsformen sollten vertraglich klar eingeordnet werden. Das gilt insbesondere für digitale Inhalte und für Vereinbarungen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen Werke oder Manuskripte im Zusammenhang mit KI-Systemen genutzt werden dürfen.
Wir gestalten Rechteketten und Lizenzverträge so, dass Rechteinhaber wissen, welche Nutzungen zulässig sind – und Verlage ihre Inhalte wirtschaftlich möglichst flexibel und zugleich rechtssicher verwerten können.
Über uns
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1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.
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Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
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Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.
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Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zum Verlagsrecht
Ob Buchveröffentlichung, Zeitschrift, E-Book, Autorenvertrag oder digitale Publikation: Das Verlagsrecht regelt zahlreiche rechtliche Fragen rund um die Veröffentlichung und Verwertung von Inhalten. Unsere FAQ greifen typische Fragen aus der anwaltlichen Praxis auf und geben einen verständlichen ersten Überblick über zentrale Themen – von Verlags- und Autorenverträgen über Nutzungsrechte und Vergütung bis hin zu Haftungsfragen und der Beendigung von Vertragsverhältnissen.
Als Nebenrechte werden in der Verlagspraxis regelmäßig Rechte bezeichnet, die über die unmittelbare Veröffentlichung der klassischen Buchausgabe hinausgehen. Dazu können beispielsweise Übersetzungs-, Hörbuch-, Taschenbuch-, Abdruck-, Bühnen- oder Verfilmungsrechte gehören. Ob und in welchem Umfang ein Verlag solche Rechte erhält oder an Dritte weiterlizenzieren darf, sollte im Vertrag eindeutig geregelt werden.
Das Urheberrecht als solches verbleibt grundsätzlich beim Urheber. Gegenstand eines Verlagsvertrags ist typischerweise die Einräumung von Nutzungsrechten, deren Umfang bestimmt, was der Verlag mit dem Werk machen darf und inwieweit der Autor während der Vertragslaufzeit selbst über bestimmte Verwertungen verfügen kann.
Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt dem Berechtigten, ein Werk auf die vereinbarte Weise zu nutzen, ohne andere Nutzungsberechtigte grundsätzlich auszuschließen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht verschafft dem Rechteinhaber dagegen eine stärkere Position, bei der andere – einschließlich des Urhebers selbst – von der entsprechenden Nutzung ausgeschlossen werden können.
Die Vergütung richtet sich zunächst nach dem jeweiligen Vertrag, welcher Vorschüsse, prozentuale Beteiligungen an Verkäufen sowie Beteiligungen an Lizenzerlösen vorsehen kann. Darüber hinaus enthält das Urheberrecht gesetzliche Regelungen zur angemessenen Vergütung, weshalb neben der nominellen Beteiligungsquote auch die zugrunde liegende Berechnungsbasis betrachtet werden sollte.
Ein Vorschuss ist eine Zahlung, die der Autor typischerweise vor oder zu Beginn der wirtschaftlichen Auswertung erhält und die je nach Vertragsgestaltung mit später entstehenden Vergütungsansprüchen verrechnet wird.
Abrechnungs- und Auskunftspflichten können sich sowohl aus dem jeweiligen Vertrag als auch aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Bei umsatz- oder absatzabhängiger Vergütung ist für Autoren insbesondere wichtig, nachvollziehen zu können, wie Verkäufe, Lizenzeinnahmen und sonstige Erlöse berechnet wurden.
Das hängt vom Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen ab, wie beispielsweise dem Ende einer vereinbarten Vertragsdauer, besonderen Rückfallklauseln oder gesetzlichen Rückrufsmöglichkeiten, wenn ein eingeräumtes ausschließliches Nutzungsrecht nicht oder nur unzureichend ausgeübt wird.
Die Folgen hängen von den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen des Einzelfalls ab, wobei insbesondere relevant ist, ob das Werk noch lieferbar oder wirtschaftlich verwertet wird, welche Verpflichtungen vereinbart wurden und ob Möglichkeiten bestehen, eingeräumte Rechte zurückzuerlangen.
Nicht zwingend, da es vor allem darauf ankommt, wann und mit welchem Inhalt der Vertrag geschlossen wurde und welche Nutzungsrechte konkret eingeräumt wurden. Vor einer digitalen Neuverwertung sollte deshalb bei älteren Verträgen stets geprüft werden, ob die erforderlichen Rechte tatsächlich beim Verlag liegen.
Auch das richtet sich nach der jeweiligen Rechtekette und den vertraglichen Vereinbarungen, da der Verlagsvertrag dem Verlag entsprechende Rechte einräumen kann, diese aber auch beim Autor verblieben oder anderweitig vergeben worden sein können.
Eine Übersetzung setzt grundsätzlich voraus, dass die erforderlichen Rechte für die Bearbeitung und Verwertung des Originalwerks vorhanden sind, während die Übersetzung selbst ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein kann.
Buchtitel und andere Werktitel können unter bestimmten Voraussetzungen als geschäftliche Bezeichnungen nach dem Markengesetz geschützt sein, weshalb vor Veröffentlichung eine Recherche nach identischen oder ähnlichen älteren Titeln sinnvoll sein kann.
Nein, denn Fotografien, Illustrationen und andere Gestaltungselemente können eigene Urheber- oder Leistungsschutzrechte auslösen. Der Verlag muss daher sicherstellen, dass alle erforderlichen Nutzungsrechte für die geplante Verwendung vorliegen.
Eine unerlaubte Übernahme geschützter Texte kann urheberrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz auslösen, die vor einem Vorgehen anhand der konkreten Textbestandteile geprüft werden sollten.
Nicht jede inhaltliche oder sprachliche Ähnlichkeit stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, da das Urheberrecht keine abstrakten Ideen oder Themen schützt. Entscheidend ist stattdessen, ob konkrete geschützte Gestaltungselemente übernommen wurden.
Die VG WORT nimmt bestimmte urheberrechtliche Vergütungsansprüche für Autoren und weitere Berechtigte wahr, wobei unter gesetzlichen Voraussetzungen auch Verlage an den Ausschüttungen beteiligt werden können.
Der Einsatz generativer KI wirft neue Fragen auf, weshalb Verlage und Autoren in neuen Verträgen ausdrücklich klären sollten, ob Inhalte für KI-Anwendungen genutzt werden dürfen, welche Daten übermittelt werden und wem die Ergebnisse gehören.
Ja, wir beraten Autoren, Verlage, Medienunternehmen und andere Rechteinhaber, wodurch wir typische Interessen und Konfliktpunkte auf beiden Seiten kennen und Verträge sowie Streitigkeiten umfassend einordnen können.
Ja, wir prüfen bestehende Vertragsentwürfe und gestalten individuelle Verlags-, Autoren- und Lizenzverträge mit Fokus auf Rechteübertragung, Bindungsdauer, Vergütung, Verwertungsformen und Rückfallmöglichkeiten