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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
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Wettbewerbsrecht: UWG

Das UWG – ein scharfes Schwert gegen unlautere Mitbewerber

  • Qualifiziert: Auf UWG spezialisierte Fachanwaltskanzlei
  • Durchsetzungsstark: Erfahrene Prozessrechtler
  • Belastbar: Wir zeigen Ihnen den sichersten Weg auf
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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Wettbewerbsrecht (UWG)

Sind Sie der Ansicht, dass sich Ihr Mitbewerber unlauter verhält? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage, gegen gegen die Rechtsverletzung mit einer Abmahnung vor und setzen Ihre Interessen wenn nötig gerichtlich durch.

Rechtliche Grundlagen für das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken finden sich vor allem in den §§ 3 bis 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das UWG schützt den fairen und lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen. Unlauteres Verhalten kann sich dabei in zwei Richtungen auswirken: zum einen gegenüber anderen Mitbewerbern (sogenanntes Horizontalverhältnis), zum anderen gegenüber potenziellen Kunden und Geschäftspartnern (sogenanntes Vertikalverhältnis). Viele unlautere Praktiken – etwa irreführende Werbung – betreffen beide Ebenen: Sie behindern sowohl die freie Entfaltung von Mitbewerbern als auch die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Im Verhältnis zu Mitbewerbern ist entscheidend, ob deren wirtschaftliche Betätigung unzulässig eingeschränkt wird. Im Verhältnis zu Verbrauchern kommt es darauf an, ob deren Fähigkeit, sich frei und informiert zu entscheiden, beeinträchtigt wird.

Unsere Expertise im Wettbewerbsrecht

Typische Rechtsverstöße im UWG

01
Irreführende Werbung
Irreführende Werbung
Irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG) zählen zu den häufigsten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Sie liegt vor, wenn Verbraucher oder Mitbewerber durch unklare, falsche oder unvollständige Angaben getäuscht werden – etwa über Preise, Eigenschaften, Herkunft oder die Verfügbarkeit von Produkten oder Dienstleistungen. Als Rechtsanwälte für UWG prüfen wir Ihre Werbemaßnahmen und helfen Ihnen, rechtssicher zu werben. Bei erhaltenen Abmahnungen wegen irreführender Werbung vertreten wir Sie konsequent – außergerichtlich und vor Gericht.
02
Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung ist nach § 6 UWG nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Unzulässig ist sie insbesondere dann, wenn Mitbewerber herabgesetzt oder ihre Produkte unsachlich schlecht dargestellt werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht kann prüfen, ob ein Werbevergleich zulässig oder bereits unlauter ist. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und übernehmen die Abwehr oder Durchsetzung entsprechender Ansprüche.
03
Belästigende Werbung
Belästigende Werbung
Werbung darf Verbraucher nicht belästigen. Besonders sensibel sind Werbemaßnahmen per E-Mail, Telefon oder Messenger, für die regelmäßig eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist. Verstöße gegen § 7 UWG können schnell zu Abmahnungen führen. Als auf das UWG spezialisierte Rechtsanwälte beraten wir Sie zur rechtssicheren Gestaltung von Direktwerbung und vertreten Sie im Fall von Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen.
04
Gezielte Behinderung
Gezielte Behinderung
Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmen vor gezielten Maßnahmen, die darauf abzielen, sie am Marktzutritt oder an ihrer Entfaltung zu hindern (§ 4 Nr. 4 UWG). Beispiele sind systematische Abwerbung von Mitarbeitern, Blockade von Vertriebskanälen oder bewusste Verdrängungsstrategien. Als Rechtsanwalt für UWG vertreten wir Unternehmen sowohl bei der Abwehr solcher unlauteren Angriffe als auch bei der konsequenten Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Wettbewerbern.
05
Herabwürdigung
Herabwürdigung
Wer Mitbewerber oder deren Produkte durch abwertende Aussagen in der Öffentlichkeit oder in der Werbung schlechtmacht, handelt gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter. Solche Herabwürdigungen beeinträchtigen den fairen Wettbewerb und sind nach dem UWG verboten. Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob eine solche Aussage als Herabwürdigung zu werten ist, und unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Verteidigung gegen entsprechende Ansprüche.
06
Unwahre Behauptungen
Unwahre Behauptungen
Wer über Mitbewerber oder deren Angebote nachweislich falsche Tatsachen behauptet, handelt nach § 4 Nr. 2 UWG wettbewerbswidrig. Das betrifft insbesondere rufschädigende Aussagen, irreführende Kundenbewertungen oder bewusst gestreute Falschinformationen. Als Rechtsanwälte mit Fokus auf das UWG vertreten wir Ihre Interessen entschieden – sei es zur Unterbindung solcher Angriffe oder zur Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe.
07
Produktnachahmungen
Produktnachahmungen
Die Nachahmungsfreiheit findet gem. § 4 Nr. 3 UWG ihre Grenze, wenn die Nachahmung einer Ware oder Dienstleistung unlauter erfolgt. Das UWG verbietet insbesondere solche Nachahmungen, die eine Verwechslungsgefahr mit dem Original hervorrufen oder von dessen Ruf unrechtmäßig profitieren. Wir prüfen, ob eine Produktnachahmung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, und setzen Ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz als erfahrene Rechtsanwälte für UWG in Hamburg konsequent durch.
08
Rechtsbruch
Rechtsbruch
Es kommt häufig vor, dass Konkurrenten sog. Marktverhaltensregeln brechen um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Dies kann z.B. ein unbelegtes Heilversprechen für ein Medizinprodukt, eine verbotene gesundheitsbezogene Aussage für ein Lebensmittel oder die Nichteinhaltung von Produktkennzeichnungsvorschriften sein. Das Lauterkeitsrecht verbietet dies gem. § 3a UWG als unlauteren Vorteil durch Rechtsbruch.
01
Irreführende Werbung
Irreführende Werbung
Irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG) zählen zu den häufigsten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Sie liegt vor, wenn Verbraucher oder Mitbewerber durch unklare, falsche oder unvollständige Angaben getäuscht werden – etwa über Preise, Eigenschaften, Herkunft oder die Verfügbarkeit von Produkten oder Dienstleistungen. Als Rechtsanwälte für UWG prüfen wir Ihre Werbemaßnahmen und helfen Ihnen, rechtssicher zu werben. Bei erhaltenen Abmahnungen wegen irreführender Werbung vertreten wir Sie konsequent – außergerichtlich und vor Gericht.
03
Belästigende Werbung
Belästigende Werbung
Werbung darf Verbraucher nicht belästigen. Besonders sensibel sind Werbemaßnahmen per E-Mail, Telefon oder Messenger, für die regelmäßig eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist. Verstöße gegen § 7 UWG können schnell zu Abmahnungen führen. Als auf das UWG spezialisierte Rechtsanwälte beraten wir Sie zur rechtssicheren Gestaltung von Direktwerbung und vertreten Sie im Fall von Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen.
05
Herabwürdigung
Herabwürdigung
Wer Mitbewerber oder deren Produkte durch abwertende Aussagen in der Öffentlichkeit oder in der Werbung schlechtmacht, handelt gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter. Solche Herabwürdigungen beeinträchtigen den fairen Wettbewerb und sind nach dem UWG verboten. Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob eine solche Aussage als Herabwürdigung zu werten ist, und unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Verteidigung gegen entsprechende Ansprüche.
07
Produktnachahmungen
Produktnachahmungen
Die Nachahmungsfreiheit findet gem. § 4 Nr. 3 UWG ihre Grenze, wenn die Nachahmung einer Ware oder Dienstleistung unlauter erfolgt. Das UWG verbietet insbesondere solche Nachahmungen, die eine Verwechslungsgefahr mit dem Original hervorrufen oder von dessen Ruf unrechtmäßig profitieren. Wir prüfen, ob eine Produktnachahmung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, und setzen Ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz als erfahrene Rechtsanwälte für UWG in Hamburg konsequent durch.
02
Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung ist nach § 6 UWG nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Unzulässig ist sie insbesondere dann, wenn Mitbewerber herabgesetzt oder ihre Produkte unsachlich schlecht dargestellt werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht kann prüfen, ob ein Werbevergleich zulässig oder bereits unlauter ist. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und übernehmen die Abwehr oder Durchsetzung entsprechender Ansprüche.
04
Gezielte Behinderung
Gezielte Behinderung
Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmen vor gezielten Maßnahmen, die darauf abzielen, sie am Marktzutritt oder an ihrer Entfaltung zu hindern (§ 4 Nr. 4 UWG). Beispiele sind systematische Abwerbung von Mitarbeitern, Blockade von Vertriebskanälen oder bewusste Verdrängungsstrategien. Als Rechtsanwalt für UWG vertreten wir Unternehmen sowohl bei der Abwehr solcher unlauteren Angriffe als auch bei der konsequenten Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Wettbewerbern.
06
Unwahre Behauptungen
Unwahre Behauptungen
Wer über Mitbewerber oder deren Angebote nachweislich falsche Tatsachen behauptet, handelt nach § 4 Nr. 2 UWG wettbewerbswidrig. Das betrifft insbesondere rufschädigende Aussagen, irreführende Kundenbewertungen oder bewusst gestreute Falschinformationen. Als Rechtsanwälte mit Fokus auf das UWG vertreten wir Ihre Interessen entschieden – sei es zur Unterbindung solcher Angriffe oder zur Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe.
08
Rechtsbruch
Rechtsbruch
Es kommt häufig vor, dass Konkurrenten sog. Marktverhaltensregeln brechen um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Dies kann z.B. ein unbelegtes Heilversprechen für ein Medizinprodukt, eine verbotene gesundheitsbezogene Aussage für ein Lebensmittel oder die Nichteinhaltung von Produktkennzeichnungsvorschriften sein. Das Lauterkeitsrecht verbietet dies gem. § 3a UWG als unlauteren Vorteil durch Rechtsbruch.

Bewertungen

Mandantenstimmen

Die Interessen unserer Mandanten haben für uns höchste Priorität. Im Lauterkeitsrecht (UWG) bieten wir fundierte rechtliche Beratung – zielgerichtet, kompetent und stets lösungsorientiert.

Sehr gut

5,0 Sterne
(182 Bewertungen, Stand Juni 2025)

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Link
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Link
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Link

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Wir unterstützen Sie mit Kompetenz und Erfahrung im Wettbewerbsrecht

Haben Sie Fragen zu Ihrer Werbung oder benötigen Sie Unterstützung in einem Rechtsstreit zum UWG mit Mitbewerbern, Behörden oder Verbänden? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Ein starker Partner im Wettbewerbsrecht

Ihr Anwalt für UWG in Hamburg

Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws (LL.M.) und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde ich 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen – viele davon im Wettbewerbsrecht – bin ich auch publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen rund um das UWG.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Benötigen Sie Beratung im Wettbewerbsrecht?

Dann melden Sie sich gerne. Wir haben umfangreiche Epertise im UWG und vertreten Mandanten in Hamburg und in ganz Deutschland.

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Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Ihre UWG-Experten

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt hohe Anforderungen an zulässige Werbung und faires Verhalten im Wettbewerb. Ob irreführende Aussagen, unzulässige vergleichende Werbung oder gezielte Mitbewerberbehinderung – die rechtlichen Grenzen zwischen erlaubt und verboten sind oft fließend.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für UWG in Hamburg beraten wir Sie kompetent bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen und vertreten Ihre Interessen bei Abmahnungen, Streitigkeiten mit Mitbewerbern oder Verfahren vor Gericht.

Wir kombinieren rechtliche Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis – lösungsorientiert, klar und zuverlässig.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum UWG

Zahlreiche Unternehmen, Onlinehändler, Agenturen, Start-ups, Freiberufler und Marketingverantwortliche wenden sich mit Fragen rund um das Wettbewerbsrecht und das UWG an uns. Ob es um zulässige Werbung, unlautere Geschäftspraktiken oder eine erhaltene Abmahnung geht – der Beratungsbedarf ist facettenreich und meist zeitkritisch. Haben auch Sie Fragen zum UWG? Dann stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Seite!










Was ist das UWG?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, ist die zentrale rechtliche Grundlage zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken in Deutschland. Es dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern. Ziel des UWG ist es, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und unlauteres Verhalten wie Täuschung, aggressive Werbung oder gezielte Behinderung von Konkurrenten zu unterbinden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für UWG kann beurteilen, ob ein Verhalten als unlauter im Sinne des Gesetzes einzustufen ist.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt bei einem UWG-Verstoß kontaktieren?

Ein Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn Sie mit möglichen UWG-Verstößen konfrontiert werden – sei es, weil Sie eine Abmahnung erhalten haben oder den Verdacht hegen, dass ein Konkurrent sich wettbewerbswidrig verhält. Auch wenn Sie eine neue Werbemaßnahme planen oder rechtssicher auftreten möchten, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung. So lassen sich kostspielige Fehler vermeiden und potenzielle Risiken rechtzeitig erkennen.

Welche Verstöße fallen unter das UWG?

Das UWG umfasst eine Vielzahl wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Häufige Verstöße betreffen etwa irreführende Werbung, unzulässige vergleichende Werbung, belästigende Direktwerbung ohne Einwilligung oder das gezielte Nachahmen von Produkten. Auch die Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen kann einen Verstoß gegen das UWG darstellen. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht kann Sie darüber aufklären, ob ein bestimmtes Verhalten gegen das Gesetz verstößt und welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Welche rechtlichen Folgen hat ein UWG-Verstoß?

Ein Verstoß gegen das UWG kann weitreichende Konsequenzen haben. Betroffene Unternehmen müssen mit Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen, einstweiligen Verfügungen und Schadensersatzforderungen rechnen. Oft kommt es auch zu gerichtlichen Verfahren. In solchen Fällen ist es entscheidend, einen Rechtsanwalt für UWG-Recht an der Seite zu haben, der die Lage schnell einschätzen und geeignete Maßnahmen einleiten kann – sei es zur Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche oder zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Wettbewerbern.

Wer darf eine UWG-Abmahnung aussprechen?

Abmahnberechtigt sind in der Regel direkte Mitbewerber, aber auch bestimmte Institutionen wie Verbraucherzentralen, Industrie- und Handelskammern oder Wettbewerbsverbände. Nicht jede Abmahnung ist jedoch rechtlich zulässig. Ein Rechtsanwalt für UWG-Fragen prüft, ob die Abmahnung formell korrekt ist, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und wie Sie strategisch am besten reagieren.

Wie unterstützt ein Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht?

Ein auf das UWG spezialisierter Rechtsanwalt hilft Ihnen nicht nur im Streitfall, sondern auch präventiv. Er prüft Werbekampagnen, berät bei der Gestaltung von Verkaufsstrategien und sorgt dafür, dass Ihr unternehmerisches Handeln rechtssicher bleibt. Im Konfliktfall übernimmt er Ihre Vertretung gegenüber Abmahnern, vor Gericht oder bei der Geltendmachung eigener Ansprüche. So sichern Sie sich eine klare rechtliche Position und vermeiden unnötige wirtschaftliche Risiken.

Warum ist eine anwaltliche Beratung im UWG wichtig?

Wettbewerbsrechtliche Verstöße sind oft komplex und mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Bereits eine einzige fehlerhafte Werbeaussage oder ein unbedachter Marketing-Schritt kann zu kostspieligen Abmahnungen führen. Ein Rechtsanwalt für UWG und Wettbewerbsrecht kennt die Fallstricke und weiß, worauf es im Detail ankommt. Durch eine fundierte rechtliche Beratung gewinnen Sie Sicherheit – im Tagesgeschäft wie auch im Wettbewerb.

Sie suchen einen Rechtsanwalt für UWG-Verstöße?

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei allen Fragen rund um das UWG. Ob Abmahnung, Irreführung, Nachahmung oder gezielte Wettbewerbsbehinderung – wir vertreten Ihre Interessen engagiert und rechtssicher. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht an Ihrer Seite wünschen.

Alternative Text

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