Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
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Domainrecht: Domaingrabbing

Professionelles Vorgehen gegen Domaingrabbing und Cybersquatting

  • Kompetent: Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
  • Effizient: Konsequentes Vorgehen gegen Domaingrabbing und Cyberquatting
  • Schlagkräftig: Erfahrene Prozessrechtler im Bereich Domainmissbrauch
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Domainmissbrauch

Domaingrabbing und Cybersquatting

Rechtsverletzende Domainregistrierungen sind im digitalen Raum ein wachsendes Problem – insbesondere, wenn Marken, Unternehmenskennzeichen oder Namen gezielt von Dritten als Domainnamen registriert werden. In solchen Fällen bietet das UDRP-Verfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) vor der WIPO eine effektive und schnelle Möglichkeit, gegen Cybersquatting vorzugehen.

Als spezialisierte Anwälte im Domainrecht vertreten wir Sie in nationalen und internationalen Domainstreitigkeiten. Wir analysieren Ihren Anspruch, erstellen eine fundierte UDRP-Beschwerde und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO). Dabei profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Umgang mit Domainmissbrauch und markenrechtlichen Konflikten im Internet.

Auch wenn Sie sich gegen eine ungerechtfertigte UDRP-Beschwerde verteidigen müssen, stehen wir Ihnen als durchsetzungsstarke Kanzlei im Domainrecht zur Seite – rechtlich präzise, strategisch und effizient.

Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen, Markeninhaber, Agenturen und Einzelpersonen, die sich im internationalen Domainumfeld schützen oder behaupten wollen. Sie möchten eine Domain zurückerlangen, Ihre Marke verteidigen oder unlauteres Verhalten im Netz stoppen? Dann unterstützen wir Sie mit rechtlicher Expertise und klarer Kommunikation – auch über Landesgrenzen hinweg.

Mandantenmeinungen

Clients come first

Unsere Leitidee gilt für alle unsere Mandanten, natürlich auch im Domainrecht – überzeugen Sie sich selbst!

Sehr gut

5,0 Sterne
(182 Bewertungen, Stand Juni 2025)

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Link
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Link
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Link

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Ihre Domain, Ihr Recht!

Wir gehen konsequent gegen Domainmissbrauch vor – erfahren, strategisch und durchsetzungsstark!

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Aus Erfahrung gut

Ihr Anwalt für Domainrecht in Hamburg

Meine Mandanten profitieren von über 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung im gewerblichen Rechtsschutz – national wie international. Nach dem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und der Promotion an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo ich zur Schutzvoraussetzung der Erfindungshöhe im Patentrecht promovierte, habe ich meine anwaltliche Laufbahn 2012 mit der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf begonnen. 2016 wurde mir von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg der Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Seit vielen Jahren berate ich Mandanten umfassend im Domainrecht – insbesondere bei Streitigkeiten um Domainnamen, rechtlichen Fragen rund um Cybersquatting, UDRP-Verfahren vor der WIPO und der rechtssicheren Gestaltung von Domainverträgen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich zudem regelmäßig publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinem Team stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Domainrechts zur Seite.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Suchen Sie verlässlichen Rat und klare Empfehlungen im Domainrecht?

Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Konsequentes Vorgehen gegen Domaindiebstahl

Domaingrabbing und Cybersquatting zählen zu den typischen Problemfeldern allgemein im Markenrecht und speziell im Domainrecht. Dabei registrieren Dritte gezielt Domains, die mit bekannten Marken oder Unternehmenskennzeichen identisch oder verwechslungsfähig sind – häufig in der Absicht, daraus wirtschaftliche Vorteile zu ziehen oder die Markeninhaber unter Druck zu setzen. Diese rechtswidrigen Domainregistrierungen stellen nicht nur eine Verletzung markenrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften dar, sondern können für Unternehmen auch erhebliche Reputations- und Vermögensschäden nach sich ziehen.

Unsere Kanzlei ist auf derartige Konstellationen spezialisiert. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung, um Ihre Rechte effektiv zu schützen und rechtsverletzende Domains konsequent zurückzuführen. Ob es um die zügige Einleitung von Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) vor der WIPO, um außergerichtliche Löschungs- und Übertragungsverfahren oder um gerichtliche Durchsetzung in komplexen Fällen von Cybersquatting geht – wir bieten Ihnen rechtssichere und zielorientierte Unterstützung.

Wir beraten Sie strategisch bei der Verteidigung Ihrer Markenrechte im digitalen Raum, entwickeln präventive Schutzkonzepte gegen Domainmissbrauch und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck – sowohl außergerichtlich als auch vor Schiedsgerichten und nationalen Instanzen.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zu Domaingrabbing und Cyberquatting

Ob es um die Abwehr von Domaingrabbing, die Bekämpfung von Cybersquatting oder die strategische Durchsetzung Ihrer Markenrechte bei unrechtmäßigen Domainregistrierungen geht – wir bieten Ihnen fundierte, effiziente und lösungsorientierte Beratung. Möchten Sie wissen, ob ein UDRP-Verfahren bei der WIPO für Sie infrage kommt oder benötigen Sie Unterstützung bei dessen Einleitung? Dann freuen wir uns darauf, auch Ihre Fragen rund um das Domainrecht, Domaingrabbing und Cybersquatting kompetent zu beantworten!

Was ist Domaingrabbing?

Domaingrabbing beschreibt das vorsätzliche Registrieren von Domains durch Dritte, ohne dass eine ernsthafte Nutzungsabsicht besteht. Häufig werden dabei Namen, Marken oder Unternehmenskennzeichen registriert, um diese später gewinnbringend zu verkaufen oder die Rechte echter Inhaber zu blockieren. Im Domainrecht stellt dieses Verhalten regelmäßig einen Missbrauch dar, insbesondere wenn Markenrechte oder Namensrechte betroffen sind. Als Fachanwaltskanzlei im gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie zu allen rechtlichen Möglichkeiten, um sich effektiv gegen Domaingrabbing zu wehren.

Was ist der Unterschied zwischen Domaingrabbing und Cybersquatting?

Cybersquatting ist eine besondere Form des Domaingrabbings, bei der gezielt bekannte Marken, Firmennamen oder prominente Persönlichkeiten als Domains registriert werden, um daraus Vorteile zu ziehen. Im Unterschied zum allgemeinen Domaingrabbing liegt beim Cybersquatting fast immer eine bösgläubige Registrierung vor, was die rechtliche Durchsetzung vereinfacht. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Domainrecht und Markenrecht und hilft Ihnen, unberechtigte Registrierungen erfolgreich anzugreifen.

Wie kann ich mich gegen Domaingrabbing wehren?

Wenn Ihre Rechte durch eine Domainregistrierung verletzt wurden, gibt es mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verteidigung. Ob außergerichtliche Abmahnung, gerichtliches Verfahren oder ein internationales Schiedsverfahren – wir prüfen für Sie, ob eine Verletzung Ihrer Marke oder Ihres Namensrechts im Sinne des Domainrechts vorliegt, und setzen Ihre Ansprüche effizient durch. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz vertreten wir Sie bundesweit und international.

Was ist ein UDRP-Verfahren bei der WIPO?

Das UDRP-Verfahren ist ein etabliertes Schiedsverfahren der WIPO, mit dem unrechtmäßig registrierte Domains auf internationaler Ebene angegriffen werden können. Es kommt vor allem bei generischen Top-Level-Domains wie .com oder .org zum Einsatz und bietet eine schnelle und kostengünstige Alternative zum Klageweg. Voraussetzung ist, dass die Domain in böser Absicht registriert wurde und mit einer geschützten Marke kollidiert. Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Mandanten in solchen UDRP-Verfahren und sorgt für eine fundierte und professionelle Durchsetzung ihrer Rechte im Domainrecht.

Wann macht ein gerichtliches Vorgehen Sinn?

Ein gerichtliches Verfahren ist dann sinnvoll, wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert oder wenn über das UDRP-Verfahren keine wirksame Durchsetzung möglich ist – etwa bei länderspezifischen Domains wie .de. Gerade im Markenrecht und Domainrecht ist es wichtig, die richtige Strategie zu wählen. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen, welcher Weg im konkreten Fall am erfolgversprechendsten ist.

Benötige ich für Domainstreitigkeiten eine Fachanwaltskanzlei?

Ja, denn Domainstreitigkeiten sind rechtlich komplex und betreffen häufig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig – vom Markenrecht über das Wettbewerbsrecht bis hin zum internationalen Domainrecht. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über die nötige Spezialisierung und Erfahrung, um Ihre Interessen kompetent zu vertreten und Ihre digitalen Rechte konsequent zu schützen.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

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