Sie suchen einen Fachanwalt für Markenrecht, der Sie bei Ihrer Markenanmeldung professionell berät? Mit mehr als 3.000 Anmeldungen gehören wir deutschlandweit zu den aktivsten Kanzleien in diesem Bereich. Gleich ob es darum geht, die richtige Anmeldestrategie zu finden, die Verfügbarkeit der Marke zu prüfen oder die Markenanmeldung durchzuführen. Wir übernehmen dies professionell, routiniert und kosteneffizient.
Markenanmeldung zum Festpreis
Markenanmeldung vom Fachanwalt
Es gibt viele gute Gründe, warum man bei einer Markenanmeldung auf einen spezialisierten Anwalt vertrauen sollte.
Dies beginnt mit der markenstrategischen Beratung. Wann soll ich die Marke anmelden? Welche Markenform ist sinnvoll und passt zu meinem Budget? Reicht erst einmal eine deutsche Marke aus, oder soll ich meine Marke gleich in der ganzen EU oder international schützen? Kann ich Marken später noch erweitern oder muss ich mich von Anfang an festlegen? Solche und viele weitere Fragen, die Sie vielleicht beschäftigen, beantworten wir routiniert und verständlich.
Der vielleicht wichtigste Grund, weswegen man einen Fachanwalt für Markenrecht beauftragen sollte, ist das Thema Haftung. Wussten Sie, dass man schon wegen der bloßen Anmeldung einer Marke kostenpflichtig abgemahnt werden kann und dabei Kosten in Höhe von mehreren tausend EUR anfallen, selbst wenn man die Marke noch gar nicht benutzt hat? Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Wer eine Marke anmeldet oder benutzt, ohne vorher eine professionelle Verfügbarkeitsrecherche durchgeführt zu haben, der handelt fahrlässig und ist daher im Zweifel zum Schadensersatz verpflichtet. Wir stellen sicher, dass der Traum von der eigenen Marke nicht zum Albtraum wird.
Schließlich begleiten wir Sie nicht nur durch das Anmeldeverfahren und übernehmen sämtliche Standardkorrespondenz mit dem Amt, sondern wir stehen Ihnen auch nach erfolgreicher Registrierung Ihrer Marke jederzeit unkompliziert als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie Rechtsrat benötigen.
Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie mit unserer Expertise unterstützen können. Sprechen Sie uns an!
FAQ Markenanmeldungen
Es gibt viele gute Gründe, eine Marke zu registrieren und ein bestimmtes Zeichen damit für sich zu sichern. Nachfolgend haben wir unsere Top 3 zusammengefasst.
Sicherheit
In Deutschland gilt der Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Derjenige, der eine Marke zuerst anmeldet, dem gehört sie zukünftig. Wenn Sie also sichergehen wollen, dass Ihnen Ihre Marke nicht vor den Augen durch einen anderen Anmelder weggeschnappt wird, dann sollten Sie sie rechtzeitig anmelden. Wir empfehlen dies spätestens sechs Monate vor der geplanten Benutzungsaufnahme anzugehen.
Monopolrecht
Eine eingetragene Marke gewährt ein Monopol auf ein bestimmtes Zeichen. Der Markeninhaber ist grundsätzlich berechtigt, anderen zu verbieten, ein identisches oder verwechslungsfähiges Zeichen für Waren und Dienstleistungen zu benutzen, die mit den Produkten identisch oder ähnlich sind, für die die Marke eingetragen wurde. Wie weit dieses Verbietungsrecht reicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sollte Ihr Mitbewerber Ihre Marke kopieren, beraten wir Sie gerne.
®-Symbol
Einer der großen Vorteile einer eingetragenen Marke liegt darin, dass man das ®-Symbol verwenden darf, also ein „R“ im Kreis hinter seinem Markennamen schreiben kann. Ein solches Symbol hat einen wichtigen Marketing- und Werbeeffekt. Damit dieser Effekt nicht unrechtmäßig ausgenutzt wird, ist er sogar rechtlich geschützt. Wer das Symbol verwendet, ohne eine registrierte Marke zu haben, handelt unlauter und kann dafür kostenpflichtig abgemahnt werden.
Eine deutsche Marke hat verschiedene Vorteile gegenüber einer sog. Unionsmarke. Zunächst einmal ist eine deutsche Marke deutlich kostengünstiger. Die Amtsgebühren des DPMA fangen bei 290 EUR (für bis zu drei Nizzaklassen) an, wohingegen die Amtsgebühren beim EUIPO bei 850 EUR (für eine einzige Nizzaklasse) beginnen.
Hinzu kommt, dass das Risiko, dass Ihre Marke in Konflikt zu älteren Drittrechten gerät, deutlich geringer ist. Das liegt daran, dass eine deutsche Marke nur auf Grundlage von Rechten angegriffen werden kann, die in Deutschland Schutz innehaben. Demgegenüber kann eine Unionsmarke auf Grundlage jedes älteren Rechts angegriffen werden, das irgendwo innerhalb der EU gilt. Beispielsweise könnte der Inhaber einer französischen Marke zwar eine Unionsmarke angreifen, nicht aber eine deutsche Marke.
Der große Vorteil einer Unionsmarke ist ihr regionaler Schutzbereich. Während die deutsche Marke nur innerhalb unserer Landesgrenzen Schutz verleiht, gilt die Unionsmarke im gesamten Gebiet der EU. Die Eintragung einer Unionsmarke ist zwar teurer als die Eintragung einer nationalen Marke, dafür rechnet sie sich aber meistens schon, wenn man ansonsten in drei oder mehr Mitgliedstaaten der EU separat Marken anmelden würde. So gesehen, ist eine Unionsmarke relativ günstig.
Wir werden oft gefragt, ob man besser eine Wortmarke anmelden soll, oder eine Wort-/Bildmarke. Eine allgemeingültige Antwort hierauf gibt es nicht. Oft hört man, dass eine Wortmarke einen größeren Schutzbereich hat und dass sie daher im Zweifel mehr wert ist, als eine Bildmarke. Richtigerweise ist der durch eine Wortmarke vermittelte Schutz aber nicht größer, sondern anders. Nicht umsonst sind wertvolle Marken meist parallel durch Eintragungen beider Markenformen abgesichert – Bildmarken meist sogar zugleich in schwarz-weiß und in Farbe.
Eine Marke schützt ein ganz bestimmtes Zeichen für ganz bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen. Damit klar ist, für welche Produkte Schutz beansprucht werden soll, muss man bei der Markenanmeldung angeben, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke eingetragen werden soll. Um dies zu vereinfachen und einen international einheitlichen Standard zu schaffen, wurde 1957 auf einer diplomatischen Konferenz in Nizza ein spezielles Klassifkationssystem vereinbart. Alle fünf Jahre wird von der WIPO eine neue Ausgabe veröffentlicht, die seit 2013 zudem durch eine jährlich erscheinende Version aktualisiert wird. Die Nizzaklassifikation gilt heute in mehr als 140 Ländern, darunter auch Deutschland. Über das System werden alle erdenklichen Waren und Dienstleistungen in insgesamt 45 Klassen eingeteilt (34 Warenklassen, 11 Dienstleistungsklassen).
Die Erstellung eines professionellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses auf Grundlage der Nizzaklassifkation ist von allergrößter Bedeutung. Beansprucht man zu wenig Schutz, entwertet man die Marke. Beansprucht man zu viel Schutz, provoziert man vermeidbare Konflikte mit Dritten. Und wenn man das Verzeichnis falsch formuliert, dann kann dies dazu führen, dass sich das Eintragungsverzeichnis in die Länge zieht, man Schwierigkeiten hat, die Marke nachträglich auf andere Länder zu erstrecken. Wenn Sie Ihre Marke über uns anmelden, müssen Sie sich hierüber keine Sorgen machen. Sie teilen uns einfach mit, für welche Waren und Dienstleistungen Sie Schutz benötigen. Wir „übersetzen“ diese Angaben dann unter Berücksichtigung markenstrategischer Überlegungen in ein für Sie passgenaues Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Man muss zwischen Amtsgebühren und Anwaltskosten unterscheiden. Die Amtsgebühren für eine deutsche Marke starten bei 290 EUR, bei einer Unionsmarke bei 850 EUR. Bei den Anwaltskosten können Sie von unserer Erfahrung und Routine bei Markenanmeldungen und der Durchführung von Verfügbarkeitsrecherchen profitieren. Wir bieten beides zu fair kalkulierten Festpreisen ab 299 EUR an.
Das DPMA gibt die durchschnittliche Dauer eines Eintragungsverfahrens mit 3 bis 4 Monaten an. Wenn man die Anmeldung gut vorbereitet und Beanstandungen versucht zu vermeiden, geht es aber oft auch schon schneller. Wenn die Registrierung eilig ist, gibt es zudem die Möglichkeit, gegen eine Zusatzgebühr eine beschleunigte Prüfung zu beantragen.
Wer eine Marke anmeldet und benutzt, ohne vorher eine Verfügbarkeitsrecherche durchgeführt zu haben, der läuft sehenden Auges in einen Markenstreit: Es droht nicht nur ein Widerspruch durch Inhaber älterer Drittrechte, sondern sogar Abmahnung, einstweilige Verfügung und Verletzungsverfahren. Das kann sehr schnell teuer werden. Um dieses Risiko zu vermeiden, führen wir professionelle Verfügbarkeitsrecherchen durch. Dabei zeigen wir nicht nur Risiken auf, sondern immer auch Wege, wie diese minimiert werden können.
Das sagen unsere Mandanten
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Ihr Anwalt für Markenrecht in Hamburg
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gelernt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Markenrechts.