Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
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Patentrecht: Erfindungsschutz

Ideen vestehen.
Erfindungen schützen.

  • Kompetent: Auf Erfindungsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei
  • Erfahren: Mehr als 5.000 Schutzrechtsanmeldungen
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Gewerblicher Rechtsschutz

Mehr als nur Patente

Für Erfindungen steht traditionell der Patentschutz im Fokus. Doch wer seine Innovation umfassend schützen und eine bestmögliche Positionierung am Markt sichern möchte, stellt schnell fest, dass ein ganzheitlicher Erfindungsschutz deutlich komplexer ist: Je nach Art der technischen Idee, dem wirtschaftlichen Umfeld und den unternehmerischen Zielen sollten Gebrauchsmuster, Marken und Designschutz gezielt mitgedacht und kombiniert werden.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie strategisch zur passenden Kombination von Schutzrechten – national wie international. So entsteht ein maßgeschneidertes Schutzkonzept, das technische Funktionen, ästhetische Gestaltung und Ihre Markenidentität gleichermaßen sichert. Denn nur ein abgestimmter Schutz auf mehreren Ebenen schützt Ihre Ideen wirklich umfassend und nachhaltig vor Nachahmern.

Eine runde Sache

360 Grad Erfindungsschutz

01
Patente
Patente
Mit einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) oder über die World Intellectual Property Organization (WIPO) schützen Sie Ihre Erfindung optimal vor Nachahmern. Das Patent gewährt bis zu 20 Jahre lang Schutz und ermöglicht so eine bestmögliche wirtschaftliche Auswertung. Je größer das kommerzielle Potenzial Ihrer Erfindung ist, desto wichtiger ist der Patentschutz.
02
Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist ähnlich wie ein Patent ein technisches Schutzrecht, das Ihnen ein Monopol auf Ihre Erfindung gibt. Gerade für Einzelerfinder sowie für KMU ist das auch als das „kleine Patent“ bezeichnete Schutzrecht unter Kosten/Nutzen-Gesichtspunkten oft die erste Wahl. Zu den Vorteilen des Gebrauchsmusters gehört, dass die Eintragung deutlich weniger Zeit benötigt und die Kosten niedriger sind als bei Patenten. Wenn Sie mit Ihrer Erfindung schnell und unkompliziert auf den Markt möchten, schützen wir Ihre Idee mit einem Gebrauchsmuster vor Nachahmern.
03
Marken
Marken
Der beste Erfindungsschutz ist wenig wert, wenn die Erfindung nicht mit einer starken Marke vermarktet werden kann. Selbst in technologiegetriebenen Branchen entwickeln die Marken im Laufe der Zeit mehr Wert, als der ursprüngliche Patentschutz. Dies liegt auch daran, dass der Gebrauchsmusterschutz auf 10 und der Patentschutz auf 20 Jahre begrenzt ist, wohingegen eine Marke als einziges gewerbliches Schutzrecht zeitlich unbegrenzt verlängert werden kann. Damit helfen Marken nicht nur eine Marktposition zu erstreiten, sondern diese auch noch lange nach Ablauf aller anderen Schutzrechte zu verteidigen.
ab299
zzgl. USt. und Amtsgebühren
Mehr erfahren
04
Designs
Designs
Während ein Patent die Erfindung als solche schützt, kann über den Designschutz das äußere Erscheinungsbild des erfindungsgemäßen Erzeugnisses geschützt werden. In der Praxis stellen Designs in vielen Fällen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten einen sehr empfehlenswerten flankierenden Schutz dar. Wir beraten Sie hierzu gerne!
05
Vertraglicher Schutz
Vertraglicher Schutz
Technische Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster), Marken und Designs sind sog. absolute Schutzrechte. Dies bedeutet, dass sie gegenüber jedermann ("erga omnes") gelten. Verträge wirken nicht absolut, sondern nur relativ zwischen den Vertragsparteien ("inter partes"). Vertraglicher Schutz ist immer dann notwendig, wenn Sie bei der Verwertung Ihrer Erfindung mit Dritten zusammenarbeiten, also z.B. mit Investoren, Herstellern, Importeuren oder Händlern. Wir unterstützen Sie mit passgenauen Lösungen, Ihre Erfindung auch vertraglich optimal zu schützen.
  • Verschwiegenheitsvereinbarungen

  • Patentlizenzverträge

  • FuE-Verträge

  • Kooperationsverträge

01
Patente
Patente
Mit einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) oder über die World Intellectual Property Organization (WIPO) schützen Sie Ihre Erfindung optimal vor Nachahmern. Das Patent gewährt bis zu 20 Jahre lang Schutz und ermöglicht so eine bestmögliche wirtschaftliche Auswertung. Je größer das kommerzielle Potenzial Ihrer Erfindung ist, desto wichtiger ist der Patentschutz.
03
Marken
Marken
Der beste Erfindungsschutz ist wenig wert, wenn die Erfindung nicht mit einer starken Marke vermarktet werden kann. Selbst in technologiegetriebenen Branchen entwickeln die Marken im Laufe der Zeit mehr Wert, als der ursprüngliche Patentschutz. Dies liegt auch daran, dass der Gebrauchsmusterschutz auf 10 und der Patentschutz auf 20 Jahre begrenzt ist, wohingegen eine Marke als einziges gewerbliches Schutzrecht zeitlich unbegrenzt verlängert werden kann. Damit helfen Marken nicht nur eine Marktposition zu erstreiten, sondern diese auch noch lange nach Ablauf aller anderen Schutzrechte zu verteidigen.
ab299
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05
Vertraglicher Schutz
Vertraglicher Schutz
Technische Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster), Marken und Designs sind sog. absolute Schutzrechte. Dies bedeutet, dass sie gegenüber jedermann ("erga omnes") gelten. Verträge wirken nicht absolut, sondern nur relativ zwischen den Vertragsparteien ("inter partes"). Vertraglicher Schutz ist immer dann notwendig, wenn Sie bei der Verwertung Ihrer Erfindung mit Dritten zusammenarbeiten, also z.B. mit Investoren, Herstellern, Importeuren oder Händlern. Wir unterstützen Sie mit passgenauen Lösungen, Ihre Erfindung auch vertraglich optimal zu schützen.
  • Verschwiegenheitsvereinbarungen

  • Patentlizenzverträge

  • FuE-Verträge

  • Kooperationsverträge

02
Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist ähnlich wie ein Patent ein technisches Schutzrecht, das Ihnen ein Monopol auf Ihre Erfindung gibt. Gerade für Einzelerfinder sowie für KMU ist das auch als das „kleine Patent“ bezeichnete Schutzrecht unter Kosten/Nutzen-Gesichtspunkten oft die erste Wahl. Zu den Vorteilen des Gebrauchsmusters gehört, dass die Eintragung deutlich weniger Zeit benötigt und die Kosten niedriger sind als bei Patenten. Wenn Sie mit Ihrer Erfindung schnell und unkompliziert auf den Markt möchten, schützen wir Ihre Idee mit einem Gebrauchsmuster vor Nachahmern.
04
Designs
Designs
Während ein Patent die Erfindung als solche schützt, kann über den Designschutz das äußere Erscheinungsbild des erfindungsgemäßen Erzeugnisses geschützt werden. In der Praxis stellen Designs in vielen Fällen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten einen sehr empfehlenswerten flankierenden Schutz dar. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Bewertungen

Die Ideen unserer Mandanten sind unsere Triebfeder

Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen arbeiten engagiert und motiviert daran, die Ideen unserer Mandanten effektiv und nachhaltig zu schützen.

Sehr gut

5,0 Sterne
(182 Bewertungen, Stand Juni 2025)

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Link
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Link
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Link

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Technisches Verständnis x juristischer Sachverstand

Wir helfen Ihnen in allen Fragen des Patentrechts kompetent weiter. Wir vertreten Mandanten in Hamburg und deutschlandweit.

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Aus Erfahrung gut

Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg

Meine Mandanten profitieren von mehr als 13 Jahren intensiver Praxiserfahrung, die ich im In- und Ausland gesammelt habe. Nach meinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, habe ich zu der zentralen Schutzvoraussetzung für Patente – der Erfindungshöhe – promoviert. 2012 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. 2016 hat mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Mit über 80 Fachveröffentlichungen bin ich umfangreich publizistisch tätig. Gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Patentrechts.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Suchen Sie fundierten Rat im Patentrecht?

Unsere versierten Anwälte und Anwältinnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Jetzt kontaktieren

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Expertise statt Experimente

Kompetenz durch Spezialisierung

Das Patentrecht ist eine hochkomplexe Spezialmaterie. Es kommt nicht von ungefähr, dass Patentstreitigkeiten vielfach von Patentanwälten, die meist einen naturwissenschaftlichen Hintergrund haben, zusammen mit Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz geführt werden.

Fachanwälte sind in ihrem Rechtsgebiet besonders qualifiziert. Die Rechtsanwaltskammern verleihen den Titel nur solchen Anwälten, die nachgewiesen haben, dass sie besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen aufweisen, die auf dem Fachgebiet erheblich das Maß übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO).

Außerdem müssen sich Fachanwälte regelmäßig fortbilden. So wird sichergestellt, dass Ihr Anwalt stets „up to date“ ist und Sie unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Gesetzgebung berät. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie hochqualifiziert in allen Bereichen des Patentrechts.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Patentrecht

Das Patentrecht ist ein besonders komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet. Dementsprechend vielgestaltig sind die Fragen, die wir unseren Mandanten in der täglichen Beratungspraxis beantworten. Hier finden Sie die Antworten auf die grundlegendsten Fragen zum Patentrecht.

Was ist Patentrecht?

Das Patentrecht regelt die Entstehung, Wirkung und den Schutz von Patenten für technische Erfindungen. Es basiert in Deutschland auf dem Patentgesetz (PatG) und dient dazu, neue, erfinderische und gewerblich anwendbare Lösungen vor Nachahmung zu schützen.

Wer kann ein Patent anmelden?

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Patentanmeldung einreichen. Ein Rechtsanwalt für Patentrecht in Hamburg unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte optimal zu sichern.

Welche Voraussetzungen muss eine Erfindung für ein Patent erfüllen?

Eine Erfindung muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Sie darf nicht zum Stand der Technik gehören und muss einen technischen Charakter haben.

Wie läuft das Patentverfahren ab?

Nach der Anmeldung prüft das DPMA zunächst die Formalitäten. Auf Antrag erfolgt eine sachliche Prüfung auf Patentfähigkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit). Das Verfahren dauert im Schnitt etwa drei Jahre.

Wie lange gilt ein Patent?

Ein Patent wird für maximal 20 Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Erfindung frei nutzbar.

Was ist der Unterschied zwischen einem Patentanwalt und einem Rechtsanwalt?

Ein Patentanwalt hat ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen und eine spezielle juristische Zusatzausbildung im gewerblichen Rechtsschutz. Er berät und vertritt Mandanten in Patentangelegenheiten, kann aber in Zivilgerichtsverfahren meist nur gemeinsam mit einem Rechtsanwalt auftreten. Ein Rechtsanwalt hat Jura studiert und ist für allgemeine juristische Angelegenheiten zuständig, kann aber auch im Patentrecht tätig werden, insbesondere in Verbindung mit einem Patentanwalt.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Patentrecht in Hamburg einschalten?

Ein Rechtsanwalt für Patentrecht in Hamburg unterstützt Sie bei der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Patente sowie bei Verletzungsfällen und Streitigkeiten rund um den Schutz technischer Erfindungen.

Alternative Text

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