Ihre Anwälte für Medienrecht
- Spezialisiert: Erfahrene Beratung im Medien-, Persönlichkeits- und Äußerungsrecht
- Effizient: Schnelle Hilfe wenn Zeit kritisch ist
- Bundesweit: Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland
Medien verändern sich. Rechte bleiben.
Kanzlei für Medienrecht
Ob Social Media, Presseberichterstattung, Online-Bewertungen oder klassische Rundfunkangebote: Medienrecht entscheidet heute häufig darüber, was veröffentlicht werden darf, wie Unternehmen und Personen dargestellt werden und welche Möglichkeiten Betroffene gegen rechtswidrige Inhalte haben.
Als Kanzlei für Medienrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Agenturen, Medienhäuser, Kreative, Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen bei medienrechtlichen Fragestellungen. Dabei verbinden sich regelmäßig unterschiedliche Rechtsgebiete – insbesondere Äußerungsrecht, Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht und Medienregulierungsrecht.
Im Zentrum steht häufig die Abwägung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und dem Schutz von Persönlichkeit, Privatsphäre und Reputation auf der anderen Seite. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist grundrechtlich geschützt; zugleich findet sie unter anderem Grenzen im Schutz der persönlichen Ehre.
Wir unterstützen Sie sowohl präventiv als auch im Konfliktfall: Wir prüfen Veröffentlichungen vorab, begleiten Kommunikations- und Medienprojekte, setzen Ansprüche gegen rechtswidrige Inhalte durch und verteidigen Sie gegen medienrechtliche Forderungen.
Was für uns zählt
Zufriedene Mandanten
Medienrechtliche Konflikte sind häufig nicht nur eine juristische Frage. Sie können unmittelbar die öffentliche Wahrnehmung, die Reputation oder das Geschäftsmodell unserer Mandanten betreffen. Deshalb legen wir Wert auf schnelle Erreichbarkeit, klare Handlungsempfehlungen und Lösungen, die neben der rechtlichen auch die kommunikative und wirtschaftliche Dimension berücksichtigen.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Erfahrung, die den Unterschied macht
Alte Hasen, auch bei neuen Medien
Medienrecht erfordert mehr als die Kenntnis einzelner Gesetze. Entscheidend ist das Verständnis dafür, wie Kommunikation, Öffentlichkeit, Persönlichkeitsrechte, geistiges Eigentum und wirtschaftliche Interessen zusammenspielen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Mandanten in Hamburg und bundesweit bei medienrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung reicht vom Äußerungs- und Presserecht über Social Media und Reputationsmanagement bis hin zu Rundfunkrecht und Medienregulierung.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir zudem über besondere Erfahrung an den Schnittstellen zwischen Medienrecht und geistigem Eigentum, beispielsweise wenn Fotografien, Videos, Musik, Marken oder andere geschützte Inhalte Gegenstand medialer Veröffentlichungen sind.
Wir beraten präventiv, wenn Veröffentlichungen oder Geschäftsmodelle rechtlich abgesichert werden sollen – und reagieren konsequent, wenn schnelle Hilfe gegen rechtswidrige Inhalte erforderlich ist.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Spezialisiert. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Kompetenz im Medienrecht
Medienrecht ist ein Querschnittsgebiet. Je nach Fall können Persönlichkeitsrecht, Äußerungsrecht, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder regulatorische Vorgaben eine Rolle spielen.
Besonders anspruchsvoll ist die Abwägung zwischen unterschiedlichen geschützten Interessen. Während Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit einen hohen Stellenwert genießen, schützt die Rechtsordnung zugleich Persönlichkeit, Privatsphäre und persönliche Ehre.
Hinzu kommt die rasante Veränderung der Medienlandschaft. Klassische Presse- und Rundfunkangebote existieren heute neben sozialen Netzwerken, Streamingdiensten, Influencern, Plattformen und anderen digitalen Kommunikationsformen. Auch die Regulierung hat sich entsprechend weiterentwickelt – etwa durch den Medienstaatsvertrag und den europäischen Digital Services Act.
Wir betrachten medienrechtliche Fragen deshalb nicht isoliert, sondern entwickeln Lösungen, die rechtlich belastbar, kommunikativ sinnvoll und wirtschaftlich praktikabel sind.
Über uns
Zahlen die zählen
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Rechtsanwält:innen
1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.
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Stunden
Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
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Ø Bewertung auf anwalt.de
Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.
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Ø Bewertung auf Google
Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Medienrecht
Medienrecht betrifft heute nahezu jede Form öffentlicher Kommunikation – von Presseartikeln und Fernsehbeiträgen über Google-Bewertungen bis zu Instagram-Posts, YouTube-Videos oder Podcasts. Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Fragen aus unserer Beratungspraxis.
Medienrecht ist ein Sammelbegriff für die rechtlichen Regeln rund um Medien, öffentliche Kommunikation und Veröffentlichungen. Dazu gehören unter anderem das Presserecht, Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Rundfunkrecht und Teile des Urheberrechts sowie der Medienregulierung. Ein Anwalt für Medienrecht berät beispielsweise bei rechtswidriger Berichterstattung, negativen Online-Bewertungen, Social-Media-Konflikten oder regulatorischen Fragen von Medienunternehmen.
Anwaltliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn eine Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist und dadurch Rechte verletzt werden könnten. Typische Fälle sind Presseanfragen, rufschädigende Artikel, negative Bewertungen, unerlaubt veröffentlichte Fotos, Abmahnungen wegen Äußerungen sowie medienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Social Media, Rundfunk oder digitalen Plattformen. Bei zeitkritischen Veröffentlichungen kann schnelles Handeln besonders wichtig sein.
Ja. Enthält eine Berichterstattung unwahre Tatsachenbehauptungen oder verletzt sie unzulässig Persönlichkeitsrechte, können je nach Einzelfall rechtliche Ansprüche bestehen. In Betracht kommen insbesondere Unterlassungs- oder Berichtigungsansprüche sowie weitere presserechtliche Maßnahmen. Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt vom Inhalt, Medium, Zeitpunkt und der konkreten Beeinträchtigung ab.
Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf Umstände, deren Wahrheit grundsätzlich überprüft werden kann. Eine Meinungsäußerung ist dagegen wesentlich durch eine persönliche Bewertung oder Stellungnahme geprägt. Die Abgrenzung ist im Äußerungsrecht besonders wichtig, weil Meinungen durch die Meinungsfreiheit weitreichend geschützt sind. Auch dieser Schutz gilt allerdings nicht grenzenlos. Art. 5 GG schützt Meinungs- und Pressefreiheit und nennt zugleich gesetzliche Schranken sowie den Schutz der persönlichen Ehre.
Rechtswidrige Google-Bewertungen können grundsätzlich angegriffen werden. Ob eine Löschung verlangt werden kann, hängt jedoch vom Inhalt der konkreten Bewertung ab. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Bewertungen ohne tatsächlichen Erfahrungshintergrund können rechtlich anders zu beurteilen sein als zulässige kritische Meinungsäußerungen. Wir prüfen deshalb zunächst die konkrete Bewertung und entwickeln anschließend die geeignete Vorgehensweise gegenüber der Plattform oder dem Verfasser.
Auch anonyme Bewertungen sind nicht automatisch unangreifbar. Entscheidend ist, ob der Inhalt rechtmäßig ist und ob tatsächlich ein zugrunde liegender Kunden-, Patienten-, Arbeitgeber- oder sonstiger Kontakt bestand. Je nach Fall kommen ein Vorgehen gegenüber dem Portal, die Geltendmachung von Löschungsansprüchen und weitere rechtliche Schritte in Betracht.
Das Recht am eigenen Bild schützt grundsätzlich die Entscheidung darüber, ob ein Bildnis veröffentlicht oder öffentlich gezeigt werden darf. Das Gesetz kennt allerdings verschiedene Ausnahmen, sodass immer der konkrete Einzelfall geprüft werden muss. Bei einer unzulässigen Veröffentlichung können unter anderem Löschungs- und Unterlassungsansprüche in Betracht kommen.
Nicht jede Bildveröffentlichung setzt zwingend eine Einwilligung voraus. Das Kunsturhebergesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, beispielsweise für bestimmte Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Gleichzeitig dürfen berechtigte Interessen der abgebildeten Person nicht außer Acht gelassen werden. Ob eine konkrete Bildberichterstattung zulässig ist, hängt deshalb regelmäßig von einer Interessenabwägung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Social-Media-Recht umfasst zahlreiche rechtliche Fragen rund um Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn, Facebook und andere Plattformen. Wir beraten insbesondere zu Persönlichkeitsrechten, Äußerungsrecht, Bildrechten, Urheberrecht, Influencer-Marketing, Abmahnungen, rechtswidrigen Inhalten sowie Löschungen und Account- oder Content-Sperrungen.
Ja, wenn ein Beitrag rechtliche Grenzen überschreitet, können insbesondere Löschungs- und Unterlassungsansprüche in Betracht kommen. Ob eine Aussage tatsächlich rechtswidrig ist, muss allerdings anhand ihres konkreten Wortlauts und Kontextes geprüft werden. Nicht jede scharfe oder unangenehme Kritik ist automatisch unzulässig.
Das Presserecht regelt Rechte und Pflichten der Presse sowie den Schutz der von Berichterstattung betroffenen Personen und Unternehmen. Typische Fragestellungen betreffen Persönlichkeitsrechte, Verdachtsberichterstattung, Tatsachenbehauptungen, Gegendarstellungen, Berichtigungen, Bildveröffentlichungen und Unterlassungsansprüche.
Das Rundfunkrecht betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunkangebote. Durch neue digitale Formate können entsprechende Fragestellungen heute auch bei Streaming- und anderen audiovisuellen Angeboten entstehen. Wesentliche Vorgaben finden sich im Medienstaatsvertrag, der unter anderem die europäische Regulierung audiovisueller Mediendienste in nationales Recht umsetzt.
Medienregulierung bezeichnet die gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere für Medienanbieter, Plattformen, Rundfunkveranstalter und bestimmte digitale Dienste gelten. Zu den relevanten Regelwerken gehören je nach Geschäftsmodell unter anderem der Medienstaatsvertrag und der europäische Digital Services Act. Der DSA enthält beispielsweise Vorgaben für Online-Vermittlungsdienste und Plattformen sowie Regelungen zur Content-Moderation und zu Melde- und Beschwerdemechanismen.
Ja. Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Medien, Agenturen, Kreative, Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen. Für Unternehmen geht es häufig um Reputationsschutz, negative Bewertungen, Social Media, Kommunikationsmaßnahmen, Presseanfragen, Krisenkommunikation oder die rechtliche Absicherung eigener Veröffentlichungen.
Ja. Medienrecht bedeutet nicht nur, Veröffentlichungen abzuwehren. Wir beraten auch diejenigen, die selbst veröffentlichen. Dazu gehören insbesondere Medienunternehmen, Verlage, Redaktionen, Agenturen und andere Content-Anbieter. Wir prüfen geplante Inhalte, beraten zu Äußerungs-, Persönlichkeits-, Bild- und Urheberrechten und vertreten unsere Mandanten bei medienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Nein. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg, berät und vertritt Mandanten im Medienrecht jedoch bundesweit. Besprechungen können je nach Fall persönlich, telefonisch oder per Video-Call stattfinden.
Die Kosten hängen von der konkreten Fragestellung, dem Umfang der Prüfung und davon ab, ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erforderlich ist. Wir klären den zu erwartenden Aufwand und die Kosten möglichst frühzeitig und transparent mit Ihnen.
Bei Presseberichten, Social-Media-Posts oder anderen Veröffentlichungen kann schnelles Handeln sinnvoll sein, insbesondere wenn eine weitere Verbreitung droht oder kurzfristiger Rechtsschutz geprüft werden soll. Kontaktieren Sie uns daher möglichst frühzeitig und übersenden Sie uns – soweit vorhanden – den betreffenden Artikel, Post, Screenshot, Link oder die erhaltene Abmahnung.