Ihr Anwalt für Presserecht
- Erfahren: Presserechtliche Beratung mit hoher Spezialisierung
- Strategisch: Klare Lösungen für sensible Medienkonflikte
- Bundesweit: Beratung aus Hamburg – auch per Video-Call
Reputation schützen. Rechte durchsetzen.
Ihr Anwalt für Presserecht in Hamburg
Ob Social Media, Presseberichterstattung, Online-Bewertungen oder klassische Rundfunkangebote: Medienrecht entscheidet heute häufig darüber, was veröffentlicht werden darf, wie Unternehmen und Personen dargestellt werden und welche Möglichkeiten Betroffene gegen rechtswidrige Inhalte haben.
Als Kanzlei für Medienrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Agenturen, Medienhäuser, Kreative, Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen bei medienrechtlichen Fragestellungen. Dabei verbinden sich regelmäßig unterschiedliche Rechtsgebiete – insbesondere Äußerungsrecht, Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht und Medienregulierungsrecht.
Im Zentrum steht häufig die Abwägung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und dem Schutz von Persönlichkeit, Privatsphäre und Reputation auf der anderen Seite. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist grundrechtlich geschützt; zugleich findet sie unter anderem Grenzen im Schutz der persönlichen Ehre.
Wir unterstützen Sie sowohl präventiv als auch im Konfliktfall: Wir prüfen Veröffentlichungen vorab, begleiten Kommunikations- und Medienprojekte, setzen Ansprüche gegen rechtswidrige Inhalte durch und verteidigen Sie gegen medienrechtliche Forderungen.
Gute Beratung zeigt sich am Ergebnis.
Das sagen unsere Mandanten
Gerade bei presserechtlichen Konflikten kommt es auf eine schnelle, präzise und strategisch durchdachte Beratung an. Unsere Mandanten schätzen dabei insbesondere die persönliche Betreuung, die klare Kommunikation und die konsequente Wahrnehmung ihrer Interessen.
Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.


Wo Pressefreiheit endet und Persönlichkeitsschutz beginnt.
Presserecht und Persönlichkeitsrecht
Die Pressefreiheit schützt die öffentliche Berichterstattung und erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Gleichzeitig hat jeder Mensch Anspruch auf Schutz seiner Persönlichkeit. Unternehmen können sich ebenfalls auf bestimmte persönlichkeitsrechtliche Schutzpositionen berufen.
Ob eine Berichterstattung zulässig ist, lässt sich deshalb nur anhand der konkreten Umstände beurteilen. Entscheidend kann beispielsweise sein, ob eine Aussage wahr oder unwahr ist, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt, wie schwer der Eingriff in die Persönlichkeit wiegt und welches öffentliche Informationsinteresse besteht.
Auch die Art der betroffenen Information spielt eine wichtige Rolle. Zwischen der öffentlichen Sphäre, der Privatsphäre und der besonders geschützten Intimsphäre bestehen erhebliche Unterschiede. Je persönlicher eine Information ist, desto sorgfältiger muss geprüft werden, ob ihre Veröffentlichung gerechtfertigt ist.
Wir nehmen diese Abwägung nicht schematisch vor, sondern betrachten die konkrete Berichterstattung, ihre Reichweite und die Interessen aller Beteiligten.
Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Klare Strategie statt unnötiger Eskalation.
Presserechtliche Ansprüche durchsetzen
Nach einer rechtswidrigen Veröffentlichung zählt häufig jede Zeit. Ein Pressebericht kann sich innerhalb kürzester Zeit über Suchmaschinen, soziale Netzwerke und andere Medien weiterverbreiten. Deshalb sollte zunächst schnell geklärt werden, welche Ansprüche bestehen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Je nach Sachverhalt kommen insbesondere Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung oder Widerruf in Betracht. In geeigneten Fällen können darüber hinaus Schadensersatz- oder Geldentschädigungsansprüche eine Rolle spielen.
Wir prüfen die Erfolgsaussichten und wählen gemeinsam mit Ihnen das passende Vorgehen. Dabei kann eine außergerichtliche Abmahnung ebenso sinnvoll sein wie ein gerichtliches Eilverfahren. Umgekehrt verteidigen wir Medien und Publizierende gegen unberechtigte oder zu weitreichende Forderungen.
Über uns
Zahlen die zählen
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Rechtsanwält:innen
1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.
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Stunden
Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.
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Ø Bewertung auf anwalt.de
Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.
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Ø Bewertung auf Google
Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Häufige Fragen zum Presserecht
Medienrecht betrifft heute nahezu jede Form öffentlicher Kommunikation – von Presseartikeln und Fernsehbeiträgen über Google-Bewertungen bis zu Instagram-Posts, YouTube-Videos oder Podcasts. Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Fragen aus unserer Beratungspraxis.
Das Presserecht umfasst die rechtlichen Regeln für journalistische und publizistische Berichterstattung. Es betrifft unter anderem die Presse- und Meinungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Tatsachenbehauptungen, Verdachtsberichterstattung, Gegendarstellung, Unterlassung und Berichtigung.
Ob eine Berichterstattung zulässig ist, hängt grundsätzlich vom konkreten Einzelfall ab. Eine Rolle spielen unter anderem der Wahrheitsgehalt einer Aussage, die Abgrenzung zwischen Tatsache und Meinung, das öffentliche Informationsinteresse sowie die Auswirkungen auf die betroffene Person. Auch die Frage, ob in die Privat- oder Intimsphäre eingegriffen wird, kann entscheidend sein.
Nein. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, aber nicht grenzenlos. Sie muss insbesondere die gesetzlichen Grenzen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen beachten. Welche Informationen veröffentlicht werden dürfen, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab.
Bei einer unzulässigen oder unwahren Berichterstattung können je nach Sachverhalt unterschiedliche Ansprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere Unterlassung, Berichtigung, Widerruf oder Gegendarstellung. In bestimmten Fällen können auch weitere Ansprüche in Betracht kommen.
Eine Verdachtsberichterstattung berichtet über einen Verdacht, ohne dass die behauptete Rechtsverletzung oder Straftat bereits feststeht. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Dafür müssen jedoch unter anderem ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen und die Interessen der betroffenen Person angemessen berücksichtigt werden.
Bei bestimmten Formen der Berichterstattung kann die Möglichkeit zur Stellungnahme eine wichtige Voraussetzung für eine zulässige Veröffentlichung sein. Ob und in welchem Umfang dies erforderlich ist, hängt insbesondere von der Art des Berichts und den konkreten Umständen ab. Wir prüfen dies im Einzelfall.
Mit einer presserechtlichen Abmahnung kann unter anderem die außergerichtliche Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs verfolgt werden. Sie gibt dem Anspruchsgegner die Möglichkeit, die beanstandete Veröffentlichung zu unterlassen, ohne dass unmittelbar ein Gerichtsverfahren geführt werden muss.
Eine einstweilige Verfügung kann insbesondere dann relevant sein, wenn eine schnelle gerichtliche Reaktion erforderlich ist, um eine drohende oder fortdauernde Rechtsverletzung zu verhindern. Ob ein Eilverfahren erfolgversprechend ist, hängt von den Voraussetzungen des konkreten Falles und insbesondere von der Dringlichkeit ab.
Die drei Instrumente verfolgen unterschiedliche Ziele und haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Vereinfacht gesagt dient die Gegendarstellung dazu, der Darstellung eines Mediums eine eigene Darstellung entgegenzusetzen. Eine Berichtigung korrigiert eine fehlerhafte Darstellung, während ein Widerruf eine frühere Aussage ausdrücklich zurücknimmt. Welche Möglichkeit im Einzelfall besteht, muss anhand des konkreten Beitrags und des jeweils anwendbaren Rechts geprüft werden.
Ja. Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen rechtswidrige Berichterstattung und Eingriffe in ihre geschützten Rechtspositionen wehren. Insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder schwerwiegenden Eingriffen in die Unternehmensreputation kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Ja. Eine präventive presserechtliche Prüfung kann insbesondere für Redaktionen, Verlage, Unternehmen und andere Publizierende sinnvoll sein. Dabei lassen sich rechtliche Risiken frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Formulierungen oder Darstellungsweisen anpassen.
Bei aktueller oder unmittelbar bevorstehender Berichterstattung ist eine schnelle rechtliche Prüfung häufig sinnvoll. Je länger sich ein rechtswidriger Inhalt verbreitet, desto größer können seine Auswirkungen sein. Zudem können im Presserecht kurze Fristen und besondere Anforderungen an die Durchsetzung von Ansprüchen eine Rolle spielen.
Ja. Die Beratung richtet sich nicht nur an Personen und Unternehmen, die von Berichterstattung betroffen sind. Wir unterstützen auch Medien, Redaktionen, Verlage und andere Publizierende bei der rechtlichen Prüfung geplanter Veröffentlichungen sowie bei der Abwehr presserechtlicher Ansprüche.
Die Kanzlei sitzt in Hamburg und berät Mandanten bundesweit. Eine Beratung kann auf Wunsch auch per Video-Call erfolgen.