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Anwalt Hamburg Presserecht
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Presserecht

In den Medien werden tagtäglich Unmengen an Nachrichten veröffentlicht. Manche sind unterhaltsam, andere sind informativ und einige sind rechtsverletzend. Negative Berichterstattung über eine Person, ein Unternehmen oder ein Produkt können massiv rufschädigend wirken. Ein jahrelang aufgebautes und gut gepflegtes positives Image kann dadurch über Nacht einfach verschwinden. Die Verteidigung der eigenen Reputation hat daher einen großen Stellenwert. Sie erfordert eine effektive Strategie und Erfahrung in der Krisenkommunikation.

Unser Beratungsangebot im Presserecht

  • Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Äußerungen
  • Vorgehen gegen negative oder falsche Berichterstattung durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Berichtigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld

Häufige Fragen zum Presserecht

Was ist Presserecht?

Das Presserecht befasst sich mit den rechtlichen Rahmbedingungen der Presse und Medien. Es regelt insbesondere die Zulässigkeit von Äußerungen in klassischen und neuen Medien. Diese können zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild verletzen und daher unzulässig sein.

Was ist eigentlich die Presse?

Die Presse umfasst alle zur Verbreitung in der Öffentlichkeit geeigneten und bestimmten Erzeugnisse. Darunter fallen zum Beispiel Zeitungen, Bücher, Radio, Fernsehberichterstattung. Auch Internetbeiträge und Blogs können Presse sein, wenn sie sich an die Öffentlichkeit richten.

Wann ist mein Persönlichkeitsrecht verletzt?

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Dabei ist abzuwägen. Auf der einen Seite steht die Meinungs- und Pressefreiheit, auf der anderen Seite das Persönlichkeitsrecht des betroffenen. Dieses Es muss hierbei immer abgewogen werden zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Grundgesetz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder Recht am Bild des Betroffenen. Oftmals kann das der Fall sein, wenn der Tatsachengehalt der Aussagen diffamierend oder unwahr sind.

Was ist das Abwägungsgebot für die Presse?

Das Abwägungsgebot der Presse besagt, dass im Rahmen der Abwägung das Interesse der Öffentlichkeit immer das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen überwiegt. Je sensibler und unzugänglicher die Information, desto größer ist das Gewicht des Persönlichkeitsrechts. Die Intimsphäre eines Menschen ist hierbei grundsätzlich unantastbar.

Öffentliche Sphäre: Sie umfasst Informationen, die der Öffentlichkeit in der Regel zugänglich sind. Aus diesem Grund ist sie auch weniger schutzwürdig. Das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt meist
Private Sphäre: Umfasst Informationen, die im engen Familienkreis oder in dem eigenen Haus oder Wohnung aufkommen. Hier überwiegt nur ausnahmsweise das Interesse der Öffentlichkeit.
Intimsphäre: Umfasst höchstpersönliche Informationen wie die Gesundheit einer Person oder das Sexualleben. In dieser darf grundsätzlich nicht eingegriffen werden, sodass die Persönlichkeitsrechte überwiegen.

Was darf die Presse?

Das Handeln der Presse hat ihren Ausgangspunkt im Art. 5 GG. Dieser gibt der Presse eine große Anzahl von Freiheiten. Diese Freiheit gilt aber nicht komplett uneingeschränkt. Art. 5 II GG schränkt diese Freiheiten zum Schutze der Jugend, dem Recht der persönlichen Ehre und durch Gesetze ein. Aus diesem Grund treffen der Presse journalistische Sorgfaltspflichten. Diese sollen Journalisten zu einer gründlichen Recherche, der Vollständigkeit von Informationen und eine angemessene Wortwahl verpflichten.

Ihr Anwalt für Presserecht in Hamburg

Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Medienrechts.

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