Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
(040) 882 153 900
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Ihr Anwalt für Presserecht
Medienrecht

Ihr Anwalt für Presserecht

  • Erfahren: Presserechtliche Beratung mit hoher Spezialisierung
  • Strategisch: Klare Lösungen für sensible Medienkonflikte
  • Bundesweit: Beratung aus Hamburg – auch per Video-Call
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Reputation schützen. Rechte durchsetzen.

Ihr Anwalt für Presserecht in Hamburg

Ob Social Media, Presseberichterstattung, Online-Bewertungen oder klassische Rundfunkangebote: Medienrecht entscheidet heute häufig darüber, was veröffentlicht werden darf, wie Unternehmen und Personen dargestellt werden und welche Möglichkeiten Betroffene gegen rechtswidrige Inhalte haben.

Als Kanzlei für Medienrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Agenturen, Medienhäuser, Kreative, Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen bei medienrechtlichen Fragestellungen. Dabei verbinden sich regelmäßig unterschiedliche Rechtsgebiete – insbesondere Äußerungsrecht, Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht und Medienregulierungsrecht.

Im Zentrum steht häufig die Abwägung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und dem Schutz von Persönlichkeit, Privatsphäre und Reputation auf der anderen Seite. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist grundrechtlich geschützt; zugleich findet sie unter anderem Grenzen im Schutz der persönlichen Ehre.

Wir unterstützen Sie sowohl präventiv als auch im Konfliktfall: Wir prüfen Veröffentlichungen vorab, begleiten Kommunikations- und Medienprojekte, setzen Ansprüche gegen rechtswidrige Inhalte durch und verteidigen Sie gegen medienrechtliche Forderungen.

Von der ersten Prüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Beratung im Presserecht

01
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Eine Tatsachenbehauptung muss grundsätzlich wahr sein. Wird eine Person oder ein Unternehmen in einem Presseartikel, Online-Medium, Interview oder anderen öffentlichen Beitrag mit unwahren Tatsachen in Verbindung gebracht, können Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls weitere Ansprüche bestehen. Wir prüfen, welche Aussagen tatsächlich überprüfbare Tatsachen darstellen, ob sie zutreffend sind und welche rechtlichen Schritte gegen eine unzulässige Berichterstattung möglich sind.
  • Prüfung des Wahrheitsgehalts konkreter Aussagen

  • Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

  • Prüfung von Unterlassungs- und Berichtigungsansprüchen

  • Vorgehen gegen rechtsverletzende Berichterstattung

  • Gegendarstellung, Berichtigung und Widerruf

02
Berichterstattung bei Verdacht
Berichterstattung bei Verdacht
Über Ermittlungen oder einen strafrechtlichen Verdacht darf unter bestimmten Voraussetzungen berichtet werden. Die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung sind jedoch hoch. Insbesondere müssen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen und die betroffene Person darf nicht ohne ausreichende Grundlage öffentlich vorverurteilt werden. Wir prüfen die Zulässigkeit der Berichterstattung und unterstützen Betroffene ebenso wie Medien bei der rechtssicheren Einordnung.
  • Prüfung der Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung

  • Prüfung der Stellungnahme- und Anhörungsmöglichkeiten

  • Vorgehen gegen unzulässige Vorverurteilungen

  • Beratung von Redaktionen vor der Veröffentlichung

03
Verletzungen des Persönlichkeitsrechts
Verletzungen des Persönlichkeitsrechts
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem die persönliche Ehre, den sozialen Geltungsanspruch und die Privatsphäre. Ob eine Berichterstattung zulässig ist, hängt dabei regelmäßig von einer Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit ab. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Persönlichkeitsrechte durch einen Beitrag verletzt werden und welche Ansprüche daraus entstehen können.
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • Unternehmenspersönlichkeitsrecht

  • Schutz der persönlichen Ehre

  • Unterlassung und weitere Ansprüche

04
Privat- und Intimsphäre
Privat- und Intimsphäre
Besonders sensibel sind Informationen aus dem privaten und höchstpersönlichen Lebensbereich. Je stärker eine Berichterstattung in die Privatsphäre oder Intimsphäre eingreift, desto höher sind regelmäßig die Anforderungen an ihre Rechtfertigung. Wir beurteilen die konkrete Veröffentlichung und entwickeln eine Strategie, um unzulässige Eingriffe möglichst schnell zu begrenzen.
  • Berichterstattung über das Privatleben

  • Schutz der Intimsphäre

  • Persönliche und familiäre Informationen

  • Gesundheitsbezogene Informationen

  • Prüfung von Wort- und Bildberichterstattung

05
Abmahnungen
Abmahnungen
Bei einer rechtswidrigen Berichterstattung kann eine außergerichtliche Abmahnung ein geeigneter erster Schritt sein. Ziel ist häufig, eine weitere Verbreitung zu verhindern und eine verbindliche Unterlassung zu erreichen. Wir formulieren und prüfen presserechtliche Abmahnungen und vertreten unsere Mandanten auch dann, wenn sie selbst mit einer Abmahnung konfrontiert werden.
  • Prüfung und Erstellung presserechtlicher Abmahnungen

  • Unterlassungsansprüche

  • Prüfung von Unterlassungserklärungen

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

  • Vorbereitung gerichtlicher Schritte

06
Vorprüfung von Veröffentlichungen
Vorprüfung von Veröffentlichungen
Für Medien, Redaktionen, Unternehmen und andere Publizierende kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend sein. Fehler lassen sich häufig vermeiden, bevor ein Beitrag veröffentlicht wird und ein rechtlicher Konflikt entsteht. Wir prüfen geplante Veröffentlichungen insbesondere im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte, Tatsachenbehauptungen, Verdachtsberichterstattung und weitere presserechtliche Risiken.
  • Prüfung geplanter Presseberichte

  • Bewertung einzelner Formulierungen

  • Prüfung von Recherche- und Sorgfaltsanforderungen

  • Einschätzung von Haftungsrisiken

  • Konkrete Änderungsvorschläge für die Veröffentlichung

07
Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren
Bei einer drohenden oder bereits erfolgten rechtswidrigen Veröffentlichung kann schnelles gerichtliches Handeln erforderlich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn eine weitere Verbreitung einen erheblichen und nur schwer rückgängig zu machenden Schaden verursachen kann. Wir vertreten Sie in presserechtlichen Eilverfahren und in gerichtlichen Hauptsacheverfahren und verfolgen Ihre Ansprüche konsequent.
  • Einstweilige Verfügungen

  • Presserechtliche Unterlassungsklagen

  • Durchsetzung von Berichtigungs- und Gegendarstellungsansprüchen

  • Abwehr presserechtlicher Ansprüche

  • Vertretung vor den zuständigen Gerichten

01
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Eine Tatsachenbehauptung muss grundsätzlich wahr sein. Wird eine Person oder ein Unternehmen in einem Presseartikel, Online-Medium, Interview oder anderen öffentlichen Beitrag mit unwahren Tatsachen in Verbindung gebracht, können Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls weitere Ansprüche bestehen. Wir prüfen, welche Aussagen tatsächlich überprüfbare Tatsachen darstellen, ob sie zutreffend sind und welche rechtlichen Schritte gegen eine unzulässige Berichterstattung möglich sind.
  • Prüfung des Wahrheitsgehalts konkreter Aussagen

  • Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

  • Prüfung von Unterlassungs- und Berichtigungsansprüchen

  • Vorgehen gegen rechtsverletzende Berichterstattung

  • Gegendarstellung, Berichtigung und Widerruf

03
Verletzungen des Persönlichkeitsrechts
Verletzungen des Persönlichkeitsrechts
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem die persönliche Ehre, den sozialen Geltungsanspruch und die Privatsphäre. Ob eine Berichterstattung zulässig ist, hängt dabei regelmäßig von einer Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit ab. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Persönlichkeitsrechte durch einen Beitrag verletzt werden und welche Ansprüche daraus entstehen können.
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • Unternehmenspersönlichkeitsrecht

  • Schutz der persönlichen Ehre

  • Unterlassung und weitere Ansprüche

05
Abmahnungen
Abmahnungen
Bei einer rechtswidrigen Berichterstattung kann eine außergerichtliche Abmahnung ein geeigneter erster Schritt sein. Ziel ist häufig, eine weitere Verbreitung zu verhindern und eine verbindliche Unterlassung zu erreichen. Wir formulieren und prüfen presserechtliche Abmahnungen und vertreten unsere Mandanten auch dann, wenn sie selbst mit einer Abmahnung konfrontiert werden.
  • Prüfung und Erstellung presserechtlicher Abmahnungen

  • Unterlassungsansprüche

  • Prüfung von Unterlassungserklärungen

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

  • Vorbereitung gerichtlicher Schritte

07
Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren
Bei einer drohenden oder bereits erfolgten rechtswidrigen Veröffentlichung kann schnelles gerichtliches Handeln erforderlich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn eine weitere Verbreitung einen erheblichen und nur schwer rückgängig zu machenden Schaden verursachen kann. Wir vertreten Sie in presserechtlichen Eilverfahren und in gerichtlichen Hauptsacheverfahren und verfolgen Ihre Ansprüche konsequent.
  • Einstweilige Verfügungen

  • Presserechtliche Unterlassungsklagen

  • Durchsetzung von Berichtigungs- und Gegendarstellungsansprüchen

  • Abwehr presserechtlicher Ansprüche

  • Vertretung vor den zuständigen Gerichten

02
Berichterstattung bei Verdacht
Berichterstattung bei Verdacht
Über Ermittlungen oder einen strafrechtlichen Verdacht darf unter bestimmten Voraussetzungen berichtet werden. Die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung sind jedoch hoch. Insbesondere müssen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen und die betroffene Person darf nicht ohne ausreichende Grundlage öffentlich vorverurteilt werden. Wir prüfen die Zulässigkeit der Berichterstattung und unterstützen Betroffene ebenso wie Medien bei der rechtssicheren Einordnung.
  • Prüfung der Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung

  • Prüfung der Stellungnahme- und Anhörungsmöglichkeiten

  • Vorgehen gegen unzulässige Vorverurteilungen

  • Beratung von Redaktionen vor der Veröffentlichung

04
Privat- und Intimsphäre
Privat- und Intimsphäre
Besonders sensibel sind Informationen aus dem privaten und höchstpersönlichen Lebensbereich. Je stärker eine Berichterstattung in die Privatsphäre oder Intimsphäre eingreift, desto höher sind regelmäßig die Anforderungen an ihre Rechtfertigung. Wir beurteilen die konkrete Veröffentlichung und entwickeln eine Strategie, um unzulässige Eingriffe möglichst schnell zu begrenzen.
  • Berichterstattung über das Privatleben

  • Schutz der Intimsphäre

  • Persönliche und familiäre Informationen

  • Gesundheitsbezogene Informationen

  • Prüfung von Wort- und Bildberichterstattung

06
Vorprüfung von Veröffentlichungen
Vorprüfung von Veröffentlichungen
Für Medien, Redaktionen, Unternehmen und andere Publizierende kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend sein. Fehler lassen sich häufig vermeiden, bevor ein Beitrag veröffentlicht wird und ein rechtlicher Konflikt entsteht. Wir prüfen geplante Veröffentlichungen insbesondere im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte, Tatsachenbehauptungen, Verdachtsberichterstattung und weitere presserechtliche Risiken.
  • Prüfung geplanter Presseberichte

  • Bewertung einzelner Formulierungen

  • Prüfung von Recherche- und Sorgfaltsanforderungen

  • Einschätzung von Haftungsrisiken

  • Konkrete Änderungsvorschläge für die Veröffentlichung

Gute Beratung zeigt sich am Ergebnis.

Das sagen unsere Mandanten

Gerade bei presserechtlichen Konflikten kommt es auf eine schnelle, präzise und strategisch durchdachte Beratung an. Unsere Mandanten schätzen dabei insbesondere die persönliche Betreuung, die klare Kommunikation und die konsequente Wahrnehmung ihrer Interessen.

Sehr gut

5,0 Sterne
(195 Bewertungen, Stand August 2026)

Schlechte Rezension gelöscht
Über mein Unternehmen wurde online schlecht berichtet. Ich fand die Kritik unberechtigt und habe sie deswegen prüfen lassen. Herr Slopek hat sich schnell um das Anliegen gekümmert und nach einem Schreiben war das Problem in zwei Tagen gelöst. Den Service kann ich nur empfehlen!
S. F.
Mandant
Schnell und unkompliziert, unser Anwalt des Vertrauens.
Herr Dr. Slopek ist unser Anwalt des Vertrauens. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht und können Herrn Dr. Slopek mit besten Gewissen weiter Empfehlen. Besonders hervorzuheben ist das zwischenmenschliche, die Reaktionszeit sowie die Hartnäckigkeit für Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen. Wir fühlen uns in sehr guten Händen.
Sebastian Helming
Geschäftsführer - Link
Rundum zufrieden
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
O. T.
Mandant
Kompetent und sehr zuverlässig!
Dr. Slopek stand uns jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, hat stets sehr schnell geantwortet und uns kompetent uns professionell beraten. Dank seiner Zuverlässigkeit konnten wir unsere Anliegen sehr schnell anpacken und realisieren. Auch bei zukünftigen gerwerblichen Rechtsschutz-Anliegen wenden wir uns an Dr. Slopek. Eine klare Empfehlung!
S. B.
Mandant

Hinweis: Bei den o.g. Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

Berichterstattung verletzt Ihre Rechte?

Berichterstattung verletzt Ihre Rechte?

Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob und wie Sie gegen einen Pressebericht vorgehen können.

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Anwalt Hamburg Markenrecht

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Wo Pressefreiheit endet und Persönlichkeitsschutz beginnt.

Presserecht und Persönlichkeitsrecht

Die Pressefreiheit schützt die öffentliche Berichterstattung und erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Gleichzeitig hat jeder Mensch Anspruch auf Schutz seiner Persönlichkeit. Unternehmen können sich ebenfalls auf bestimmte persönlichkeitsrechtliche Schutzpositionen berufen.

Ob eine Berichterstattung zulässig ist, lässt sich deshalb nur anhand der konkreten Umstände beurteilen. Entscheidend kann beispielsweise sein, ob eine Aussage wahr oder unwahr ist, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt, wie schwer der Eingriff in die Persönlichkeit wiegt und welches öffentliche Informationsinteresse besteht.

Auch die Art der betroffenen Information spielt eine wichtige Rolle. Zwischen der öffentlichen Sphäre, der Privatsphäre und der besonders geschützten Intimsphäre bestehen erhebliche Unterschiede. Je persönlicher eine Information ist, desto sorgfältiger muss geprüft werden, ob ihre Veröffentlichung gerechtfertigt ist.

Wir nehmen diese Abwägung nicht schematisch vor, sondern betrachten die konkrete Berichterstattung, ihre Reichweite und die Interessen aller Beteiligten.

Dr. David Slopek, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Schnelle Hilfe bei akuter Berichterstattung

Schnelle Hilfe bei akuter Berichterstattung

Ein aktueller Pressebericht kann sich schnell verbreiten. Wir prüfen kurzfristig, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Beratung im Presserecht anfragen

Schnelle Hilfe bei akuter Berichterstattung

Ein aktueller Pressebericht kann sich schnell verbreiten. Wir prüfen kurzfristig, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Beratung im Presserecht anfragen

Klare Strategie statt unnötiger Eskalation.

Presserechtliche Ansprüche durchsetzen

Nach einer rechtswidrigen Veröffentlichung zählt häufig jede Zeit. Ein Pressebericht kann sich innerhalb kürzester Zeit über Suchmaschinen, soziale Netzwerke und andere Medien weiterverbreiten. Deshalb sollte zunächst schnell geklärt werden, welche Ansprüche bestehen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

Je nach Sachverhalt kommen insbesondere Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung oder Widerruf in Betracht. In geeigneten Fällen können darüber hinaus Schadensersatz- oder Geldentschädigungsansprüche eine Rolle spielen.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten und wählen gemeinsam mit Ihnen das passende Vorgehen. Dabei kann eine außergerichtliche Abmahnung ebenso sinnvoll sein wie ein gerichtliches Eilverfahren. Umgekehrt verteidigen wir Medien und Publizierende gegen unberechtigte oder zu weitreichende Forderungen.

Anwalt Hamburg Presserecht

Über uns

Zahlen die zählen

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Rechtsanwält:innen

1 Ziel: Ihre Interessen verstehen und sodann schnell und effizient durchzusetzen.

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Stunden

Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade medienrechtliche Fälle im hohen Maße zeitkritisch sein können und Geschwindigkeit zählt. Unser Ziel ist es deswegen, uns so schnell wie möglich um jede Anfrage zu kümmern - in der Regel binnen 24 Stunden.

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Ø Bewertung auf anwalt.de

Eine makellose Bewertung von 5,0 auf anwalt.de spiegelt das Vertrauen unserer Mandanten wider. Konsequente Qualität, persönliche Betreuung und überzeugende Ergebnisse sind die Grundlage für diese Auszeichnung durch unsere Mandantschaft.

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Ø Bewertung auf Google

Unsere Google-Bewertung von 4,9 steht für konstant hohe Zufriedenheit – bestätigt von einer Vielzahl unabhängiger Stimmen. Das ehrliche Feedback unserer Mandanten motiviert uns täglich, erstklassige rechtliche Beratung zu liefern.

Wenn aus Berichterstattung ein rechtlicher Konflikt wird.

Presserecht aus der Praxis

Presserechtliche Fragen entstehen häufig in Situationen, in denen schnell entschieden werden muss. Ein kritischer Presseartikel steht kurz vor der Veröffentlichung, ein Unternehmen wird mit schweren Vorwürfen konfrontiert oder private Informationen werden öffentlich gemacht. Entscheidend ist dann eine realistische Einschätzung der Rechtslage und ein konsequentes Vorgehen.

Die folgenden Praxisbeispiele zeigen typische Konstellationen, in denen presserechtliche Beratung besonders wichtig sein kann.

Presserecht

Unwahre Vorwürfe gegen ein Unternehmen

Ein Unternehmen stellt fest, dass ein Online-Medium in einem Artikel konkrete Vorwürfe erhebt, die nachweislich nicht zutreffen. Da der Beitrag bereits über Suchmaschinen auffindbar ist und von anderen Seiten aufgegriffen wird, besteht ein erhebliches Reputationsrisiko.

In einer solchen Situation kann geprüft werden, ob die beanstandeten Aussagen als unwahre Tatsachenbehauptungen unzulässig sind und welche Ansprüche – insbesondere auf Unterlassung oder Berichtigung – durchgesetzt werden können.

Ergebnis: Die Online-Reputation des Mandanten ist wiederhergestellt. Ihn negativ darstellende Inhalte sind über Suchmaschinen nicht mehr auffindbar.
Mandant: Unternehmensberater Branche: Consulting

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Häufige Fragen zum Presserecht

Medienrecht betrifft heute nahezu jede Form öffentlicher Kommunikation – von Presseartikeln und Fernsehbeiträgen über Google-Bewertungen bis zu Instagram-Posts, YouTube-Videos oder Podcasts. Die folgenden Antworten geben einen ersten Überblick über typische Fragen aus unserer Beratungspraxis.

Was ist Presserecht?

Das Presserecht umfasst die rechtlichen Regeln für journalistische und publizistische Berichterstattung. Es betrifft unter anderem die Presse- und Meinungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Tatsachenbehauptungen, Verdachtsberichterstattung, Gegendarstellung, Unterlassung und Berichtigung.

Wann ist eine Berichterstattung rechtswidrig?

Ob eine Berichterstattung zulässig ist, hängt grundsätzlich vom konkreten Einzelfall ab. Eine Rolle spielen unter anderem der Wahrheitsgehalt einer Aussage, die Abgrenzung zwischen Tatsache und Meinung, das öffentliche Informationsinteresse sowie die Auswirkungen auf die betroffene Person. Auch die Frage, ob in die Privat- oder Intimsphäre eingegriffen wird, kann entscheidend sein.

Darf die Presse alles über eine Person berichten?

Nein. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, aber nicht grenzenlos. Sie muss insbesondere die gesetzlichen Grenzen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen beachten. Welche Informationen veröffentlicht werden dürfen, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab.

Was kann ich gegen einen falschen Pressebericht tun?

Bei einer unzulässigen oder unwahren Berichterstattung können je nach Sachverhalt unterschiedliche Ansprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere Unterlassung, Berichtigung, Widerruf oder Gegendarstellung. In bestimmten Fällen können auch weitere Ansprüche in Betracht kommen.

Was ist eine Verdachtsberichterstattung?

Eine Verdachtsberichterstattung berichtet über einen Verdacht, ohne dass die behauptete Rechtsverletzung oder Straftat bereits feststeht. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Dafür müssen jedoch unter anderem ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen und die Interessen der betroffenen Person angemessen berücksichtigt werden.

Muss ein Medium mir Gelegenheit zur Stellungnahme geben?

Bei bestimmten Formen der Berichterstattung kann die Möglichkeit zur Stellungnahme eine wichtige Voraussetzung für eine zulässige Veröffentlichung sein. Ob und in welchem Umfang dies erforderlich ist, hängt insbesondere von der Art des Berichts und den konkreten Umständen ab. Wir prüfen dies im Einzelfall.

Was kann eine presserechtliche Abmahnung bewirken?

Mit einer presserechtlichen Abmahnung kann unter anderem die außergerichtliche Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs verfolgt werden. Sie gibt dem Anspruchsgegner die Möglichkeit, die beanstandete Veröffentlichung zu unterlassen, ohne dass unmittelbar ein Gerichtsverfahren geführt werden muss.

Wann kommt eine einstweilige Verfügung im Presserecht infrage?

Eine einstweilige Verfügung kann insbesondere dann relevant sein, wenn eine schnelle gerichtliche Reaktion erforderlich ist, um eine drohende oder fortdauernde Rechtsverletzung zu verhindern. Ob ein Eilverfahren erfolgversprechend ist, hängt von den Voraussetzungen des konkreten Falles und insbesondere von der Dringlichkeit ab.

Was ist der Unterschied zwischen Gegendarstellung, Berichtigung und Widerruf?

Die drei Instrumente verfolgen unterschiedliche Ziele und haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Vereinfacht gesagt dient die Gegendarstellung dazu, der Darstellung eines Mediums eine eigene Darstellung entgegenzusetzen. Eine Berichtigung korrigiert eine fehlerhafte Darstellung, während ein Widerruf eine frühere Aussage ausdrücklich zurücknimmt. Welche Möglichkeit im Einzelfall besteht, muss anhand des konkreten Beitrags und des jeweils anwendbaren Rechts geprüft werden.

Können auch Unternehmen gegen negative Presseberichte vorgehen?

Ja. Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen rechtswidrige Berichterstattung und Eingriffe in ihre geschützten Rechtspositionen wehren. Insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder schwerwiegenden Eingriffen in die Unternehmensreputation kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Kann ich einen Pressebericht vor der Veröffentlichung prüfen lassen?

Ja. Eine präventive presserechtliche Prüfung kann insbesondere für Redaktionen, Verlage, Unternehmen und andere Publizierende sinnvoll sein. Dabei lassen sich rechtliche Risiken frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Formulierungen oder Darstellungsweisen anpassen.

Wie schnell sollte ich bei einem rechtswidrigen Pressebericht handeln?

Bei aktueller oder unmittelbar bevorstehender Berichterstattung ist eine schnelle rechtliche Prüfung häufig sinnvoll. Je länger sich ein rechtswidriger Inhalt verbreitet, desto größer können seine Auswirkungen sein. Zudem können im Presserecht kurze Fristen und besondere Anforderungen an die Durchsetzung von Ansprüchen eine Rolle spielen.

Berät Slopek Rechtsanwälte auch Medien und Redaktionen?

Ja. Die Beratung richtet sich nicht nur an Personen und Unternehmen, die von Berichterstattung betroffen sind. Wir unterstützen auch Medien, Redaktionen, Verlage und andere Publizierende bei der rechtlichen Prüfung geplanter Veröffentlichungen sowie bei der Abwehr presserechtlicher Ansprüche.

Wo berät Slopek Rechtsanwälte im Presserecht?

Die Kanzlei sitzt in Hamburg und berät Mandanten bundesweit. Eine Beratung kann auf Wunsch auch per Video-Call erfolgen.

Alternative Text

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