OLG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2022, Az. 5 W 58/21 – Produktfotografien
Sachverhalt
Die Antragsgegnerin verwendete professionell geschossene und qualitativ hochwertige Produktfotografien für einen von ihr betriebenen Online-Shop. Dabei hat sie die Produktfotos nicht selbst geschossen, sondern von einem anderen Online-Shop auf Amazon übernommen. Insgesamt handelt es sich dabei um 14 Fotografien eines professionellen Fotografen, an denen die Antragstellerin keine Rechte hatte und dessen Urheberrecht daher verletzt wurde.
Das LG Hamburg setzte für die Fotografien einen Streitwert von jeweils 8.000 € an, für alle 14 Fotos zusammen also 112.000 €. Die Antragsgegnerin hielt den Streitwert für zu hoch und legte deswegen Kostenbeschwerde ein. Das LG Hamburg hielt an seiner Berechnung fest. Zur Begründung verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des BGH, wonach ein Streitwert von 6.000 € für einen „Schnappschuss“ angemessen sei. Mit Blick darauf, dass es sich vorliegend um professionell geschossene Fotos handele, die mit mehr Aufwand gefertigt und von hoher Qualität seien, sei es angemessen, den Streitwert höher anzusetzen als bei Schnappschüssen.
Entscheidung
Das in zweiter Instanz mit der Frage befasste OLG Hamburg bestätigte die Streitwertfestsetzung durch das LG im Wesentlichen, insbesondere seien 8.000€ je Produktfoto grundsätzlich angemessen. Das OLG hebt dabei hervor, dass die Antragsgegnerin die hohe Qualität der Fotos zu ihren eigenen wirtschaftlichen Zwecken nutze. Daher habe sie die Rechte des Fotografen besonderes verletzt. Jedoch habe die Antragstellerin 3 der 14 Fotografien in einem einheitlichen Verkaufsangebot verwendet, sodass diese drei Fotos einheitliche betrachtet werden müssen. Daher sei für diese drei Fotos ein einheitlicher Wert i.H.v. 20.000€ festzusetzen. Insoweit sei insgesamt ein Streitwert i.H.v. 108.000 € angemessen.
Anmerkung
Die Entscheidung ist vor allem für Fotografen und für Händler wichtig, die professionelle Produktfotografien schießen oder verwenden. Das Urheberrecht und insbesondere das Fotorecht sind eine komplizierte Spezialmaterie mit einer reichhaltigen und nicht immer ganz konsistenten Kasuistik. Das betrifft gerade auch Fälle wie den vorliegenden. Werden Fotos kopiert oder anderweitig widerrechtlich benutzt, wird meist über die Höhe des Schadensersatzes gestritten, aber auch die Berechnung des Streitwertes kann streitträchtig sein. Der Beschluss des OLG Hamburg schafft hier mehr Rechtssicherheit.
Weitere Informationen
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2022, Az. 5 W 58/21 – Produktfotografien