Darf ich das fotografieren? Darf ich das Foto veröffentlichen? Und was passiert, wenn Fotos verwendet werden, für die keine Lizenz erworben wurde? Das Fotorecht regelt eine Vielzahl an Fragestellungen, bei denen die Antwort nicht immer auf der Hand liegt. Egal ob es um Fragen des Urheberrechts, das Recht am eigenen Bild oder um Lizenzrecht geht. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte professionell zu schützen und Verträge zu gestalten.
Fotorecht im Überblick
Das Fotorecht ist ein Teilgebiet des Urheberrechts und beschäftigt sich mit dem Schutz von Fotografien. Es regelt die Nutzung, Verwertung und Verbreitung von Fotografien durch den Fotografen als Urheber und durch Dritte.
Die wichtigste Rechtsquelle für das Fotorecht in Deutschland ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es enthält Bestimmungen zum Schutz von Fotografien als geistiges Werk und regelt die Rechte und Pflichten des Fotografen als Urheber und der Nutzer von Fotografien.
Desweiteren gibt es Regelungen im Bereich des Persönlichkeitsrechts die dafür sorgen, dass Personen nicht ohne ihre Zustimmung abgelichtet und verbreitet werden dürfen.
Ein weiterer Aspekt des Fotorechts ist das Recht am eigenen Bild, welches sicherstellt, dass keine Bildnisse von Personen ohne deren Einwilligung verwendet werden dürfen.
Unser Beratungsangebot im Fotorecht
Wir unterstützen Sie im Falle der unerlaubten Nutzung Ihrer Fotografien und Videos.
Wir unterstützen Sie im Falle der rechtswidrigen Anfertigung und Veröffentlichung von Personenfotos.
Wir unterstützen Sie im Falle der unerlaubten Verwendung Ihrer Werke auf Bildern und Videos Dritter.
Wir unterstützen Sie bei der professionellen Ausgestaltung Ihrer Verträge.
FAQ Fotorecht
Das Fotorecht ist Teil des Urheberrechts. Es regelt zum einen die Rechte eines Fotografens an seinen Fotos, zum anderen legt es aber auch fest, was Sie als Fotograf bei der Erstellung Ihrer Aufnahmen zu beachten haben.
Sollten Sie Fotos von Personen machen, müssen Sie aufpassen, dass Sie keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild des abgebildeten Person begehen. Hierfür empfiehlt es sich vorher eine schriftlich Einwilligung der abgebildeten Person einzuholen, in der sie Ihnen uneingeschränkte Nutzungsrechte einräumt.
Als Person hat man nicht nur verfassungsrechtlich verbriefte Persönlichkeitsrechte, sondern vor allem auch ein Recht am eigenen Bild. Deshalb kann der Fotograf Bilder und andere Aufnahmen, auf denen Personen abgebildet sind, nicht ohne weiteres verwerten. Dies geht nur, wenn und soweit die abgebildete Person dem Fotografen Nutzungsrechte einräumt. Wer hier schludert, hat im Streitfall oft das Nachsehen. Um Streit zu vermeiden, ist es wichtig, von Anfang an klare, rechtssichere Regelungen zu treffen, wem welche Rechte zustehen. Als Fotograf ist es empfehlenswert, sich die ausschließlichen vollumfänglichen Nutzungsrechte zu sichern. Gerne helfen wir Ihnen bei der Ausfertigung des für Sie passenden Vertrags.
Urheberrechtliche Nutzungsrechte im Fotorecht umschreiben die Art und Weise, wie bestimmte Aufnahmen von dem Fotograf oder Dritten verwendet werden können. Bei Nutzungsrechten spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die konkret festgelegt werden müssen.
WAS: Art und Umfang der Aufnahmen
Sollten die Aufnahmen bereits vorliegen, sind sie als Anlage dem Vertrag beizufügen.
WOFÜR: Konkret geplante Verwendung
Dies kann z.B. für Werbung im Internet sein. Darüber hinaus ist festzulegen, ob Unterlizenzen erteilt werden dürfen.
WIE LANGE: Dauer der Verwendung
WO: Räumlicher Verbreitungsbereich
Als Urheber hat der Fotograf das umfassende Verwertungsrecht. Dieses umfasst verschiedene einzelne Rechte, darunter insbesondere folgende Rechte: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Recht der öffentlichen Wiedergabe, Vorführungsrecht
Wenn sie eines Ihrer Urheberrechte kommerzialisieren wollen, können Sie dies tun. Sie können frei darüber entscheiden welche Nutzungsrechte sie dem Käufer wie einräumen wollen. Dafür empfiehlt es sich, mit dem Käufer Ihrer Rechte einen Lizenzvertrag schriftlich abzuschließen. Dies sorgt für Rechtssicherheit im Streitfall. Für die Ausfertigungen eines passenden Lizenzvertrags stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Als Fotograf bleiben Sie immer Urheber des Fotos. Sie können Ihrem Arbeitgeber jedoch schon im Vorfeld die exklusiven Nutzungsrechten an den im Rahmen Ihrer Arbeit gemachten Fotos einräumen. Dies sollte in einem schriftlichen Lizenzvertrag festgehalten werden, der auch eine angemessene Kompensation für Sie regelt.
Wenn jemand ohne Ihre Einwilligung eines der oben genannten Rechte verletzt, stehen Ihnen mehrere Forderungen gegen den Verletzer zu. Diese können Sie durch eine Abmahnung an der Verletzer geltend machen. Die Abmahnung muss dabei sehr präzise formuliert werden damit sie wirksam ist, weshalb es sich empfiehlt für diese anwaltliche Unterstützung zu suchen.
Sie haben verschiedene Forderungen die sie im Rahmen der Abmahnung geltend machen können.
Unterlassung: die Gegenseite muss sich verpflichten das Foto nicht mehr zu veröffentlichen
Schadensersatz: Berechnung kann wahlweise auf drei Arten erfolgen
-Ersatz des tatsächlichen Schadens inkl. entgangen Gewinnes
-Herausgabe des erzielten Gewinns
-Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr
Auskunft: über Herkunft und Vertriebsweg der rechtswidrigen Vervielfältigungen
Vernichtung, Rückruf und Überlassung
Ersatz der Abmahnkosten: bei berechtigter Abmahnung können Sie von der Gegenseite die Erstattung der für Sie entstandenen Anwaltskosten einfordern.
Das sagen unsere Mandanten
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Anwalt für Fotorecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Urheberrechts.