Digitale Beweisführung im Designrecht: EuG zur Beweiskraft von Internet-Archiven
Gericht der Europäischen Union, T-580/25
Kann ein Screenshot aus einem Internetarchiv ausreichen, um die Neuheit eines eingetragenen Unionsgeschmacksmusters zu Fall zu bringen? Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat diese Frage mit Urteil vom 29.04.2026 in der Rechtssache T-580/25 (Doors Bulgaria EOOD/EUIPO – Top Ten) bejaht. Die Entscheidung klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Auszug aus der Wayback Machine als ausreichender Nachweis einer Offenbarung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) anerkannt werden kann – und welche Anforderungen an eine substantiierte Gegenargumentation zu stellen sind.


