Influencer ersetzen mehr und mehr die klassische Werbung. Mit der steigenden Bedeutung von Influencern im Marketing, steigen nicht nur die Werbebudgets, die von Kunden in diese Werbeform investiert werden, sondern auch die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit professionell und für alle Seiten gewinnbringend auszugestalten. Wir beraten Influencer, Agenturen und Werbende bei allen Fragen, die sich im Bereich Recht und Marketing stellen.
Influencerrecht im Überblick
Trocken formuliert beschäftigt sich das Influencerrecht mit den Regeln und Gesetzen, die für Influencer gelten, also Personen, die auf Social Media Plattformen eine große Anzahl von Followern haben und dadurch Einfluss auf andere Menschen ausüben. Diese Regeln und Gesetze sind wichtig, um sicherzustellen, dass Influencer ihre Inhalte verantwortungsvoll und legal erstellen und verbreiten.
Es gibt kein Gesetz, das speziell für Influencer gilt. Es ist vielmehr eine Querschnittsmaterie, bei der je nach Problem und Fragestellung ganz verschiedene Fragestellungen zu berücksichtigen sind. Anwälte, die Influencer beraten, müssen sich vor allem im Urheberrecht, dem Medienrecht, dem Markenrecht und Wettbewerbsrecht auskennen. Und in Bezug auf das Verhältnis von Influencern, Agenturen und Werbekunden sind auch das allgemeine Vertragsrecht sowie das Lizenzvertragsrecht von Bedeutung.
Agenturverträge und Kooperationsverträge
Sowohl bei Agenturverträgen zwischen dem Influencer und seiner Agentur, als bei bei den Kooperationsverträgen, die die Agentur für den Influencer mit Werbekunden abschließt, gibt es einige wichtige Punkt zu beachten. Dabei geht es nicht nur darum, einen fairen und ausgewogenen Vertragsschluss als Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten, sondern auch darum, streitträchtige Punkte vorab so zu regeln, dass es gar nicht erst zu Streit kommen muss.
Wichtige Vertragsinhalte sind zum Beispiel:
- Festlegung der Reichweite der Veröffentlichungen des Influencers
- Anzahl und Frequenz der Veröffentlichungen des Influencers
- Regelung der Exklusivität zwischen Agentur, Werbekunde und Influencer
- Klare Bestimmung der Nutzungsrechte
- Regelung der Verhinderung des Influencers
- Mitwirkungspflichten der Agentur
- Kündigungsrechte
Das sagen unsere Mandanten