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Anwalt für Verlagsrecht in Hamburg
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Verlagsrecht

Goethe, Hesse, Dostojewski. Was haben sie alle miteinander gemeinsam? Sie waren alle großartigen Schriftsteller. Jeder kann Schriftsteller werden, doch wenige machen es und wenn man es machen will, landet man früher oder später bei einem Verlag. Leider kann nicht jedes Buch genommen werden, es ist sowohl ein starker Wettbewerb zwischen Schriftstellern als auch zwischen Verlage, die um die jungen ambitionierten Schriftsteller wetteifern. Wo es Wettbewerb und widerstreitende Interessen gibt, gibt es leider auch Regelungsbedarf und zuweilen auch Streit. Wir stehen Ihnen hierbei als erfahrener Partner zur Seite.

Unser Beratungsangebot im Verlagsrecht

Wir unterstützen Verlage und Autoren bei allen Fragen rund um das Verlagsrecht. Wir begleiten Sie von der Erstellung eines Verlagsvertrags bis hin zur Kündigung. Wir helfen Ihnen bei Vertragsverletzungen, bei der Ermittlung rechtlicher Risiken im Rahmen einer Buchveröffentlichung sowie auch bei allen Fragen hinsichtlich der Buchpreisbindung. Darüber hinaus ist uns Ihr Titelschutz besonders wichtig. Ihr Buchtitel soll einzigartig bleiben und daher muss er auch markenrechtlich geschützt werden. Faire und transparente Regelungen sind Fundament für Verlage und Autoren gemeinsam wirtschaftlich erfolgreich zu sein, die Rechtssicherheit zu steigern und Konflikte zu vermeiden.

Häufige Fragen zum Verlagsrecht

Was ist Verlagsrecht?

Das Verlagsrecht ist ein Teilgebiet des Urheberrechts. Dieses hat seinen Kern im Verlagsgesetz. Im Wesentlichen geht es bei diesem Gebiet sowohl um das Rechtsverhältnis zwischen Verlag und Autor als auch um die daraus entstehenden Nutzungsrechte.

Was ist ein Verlagsvertrag?

Ein Verlagsvertrag ist eine Sonderform eines urheberrechtlichen Lizenzvertrags. Er regelt neben den Verpflichtungen der Parteien, die Gewährung und den Umfang des Nutzungsrechts des Verlags und die Vergütung für den Autor.

Wie gestaltet man einen Verlagsvertrag?

Der Verlagsvertrag ist nur in seinen Grundzügen am Verlagsgesetz gebunden. Die meisten Regelungen kann man individuell vereinbaren und so auf die jeweiligen Bedürfnisse der Vertragsparteien eingehen.

Wann schließt man einen Verlagsvertrag ab?

Einen Verlagsvertrag gilt es in der Regel dann abzuschließen, wenn Sie ein Werk der Literatur oder ein Werk der Musik veröffentlichen wollen. Durch diesen Vertrag übernimmt der Verlag die Aufgabe, das Werk zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Sie bekommen dafür dann eine Vergütung.

Wie kann die Vergütung geregelt werden?

Die Vergütung kann je nach Belieben der Vertragsparteien frei vereinbart werden. Sie muss sich jedoch in einem angemessenen Rahmen halten. Es gibt hier eine große Bandbreite an Regelungsmöglichkeiten. Wir bereten Sie hierzu und finden die für Sie individuell passende Lösung.

Was sind alternative Möglichkeiten für die Publikation?

Es gibt auch alternative Publikationsmöglichkeiten. Besonders erwähnenswert ist das Modell „Books on Demand“, die Publizierung über ein Zuschussverlag oder die Möglichkeit zum „Self-Publishing“.

Ihr Anwalt für Verlagsrecht in Hamburg

Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Urheberrechts und Medienrechts.

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