Wir kümmern uns um Ihren guten Ruf. Gerade das Internet wird oft als digitaler Pranger verwendet, was nicht selten erhebliche persönliche und wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen kann. Wenn Sie hier nicht tatenlos bleiben möchten, dann sprechen Sie uns an. Wir prüfen und löschen negative Äußerungen in Blogs, Foren, auf Facebook oder anderen Plattformen. Außerdem helfen wir Ihnen bei schlechten Bewertungen bei Google oder Bewertungsportalen.
FAQ Negativbewertungen im Internet
Wurde über Sie oder Ihr Unternehmen eine negative Falschbewertung veröffentlicht? Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden.
Jeder Mensch hat ein im Grundgesetz gesichertes Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dieses umfasst auch den Schutz vor Ehrverletzungen. Diese sind unter anderem Rufschädigungen. Durch eine negative Falschbewertung kann Ihr Ruf geschädigt werden und Sie in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschädigt werden. Zudem können Sie auch in Ihrer Berufsfreiheit geschädigt werden, wenn sich durch die negative Bewertung Ihr Umsatz reduziert.
Grundsätzlich ja.
Sollten Sie den Verfasser der Bewertung kennen, können Sie natürlich versuchen direkt mit ihm das Problem zu klären. Meistens ist dies Aufgrund der Anonymität des Bewertenden jedoch nicht möglich. In diesem Fall sollten Sie sich zunächst beim Plattformbetreiber beschweren. Viele Bewertungsplattformen, wie zum Beispiel Google Bewertungen haben hierfür eine Meldefunktion direkt am jeweiligen Post eingerichtet, die Sie direkt zu einem auszufüllenden Formular weiterleitet. Bei anderen, wie Kunununu, müssen Sie den Betreiber über E-Mail kontaktieren.
Egal wie man mit dem Betreiber Kontakt aufnimmt, man sollte auf alle Fälle genau begründen weshalb die konkrete Bewertung rechtsverletzend ist. Das heißt Sie müssen darlegen wieso die bewertende Person nicht die Wahrheit erzählt. Hier bei können verschiedene Argumente angeführt werden. Diese sind von der konkreten Situation, also Ihrer Unternehmensart, der Arte der Bewertung und dem Bewertenden sowie der Bewertungsplattform ab. Gerne helfen wir Ihnen bei der Formulierung einer präzisen Meldung.
Zunächst wird der Plattformbetreiber Ihre Meldung überprüfen. Sollte er zum Schluss kommen, dass die Meldung berechtigt ist, wird er die Bewertung löschen. Leider wird der Betreiber oft zugunsten des Bewertenden entscheiden.
Sollte dies der Fall sein, dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit der Klageerhebung. Wenn Sie die Identität des Bewertenden kenn können Sie ihn direkt auf Unterlassung verklagen. Jedoch ist dies meist nicht möglich, gerade weil die Plattform nicht der Kontaktdaten Ihrer Nutzer weitergeben darf.
Ansonsten können Sie mit der Klage versuchen den Plattformbetreiber zu verpflichten die Bewertung zu löschen. Das Gericht wird nun entscheiden, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder nicht. Hierzu kommen verschiedene wettbewerbsrechtliche Verstöße in Betracht kommen. Dabei kommt es ganz entscheidend darauf an, ob die Bewertungsplattform neutral ist oder Vermittlungsleistungen oder Werbemöglichkeiten anbietet und dadurch auch eigene Interessen verfolgt.
Nein die vollständige Löschung können Sie zumindest bei neutralen Plattformen nicht verlangen. Dies wäre eine zu große Einschränkung der Meinungsfreit der Nutzer und er Plattform. Sie können nur Löschung des konkret verletzenden Beitrags verlangen. Bei nicht neutralen Plattformen besteht die Möglichkeit einer vollständigen Löschung. Jedoch kommt es auf den Einzelfall an. Ob Sie eine vollständige Löschung verlangen können oder nicht überprüfen wir gerne für Sie.
Das sagen unsere Mandanten
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Anwalt für Medienrecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Medienrechts.