Zahlreiche Markenstreitigkeiten werden vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) ausgetragen. Dazu gehören vor allem Widerspruchsverfahren, aber auch Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren. Neben diesen sog. „kontradiktorischen Verfahren“ kann es auch sein, dass das Markenamt die Markenanmeldung als schutzunfähig beanstandet und aufgefordert hat, hierzu Stellung zu nehmen. Wenn Sie professionelle Unterstützung in einem Verfahren vor dem Markenamt benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unser Beratungsangebot zu Amtsverfahren
Mit mehr als 1.500 Anmeldungen gehören wir deutschlandweit zu den aktivsten Kanzleien in diesem Bereich. Gleich ob es darum geht, die richtige Anmeldestrategie zu finden, die Verfügbarkeit der Marke zu prüfen oder die Markenanmeldung durchzuführen. Wir übernehmen dies professionell, routiniert und kosteneffizient.
Markenämter wie das DPMA und EUIPO prüfen, ob eine Marke eintragbar ist oder ob ihr Schutzhindernisse entgegenstehen. Vor allem Marken, die vorab nicht von einem Anwalt geprüft worden sind, werden von den Prüfern aufgrund sog. absoluter Schutzhindernisse beanstandet. In den meisten Fällen geht es um die Frage, ob ein bestimmtes Zeichen beschreibend ist oder ob ihm aus anderen Gründen die zur Eintragung notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Wir prüfen, ob die Beanstandung berechtigt ist, zeigen Ihnen Ihre Optionen auf und helfen Ihnen, auf die Beanstandung professionell zu antworten, um Ihre Marke doch noch erfolgreich zu registrieren.
Nachdem eine Marke vom Amt akzeptiert und im Register veröffentlicht wurde, haben Dritte drei Monate lang Zeit, Widerspruch einzulegen. Das Widerspruchsverfahren ist ein im Vergleich zu Gerichtsverfahren relativ günstiges und schnelles Amtsverfahren, mit dem geprüft und entschieden werden kann, ob eine Markenverletzung vorliegt. Wurde gegen Ihre Marke Widerspruch eingelegt? Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man hierauf reagieren kann. Man kann die Marke vor dem Amt verteidigen, sie freiwillig aufgeben, oder im Verhandlungswege eine friedliche Koexistenz vereinbaren. Gerne prüfen wir, wie Sie Ihre Marke optimal verteidigen können.
Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist sind Marken keineswegs sicher. Sie können auch später noch vor den Markenämtern angegriffen werden, beispielsweise weil sie wegen absoluter Schutzhindernisse nicht hätten eingetragen werden dürfen, weil sie ältere Rechte verletzen oder weil sie bösgläubig angemeldet worden sind. Wurde Ihre Marke angegriffen, oder wollen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen, gegen die Marke eines Dritten vorzugehen? Dann stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.
Man kann Marken eintragen, ohne sie direkt zu benutzen. Damit will der Gesetzgeber Markeninhabern die Möglichkeit geben, sich Marken frühzeitig zu sichern und dann zu entscheiden, wann und wie die Marke genau benutzt werden soll. Nach fünf Jahren läuft die sog. „Benutzungsschonfrist“ ab und die Marke unterfällt dem Benutzungszwang. Sie kann dann auf Antrag eines Dritten gelöscht werden. Die Verfahren sind in der Regel anspruchsvoll. Wer trägt wofür die Beweislast? Ist eine Benutzung als rechtserhaltend zu bewerten? Und für welche Waren oder Dienstleistungen kann die Marke eingetragen bleiben, wenn Sie nur für einen Teil der Produkte benutzt worden ist? Wir haben umfangreiche Erfahrung in Verfallsverfahren und unterstützen Sie hier gerne.
Das sagen unsere Mandanten
Top Beratung. Faire Preise.
Anwalt für Markenrecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Markenrechts.