Wissen ist Unternehmenswert
Geschäftsgeheimnisse schützen – Know-how rechtssicher absichern
Kundenlisten, technische Entwicklungen, Produktionsverfahren, Algorithmen, Geschäftsstrategien oder interne Kalkulationen: Unternehmen verfügen über zahlreiche Informationen, die einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben können. Gelangen solche Informationen zu Wettbewerbern, kann daraus schnell ein erheblicher Wettbewerbsvorteil für andere und ein wirtschaftlicher Nachteil für das eigene Unternehmen entstehen.
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) schützt vertrauliche Informationen vor unbefugter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Voraussetzung für den gesetzlichen Schutz ist allerdings unter anderem, dass der Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir Unternehmen dabei, ihr Know-how rechtlich und organisatorisch abzusichern. Wir prüfen, welche Informationen besonders schutzwürdig sind, entwickeln geeignete Schutzkonzepte und unterstützen bei der Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen und weiteren vertraglichen Regelungen.
Kommt es bereits zu einer Geheimnisverletzung, stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite. Wir prüfen die konkrete Situation, sichern relevante Informationen und entwickeln eine Strategie, um die weitere Nutzung oder Offenlegung zu verhindern und bestehende Ansprüche durchzusetzen.
Dabei verfolgen wir einen pragmatischen Ansatz: Nicht jede Information muss gleich behandelt werden. Entscheidend ist, welche Informationen für Ihr Unternehmen tatsächlich wertvoll sind, welchen Risiken sie ausgesetzt sind und welche Maßnahmen zu Ihrem Geschäftsmodell passen.
Vier Fragen für mehr Sicherheit
Schutz von Geschäftsgeheimnissen strategisch aufbauen
Was soll geschützt werden?
Nicht jede vertrauliche Information ist automatisch ein Geschäftsgeheimnis. Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen schutzwürdiges Know-how und prüfen, welche Informationen für Ihr Unternehmen einen besonderen wirtschaftlichen Wert besitzen.
Wie wird das Know-how geschützt?
Der gesetzliche Schutz setzt unter anderem angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Wir analysieren bestehende Prozesse und Verträge und zeigen auf, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Wer darf Informationen erhalten?
Geschäftsgeheimnisse werden häufig innerhalb des Unternehmens, gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Dienstleistern oder potenziellen Investoren benötigt. Wir helfen dabei, Zugriffsrechte und Geheimhaltung rechtlich sinnvoll zu gestalten.
Was tun bei einer Verletzung?
Wenn vertrauliche Informationen unbefugt erlangt, genutzt oder offengelegt wurden, zählt schnelles Handeln. Wir prüfen die Rechtsverletzung und setzen geeignete Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Interessen um.
Know-how verdient Schutz
Geschäftsgeheimnisse wirksam schützen


Schutz beginnt im Unternehmen
Geheimhaltungsmaßnahmen und Schutzkonzepte
Ein Geschäftsgeheimnis lässt sich nicht allein durch die Bezeichnung „vertraulich“ schützen. Nach dem GeschGehG muss die Information unter anderem Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sein. Welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, hängt dabei von den konkreten Umständen des Unternehmens und der jeweiligen Information ab.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre schutzwürdigen Informationen zu identifizieren und bestehende Schutzmaßnahmen rechtlich zu überprüfen. Dazu können beispielsweise Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, interne Geheimhaltungsregelungen, technische Schutzmaßnahmen oder vertragliche Verpflichtungen gehören.
Ziel ist ein Schutzkonzept, das nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern sich sinnvoll in die täglichen Geschäftsabläufe integrieren lässt.


Vertraulichkeit klar regeln
Geheimhaltungsvereinbarungen und NDA
Geschäftsgeheimnisse werden häufig mit anderen geteilt: mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten, Entwicklungsunternehmen oder potenziellen Investoren. Gerade in solchen Situationen sollten die Voraussetzungen für eine vertrauliche Behandlung klar geregelt sein.
Wir gestalten und prüfen Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und weitere vertragliche Regelungen zum Schutz vertraulicher Informationen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere den konkreten Informationsaustausch, den Kreis der Empfänger und die geplante Zusammenarbeit.
Eine gute Geheimhaltungsvereinbarung sollte nicht nur möglichst umfangreich sein. Sie sollte vor allem klar regeln, welche Informationen geschützt sind, wie sie verwendet werden dürfen und welche Pflichten nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
Rechtsanwalt Dr. David Slope
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Schnell reagieren, Schaden begrenzen
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Wird Know-how unbefugt erlangt, genutzt oder offengelegt, kann schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend sein. Das GeschGehG sieht unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung sowie weitere Ansprüche vor.
Wir prüfen, wie die vertraulichen Informationen erlangt oder verwendet wurden, welche Personen oder Unternehmen beteiligt sind und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Dabei geht es auch darum, vorhandene Beweise zu sichern und weitere Schäden möglichst zu verhindern.
Je nach Situation kann eine außergerichtliche Aufforderung sinnvoll sein. In anderen Fällen kann eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich werden. Wir entwickeln die passende Strategie für den konkreten Fall und begleiten Sie bei der weiteren Umsetzung.


Rechte konsequent durchsetzen
Durchsetzung von Ansprüchen nach dem GeschGehG
Das GeschGehG bietet verschiedene Möglichkeiten, gegen die rechtswidrige Erlangung, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses vorzugehen. Je nach Fall können insbesondere Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Ansprüche im Zusammenhang mit rechtsverletzenden Produkten und Schadensersatz relevant sein.
Eine Besonderheit von Geschäftsgeheimnisstreitigkeiten besteht darin, dass gerade im Gerichtsverfahren sensible Informationen offengelegt werden können. Das GeschGehG sieht deshalb besondere Möglichkeiten vor, Geschäftsgeheimnisse auch während des gerichtlichen Verfahrens zu schützen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht Informationen als geheimhaltungsbedürftig einstufen und den Zugang zu entsprechenden Unterlagen oder Teilen der mündlichen Verhandlung beschränken.
Wir berücksichtigen diese Besonderheiten bereits bei der Entwicklung der Prozessstrategie und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
Wissen rechtlich absichern
Häufige Fragen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Geschäftsgeheimnisse können für Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben und sind gleichzeitig vielfältigen Risiken ausgesetzt. Hier beantworten wir häufige Fragen zum Schutz von Know-how, zu Geheimhaltungsmaßnahmen und zum Vorgehen bei einer Geschäftsgeheimnisverletzung.
Ein Geschäftsgeheimnis ist nach dem GeschGehG eine Information, die unter anderem nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist, wegen ihrer Geheimhaltung wirtschaftlichen Wert besitzt, Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ist und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Dazu können beispielsweise technische Informationen, Rezepturen, Produktionsverfahren, Software, Algorithmen, Kunden- und Lieferantendaten, Kalkulationen oder Geschäftsstrategien gehören.
Der Schutz beginnt mit der Identifikation der Informationen, die für das Unternehmen besonders wertvoll und geheimhaltungsbedürftig sind. Anschließend sollten angemessene technische, organisatorische und rechtliche Geheimhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu können unter anderem Zugriffsberechtigungen, interne Richtlinien, IT-Sicherheitsmaßnahmen und Geheimhaltungsvereinbarungen gehören. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt vom jeweiligen Unternehmen und der Art der Information ab.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts sein, ersetzt aber nicht automatisch alle anderen erforderlichen Schutzmaßnahmen. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Umstände. Insbesondere bei besonders wertvollem Know-how kann es sinnvoll sein, vertragliche, organisatorische und technische Maßnahmen miteinander zu kombinieren.
Das Gesetz definiert keinen einheitlichen Maßnahmenkatalog, der für jedes Unternehmen gleichermaßen gilt. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt insbesondere von der Art und dem Wert der Information, den konkreten Umständen und den Risiken einer Offenlegung ab. Deshalb sollte ein Schutzkonzept auf die tatsächlichen Geschäftsabläufe zugeschnitten sein und regelmäßig überprüft werden.
Eine Geschäftsgeheimnisverletzung kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Geschäftsgeheimnis unbefugt erlangt, genutzt oder offengelegt wird. Das GeschGehG enthält hierzu konkrete Handlungsverbote und regelt zugleich bestimmte gesetzliche Ausnahmen. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Zunächst sollte möglichst schnell geklärt werden, welche Informationen betroffen sind, wie diese erlangt oder weitergegeben wurden und ob weiterhin ein Zugriff besteht. Je nach Situation können Maßnahmen zur Beweissicherung, zur Unterbindung weiterer Nutzung oder Offenlegung und zur Durchsetzung von Ansprüchen erforderlich sein. Auch die arbeitsrechtliche Situation und bestehende vertragliche Geheimhaltungspflichten können eine Rolle spielen.
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Wettbewerber unbefugt auf Geschäftsgeheimnisse zugreift oder diese verwendet, sollte die Situation möglichst schnell rechtlich analysiert werden. Entscheidend sind insbesondere die Herkunft der Information, die getroffenen Geheimhaltungsmaßnahmen und die konkrete Art der Nutzung. Das GeschGehG kann je nach Fall Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung sowie weitere Ansprüche ermöglichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das GeschGehG Ansprüche auf Vernichtung, Herausgabe, Rückruf sowie Entfernung und Rücknahme vom Markt vor. Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt insbesondere von der Art der Rechtsverletzung und den betroffenen Informationen ab.
Gerichtsverfahren können besonders sensibel sein, wenn dort Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden müssen. Das GeschGehG enthält deshalb besondere Regelungen zum Schutz solcher Informationen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht Informationen als geheimhaltungsbedürftig einstufen. Außerdem können Zugangsbeschränkungen für bestimmte Dokumente oder Teile einer mündlichen Verhandlung angeordnet werden.
Ja. Auch nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses können sich Fragen zum Umgang mit vertraulichen Informationen stellen. Entscheidend ist unter anderem, welche Informationen betroffen sind, welche Verpflichtungen bestanden und wie die Information erlangt, genutzt oder offengelegt wurde. Bei einem konkreten Verdacht sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und der konkreten Fragestellung ab. Die Prüfung eines bestehenden Schutzkonzepts oder einer einzelnen Geheimhaltungsvereinbarung ist anders zu bewerten als die Entwicklung eines umfassenden Schutzkonzepts für ein Unternehmen. Wir klären den Beratungsbedarf und den voraussichtlichen Aufwand transparent mit Ihnen.
Idealerweise bevor ein konkreter Konflikt entsteht. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, schutzwürdiges Know-how zu identifizieren, geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen zu entwickeln und Verträge entsprechend zu gestalten. Besteht bereits der Verdacht einer Geschäftsgeheimnisverletzung, sollte dagegen möglichst schnell gehandelt werden, um Informationen und Beweismittel zu sichern und weitere Schäden zu begrenzen.