Rechtsanwalt in Hamburg für Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Patentrecht
(040) 882 153 900
Kontaktformular
info@slopek.com
MENU
  • Deutsch
  • Englisch
  • Über uns
  • Fachgebiete
    • Markenrecht
    • Urheberrecht
    • Patentrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Medienrecht
    • Designrecht
    • Domainrecht
    • Lizenzrecht
  • Honorar
  • Team
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Modelverträge Anwalt Hamburg Urheberrecht
Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

✓ Spezialisierter Rechtsanwalt
✓ Aus Hamburg bundesweit tätig
✓ Schnelle Rückmeldung
✓ Kostenloser Erstkontakt

(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com
Home > Urheberrecht

Modelrecht

Die Welt der Models, der Stars und der Sternchen ist glamourös. Hinter den Kulissen ist es aber auch ein knallhartes Business. Es kommt nicht nur auf Talent, Verbindungen und Geschäftssinn an, sondern vor allem auch darauf, sich rechtlich professionell aufzustellen. Das gilt nicht nur für „Germany’s Next Topmodel“, sondern auch für jeden Newcomer, der nicht über den Tisch gezogen werden möchte. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre wirtschaftlichen Ziele zu verwirklichen und aus Ihrer Leidenschaft ein Geschäft zu machen.

FAQ Modelrecht

Sind Sie Model, oder haben Sie als Fotograf oder Modelagentur Fragen zum Modelrecht? Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden.

Was regelt das Modelrecht?

Das Modelrecht ist Teil des Urheberrechts. Es regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Model, Fotograf und Agentur. Um dem Fotografen oder einer Agentur zu ermöglichen, die Aufnahmen des Models wirtschaftlich zu verwerten, müssen ihnen Nutzungsrechte eingeräumt werden. Hierfür empfiehlt es sich, schriftliche Modelverträge abzuschließen.

Was ist ein Model-Release-Vertrag?

Modelverträge werden auch Model-Release-Verträge genannt. Sie sind auch für das Model wichtig, da sie genau regeln, welche Rechte eingeräumt werden und welche nicht. Ein professionell aufgesetzter Model-Release-Vertrag sorgt für alle Beteiligten für Rechtssicherheit und faire Regelungen.

Wieso müssen Nutzungsrechte eingeräumt werden?

Als Model hat man nicht nur verfassungsrechtlich verbriefte Persönlichkeitsrechte, sondern vor allem auch ein Recht am eigenen Bild. Deshalb können der Fotograf oder die Agentur Bilder und andere Aufnahmen, auf welchen das Model abgebildet ist, nicht ohne weiteres verwerten. Dies geht nur, wenn und soweit das Model dem Fotografen oder der Agentur Nutzungsrechte einräumt. Wer hier schludert, hat im Streitfall oft das Nachsehen. Um Streit zu vermeiden und eine faire Kompensation sicherzustellen, ist es wichtig, von Anfang an klare, rechtssichere Regelungen zu treffen, wem welche Rechte zustehen.

Was sind Nutzungsrechte?

Urheberrechtliche Nutzungsrechte im Bereich des Modelrechts umschreiben die Art und Weise, wie bestimmte Aufnahmen von dem Fotograf oder der Agentur verwendet werden können. Bei Nutzungsrechten spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die konkret festgelegt werden müssen.

WAS: Art und Umfang der Aufnahmen

Sollten die Aufnahmen bereits vorliegen, sind sie als Anlage dem Vertrag beizufügen. Wenn diese noch nicht vorhanden sind, ist dem Model in der Regel ein Freigabevorbehalt nach Durchsicht der Aufnahmen einzuräumen.

WOFÜR: Konkret geplante Verwendung

Dies kann z.B. für Werbung im Internet sein. Darüber hinaus ist festzulegen, ob der Fotograf Unterlizenzen erteilen darf.

WIE LANGE: Dauer der Verwendung

WO: Räumlicher Verbreitungsbereich

Kann ich einen Mustervertrag aus dem Internet verwenden?

Von der Verwendung eines Mustervertrags aus dem Internet raten wir ab. Solche Verträge erhalten oft Klauseln, die entweder nicht passen, die nicht interessengerecht oder sogar ungültig sind. Ein professioneller Model-Release-Vertrag sollte an die individuellen Bedürfnisse der Parteien angepasst werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Vertrags, der perfekt für Sie passt.

Was sollte ein Model-Release-Vertrag alles enthalten?

Name und Anschrift der Beteiligten

Nutzungsrechte des Fotografen

Vergütung des Models (Honorar)

ggf. Regelungen, darüber wie weit das Model über die Aufnahmen verfügen darf

ggf. Wettbewerbsklauseln über die Verpflichtung des Models, nicht parallel für Konkurrenten zu werben

ggf. Zustimmung von Sorgeberechtigten bei minderjährigen Models

ggf. Unwiderruflichkeit der Einwilligung

Die genaue Formulierung der einzelnen Klauseln ist oft schwierig, weshalb wir anwaltliche Unterstützung beim Aufsetzen des Vertrags empfehlen. Dafür stehen wie Ihnen gerne zur Verfügung.

Was sollte man bei Model-Release-Verträgen sonst noch beachten?

Dem Model sollte vorab der Vertrag zugeschickt werden, damit es Zeit hat, ihn sich durchzusehen. Darüber hinaus ist oft auch ein Gespräch im Vorfeld hilfreich, in dem beispielsweise mögliche Verwendungen besprochen werden können. Bei der Unterstützung zur reibungslosen Abwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Bedarf begleiten wir Sie zu Vertragsverhandlungen oder erstellen Ihnen hierfür Checklisten.

Models und Marken

Was oft übersehen wird ist, dass man als Model eigentlich eine Marke aufbauen möchte. Ganz gleich ob Sie unter einem Künstlernamen auftreten oder unter Ihrem Eigennamen bekannt werden wollen. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen als Marke zu schützen! Als eine der deutschlandweit führenden Kanzleien im Markenrecht beraten wir Sie natürlich auch zu dem wichtigen Bereich der Markenanmeldung.

Das sagen unsere Mandanten

Top Beratung. Faire Preise.

Sehr gut

5,0 Sterne (151 Bewertungen, Stand September 2023)

Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Maximilian Huge
Geschäftsführer - Link
Designanmeldung
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner "Umbruchsphase" unterstützt. Da gibt's bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen 🙂
Dr. Kerstin Meißner
Praxisinhaberin - Link
Markenanmeldung
Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.
Philipp Spiegelhoff
Selbstständiger - Link

Alle Bewertungen lesen

Anwalt für Modelrecht

Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Urheberrechts.

Alternative Text

Dr. David Slopek, LL.M.

✓ Spezialisierter Rechtsanwalt
✓ Aus Hamburg bundesweit tätig
✓ Schnelle Rückmeldung
✓ Kostenloser Erstkontakt

(040) 882 153 900
david.slopek@slopek.com

Weitere Beratungsangebote

1 / 2
Allgemein

Vielen Dank

Allgemein
Markenurkunde DPMA Markenanmeldung

Patentanmeldung

Allgemein
Markenurkunde DPMA Markenanmeldung

Auftrag zur Markenüberwachung

Allgemein

Wir beraten Sie gerne

Allgemein

Formular Werktitel Anmeldung

Allgemein

Formular Erfindung Anmeldung

Allgemein

Formular Urheberrecht Anmeldung

Allgemein

Formular Designanmeldung

Allgemein

Formular Markenanmeldung

Slopek Rechtsanwälte

Zippelhaus 6
20457 Hamburg
Germany

T: +49 (0)40 882153900
E: info@slopek.com

Beratungsgebiete

Designrecht
Lizenzrecht
Markenrecht
Medienrecht
Patentrecht
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht

Rechtliches

Impressum
Datenschutz
Cookie Einstellungen

Bewertungen

www.slopek.com