Die Welt der Models, der Stars und der Sternchen ist glamourös. Hinter den Kulissen ist es aber auch ein knallhartes Business. Es kommt nicht nur auf Talent, Verbindungen und Geschäftssinn an, sondern vor allem auch darauf, sich rechtlich professionell aufzustellen. Das gilt nicht nur für „Germany’s Next Topmodel“, sondern auch für jeden Newcomer, der nicht über den Tisch gezogen werden möchte. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre wirtschaftlichen Ziele zu verwirklichen und aus Ihrer Leidenschaft ein Geschäft zu machen.
FAQ Modelrecht
Sind Sie Model, oder haben Sie als Fotograf oder Modelagentur Fragen zum Modelrecht? Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden.
Das Modelrecht ist Teil des Urheberrechts. Es regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Model, Fotograf und Agentur. Um dem Fotografen oder einer Agentur zu ermöglichen, die Aufnahmen des Models wirtschaftlich zu verwerten, müssen ihnen Nutzungsrechte eingeräumt werden. Hierfür empfiehlt es sich, schriftliche Modelverträge abzuschließen.
Modelverträge werden auch Model-Release-Verträge genannt. Sie sind auch für das Model wichtig, da sie genau regeln, welche Rechte eingeräumt werden und welche nicht. Ein professionell aufgesetzter Model-Release-Vertrag sorgt für alle Beteiligten für Rechtssicherheit und faire Regelungen.
Als Model hat man nicht nur verfassungsrechtlich verbriefte Persönlichkeitsrechte, sondern vor allem auch ein Recht am eigenen Bild. Deshalb können der Fotograf oder die Agentur Bilder und andere Aufnahmen, auf welchen das Model abgebildet ist, nicht ohne weiteres verwerten. Dies geht nur, wenn und soweit das Model dem Fotografen oder der Agentur Nutzungsrechte einräumt. Wer hier schludert, hat im Streitfall oft das Nachsehen. Um Streit zu vermeiden und eine faire Kompensation sicherzustellen, ist es wichtig, von Anfang an klare, rechtssichere Regelungen zu treffen, wem welche Rechte zustehen.
Urheberrechtliche Nutzungsrechte im Bereich des Modelrechts umschreiben die Art und Weise, wie bestimmte Aufnahmen von dem Fotograf oder der Agentur verwendet werden können. Bei Nutzungsrechten spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die konkret festgelegt werden müssen.
WAS: Art und Umfang der Aufnahmen
Sollten die Aufnahmen bereits vorliegen, sind sie als Anlage dem Vertrag beizufügen. Wenn diese noch nicht vorhanden sind, ist dem Model in der Regel ein Freigabevorbehalt nach Durchsicht der Aufnahmen einzuräumen.
WOFÜR: Konkret geplante Verwendung
Dies kann z.B. für Werbung im Internet sein. Darüber hinaus ist festzulegen, ob der Fotograf Unterlizenzen erteilen darf.
WIE LANGE: Dauer der Verwendung
WO: Räumlicher Verbreitungsbereich
Von der Verwendung eines Mustervertrags aus dem Internet raten wir ab. Solche Verträge erhalten oft Klauseln, die entweder nicht passen, die nicht interessengerecht oder sogar ungültig sind. Ein professioneller Model-Release-Vertrag sollte an die individuellen Bedürfnisse der Parteien angepasst werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Vertrags, der perfekt für Sie passt.
Name und Anschrift der Beteiligten
Nutzungsrechte des Fotografen
Vergütung des Models (Honorar)
ggf. Regelungen, darüber wie weit das Model über die Aufnahmen verfügen darf
ggf. Wettbewerbsklauseln über die Verpflichtung des Models, nicht parallel für Konkurrenten zu werben
ggf. Zustimmung von Sorgeberechtigten bei minderjährigen Models
ggf. Unwiderruflichkeit der Einwilligung
Die genaue Formulierung der einzelnen Klauseln ist oft schwierig, weshalb wir anwaltliche Unterstützung beim Aufsetzen des Vertrags empfehlen. Dafür stehen wie Ihnen gerne zur Verfügung.
Dem Model sollte vorab der Vertrag zugeschickt werden, damit es Zeit hat, ihn sich durchzusehen. Darüber hinaus ist oft auch ein Gespräch im Vorfeld hilfreich, in dem beispielsweise mögliche Verwendungen besprochen werden können. Bei der Unterstützung zur reibungslosen Abwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Bedarf begleiten wir Sie zu Vertragsverhandlungen oder erstellen Ihnen hierfür Checklisten.
Models und Marken
Was oft übersehen wird ist, dass man als Model eigentlich eine Marke aufbauen möchte. Ganz gleich ob Sie unter einem Künstlernamen auftreten oder unter Ihrem Eigennamen bekannt werden wollen. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen als Marke zu schützen! Als eine der deutschlandweit führenden Kanzleien im Markenrecht beraten wir Sie natürlich auch zu dem wichtigen Bereich der Markenanmeldung.
Das sagen unsere Mandanten
Top Beratung. Faire Preise.
Anwalt für Modelrecht
Rechtsanwalt Dr. David Slopek hat mehr als 10 Jahre intensive Praxiserfahrung, die er im In- und Ausland gesammelt hat. Nach seinem Studium, dem Erwerb des Master of Laws und des Doktortitels an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde er 2012 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Sein anwaltliches Handwerk hat er von der Pike auf in einer führenden internationalen Großkanzlei gesammelt, für die er rund sieben Jahre lang an den Standorten Alicante und Hamburg tätig war. In 2016 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ihm den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verliehen. Neben seiner fachlichen Qualifikation ist er mit über 80 Fachveröffentlichungen auch umfangreich publizistisch tätig. Er und sein Team beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen des Urheberrechts.