Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., lächelnd am Besprechungstisch der Kanzlei – Beratung im Medienrecht bei Slopek Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Dana Schröder in den Räumen der Kanzlei – Ansprechpartnerin im Medienrecht bei Slopek Rechtsanwälte

Ihre Kanzlei für Medienrecht

Wir gehen gegen falsche Berichte und unzulässige Bewertungen vor, begleiten Influencer-Kooperationen und Social-Media-Auftritte und beraten Unternehmen, die selbst Inhalte veröffentlichen. Aus Hamburg bundesweit tätig – persönlich oder per Video.

anwalt.de · Stand Oktober 2026
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Medienrecht

Ihr Ruf, Ihre Sache

Ein Zeitungsartikel, ein Post, eine Ein-Stern-Bewertung: Was über Ihr Unternehmen veröffentlicht wird, wirkt schnell und lange. Das Medienrecht gibt Ihnen Mittel an die Hand, um sich gegen unwahre Behauptungen und Schmähungen zu wehren – und Grenzen, die Sie bei eigenen Veröffentlichungen beachten sollten.

Unser Schwerpunkt ist der gewerbliche Rechtsschutz. Medienrechtliche Mandate betreuen wir ergänzend, oft dort, wo sie sich mit Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht überschneiden.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Reichweite braucht klare Regeln.

Influencer-Kooperationen, Kampagnen in sozialen Netzwerken und eigene Kanäle sind für viele Unternehmen der wichtigste Draht zur Kundschaft. Dabei treffen Werbekennzeichnung, Nutzungsrechte an Inhalten und Plattformregeln aufeinander – und oft auch Marken- und Wettbewerbsrecht. Ich gestalte Verträge, die diese Fragen vorab klären, und gehe gegen Accountsperren oder die Übernahme Ihrer Inhalte vor.

Ebenso vertrete ich Sie, wenn Ihnen selbst eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird, etwa wegen fehlender Kennzeichnung. Schreiben Sie mir kurz, worum es geht – Sie erfahren von mir, welche Schritte sinnvoll sind.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Was über Sie veröffentlicht wird, bleibt lange sichtbar.

Ein falscher Bericht oder eine ungerechte Bewertung trifft Unternehmen oft an empfindlicher Stelle. Dann hilft ein ruhiger Blick auf die Rechtslage – und ein Vorgehen, das die Sache beendet, statt sie größer zu machen. Dafür setze ich mich für Sie ein.

Schreiben Sie mir oder rufen Sie an. Ich sage Ihnen offen, was Sie verlangen können und welcher Weg am besten zu Ihrem Ziel führt.

Unterschrift von Rechtsanwältin Dana Schröder

Dana SchröderRechtsanwältin

Ausführlich

Was wir im Medienrecht für Sie tun

  1. 01 / 07

    Presserecht

    Berichtet ein Medium unwahr oder unzulässig über Sie oder Ihr Unternehmen, setzen wir Ihre Ansprüche auf Gegendarstellung, Unterlassung und Richtigstellung durch – und begleiten Sie bei Presseanfragen.

    • Gegendarstellung
    • Unterlassung und Richtigstellung
    • Begleitung von Presseanfragen
    • Prüfung vor Veröffentlichung
    Zur Leistung

    Worauf es ankommt

    Tatsache oder Meinung

    Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen Sie nicht hinnehmen; Meinungen sind weitgehend geschützt – solange sie nicht zur Schmähung werden.

    Gegendarstellung

    Sie muss unverzüglich verlangt werden und darf nur Tatsachen enthalten.

    Verdachtsberichterstattung

    Berichte über einen bloßen Verdacht sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, etwa nach Anhörung der Betroffenen.

    Presseanfragen

    Wie Sie antworten, kann die spätere Berichterstattung prägen. Wir stimmen die Antwort mit Ihnen ab.

  2. 02 / 07

    Recht am eigenen Bild

    Taucht Ihr Foto ungefragt in Werbung, Presse oder sozialen Netzwerken auf, lassen wir es entfernen und machen Zahlungsansprüche geltend. Wird Ihnen selbst eine unzulässige Veröffentlichung vorgeworfen, verteidigen wir Sie – zivilrechtlich und im Strafverfahren.

    • Unterlassung und Löschung
    • Lizenzgebühr und Entschädigung
    • Abwehr von Abmahnungen
    • Verteidigung nach § 33 KUG und § 201a StGB
    Zur Leistung

    Worauf es ankommt

    Einwilligung

    Bildnisse erkennbarer Personen dürfen grundsätzlich nur mit deren Zustimmung verbreitet werden – und nur in dem Umfang, für den sie erteilt wurde.

    Ausnahmen

    Zeitgeschichte, Versammlungen oder Personen als Beiwerk können eine Veröffentlichung ohne Einwilligung erlauben, wenn keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

    Mitarbeiterfotos

    Für Bilder von Beschäftigten empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligung mit klarer Regelung von Zweck und Dauer.

    Strafverfahren

    Die unbefugte Verbreitung kann strafbar sein. Vor jeder Aussage steht die Akteneinsicht.

  3. 03 / 07

    Social-Media-Recht

    Wir gehen gegen rechtsverletzende Posts, Kommentare und Fake-Profile vor, setzen Ihre Rechte gegenüber den Plattformen durch und wehren unberechtigte Sperren Ihres Kontos ab.

    • Rechtsverletzungen in Posts und Kommentaren
    • Fake-Profile und Identitätsmissbrauch
    • Meldeverfahren der Plattformen
    • Accountsperren und Plattformstreit
    Zur Leistung

    Worauf es ankommt

    Plattformen

    Große Plattformen müssen Meldewege und Beschwerdeverfahren bereithalten, die wir für Sie nutzen.

    Fake-Profile

    Lässt sich der Urheber nicht ermitteln, kann die Plattform selbst zur Entfernung verpflichtet sein.

    Accountsperren

    Gegen unberechtigte Sperren lässt sich vorgehen – auch gerichtlich.

    Unternehmensauftritt

    Auch eigene Posts müssen Rechte Dritter an Bildern, Musik und Marken beachten.

  4. 04 / 07

    Influencer-Marketing

    Wir gestalten Verträge zwischen Marken, Agenturen und Influencern, prüfen die Kennzeichnung bezahlter Inhalte und stehen Ihnen bei Abmahnungen und Streit über die Kooperation zur Seite.

    • Influencer- und Agenturverträge
    • Kennzeichnung von Werbung
    • Nutzungsrechte an Inhalten
    • Abmahnungen und Vertragsstrafen
    Zur Leistung

    Worauf es ankommt

    Kennzeichnung

    Bezahlte Inhalte müssen als Werbung erkennbar sein. Unklare Kennzeichnung ist ein häufiger Abmahngrund.

    Verträge

    Nutzungsrechte an Inhalten, Exklusivität und Freigaben gehören in jeden Kooperationsvertrag.

    Branchenregeln

    Für Heilmittel, Glücksspiel oder Lebensmittel gelten zusätzliche Werbebeschränkungen.

    Haftung

    Neben Influencern können auch die werbenden Unternehmen für Verstöße einstehen müssen.

  5. 05 / 07

    Schlechte Bewertungen

    Bewertungen ohne echten Kundenkontakt, Schmähungen oder falsche Tatsachen: Wir gehen gegen den Verfasser und das Portal vor und begleiten das Prüfverfahren der Plattform.

    • Bewertungen ohne Kundenkontakt
    • Unwahre Tatsachen und Schmähkritik
    • Prüfverfahren der Plattformen
    • Ansprüche gegen Verfasser
    Zur Leistung

    Worauf es ankommt

    Plattformhaftung

    Portale müssen auf eine konkrete Beanstandung reagieren und den Sachverhalt prüfen.

    Kundenkontakt

    Bestreiten Sie einen Kundenkontakt, muss das Portal den Bewertenden um Belege bitten.

    Meinungsfreiheit

    Auch harte Kritik ist erlaubt, solange sie auf Tatsachen beruht und nicht allein herabsetzen will.

    Fake-Bewertungen

    Gekaufte oder eigene Bewertungen sind auch wettbewerbsrechtlich unzulässig.

  6. 06 / 07

    Rundfunkrecht

    Live-Streams, Web-TV und Online-Radio können rundfunkrechtlich zulassungspflichtig sein. Wir klären, ob Ihr Angebot darunter fällt, und begleiten das Verfahren bei der Landesmedienanstalt.

    • Prüfung der Zulassungspflicht
    • Zulassungsverfahren
    • Werbe- und Sponsoringregeln
    • Jugendmedienschutz
    Zur Leistung

    Worauf es ankommt

    Zulassung

    Ob ein Angebot zulassungspflichtig ist, hängt unter anderem von Reichweite, Sendeplan und redaktioneller Gestaltung ab.

    Bagatellgrenze

    Angebote mit geringer Bedeutung für die Meinungsbildung sind von der Zulassung ausgenommen.

    Werbung

    Für Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung in audiovisuellen Medien gelten besondere Regeln.

    Jugendschutz

    Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte brauchen Sendezeitgrenzen oder technische Schutzmaßnahmen.

  7. 07 / 07

    Medien­regulierung

    Podcasts, Blogs, Newsletter und Plattformen mit journalistischem Anspruch unterliegen eigenen Pflichten. Wir beraten zu Impressum, Sorgfaltspflichten und Werberegeln und vertreten Sie gegenüber den Landesmedienanstalten.

    • Pflichten journalistischer Online-Angebote
    • Impressum und verantwortliche Person
    • Werbung und Trennungsgebot
    • Verfahren vor den Landesmedienanstalten
    Zur Leistung

    Worauf es ankommt

    Sorgfaltspflichten

    Journalistisch-redaktionelle Online-Angebote müssen anerkannte journalistische Grundsätze beachten.

    Verantwortliche Person

    Wer regelmäßig journalistisch veröffentlicht, muss eine verantwortliche Person benennen.

    Trennungsgebot

    Werbung und redaktionelle Inhalte müssen klar voneinander getrennt sein.

    Aufsicht

    Die Landesmedienanstalten können Beanstandungen aussprechen und Bußgelder verhängen.

  8. Sonstiges

    Andere Frage zum Medienrecht?

    Bildnisse von Mitarbeitenden auf der Website, ein kritischer Blogbeitrag über Ihr Produkt oder ein Interview, das anders erschienen ist als besprochen: Erzählen Sie uns kurz, worum es geht.

    • Ein Anruf oder eine E-Mail mit Link oder Screenshot genügt
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt.
    • Kosten für weitere Schritte erfahren Sie vorab
    • Bundesweit – in der Kanzlei oder per Video
FAQ

Häufige Fragen zum Medienrecht

Ihr Fall wirft eine Frage auf, die hier nicht beantwortet wird? Schreiben Sie uns – Sie erhalten zeitnah eine erste Einschätzung.

Muss ich negative Bewertungen hinnehmen?

Kritik, auch harte, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Bewertungen ohne echten Kundenkontakt müssen Sie dagegen nicht hinnehmen. Portale sind verpflichtet, eine konkrete Beanstandung zu prüfen.

Was ist eine Gegendarstellung?

Mit der Gegendarstellung können Sie verlangen, dass ein Medium Ihre Sicht zu einer veröffentlichten Tatsachenbehauptung abdruckt oder veröffentlicht. Sie muss unverzüglich verlangt werden und sich auf Tatsachen beschränken. Ob die ursprüngliche Behauptung wahr ist, spielt dafür keine Rolle.

Wie muss Influencer-Werbung gekennzeichnet sein?

Werbung muss als solche klar erkennbar sein. Bei bezahlten Kooperationen oder kostenlos überlassenen Produkten ist ein deutlicher Hinweis wie „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn des Beitrags üblich. Eine versteckte oder mehrdeutige Kennzeichnung ist häufig unzulässig.

Wie schnell muss ich gegen einen falschen Bericht vorgehen?

Möglichst rasch. Für eine einstweilige Verfügung verlangen die Gerichte, dass Sie zügig handeln – wer mehrere Wochen abwartet, riskiert, dass die Eilbedürftigkeit verneint wird. Auch eine Gegendarstellung muss unverzüglich verlangt werden. Sichern Sie den Beitrag deshalb sofort mit Datum und Adresse und lassen Sie die Rechtslage prüfen.

Wo finde ich einen Anwalt für Medienrecht in Hamburg?

Hamburg ist seit Langem ein Zentrum des Presse- und Äußerungsrechts. Slopek Rechtsanwälte hat seine Kanzlei im Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, nahe der U-Bahn Meßberg, und ist als Anwalt für Medienrecht aus Hamburg bundesweit tätig. Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dana Schröder; Links und Screenshots senden Sie am einfachsten an dana.schroeder@slopek.com.

Was kostet ein Rechtsanwalt für Medienrecht?

Für ein erstes Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Medienrecht berechnen wir 299 € zuzüglich Umsatzsteuer; Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen 355,81 € inklusive Umsatzsteuer. Abmahnungen, Gegendarstellungen und Eilverfahren rechnen wir danach zum Festpreis, nach Zeitaufwand oder nach dem RVG ab. Ist eine Berichterstattung rechtswidrig, muss die Gegenseite die Kosten einer berechtigten Abmahnung häufig erstatten.

Was unterscheidet eine Tatsachenbehauptung von einer Meinungsäußerung?

Tatsachen lassen sich beweisen, Meinungen nicht. Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen Sie grundsätzlich nicht hinnehmen. Meinungen sind durch Art. 5 GG weit geschützt; Grenzen ziehen erst Schmähkritik, Formalbeleidigung und Angriffe auf die Menschenwürde. Weil viele Äußerungen beides enthalten, entscheidet oft schon ihre Einordnung über das weitere Vorgehen.

Darf ein Foto von mir ohne meine Einwilligung veröffentlicht werden?

Grundsätzlich nicht: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden (§ 22 KUG). Ausnahmen gelten nach § 23 KUG etwa für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, für Personen als bloßes Beiwerk und für Aufnahmen von Versammlungen – aber nie, wenn berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. Für Werbung mit Ihrem Bild braucht es stets Ihre Zustimmung.

Welche Pflichten haben Plattformen bei rechtswidrigen Inhalten?

Seit 17.02.2024 gilt für Online-Plattformen in der EU der Digital Services Act. Plattformen müssen ein leicht zugängliches Meldeverfahren anbieten, Meldungen zügig bearbeiten und ihre Entscheidung begründen (Art. 16 und 17 DSA). Bleibt ein rechtswidriger Beitrag nach einer hinreichend konkreten Meldung online, kann die Plattform selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Wie wehre ich mich gegen Beleidigungen und Hasskommentare im Netz?

Sichern Sie zuerst Beweise – Screenshots mit Datum und Link. Gegen den Verfasser bestehen Ansprüche auf Unterlassung, in schweren Fällen auch auf Geldentschädigung; Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) sind zudem strafbar. Ist der Verfasser anonym, kann das Gericht der Plattform gestatten, Auskunft über seine Bestandsdaten zu erteilen (§ 21 TDDDG).