Ihre Kanzlei für Medienrecht
Wir gehen gegen falsche Berichte und unzulässige Bewertungen vor, begleiten Influencer-Kooperationen und Social-Media-Auftritte und beraten Unternehmen, die selbst Inhalte veröffentlichen. Aus Hamburg bundesweit tätig – persönlich oder per Video.
- anwalt.de · Stand Oktober 2026
- Ø 5,0 (196 Bewertungen)
- Erfahrung
- 6.000+ Anmeldungen
- Fachliteratur
- 94 Veröffentlichungen
Ihr Ruf, Ihre Sache
Ein Zeitungsartikel, ein Post, eine Ein-Stern-Bewertung: Was über Ihr Unternehmen veröffentlicht wird, wirkt schnell und lange. Das Medienrecht gibt Ihnen Mittel an die Hand, um sich gegen unwahre Behauptungen und Schmähungen zu wehren – und Grenzen, die Sie bei eigenen Veröffentlichungen beachten sollten.
Unser Schwerpunkt ist der gewerbliche Rechtsschutz. Medienrechtliche Mandate betreuen wir ergänzend, oft dort, wo sie sich mit Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht überschneiden.
Unsere Leistungen im Medienrecht
- 01
Presserecht
Gegendarstellung, Unterlassung und Richtigstellung.
- 02
Recht am eigenen Bild
Fotos ohne Einwilligung – für Abgebildete und Veröffentlichende.
- 03
Social-Media-Recht
Posts, Kommentare, Fake-Profile und Accountsperren.
- 04
Influencer-Marketing
Kooperationsverträge und Kennzeichnung von Werbung.
- 05
Schlechte Bewertungen
Gegen unzulässige Bewertungen auf Portalen vorgehen.
- 06
Rundfunkrecht
Zulassung für Streaming, Web-TV und Radio.
- 07
Medienregulierung
Pflichten für Online-Medien, Podcasts und Plattformen.
- Sonstiges
Andere Frage zum Medienrecht?
Sprechen Sie uns direkt an – wir sagen Ihnen, wie wir weiterhelfen.

Reichweite braucht klare Regeln.
Influencer-Kooperationen, Kampagnen in sozialen Netzwerken und eigene Kanäle sind für viele Unternehmen der wichtigste Draht zur Kundschaft. Dabei treffen Werbekennzeichnung, Nutzungsrechte an Inhalten und Plattformregeln aufeinander – und oft auch Marken- und Wettbewerbsrecht. Ich gestalte Verträge, die diese Fragen vorab klären, und gehe gegen Accountsperren oder die Übernahme Ihrer Inhalte vor.
Ebenso vertrete ich Sie, wenn Ihnen selbst eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird, etwa wegen fehlender Kennzeichnung. Schreiben Sie mir kurz, worum es geht – Sie erfahren von mir, welche Schritte sinnvoll sind.

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- david.slopek@slopek.com
- Telefon
- (040) 882 153 900
Was über Sie veröffentlicht wird, bleibt lange sichtbar.
Ein falscher Bericht oder eine ungerechte Bewertung trifft Unternehmen oft an empfindlicher Stelle. Dann hilft ein ruhiger Blick auf die Rechtslage – und ein Vorgehen, das die Sache beendet, statt sie größer zu machen. Dafür setze ich mich für Sie ein.
Schreiben Sie mir oder rufen Sie an. Ich sage Ihnen offen, was Sie verlangen können und welcher Weg am besten zu Ihrem Ziel führt.

Dana SchröderRechtsanwältin
- Telefon
- (040) 882 153 900
Was wir im Medienrecht für Sie tun
- 01 / 07
Presserecht
- 02 / 07
Recht am eigenen Bild
- 03 / 07
Social-Media-Recht
- 04 / 07
Influencer-Marketing
- 05 / 07
Schlechte Bewertungen
- 06 / 07
Rundfunkrecht
- 07 / 07
Medienregulierung
- Sonstiges
Andere Frage zum Medienrecht?
Häufige Fragen zum Medienrecht
Ihr Fall wirft eine Frage auf, die hier nicht beantwortet wird? Schreiben Sie uns – Sie erhalten zeitnah eine erste Einschätzung.
Muss ich negative Bewertungen hinnehmen?
Kritik, auch harte, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Bewertungen ohne echten Kundenkontakt müssen Sie dagegen nicht hinnehmen. Portale sind verpflichtet, eine konkrete Beanstandung zu prüfen.
Was ist eine Gegendarstellung?
Mit der Gegendarstellung können Sie verlangen, dass ein Medium Ihre Sicht zu einer veröffentlichten Tatsachenbehauptung abdruckt oder veröffentlicht. Sie muss unverzüglich verlangt werden und sich auf Tatsachen beschränken. Ob die ursprüngliche Behauptung wahr ist, spielt dafür keine Rolle.
Wie muss Influencer-Werbung gekennzeichnet sein?
Werbung muss als solche klar erkennbar sein. Bei bezahlten Kooperationen oder kostenlos überlassenen Produkten ist ein deutlicher Hinweis wie „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn des Beitrags üblich. Eine versteckte oder mehrdeutige Kennzeichnung ist häufig unzulässig.
Wie schnell muss ich gegen einen falschen Bericht vorgehen?
Möglichst rasch. Für eine einstweilige Verfügung verlangen die Gerichte, dass Sie zügig handeln – wer mehrere Wochen abwartet, riskiert, dass die Eilbedürftigkeit verneint wird. Auch eine Gegendarstellung muss unverzüglich verlangt werden. Sichern Sie den Beitrag deshalb sofort mit Datum und Adresse und lassen Sie die Rechtslage prüfen.
Wo finde ich einen Anwalt für Medienrecht in Hamburg?
Hamburg ist seit Langem ein Zentrum des Presse- und Äußerungsrechts. Slopek Rechtsanwälte hat seine Kanzlei im Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, nahe der U-Bahn Meßberg, und ist als Anwalt für Medienrecht aus Hamburg bundesweit tätig. Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dana Schröder; Links und Screenshots senden Sie am einfachsten an dana.schroeder@slopek.com.
Was kostet ein Rechtsanwalt für Medienrecht?
Für ein erstes Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Medienrecht berechnen wir 299 € zuzüglich Umsatzsteuer; Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen 355,81 € inklusive Umsatzsteuer. Abmahnungen, Gegendarstellungen und Eilverfahren rechnen wir danach zum Festpreis, nach Zeitaufwand oder nach dem RVG ab. Ist eine Berichterstattung rechtswidrig, muss die Gegenseite die Kosten einer berechtigten Abmahnung häufig erstatten.
Was unterscheidet eine Tatsachenbehauptung von einer Meinungsäußerung?
Tatsachen lassen sich beweisen, Meinungen nicht. Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen Sie grundsätzlich nicht hinnehmen. Meinungen sind durch Art. 5 GG weit geschützt; Grenzen ziehen erst Schmähkritik, Formalbeleidigung und Angriffe auf die Menschenwürde. Weil viele Äußerungen beides enthalten, entscheidet oft schon ihre Einordnung über das weitere Vorgehen.
Darf ein Foto von mir ohne meine Einwilligung veröffentlicht werden?
Grundsätzlich nicht: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden (§ 22 KUG). Ausnahmen gelten nach § 23 KUG etwa für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, für Personen als bloßes Beiwerk und für Aufnahmen von Versammlungen – aber nie, wenn berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. Für Werbung mit Ihrem Bild braucht es stets Ihre Zustimmung.
Welche Pflichten haben Plattformen bei rechtswidrigen Inhalten?
Seit 17.02.2024 gilt für Online-Plattformen in der EU der Digital Services Act. Plattformen müssen ein leicht zugängliches Meldeverfahren anbieten, Meldungen zügig bearbeiten und ihre Entscheidung begründen (Art. 16 und 17 DSA). Bleibt ein rechtswidriger Beitrag nach einer hinreichend konkreten Meldung online, kann die Plattform selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Wie wehre ich mich gegen Beleidigungen und Hasskommentare im Netz?
Sichern Sie zuerst Beweise – Screenshots mit Datum und Link. Gegen den Verfasser bestehen Ansprüche auf Unterlassung, in schweren Fällen auch auf Geldentschädigung; Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) sind zudem strafbar. Ist der Verfasser anonym, kann das Gericht der Plattform gestatten, Auskunft über seine Bestandsdaten zu erteilen (§ 21 TDDDG).












