Ihre Kanzlei für Kartellrecht
Wir gestalten Vertriebs- und Kooperationsverträge, setzen Ansprüche wegen Wettbewerbsbeschränkungen durch und verteidigen Unternehmen gegen Vorwürfe – aus Hamburg bundesweit, persönlich oder per Video.
- anwalt.de · Stand Oktober 2026
- Ø 5,0 (196 Bewertungen)
- Erfahrung
- 6.000+ Anmeldungen
- Fachliteratur
- 94 Veröffentlichungen
Wettbewerb mit klaren Spielregeln
Das Kartellrecht bestimmt, wie Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen gestalten dürfen – mit Lieferanten und Händlern, mit Kunden und sogar mit Wettbewerbern. Es betrifft damit ganz alltägliche Fragen: Darf ich Händlern Preise vorgeben? Wie exklusiv darf ein Vertriebsvertrag sein? Welche Zahlen dürfen im Verband auf den Tisch?
Während das Wettbewerbsrecht nach dem UWG das Verhalten am Markt regelt, schützt das Kartellrecht dessen Struktur. Es verbietet Absprachen, die den Wettbewerb beschränken, und den Missbrauch von Marktmacht. Wer dagegen verstößt, riskiert unwirksame Verträge, Bußgelder und Schadensersatzforderungen.
Wir beraten Hersteller, Händler und Dienstleister aus ganz Deutschland. Wir gestalten Verträge, setzen Ansprüche durch – etwa auf Belieferung oder Schadensersatz – und verteidigen Sie, wenn Ihnen Wettbewerber, Abnehmer oder Behörden einen Verstoß vorwerfen.
Unsere Leistungen im Kartellrecht
- 01
Vertriebsverträge und Vertriebssysteme
Händler-, Alleinvertriebs- und selektive Vertriebssysteme rechtssicher aufsetzen.
- 02
Preisvorgaben und Online-Vertrieb
Was Hersteller zu Preisen, Plattformen und Webshops vorgeben dürfen – und was nicht.
- 03
Kartellschadensersatz
Überhöhte Preise zurückfordern – oder unberechtigte Forderungen abwehren.
- 04
Compliance und Behördenverfahren
Kartellrisiken erkennen, bevor Behörden oder Wettbewerber es tun.
- 05
Kooperationen unter Wettbewerbern
Einkauf, Forschung, Vertrieb und Verbandsarbeit ohne Kartellrisiko.
- 06
Missbrauch von Marktmacht
Lieferverweigerung, Diskriminierung und Behinderung durch starke Anbieter.
- 07
Lizenzen und Technologietransfer
Patent-, Marken- und Know-how-Lizenzen kartellrechtlich absichern.
- Sonstiges
Andere Frage zum Kartellrecht?
Sprechen Sie uns direkt an – wir sagen Ihnen, wie wir weiterhelfen.

Kartellrechtliche Fragen kommen selten mit Vorlauf.
Ein Händler beschwert sich über Ihre Vorgaben, ein Lieferant ändert über Nacht die Konditionen, ein Kooperationsvertrag soll noch diese Woche unterschrieben werden. Dann brauchen Sie keine Abhandlung, sondern eine klare Antwort: Was ist erlaubt, wo liegt das Risiko – und was sollten Sie jetzt tun?
Diese Antwort erhalten Sie von mir persönlich: verständlich, mit Blick auf Ihr Geschäft und auf das, was sich wirtschaftlich lohnt. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- david.slopek@slopek.com
- Telefon
- (040) 882 153 900
Was wir im Kartellrecht für Sie tun
- 01 / 07
Vertriebsverträge und Vertriebssysteme
- 02 / 07
Preisvorgaben und Online-Vertrieb
- 03 / 07
Kartellschadensersatz
- 04 / 07
Compliance und Behördenverfahren
- 05 / 07
Kooperationen unter Wettbewerbern
- 06 / 07
Missbrauch von Marktmacht
- 07 / 07
Lizenzen und Technologietransfer
- Sonstiges
Andere Frage zum Kartellrecht?
Häufige Fragen zum Kartellrecht
Ihr Fall wirft eine Frage auf, die hier nicht beantwortet wird? Schreiben Sie uns – Sie erhalten zeitnah eine erste Einschätzung.
Was regelt das Kartellrecht?
Es schützt den Wettbewerb als solchen. Verboten sind Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, und der Missbrauch einer marktbeherrschenden oder marktstarken Stellung; hinzu kommt die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Rechtsgrundlagen sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Artikel 101 und 102 AEUV.
Worin unterscheidet sich das Kartellrecht vom Wettbewerbsrecht nach dem UWG?
Das UWG regelt das Marktverhalten – also ob eine Werbung irreführt, ein Produkt unlauter nachgeahmt oder ein Kunde aggressiv bedrängt wird. Das Kartellrecht schützt die Marktstruktur: dass es überhaupt Wettbewerb gibt und er nicht durch Absprachen oder Marktmacht ausgeschaltet wird. In der Praxis überschneiden sich beide oft, etwa im Vertrieb.
Darf ein Hersteller meine Verkaufspreise vorschreiben?
Nein. Fest- oder Mindestpreise für den Wiederverkauf sind grundsätzlich unzulässig, ebenso Druck, mit dem solche Preise durchgesetzt werden sollen. Erlaubt sind dagegen unverbindliche Preisempfehlungen und Höchstpreise – solange sie tatsächlich unverbindlich bleiben.
Darf mir ein Hersteller den Verkauf über Amazon oder eBay verbieten?
Unter Umständen ja. In einem selektiven Vertriebssystem kann der Hersteller den Verkauf über Drittplattformen untersagen, um das Image seiner Produkte zu schützen. Den Onlinehandel insgesamt darf er seinen Händlern aber nicht verbieten.
Wann ist ein Vertrag kartellrechtlich unbedenklich?
Viele Vereinbarungen sind durch Gruppenfreistellungen erlaubt – im Vertrieb etwa, wenn die Marktanteile der Beteiligten jeweils höchstens 30 % betragen und keine Kernbeschränkung vereinbart ist. Außerhalb dieser sicheren Häfen kommt es auf eine Einzelfallprüfung an.
Was passiert bei einem Kartellverstoß?
Die betroffenen Klauseln sind nichtig, oft mit Folgen für den ganzen Vertrag. Die Behörden können Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes verhängen. Daneben drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von Wettbewerbern und Abnehmern.
Ich habe bei einem Kartell eingekauft. Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja. Das Gesetz vermutet, dass ein Kartell einen Schaden verursacht hat; eine Entscheidung der Kartellbehörde bindet die Gerichte. Die Ansprüche verjähren grundsätzlich fünf Jahre nach Kenntnis, die Frist ist während eines Behördenverfahrens aber gehemmt. Wir prüfen zunächst, ob und in welcher Höhe sich ein Vorgehen lohnt.
Beraten Sie auch außerhalb von Hamburg?
Ja. Kartellrecht ist deutsches und europäisches Recht und gilt bundesweit einheitlich. Wir beraten Unternehmen in ganz Deutschland und vertreten sie vor den spezialisierten Kartellgerichten sowie gegenüber dem Bundeskartellamt – persönlich, telefonisch oder per Video.
Wo finde ich einen Rechtsanwalt für Kartellrecht in Hamburg?
Slopek Rechtsanwälte hat seine Kanzlei im Zippelhaus 6, 20457 Hamburg – ein paar Schritte von der U-Bahn Meßberg. Braucht Ihr Unternehmen einen Rechtsanwalt für Kartellrecht, ist Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Ihr Ansprechpartner. Wir sind aus Hamburg bundesweit tätig; Termine sind vor Ort oder per Video möglich, Anfragen gehen per E-Mail an david.slopek@slopek.com.
Wann braucht ein Unternehmen einen Anwalt für Kartellrecht?
Ein Anwalt für Kartellrecht sollte Vertriebs-, Liefer- und Kooperationsverträge prüfen, bevor sie unterschrieben werden – vor allem bei Preisvorgaben, Gebietsschutz, Exklusivität oder Beschränkungen im Onlinehandel. Dringend wird es, wenn das Bundeskartellamt Auskunft verlangt oder durchsucht, wenn ein marktmächtiger Lieferant oder Abnehmer Bedingungen diktiert oder wenn Sie Schadensersatz aus einem Kartell verlangen wollen. Den Aufwand schätzen wir nach dem ersten Gespräch ein.










