Designrechte konsequent durchsetzen.
Vorgehen gegen Designverletzungen und Produktnachahmungen
Ein gutes Design ist mehr als eine ansprechende Gestaltung: Es kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil und ein wertvolles geistiges Eigentum Ihres Unternehmens sein. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein Wettbewerber ein geschütztes Design übernimmt oder ein Produkt auf den Markt bringt, das der eigenen Gestaltung zu nahekommt. In solchen Fällen ist schnelles und strategisch abgestimmtes Handeln gefragt.
Als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei prüfen wir für Sie, ob eine Designverletzung vorliegt und welche Ansprüche Sie gegen den Verletzer durchsetzen können. Dabei betrachten wir nicht nur das eingetragene Design und das angegriffene Produkt, sondern auch die konkreten Umstände des Einzelfalls. Entscheidend ist, ob die angegriffene Gestaltung in den Schutzbereich Ihres Designs fällt und welche rechtlichen Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind.
Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte ebenso wie bei der gerichtlichen Geltendmachung. Je nach Situation kann es darum gehen, eine Abmahnung auszusprechen, die Unterlassung durchzusetzen, Auskunft und Schadensersatz zu verlangen oder den Vertrieb verletzender Produkte zu stoppen. Wenn eine schnelle Reaktion erforderlich ist, prüfen wir auch die Möglichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens.
Unser Ziel ist dabei nicht, einen Rechtsstreit um seiner selbst willen zu führen. Wir entwickeln eine Strategie, die zu Ihrem Design, Ihrem Markt und Ihren wirtschaftlichen Interessen passt – und setzen Ihre Rechte mit der nötigen Konsequenz durch.
Prüfen. Bewerten. Handeln. Durchsetzen.
Vorgehen gegen Designverletzungen: In vier Schritten zur Durchsetzung
Design und Verletzung prüfen
Ist das Design tatsächlich verletzt? Wir prüfen Ihr eingetragenes Design und vergleichen es mit der angegriffenen Gestaltung. Dabei kommt es insbesondere auf den Schutzumfang des Designs und den Gesamteindruck an, den die gegenüberstehenden Gestaltungen beim informierten Benutzer hervorrufen.
Rechtsposition bewerten
Wie stark ist Ihre Position? Nicht jede ähnliche Gestaltung stellt automatisch eine Designverletzung dar. Wir bewerten die Erfolgsaussichten und berücksichtigen dabei unter anderem die Schutzfähigkeit und den Bestand Ihres Designs, den Abstand zum Formenschatz sowie mögliche Einwände des Gegners.
Strategie festlegen
Welcher Schritt ist jetzt sinnvoll? Ob Abmahnung, Verhandlungsstrategie oder sofortiges gerichtliches Vorgehen: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Vorgehensweise. Dabei behalten wir neben der rechtlichen Durchsetzbarkeit auch Zeit, Kosten und Ihre wirtschaftlichen Ziele im Blick.
Ansprüche durchsetzen
Wie stoppen wir die Verletzung? Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht. Je nach Fall geht es insbesondere um Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie weitere Ansprüche, die zur Beendigung der Designverletzung erforderlich sind.


Ähnlich ist nicht automatisch verboten.
Designverletzung prüfen lassen
Ob eine Produktgestaltung ein geschütztes Design verletzt, lässt sich nicht allein anhand einzelner Details beurteilen. Entscheidend ist der Gesamteindruck, den die Gestaltungen beim informierten Benutzer hervorrufen. Dabei spielt auch der Gestaltungsspielraum des Designers eine wichtige Rolle.
Wir vergleichen Ihr eingetragenes Design mit dem beanstandeten Produkt und prüfen, ob dessen Gestaltung in den Schutzbereich Ihres Designs fällt. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Einwände des Verletzers und die rechtliche Stärke Ihrer eigenen Position.


Klar auftreten. Wirkung erzielen.
Abmahnung bei Designverletzungen
Eine Abmahnung kann ein wirksames Instrument sein, um eine Designverletzung schnell und ohne sofortiges Gerichtsverfahren zu beenden. Sie sollte jedoch sorgfältig vorbereitet sein: Eine rechtlich unpräzise Abmahnung kann die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche erschweren.
Wir prüfen die Verletzung, formulieren die erforderlichen Ansprüche und entwickeln eine Abmahnstrategie, die zum konkreten Konflikt passt. Dabei kann neben dem Unterlassungsanspruch auch die Forderung nach Auskunft und Schadensersatz eine wichtige Rolle spielen.
Rechtsanwalt Dr. David Slope
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Nicht nur Unterlassung durchsetzen.
Schadensersatz und weitere Ansprüche
Eine Designverletzung kann für den Rechteinhaber erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Deshalb kann es neben der Beendigung der Verletzung auch darum gehen, Informationen über Umfang und Dauer der Nutzung zu erhalten und entstandene Schäden zu kompensieren.
Je nach Fall kommen neben Unterlassungsansprüchen insbesondere Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Welche Ansprüche konkret bestehen und wie der Schaden berechnet werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir prüfen Ihre Ansprüche und begleiten Sie bei deren Durchsetzung.


Schnell handeln, bevor Schaden entsteht.
Einstweilige Verfügung bei Designverletzungen
Wenn ein verletzendes Produkt bereits auf dem Markt ist, kann Zeit ein entscheidender Faktor sein. Insbesondere bei laufendem Vertrieb oder einer bevorstehenden Markteinführung kann eine schnelle gerichtliche Reaktion erforderlich sein.
Wir prüfen deshalb, ob ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz in Betracht kommt. Eine einstweilige Verfügung kann – wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind – dazu beitragen, eine Designverletzung kurzfristig zu stoppen, ohne zunächst ein langwieriges Hauptsacheverfahren abzuwarten.
FAQ
Häufige Fragen zu Designverletzungen
Eine Designverletzung wirft oft rechtliche und strategische Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vorgehen gegen Produktnachahmungen und andere Designverletzungen.
Eine Designverletzung kann vorliegen, wenn eine Gestaltung ohne Zustimmung des Designinhabers benutzt wird und in den Schutzbereich eines geschützten Designs fällt. Entscheidend ist insbesondere der Gesamteindruck der angegriffenen Gestaltung im Vergleich zum geschützten Design. Ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt, sollte anhand der konkreten Designs und der jeweiligen Umstände rechtlich geprüft werden.
Wenn Sie feststellen, dass ein Wettbewerber Ihr Design übernommen oder ein sehr ähnliches Produkt auf den Markt gebracht hat, sollten Sie zunächst Beweise sichern und die rechtliche Situation prüfen lassen. Je nach Fall kann anschließend beispielsweise eine Abmahnung ausgesprochen oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Stärke Ihrer Rechtsposition und der Dringlichkeit ab.
Bei einer Designverletzung können insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Ansprüche hinzukommen. Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen und wie sie durchgesetzt werden können, prüfen wir anhand des jeweiligen Sachverhalts.
Ja. Eine Abmahnung kann ein sinnvoller erster Schritt sein, um eine Designverletzung außergerichtlich zu beenden. Sie sollte jedoch sorgfältig formuliert und auf die konkrete Rechtsverletzung abgestimmt sein. Eine unzureichend vorbereitete Abmahnung kann unnötige Risiken verursachen und die spätere Rechtsdurchsetzung erschweren.
Bei einer bekannten Designverletzung sollte grundsätzlich nicht unnötig abgewartet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn ein verletzendes Produkt gerade auf den Markt gebracht wird oder in größerem Umfang vertrieben werden soll. Wenn ein schnelles gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt, können zudem besondere Anforderungen an die Dringlichkeit zu beachten sein.
Eine einstweilige Verfügung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn eine Designverletzung schnell beendet werden soll und die Voraussetzungen für den einstweiligen Rechtsschutz erfüllt sind. Das Verfahren ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine kurzfristige gerichtliche Entscheidung, ohne dass zunächst ein vollständiges Hauptsacheverfahren durchgeführt werden muss.
Für Ansprüche aus einem eingetragenen Design ist die Eintragung grundsätzlich die zentrale Voraussetzung. Daneben können je nach Sachverhalt auch andere Schutzrechte – etwa aus dem Urheber- oder Wettbewerbsrecht – relevant sein. Deshalb lohnt sich eine umfassende rechtliche Prüfung, wenn ein Produkt nachgeahmt wurde.
Die Kosten hängen insbesondere vom Streitwert, dem Umfang der erforderlichen Prüfung und der Frage ab, ob der Konflikt außergerichtlich oder gerichtlich gelöst wird. In bestimmten Fällen können die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung vom Verletzer zu erstatten sein. Wir erläutern Ihnen vor Beginn der Tätigkeit, welche Kosten voraussichtlich entstehen und welche Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoll ist.
Davon ist nicht ohne Weiteres auszugehen. Eine unüberlegte Kontaktaufnahme kann dazu führen, dass der Gegner sich auf ein mögliches Vorgehen einstellt oder Beweismittel verändert. Bevor Sie den Wettbewerber anschreiben, sollten Sie daher möglichst die Rechtslage und die richtige Strategie prüfen lassen.
Das kann im Einzelfall möglich sein. Neben dem Designrecht können beispielsweise Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht Schutz bieten, wenn deren jeweilige Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und auf welcher Grundlage gegen eine konkrete Produktnachahmung vorgegangen werden kann, hängt daher von der Gestaltung und den Umständen des Einzelfalls ab.