Klarheit im Patentverfahren
Amtsverfahren im Patentrecht – kompetente Vertretung vor DPMA und EPA
Patentverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Europäischen Patentamt (EPA) sind komplex und häufig von engen Fristen geprägt. Ob Patentanmeldung, Prüfung, Erwiderung auf einen Prüfungsbescheid, Einspruch oder Beschwerde: Entscheidend ist nicht nur die technische Qualität der Erfindung, sondern auch eine durchdachte rechtliche und verfahrensstrategische Vorgehensweise.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir Unternehmen, Erfinder und Patentinhaber bei Amtsverfahren rund um das Patent. Wir begleiten Verfahren von der Vorbereitung und Anmeldung über die Kommunikation mit dem Patentamt bis hin zu streitigen Verfahren und Rechtsmitteln.
Dabei geht es uns nicht darum, möglichst viele Schriftsätze zu produzieren. Wir analysieren die konkrete Situation, identifizieren die entscheidenden rechtlichen und technischen Fragen und entwickeln daraus eine klare Strategie. So wissen Sie, welche Argumente wirklich zählen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie Ihre Erfindung oder Ihr Patent bestmöglich absichern können.
Gerade im Patentrecht können Entscheidungen im Amtsverfahren weitreichende wirtschaftliche Folgen haben. Eine professionelle Vertretung hilft deshalb, Chancen frühzeitig zu erkennen, Risiken realistisch einzuschätzen und die eigenen Interessen gegenüber dem Patentamt konsequent zu vertreten.
Vier Schritte zum Ziel
Patentverfahren mit klarer Strategie begleiten
Ausgangslage klären
Wir prüfen das Patent, die Anmeldung oder den aktuellen Verfahrensstand und klären, welches Ziel Sie mit dem Amtsverfahren erreichen möchten.
Chancen und Risiken bewerten
Wir analysieren Prüfungsbescheide, Patentansprüche, Stand der Technik und weitere relevante Unterlagen und identifizieren die entscheidenden rechtlichen Fragen.
Strategie entwickeln
Auf dieser Grundlage entscheiden wir, welche Argumente, Änderungen oder weiteren Verfahrensschritte sinnvoll sind – und setzen diese gezielt um.
Verfahren konsequent führen
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Patentamt, erstellen die erforderlichen Schriftsätze und vertreten Ihre Interessen auch in mündlichen Verhandlungen und Beschwerdeverfahren.
Patentamt professionell begegnen
Patentverfahren vor dem DPMA und EPA
Wir unterstützen Sie in unterschiedlichen Phasen des Patentverfahrens – von der Anmeldung bis zum streitigen Amtsverfahren.


Von Anfang an richtig aufgestellt
Patentanmeldung und Prüfungsverfahren
Ein Patentverfahren beginnt lange vor einer möglichen Erteilung. Bereits bei der Anmeldung und während der Prüfung werden wichtige Weichen für den späteren Schutzumfang gestellt.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung und rechtlichen Gestaltung von Patentanmeldungen, prüfen Prüfungsbescheide und entwickeln geeignete Erwiderungen. Dabei behalten wir nicht nur die formalen Anforderungen des Patentverfahrens im Blick, sondern auch die Frage, wie sich ein möglichst belastbarer Schutz für die Erfindung erreichen lässt.


Patent auf den Prüfstand stellen
Einspruch gegen ein Patent
Ein erteiltes Patent ist nicht automatisch unangreifbar. Gegen ein deutsches Patent kann grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung Einspruch eingelegt werden. Auch europäische Patente können innerhalb von neun Monaten nach Bekanntmachung der Erteilung mit einem Einspruch angegriffen werden.
Wir unterstützen sowohl Patentinhaber bei der Verteidigung gegen einen Einspruch als auch Unternehmen, die die Rechtsbeständigkeit eines fremden Patents überprüfen und selbst gegen ein Patent vorgehen möchten. Dabei analysieren wir insbesondere die relevanten Widerrufsgründe, den Stand der Technik und die Erfolgsaussichten der jeweiligen Vorgehensweise.
Rechtsanwalt Dr. David Slope
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Argumente auf den Punkt gebracht
Erwiderungen und mündliche Verhandlung
Im Patentverfahren kommt es häufig darauf an, komplexe technische Sachverhalte rechtlich präzise und verständlich aufzubereiten. Erwiderungen auf Bescheide müssen deshalb nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch die technische Besonderheit der Erfindung nachvollziehbar herausarbeiten.
Wir formulieren Stellungnahmen und Erwiderungen, begleiten die Kommunikation mit dem DPMA oder EPA und bereiten Sie auf mündliche Verhandlungen vor. Vor dem EPA können mündliche Verhandlungen insbesondere im Prüfungs- und Einspruchsverfahren eine wichtige Rolle spielen.


Entscheidungen rechtlich überprüfen
Beschwerde im Patentverfahren
Nicht jede Entscheidung des Patentamts muss das Ende des Verfahrens bedeuten. Gegen bestimmte Entscheidungen im Patentverfahren stehen Rechtsmittel zur Verfügung. Vor dem EPA können beispielsweise Entscheidungen der erstinstanzlichen Abteilungen in Patent-, Einspruchs- oder anderen Verfahren mit einer Beschwerde angegriffen werden.
Wir prüfen die angegriffene Entscheidung, analysieren die Erfolgsaussichten einer Beschwerde und entwickeln eine darauf abgestimmte Argumentation. Dabei geht es um eine präzise rechtliche und technische Auseinandersetzung mit den Gründen der Entscheidung und um die konsequente Verfolgung Ihrer Interessen im weiteren Verfahren.
Antworten auf wichtige Fragen
Häufige Fragen zu Amtsverfahren im Patentrecht
Patentverfahren vor dem DPMA und EPA können sich über längere Zeit entwickeln und verschiedene Verfahrensphasen durchlaufen. Hier beantworten wir häufige Fragen zur anwaltlichen Beratung und Vertretung in Patent-Amtsverfahren.
Als Patentinhaber können Sie sich gegen den Einspruch verteidigen. Dabei werden die geltend gemachten Einspruchsgründe und die vorgelegten Beweismittel geprüft. Je nach Situation kann es darum gehen, das Patent unverändert zu verteidigen oder eine beschränkte Aufrechterhaltung in Betracht zu ziehen. Beim DPMA kann ein Patent nach einem Einspruch aufrechterhalten, beschränkt aufrechterhalten oder widerrufen werden.
Grundsätzlich kann beim DPMA jedermann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch gegen ein erteiltes Patent einlegen. Auch beim EPA kann grundsätzlich jedes Mitglied der Öffentlichkeit – mit Ausnahme des Patentinhabers selbst – innerhalb von neun Monaten Einspruch gegen ein europäisches Patent einlegen.
Eine Beschwerde ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Überprüfung einer Entscheidung durch die zuständige Beschwerdeinstanz. Beim EPA entscheiden die Beschwerdekammern über Beschwerden gegen Entscheidungen der erstinstanzlichen Abteilungen. Dabei gelten insbesondere formelle Anforderungen und Fristen, die im jeweiligen Verfahren genau beachtet werden müssen.
Ja. Wir beraten und vertreten Mandanten in Patentverfahren vor den zuständigen Patentbehörden und unterstützen sie bei der strategischen Vorbereitung, der Kommunikation mit dem Amt sowie bei streitigen Verfahrensabschnitten und Rechtsmitteln.
Ja. Auch wenn ein Verfahren bereits läuft, kann eine anwaltliche Übernahme sinnvoll sein. Wir verschaffen uns zunächst einen Überblick über den bisherigen Verfahrensverlauf, offene Fristen und die bisherige Argumentation. Anschließend klären wir, welche Handlungsoptionen bestehen und wie das Verfahren sinnvoll weitergeführt werden kann.
Fristen können im Patentrecht entscheidend sein. Dies gilt insbesondere für Einsprüche, Beschwerden und Stellungnahmen gegenüber dem Patentamt. Da verspätete Handlungen erhebliche Rechtsnachteile verursachen können, sollten Fristen und die erforderlichen Verfahrensschritte frühzeitig geprüft werden.
Die Kosten hängen insbesondere von der Komplexität des Patents, dem Verfahrensstand, dem Umfang der technischen und rechtlichen Prüfung sowie der erforderlichen Tätigkeit ab. Wir klären den konkreten Beratungsbedarf und den voraussichtlichen Aufwand möglichst frühzeitig mit Ihnen.
Ja. Gerade vor der Anmeldung kann eine frühzeitige Beratung sinnvoll sein, um die Patentstrategie zu entwickeln und spätere Probleme im Prüfungsverfahren möglichst zu vermeiden. Je früher die rechtlichen und strategischen Fragen geklärt werden, desto größer ist regelmäßig der Gestaltungsspielraum.