Allgemeine Mandatsbedingungen
Diese Bedingungen regeln, wie wir zusammenarbeiten – vom ersten Formular auf unserer Website bis zum Abschluss Ihrer Sache.
1. Geltungsbereich
1.1. Der Vertrag kommt zwischen der Kanzlei Slopek Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M.), Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, im Folgenden „die Kanzlei“, und der Mandantin bzw. dem Mandanten zustande. Ein Vertragsverhältnis zu einzelnen Anwältinnen und Anwälten der Kanzlei und/oder zu etwaigen Vertretern der Mandantin bzw. des Mandanten wird nicht begründet.
1.2. Geschäftsbedingungen der Mandantinnen und Mandanten finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen Mandatsbedingungen vor.
2. Vertragsschluss über die Website
2.1. Unser Kontaktformular bietet zwei Wege an, zwischen denen Sie im zweiten Schritt wählen:
- Unverbindliche Anfrage: Sie schildern Ihr Anliegen und senden es mit dem Knopf „Anfrage absenden“. Das ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie ein Angebot der Kanzlei annehmen.
- Erstberatung zum Festpreis: Mit dem Knopf „Zahlungspflichtig beauftragen“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrags zum Festpreis ab (Ziffer 5.1).
2.2. Nach dem Absenden bestätigt Ihnen eine automatische E-Mail den Eingang – angenommen ist Ihr Auftrag damit noch nicht. Vor der Übernahme eines Mandats prüft die Kanzlei unter anderem, ob widerstreitende Interessen vorliegen (§ 43a Abs. 4 BRAO). Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kanzlei ihn ausdrücklich bestätigt, in der Regel per E-Mail zusammen mit einem Terminvorschlag. Die Kanzlei kann ein Mandat ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3. Das Formular führt Sie schrittweise durch Ihre Anfrage. Mit „Zurück“ gelangen Sie jederzeit zu früheren Schritten; im letzten Schritt zeigt eine Übersicht alle Angaben, die Sie über „Ändern“ korrigieren können. Erst der abschließende Knopf übermittelt die Anfrage. Den Inhalt Ihrer Anfrage speichern wir als E-Mail; diese Mandatsbedingungen können Sie jederzeit unter dieser Adresse aufrufen, ausdrucken oder speichern. Vertragssprache ist Deutsch.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.
3.2. Soweit die Kanzlei bereits vor Abschluss der Mandatsvereinbarung für die Mandantin bzw. den Mandanten tätig geworden ist, gelten die Mandatsbedingungen entsprechend. Gleiches gilt, wenn die Kanzlei zukünftig in anderen Sachen tätig wird.
3.3. Zur Erstberatung gehört, dass die Kanzlei die eingereichten Unterlagen durchsieht und Sie in der gewählten Form berät – per E-Mail, telefonisch, per Video oder in der Kanzlei. Schriftsätze, Schreiben an Dritte, Anmeldungen bei Ämtern oder die Vertretung nach außen bedürfen eines weiteren Auftrags.
4. Mitwirkungspflicht
4.1. Damit wir Sie umfassend und zutreffend beraten können, ist es notwendig, dass Sie uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen zur Verfügung stellen.
4.2. Um falsche Ergebnisse und Missverständnisse zu vermeiden, ist es außerdem notwendig, dass Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, Schreiben und Schriftsätze vollständig und sorgsam zur Kenntnis nehmen und uns umgehend informieren, wenn Ergänzungen oder Berichtigungen erforderlich sind.
5. Vergütung
5.1. Für die Erstberatung über die Website gilt ein Festpreis von 299 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; für Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt sich so ein Endpreis von 355,81 €. Der Betrag wird mit der Beratung fällig.
5.2. Im Übrigen erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern im Einzelfall nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Nach dem RVG bemessen sich die Gebühren in vielen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert (Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO).
5.3. Die Vergütung kann nach Vereinbarung auch nach Zeitaufwand im 6-Minuten-Takt zu einem festen Stundensatz abgerechnet werden (Honorarvereinbarung). Der Stundensatz der Kanzlei beträgt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung 349 € netto. Die Mandantin bzw. der Mandant erhält zusammen mit der Abrechnung eine Tätigkeitsbeschreibung, aus der sich Art und Umfang der Tätigkeit ergeben. Je nach Arbeitsaufwand können die Kosten dabei höher oder niedriger ausfallen als bei einer gegenstandswertbezogenen Abrechnung nach RVG. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand werden sämtliche mandatsbezogenen Tätigkeiten abgerechnet (Abstimmung mit der Mandantin bzw. dem Mandanten, Einreichung von Anträgen usw.). Die erstattungsfähigen Kosten können hinter den vereinbarungsgemäß anfallenden Kosten zurückbleiben: Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.
5.4. Neben der Honorarforderung besteht, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gerichtskosten und Amtsgebühren kommen hinzu. Die Kanzlei kann einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG).
5.5. Eine Aufrechnung gegen die Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Verschwiegenheit und Kommunikation
6.1. Die Kanzlei ist gem. § 43a Abs. 2 BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, verpflichtet sich auch die Mandantin bzw. der Mandant, die Zusammenarbeit mit der Kanzlei sowie Inhalte dieser Zusammenarbeit öffentlich nicht bekannt zu machen oder bekannt machen zu lassen.
6.2. Nennen Sie uns eine E-Mail-Adresse, korrespondieren wir mit Ihnen auf diesem Weg, in der Regel mit Transportverschlüsselung, aber ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Wünschen Sie einen anderen Weg, sagen Sie uns das bitte. Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, erläutert unsere Datenschutzerklärung.
7. Haftung
7.1. Die Haftung der Kanzlei für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BRAO auf einen Höchstbetrag von 1.000.000,00 € begrenzt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
7.2. Sollte aus Sicht der Mandantin bzw. des Mandanten eine über 1.000.000,00 € hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten der Mandantin bzw. des Mandanten abgeschlossen werden kann.
7.3. Die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei nennt das Impressum.
8. Kündigung und Handakte
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart, kann das Vertragsverhältnis jederzeit von der Mandantin bzw. dem Mandanten gekündigt werden.
8.2. Das Kündigungsrecht steht auch der Kanzlei zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
8.3. Die Kanzlei bewahrt die Handakte sechs Jahre ab Beendigung des Auftrags auf (§ 50 Abs. 1 BRAO) und vernichtet sie danach. Originale werden auf Verlangen zurückgegeben.
9. Widerrufsrecht
Schließen Sie als Verbraucherin oder Verbraucher einen Vertrag mit der Kanzlei ausschließlich auf Distanz, etwa über das Kontaktformular, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten und das Muster-Formular erläutert die Widerrufsbelehrung. Widerrufen können Sie auch direkt online über Vertrag widerrufen.
10. Sonstiges
10.1. Erfüllungsort für die anwaltliche Leistung ist Hamburg. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand: 19.10.2026