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IP lawyer from Hamburg in Germany
Rechtsanwalt

Dr. David Slopek, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aus Hamburg bundesweit tätig Auf Wunsch Beratung per Video-Call
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Werbung mit Wirkung

Heilmittelwerberecht – rechtssichere Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte

Werbung im Gesundheitsbereich unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen. Aussagen über Arzneimittel, Medizinprodukte, Behandlungen und andere gesundheitsbezogene Leistungen können schnell rechtliche Grenzen überschreiten – insbesondere wenn sie irreführend sind, vorgeschriebene Angaben fehlen oder bestimmte Formen der Werbung gesetzlich eingeschränkt sind. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) enthält hierfür besondere Vorgaben.

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Werbung im Gesundheitsbereich. Wir prüfen Werbeaussagen, Kampagnen, Websites, Produktdarstellungen und sonstige Marketingmaßnahmen und zeigen auf, wo rechtliche Risiken bestehen und wie sich diese vermeiden lassen.

Dabei berücksichtigen wir nicht nur das HWG. Je nach Sachverhalt können auch weitere Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts sowie kennzeichen- und markenrechtliche Fragen eine Rolle spielen.

Auch wenn bereits eine Auseinandersetzung besteht, stehen wir an Ihrer Seite. Wir prüfen Abmahnungen und Unterlassungsforderungen, entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie und setzen berechtigte Ansprüche gegen Wettbewerber konsequent durch.

Unser Ziel: Werbung ermöglichen, ohne unnötige rechtliche Risiken einzugehen – und Ihre Interessen durchsetzen, wenn es bereits zum Streit gekommen ist.

Vier Fragen, die zählen

Heilmittelwerbung rechtlich sicher gestalten

Was wird beworben?

Arzneimittel, Medizinprodukte, Behandlungen und andere gesundheitsbezogene Produkte oder Leistungen unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen. Wir ordnen Ihr konkretes Angebot rechtlich ein.

Was darf versprochen werden?

Wir prüfen Claims, Produktversprechen und sonstige Werbeaussagen auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Besonders relevant sind dabei die Vorgaben gegen irreführende Werbung.

Wen erreicht die Werbung?

Ob sich eine Werbung an Fachkreise oder Verbraucher richtet, kann für ihre rechtliche Bewertung entscheidend sein. Das HWG enthält für die Werbung außerhalb der Fachkreise besondere Beschränkungen.

Was tun bei einem Streit?

Ob Abmahnung, Unterlassungsforderung oder eigener Anspruch gegen einen Wettbewerber: Wir prüfen die Rechtslage und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrem konkreten Fall passt.

Rechtssicher werben

Beratung im Heilmittelwerberecht

Ist Ihr Werbeclaim zulässig?

Ist Ihr Werbeclaim zulässig?

Wir prüfen Ihre konkrete Werbeaussage und zeigen Ihnen rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten.

Werbung prüfen lassen

Ist Ihr Werbeclaim zulässig?

Wir prüfen Ihre konkrete Werbeaussage und zeigen Ihnen rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten.

Werbung prüfen lassen

Claims rechtlich absichern

Prüfung von Werbung und Werbeaussagen

Ob Website, Social-Media-Kampagne, Produktverpackung, Broschüre oder klassische Werbung: Gerade gesundheitsbezogene Aussagen müssen sorgfältig formuliert und rechtlich geprüft werden.

Das HWG verbietet insbesondere irreführende Werbung. Unzulässig kann beispielsweise sein, einem Arzneimittel oder einer Behandlung Wirkungen zuzuschreiben, die nicht bestehen, oder den Eindruck eines sicheren Behandlungserfolgs zu vermitteln.

Wir prüfen konkrete Werbemittel und einzelne Claims ebenso wie komplette Marketingkonzepte. Dabei geht es nicht darum, Werbung unnötig einzuschränken, sondern darum, rechtlich belastbare Formulierungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu finden.

Neue Kampagne geplant?

Neue Kampagne geplant?

Wir prüfen Ihre Werbung vor der Veröffentlichung und helfen, rechtliche Risiken frühzeitig zu vermeiden.

Kampagne prüfen lassen

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Wir prüfen Ihre Werbung vor der Veröffentlichung und helfen, rechtliche Risiken frühzeitig zu vermeiden.

Kampagne prüfen lassen

Sicher kommunizieren

Arzneimittel- und Medizinproduktewerbung

Für die Werbung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten gelten besondere Anforderungen. Je nach Produkt, Zielgruppe und Werbeform können unterschiedliche Vorgaben greifen. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Werbung außerhalb bestimmter Fachkreise beispielsweise grundsätzlich nicht zulässig.

Wir beraten Hersteller, Anbieter und Unternehmen bei der Entwicklung und Prüfung von Marketingmaßnahmen. Dabei betrachten wir insbesondere Produktclaims, Anwendungsgebiete, wissenschaftliche Aussagen, Pflichtangaben und die konkrete Zielgruppe der Werbung.

Auch bei Medizinprodukten prüfen wir, ob Werbeaussagen mit den geltenden rechtlichen Anforderungen vereinbar sind und wo Anpassungsbedarf besteht.

Rechtsanwalt Dr. David Slope

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Abmahnung erhalten?

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Reagieren Sie nicht vorschnell. Wir prüfen die Vorwürfe und Ihre Handlungsoptionen.

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Angriffe sicher abwehren

Abmahnung wegen Heilmittelwerbung

Eine Abmahnung wegen unzulässiger Heilmittelwerbung kann erhebliche Folgen haben. Neben einer Unterlassungserklärung können beispielsweise Kosten, weitere Ansprüche oder ein gerichtliches Verfahren drohen.

Wir prüfen, ob die geltend gemachten Vorwürfe tatsächlich bestehen und ob die geforderte Reaktion rechtlich gerechtfertigt ist. Dabei hinterfragen wir insbesondere die konkrete Werbeaussage, ihren Kontext und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Anschließend entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie – von der Zurückweisung unberechtigter Forderungen bis zur sachgerechten Reaktion auf berechtigte Beanstandungen.

Wettbewerber wirbt unzulässig?

Wettbewerber wirbt unzulässig?

Wir prüfen die Werbung und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Werbung beanstanden

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Werbung beanstanden

Wettbewerb konsequent schützen

Ansprüche gegen unzulässige Heilmittelwerbung

Nicht nur die Verteidigung gegen Abmahnungen gehört zum Heilmittelwerberecht. Wenn ein Wettbewerber aus Ihrer Sicht unzulässig mit Arzneimitteln, Medizinprodukten oder gesundheitsbezogenen Leistungen wirbt, können eigene wettbewerbsrechtliche Schritte in Betracht kommen.

Wir prüfen die konkrete Werbung und ihre Vereinbarkeit mit dem HWG und anderen relevanten Vorschriften. Das kann insbesondere dann wichtig sein, wenn Wettbewerber mit irreführenden Wirkversprechen, unzulässigen Werbeformen oder nicht zulässigen Produktdarstellungen auftreten.

Wir unterstützen bei der rechtlichen Bewertung und bei der Durchsetzung berechtigter Unterlassungsansprüche – außergerichtlich und, wenn erforderlich, auch gerichtlich.

Sicher werben, richtig reagieren

Häufige Fragen zum Heilmittelwerberecht

Das Heilmittelwerberecht stellt besondere Anforderungen an Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und gesundheitsbezogene Leistungen. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur rechtssicheren Werbung, zu Abmahnungen und zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.

Was ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG)?

Das Heilmittelwerbegesetz regelt die Werbung für bestimmte Arzneimittel, Medizinprodukte sowie weitere Mittel, Verfahren und Behandlungen. Es enthält unter anderem Vorgaben zur Vermeidung irreführender Werbung und besondere Beschränkungen für bestimmte Werbeformen.

Für welche Werbung gilt das HWG?

Das HWG gilt unter anderem für Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte. Darüber hinaus erfasst es bestimmte andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die gesetzlich genannten Bereiche bezieht. Ob das HWG auf eine konkrete Werbemaßnahme anwendbar ist, sollte deshalb anhand des beworbenen Produkts oder der beworbenen Leistung und der konkreten Aussage geprüft werden.

Was gilt als irreführende Heilmittelwerbung?

§ 3 HWG verbietet irreführende Werbung. Dazu gehören insbesondere Aussagen, die einem Arzneimittel, einer Behandlung oder einem anderen erfassten Gegenstand eine therapeutische Wirkung zuschreiben, die tatsächlich nicht besteht, oder den Eindruck eines sicheren Erfolgs vermitteln.

Darf ich mit Studien und wissenschaftlichen Erkenntnissen werben?

Grundsätzlich kann wissenschaftliche Evidenz eine wichtige Grundlage für zulässige Werbeaussagen sein. Das HWG stellt jedoch besondere Anforderungen an die Bezugnahme auf wissenschaftliche, fachliche oder sonstige Veröffentlichungen sowie an bestimmte Gutachten und Zeugnisse. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob eine Studie existiert, sondern auch, ob sie die konkrete Werbeaussage tatsächlich trägt und wie auf sie in der Werbung Bezug genommen wird.

Was ist bei Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beachten?

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach § 10 HWG grundsätzlich nur gegenüber bestimmten Fachkreisen geworben werden. Welche Kommunikationsmaßnahme zulässig ist, hängt daher auch davon ab, an wen sie sich richtet.

Darf ich mit Kundenbewertungen oder Empfehlungen werben?

Das HWG enthält besondere Vorgaben für bestimmte Formen der Werbung mit Äußerungen Dritter, insbesondere bei Werbung außerhalb der Fachkreise. Die Zulässigkeit sollte daher im konkreten Zusammenhang geprüft werden.

Was kann passieren, wenn Werbung gegen das HWG verstößt?

Je nach Verstoß können unterschiedliche rechtliche Folgen eintreten. Neben wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen können bestimmte Verstöße gegen das HWG auch ordnungswidrig sein und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ich habe eine Abmahnung wegen Heilmittelwerbung erhalten – was soll ich tun?

Eine Abmahnung sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Insbesondere sollte eine geforderte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschrieben werden. Wir prüfen den konkreten Vorwurf, die beanstandete Werbung und die geltend gemachten Ansprüche und klären, welche Reaktion rechtlich sinnvoll ist.

Kann ich gegen die Werbung eines Wettbewerbers vorgehen?

Ja, wenn die konkrete Werbung gegen einschlägige Vorschriften verstößt, können je nach Sachverhalt wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Betracht kommen. Das gilt beispielsweise bei bestimmten Verstößen gegen das HWG. Wir prüfen die konkrete Werbemaßnahme und unterstützen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Was ist der Unterschied zwischen Heilmittelwerberecht und Wettbewerbsrecht?

Das Heilmittelwerbegesetz enthält spezielle Regeln für Werbung im Gesundheitsbereich. Verstöße können zugleich wettbewerbsrechtlich relevant sein. Für die rechtliche Bewertung ist deshalb häufig das Zusammenspiel verschiedener Vorschriften entscheidend – insbesondere wenn es um Abmahnungen oder Unterlassungsansprüche geht.

Können Sie Werbung vor der Veröffentlichung prüfen?

Ja. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann insbesondere bei neuen Produkten, Kampagnen oder besonders weitreichenden Werbeaussagen sinnvoll sein. Wir prüfen konkrete Werbemittel und Claims und zeigen auf, welche Anpassungen gegebenenfalls erforderlich sind.

Beraten Sie auch bei internationalen Werbekampagnen?

Ja. Bei grenzüberschreitenden Kampagnen ist insbesondere zu prüfen, welche nationalen Vorgaben am jeweiligen Markt gelten. Wir unterstützen bei der rechtlichen Einordnung und arbeiten bei Bedarf mit geeigneten ausländischen Kollegen zusammen.

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