Rechtsanwalt Dr. David Slopek sitzt am Besprechungstisch der Kanzlei – Werbeprüfung bei Slopek Rechtsanwälte

Ihr Anwaltsteam für Werbeprüfung

Bevor Ihre Kampagne live geht, sehen wir sie uns mit den Augen eines Wettbewerbers an: Claims, Preise, Aktionen, Kooperationen und Pflichtangaben. So erkennen Sie Angriffsflächen, solange sie sich noch mit wenig Aufwand schließen lassen.

Rechtsgebiet
Wettbewerbsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. David Slopek, LL.M.
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Wie wir Ihre Werbung prüfen

Ob einzelne Anzeige, umfangreiche Kampagne oder ganzer Onlineshop: Wir prüfen zügig und praxisnah, zeigen Alternativen auf und unterstützen Sie, wenn aus einem Risiko ein Streit wird.

  • Wir prüfen Werbeaussagen, Vergleiche und Testsiegel auf Irreführung und Belegbarkeit und schlagen tragfähige Formulierungen vor.

    • Wirk- und Qualitätsaussagen
    • Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims
    • Vergleichende Werbung und Testwerbung
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  • Wir sehen uns Preisangaben, Rabatte, Gutscheine und Gewinnspiele an, bevor sie erscheinen.

    • Preisangabenverordnung
    • Streichpreise und Rabattaktionen
    • Gewinnspiele und Teilnahmebedingungen
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  • Wir prüfen Websites, Shops, Newsletter und Kooperationen mit Influencern – einschließlich der Verträge.

    • Pflichtangaben im Onlineshop
    • Einwilligungen für E-Mail-Werbung
    • Kennzeichnung und Influencer-Verträge
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  • Für wiederkehrende Formate entwickeln wir mit Ihnen Abläufe, mit denen Ihr Team Risiken selbst erkennt.

    • Checklisten und Textbausteine
    • Schulungen für Marketing und Vertrieb
    • Ansprechpartner für Eilfreigaben
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner für Werbeprüfung

Werbung, die wirkt und Bestand hat.

Ich sehe mir Ihre Kampagne so an, wie es ein aufmerksamer Wettbewerber täte – mit dem Ziel, dass Ihre Botschaft stark bleibt und trotzdem keine Angriffsfläche bietet. Mir ist wichtig, dass Sie konkrete Formulierungsvorschläge bekommen und nicht nur eine Liste mit Bedenken.

Senden Sie mir Ihre Entwürfe und nennen Sie mir den geplanten Starttermin. Wenn es eilt, sagen Sie es mir bitte gleich dazu.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Kurz gefasst

  1. 01

    Werbung wird in Deutschland vor allem von Mitbewerbern und Verbänden kontrolliert. Eine Abmahnung kann eine laufende Kampagne binnen Tagen stoppen und bindet oft dauerhaft.

  2. 02

    Die häufigsten Risiken liegen in nicht belegbaren Claims, fehlerhaften Preis- und Rabattangaben, unklar gekennzeichneten Kooperationen, E-Mail-Werbung ohne Einwilligung und lückenhaften Pflichtangaben im Shop.

  3. 03

    Eine Prüfung vor dem Start ist planbar und lässt sich in Ihre Freigabeabläufe einbauen – für einzelne Kampagnen ebenso wie mit Checklisten für wiederkehrende Formate.

Fachbeitrag

Vom Entwurf zur freigegebenen Kampagne

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Eine Werbeprüfung setzt dort an, wo Marketing und Recht oft aneinander vorbeiarbeiten: kurz vor dem Start. Ob Website, Newsletter, Verpackung oder Social-Media-Kampagne – jede Aussage, jeder Preis und jede Aktion muss den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und einer Reihe von Nebengesetzen standhalten. Wer Entwürfe rechtzeitig prüfen lässt, kann Formulierungen anpassen, statt später eine Unterlassungserklärung zu verhandeln.

Warum lohnt sich die Prüfung vor dem Start?

Wettbewerbsverstöße verfolgt in Deutschland keine Behörde, sondern in erster Linie der Markt selbst: Mitbewerber, Wettbewerbsverbände und Verbraucherschutzverbände sind nach § 8 UWG anspruchsberechtigt. Sie beobachten die Werbung der Konkurrenz genau. Eine Abmahnung verlangt typischerweise, die beanstandete Werbung sofort einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – mitten in einer Kampagne bedeutet das neu gedruckte Materialien, umgebaute Landingpages und verlorene Reichweite. Hinzu kommen die Anwaltskosten der Gegenseite und, wenn es zum Eilverfahren kommt, Gerichtskosten. Ansprüche aus dem UWG verjähren zwar schon nach sechs Monaten ab Kenntnis (§ 11 UWG), doch eine Kampagne, die weiterläuft, liefert jeden Tag einen neuen Anlass.

Die Prüfung im Vorfeld ist dagegen planbar. Sie kostet einen Bruchteil eines Rechtsstreits und lässt Spielraum für Lösungen, die der Werbewirkung nicht schaden: ein ergänzender Hinweis, eine präzisere Formulierung, ein Beleg in der Schublade. Und sie hilft auch in der Gegenrichtung: Wer die Regeln kennt, erkennt schneller, wann ein Wettbewerber sie überschreitet.

Claims, Vergleiche und Testergebnisse

Kern jeder Prüfung ist das Irreführungsverbot (§ 5 UWG). Entscheidend ist, wie ein durchschnittlich informierter Adressat eine Aussage versteht – nicht, wie sie gemeint war. Auch formal richtige Angaben können täuschen, wenn wesentliche Informationen fehlen (§ 5a UWG). Wirkversprechen, Alleinstellungsbehauptungen wie „Nr. 1“ und Angaben zu Herkunft oder Qualität müssen Sie im Streitfall belegen können.

Besonders streng ist die Rechtsprechung bei Umweltaussagen. Wer mit einem mehrdeutigen Begriff wie „klimaneutral“ wirbt, muss bereits in der Werbung selbst erklären, was damit gemeint ist (BGH, Urt. v. 27.06.2024 – I ZR 98/23 – klimaneutral). Hinweise erst auf einer verlinkten Unterseite reichen danach nicht.

Vergleichende Werbung ist zulässig, solange sie sich auf wesentliche, nachprüfbare Eigenschaften bezieht und den Mitbewerber nicht herabsetzt (§ 6 UWG). Bei der Werbung mit Testergebnissen achten wir darauf, dass der Test aktuell ist, die Fundstelle leicht auffindbar angegeben wird und das Ergebnis im Verhältnis zu den übrigen getesteten Produkten nicht geschönt erscheint. Ein „Testsieger“-Siegel aus einer Untersuchung mit wenigen Teilnehmern oder einem längst ersetzten Produkt wirkt schnell irreführend.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek und Rechtsanwältin Laura Weckwerth in der Besprechung vor Fachpublikationen – Werbeprüfung
Jeder Claim braucht einen Beleg, bevor er erscheint.

Preisangaben, Rabatte und Gewinnspiele

Preisfehler gehören zu den häufigsten Anlässen für Abmahnungen. Gegenüber Verbrauchern ist stets der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben (§ 3 PAngV), bei Ware nach Gewicht, Volumen oder Länge zusätzlich der Grundpreis (§ 4 PAngV). Wer eine Preisermäßigung bewirbt, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Aktion nennen (§ 11 PAngV). Nach dem Europäischen Gerichtshof ist auch der beworbene Rabatt auf diesen Referenzpreis zu beziehen (EuGH, Urt. v. 26.09.2024 – C-330/23).

Bei Gewinnspielen und Preisausschreiben prüfen wir, ob die Teilnahmebedingungen klar und leicht zugänglich sind, ob die Teilnahme unzulässig an einen Kauf geknüpft wird und ob Gewinnchancen zutreffend dargestellt sind. Zeitlich begrenzte Angebote dürfen nicht künstlich verlängert oder mit erfundenem Zeitdruck beworben werden. Auch Gutscheine, Cashback-Modelle und „Gratis“-Zugaben sehen wir uns an: Wer etwas als kostenlos bewirbt, darf die Kosten nicht an anderer Stelle wieder hereinholen, und Einschränkungen gehören deutlich in die Werbung selbst, nicht erst in das Kleingedruckte.

  • Gesamt- und Grundpreis
  • Streichpreise und 30-Tage-Referenzpreis
  • Versandkosten und Zusatzentgelte
  • Teilnahmebedingungen von Gewinnspielen

Influencer, Social Media und Kooperationen

Werbung muss als solche erkennbar sein. Seit der Reform des UWG im Jahr 2022 regelt § 5a Abs. 4 UWG ausdrücklich, wann ein Beitrag einen kommerziellen Zweck verfolgt: grundsätzlich dann, wenn die werbende Person dafür ein Entgelt oder eine vergleichbare Gegenleistung erhält. Kostenlos überlassene Produkte zählen dazu. Der Bundesgerichtshof hatte die Grundlinien schon vorher gezogen (BGH, Urt. v. 09.09.2021 – I ZR 90/20 – Influencer I).

Für Unternehmen bedeutet das: Die Kennzeichnung gehört in den Kooperationsvertrag, ebenso Vorgaben zu zulässigen Aussagen über das Produkt und ein Freigaberecht. Denn für irreführende Aussagen der Influencerin oder des Influencers kann auch das beauftragende Unternehmen in Anspruch genommen werden. Ein Hinweis wie „Werbung“ oder „Anzeige“ sollte gleich zu Beginn des Beitrags und in der Sprache des Publikums stehen; versteckte Hashtags am Ende einer langen Beschreibung genügen in der Regel nicht. Für Gesundheits- oder Finanzprodukte gelten zusätzliche Vorgaben, die auch in sozialen Netzwerken einzuhalten sind.

E-Mail-Werbung und Telefonmarketing

Werbe-E-Mails an Verbraucher wie an Unternehmen setzen nach § 7 Abs. 2 UWG grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. In der Praxis hat sich dafür das Double-Opt-in-Verfahren durchgesetzt, das die Einwilligung nachweisbar macht. Eine Ausnahme gilt für Bestandskunden (§ 7 Abs. 3 UWG): Wer die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten hat, darf für eigene ähnliche Produkte werben, wenn auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und weiterhin bei jeder Nachricht hingewiesen wird.

Für Werbeanrufe bei Verbrauchern gilt ebenfalls das Erfordernis der ausdrücklichen Einwilligung; sie ist nach § 7a UWG zu dokumentieren und aufzubewahren. Wir prüfen Einwilligungstexte, Anmeldestrecken und den Umgang mit gekauften oder übernommenen Adressbeständen. Eine pauschale Einwilligung „für Werbung aller Art“ oder ein vorab gesetztes Häkchen trägt in der Regel nicht; die Erklärung muss erkennen lassen, wer zu welchen Produkten werben darf und auf welchem Weg.

Pflichtangaben im Onlinehandel

Ein Onlineshop muss eine ganze Reihe gesetzlicher Informationen bereithalten: das Impressum nach § 5 DDG, die Widerrufsbelehrung, Angaben zu Lieferzeiten, Zahlungsarten und wesentlichen Produktmerkmalen. Die Bestellschaltfläche muss eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j BGB). Fehlt dieser Hinweis, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

Bei Verstößen gegen bestimmte Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet können Mitbewerber zwar keinen Ersatz ihrer Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG). Der Unterlassungsanspruch bleibt aber bestehen, und Verbände sind von dieser Einschränkung nicht erfasst. Weil diese Angaben leicht automatisiert geprüft werden können, lohnt sich ein regelmäßiger Durchgang durch Shop, Produktseiten und Bestellprozess – etwa nach jedem größeren Relaunch oder wenn neue Zahlungsarten hinzukommen.

Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren – Werbeprüfung bei Slopek Rechtsanwälte
Pflichtangaben sind unscheinbar, aber leicht nachprüfbar.

Wie läuft eine Freigabe ab?

Am besten senden Sie uns die Entwürfe in dem Stadium, in dem sich noch etwas ändern lässt – also vor Druck, Buchung oder Veröffentlichung. Hilfreich sind die Belege für zentrale Aussagen, die geplanten Preise und Laufzeiten sowie Verträge mit Agenturen oder Kooperationspartnern.

Wir markieren riskante Stellen, ordnen das Risiko ein und schlagen konkrete Alternativformulierungen vor. Nicht jedes Risiko muss beseitigt werden; manchmal ist eine bewusste Entscheidung für eine offensive Aussage wirtschaftlich vertretbar. Für Formate, die regelmäßig wiederkehren, erarbeiten wir mit Ihrem Team Checklisten und Textbausteine.

  • Entwürfe und Belege übermitteln
  • Prüfung mit markierten Risiken
  • Alternativformulierungen und Rückfragen
  • Freigabe und Dokumentation

Fazit

Werbung darf zugespitzt, selbstbewusst und kreativ sein – sie muss aber stimmen, belegbar sein und die formalen Vorgaben einhalten. Die meisten Abmahnungen betreffen vermeidbare Fehler bei Claims, Preisen, Kennzeichnung und Pflichtangaben.

Eine Prüfung vor dem Start schafft Sicherheit für Ihr Team und Ihre Agentur. Und falls doch eine Abmahnung kommt oder ein Wettbewerber selbst unlauter wirbt, vertreten wir Sie in beide Richtungen.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Entwurf senden

    Sie schicken uns Ihre Kampagne, Ihren Shop-Link oder die geplanten Texte und nennen uns den Starttermin.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir besprechen die Kampagne, benennen die erkennbaren Schwachstellen und den Umfang einer vollständigen Prüfung.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Sie erhalten einen Vorschlag zur Vergütung der weiteren Prüfung – je nach Umfang als Festpreis, mit Kostenrahmen oder nach Zeitaufwand. Erst mit Ihrer Zustimmung arbeiten wir weiter.

  4. Prüfung und Überarbeitung

    Wir markieren Risiken, schlagen Alternativen vor und stimmen die Änderungen mit Ihnen oder Ihrer Agentur ab.

  5. Freigabe

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Freigabe. Auf Wunsch begleiten wir auch spätere Kampagnen und reagieren, wenn Post von der Gegenseite kommt.

FAQ

Was Sie zur Prüfung von Werbung wissen sollten

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

Welche Werbung sollte ich vorab prüfen lassen?

Vor allem Kampagnen mit großer Reichweite oder hohen Produktionskosten, Werbung mit Wirk-, Umwelt- oder Alleinstellungsaussagen, Rabatt- und Preisaktionen, Gewinnspiele sowie neue Onlineshops. Je teurer ein späterer Stopp wäre, desto eher lohnt sich der Blick vorab.

Wie lange dauert eine Werbeprüfung?

Das hängt vom Umfang ab. Einzelne Anzeigen oder Claims lassen sich häufig innerhalb weniger Tage prüfen, ein vollständiger Onlineshop oder eine mehrteilige Kampagne braucht mehr Zeit. Nennen Sie uns Ihren Starttermin, dann planen wir die Prüfung darauf ab.

Wer kann mich wegen fehlerhafter Werbung abmahnen?

Mitbewerber, die ähnliche Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Umfang anbieten, sowie bestimmte eingetragene Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Kammern und Einrichtungen. Einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher sind nach dem UWG nicht abmahnbefugt.

Was muss ich bei Rabattaktionen beachten?

Wird gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung angekündigt, ist der niedrigste Preis anzugeben, den Sie in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt haben. Prozentangaben und Streichpreise müssen sich auf diesen Wert beziehen. Daneben dürfen Aktionen nicht mit falschem Zeitdruck beworben werden.

Wie müssen Influencer-Kooperationen gekennzeichnet werden?

Erhält die werbende Person ein Entgelt oder eine vergleichbare Gegenleistung, etwa kostenlose Produkte, muss der kommerzielle Zweck klar erkennbar sein – gut sichtbar und ohne dass man erst suchen muss. Wir empfehlen, Kennzeichnung und Aussagen zum Produkt im Kooperationsvertrag festzulegen.

Darf ich Bestandskunden ohne Einwilligung Newsletter schicken?

In engen Grenzen ja: wenn Sie die E-Mail-Adresse beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben, nur für eigene ähnliche Angebote werben, die Kundin oder der Kunde nicht widersprochen hat und bei der Erhebung sowie in jeder E-Mail klar auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen wird.

Schützt eine Prüfung sicher vor Abmahnungen?

Eine Garantie gibt es nicht – Rechtsprechung entwickelt sich weiter, und Gerichte bewerten Grenzfälle unterschiedlich. Eine Prüfung macht das Risiko aber sichtbar, beseitigt die typischen Fehler und gibt Ihnen eine Grundlage für bewusste Entscheidungen. Kommt es dennoch zum Streit, kennen wir die Kampagne bereits.

Was kostet eine Werbeprüfung?

Wir beginnen meist mit einer Erstberatung, die 299 € zzgl. USt. kostet. Für die anschließende Prüfung schlagen wir Ihnen je nach Umfang einen Festpreis, einen Kostenrahmen oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand vor; für wiederkehrende Freigaben lässt sich auch eine laufende Vereinbarung treffen.

Wo finde ich einen Anwalt für Werbeprüfung in Hamburg?

Slopek Rechtsanwälte hat seinen Sitz im Zippelhaus 6, 20457 Hamburg (U-Bahn Meßberg). Als Anwalt für Werbeprüfung sieht Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Kampagnen, Claims und Preisangaben für Unternehmen und Agenturen aus Hamburg bundesweit durch. Entwürfe lassen sich digital übermitteln; Rückfragen klären wir telefonisch, per Video oder bei einem Termin in der Kanzlei.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Werbeprüfung einbinden?

Am besten, sobald Claim und Gestaltung im Entwurf stehen, aber noch bevor Druck, Mediabuchung oder Produktion beauftragt sind. Dann kann ein Rechtsanwalt für Werbeprüfung Aussagen zu Wirkung, Umwelt oder Preis – gemessen an §§ 5, 5a UWG und der Preisangabenverordnung – ohne zusätzliche Produktionskosten anpassen lassen. Bei laufenden Kampagnen mit vielen Motiven empfiehlt sich eine feste Abstimmung, damit die Freigaben im Takt der Veröffentlichungen erfolgen.